G
Gast8216
Guest
Tag zusammen.
Aktuell erarbeite ich mit einem kleinen, aber bekannten deutschen Hersteller einen Analog-Sequencer. (Das sind die Geräte, mit denen man schon in den 70ern die grossen Synthesizer gesteuert hat!)
Natürlich braucht das Gerät auch einen Namen. Den angedachten Namen darf ich nicht nennen, daher möchte ich es erklären:
Die Filmreihe "Terminator" als solche ist rechtlich geschützt kann ich mir denken. Der Name sicherlich auch. Würde ich also ohne Zustimmung der Filmfirma selber einen (kommerziellen) Film machen, der auch Terminator heisst hätte das mit Sicherheit negative Konsequenzen für mich.
Was aber, wenn wie in meinem Fall ein technisches Gerät auch diesen Namen trägt es aber bis auf den Namen keinerlei weitere Gemeinsamkeiten gibt?
-Besten Dank!
Aktuell erarbeite ich mit einem kleinen, aber bekannten deutschen Hersteller einen Analog-Sequencer. (Das sind die Geräte, mit denen man schon in den 70ern die grossen Synthesizer gesteuert hat!)
Natürlich braucht das Gerät auch einen Namen. Den angedachten Namen darf ich nicht nennen, daher möchte ich es erklären:
Die Filmreihe "Terminator" als solche ist rechtlich geschützt kann ich mir denken. Der Name sicherlich auch. Würde ich also ohne Zustimmung der Filmfirma selber einen (kommerziellen) Film machen, der auch Terminator heisst hätte das mit Sicherheit negative Konsequenzen für mich.
Was aber, wenn wie in meinem Fall ein technisches Gerät auch diesen Namen trägt es aber bis auf den Namen keinerlei weitere Gemeinsamkeiten gibt?
-Besten Dank!
