[Business] DJ-Gewerbe: Kammerzugehörigkeit?

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Gast36798
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Hallo liebe DJ-Kollegen,

ich habe vor kurzem meine DJ Tätigkeit als Gewerbe angemeldet und sitze nun vor dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" fürs Finanzamt.
Die meisten Punkte waren problemlos ausfüllbar, lediglich beim Punkt "2.4 Kammerzugehörigkeit (Handwerks-/Industrie- und Handelskammer)" bin ich mir nicht sicher wie sich dies im Fall DJ verhält.

Da viele hier wahrscheinlich ein Gewerbe angemeldet haben und damals bei der Anmeldung den gleichen Fragebogen vor sich hatten wird mir hoffentlich jemand helfen können, ob ich bei dem Punkt ja oder nein ankreuzen muss :)


Vielen Dank bereits im Voraus,
Chris
 
Torsade de pointes
Torsade de pointes
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Also ich bin bei der IHK gemeldet..also Ja
 
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Gast36798
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ah cool, danke!

Dann werde ich mich wohl auch gleich mal drum kümmern, dass ich mich vom IHK-Beitrag befreien lasse :)
 
Torsade de pointes
Torsade de pointes
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Der IHK beitrag wird nur dann erhoben wenn du einen bestimmten Jahres Gewinn erwirtschaftest..
wenn dem nicht so ist erheben die auch nichts...
 
GeneralPatton
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Was man aber zumindest bei der IHK in Baden-Württemberg im ersten Geschäftsjahr beantragen muss. Ansonsten wollen die den Beitrag haben.
 
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Gast36798
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Habe mich da mal eingelesen, anscheinend bekommen die die Infos über voraussichtlichen Jahresgewinn vom Finanzamt und schicken nur was einen Bescheid raus wenn dies über 5.200€ (?) liegt.
Und wie ich das verstanden habe kann man dann auch immer noch Wiederspruch einlegen falls man einen Bescheid bekommt und eben unter dem Freibetrag liegt.
 

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