wie von mvd geschrieben ist in deutschland die vorgehensweise vorgegeben :
- auftragserhalt (art, umfang und dauer der arbeiten, moegliche einschraenkungen)
- mieterbenachtichtung (min. 72 h vor beginn der arbeiten)
- schutz von fremden eigentum (mieter muss natuerlich ebenfalls vorsorge treffen (fenster schliessen u.ae.)
- ggf. einsprueche / aenderungen durch auftraggeber beruecksichtigen
- beginn der arbeiten
- durchfuehren der arbeiten
- abmelden
alles andere provoziert / zieht schadensersatzansprueche nach sich