Haftungsvertrag für Equipment

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kernel_panic

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Hallo Leute,
Da ich jetzt schon des öfteren auf Veranstaltungen gespielt habe wo ich mein eigenes Equipment auf Wunsch des Veranstalters mitgebracht habe, habe ich mal einen Vertrag aufgesetzt um die Haftung des Veranstalters zu sichern.
Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere mal drüber schaut und mir sagt ob man das so gebrauchen kann oder man da noch was ändern sollte.

Danke euch
 

Anhänge


Hallo Leute,
Da ich jetzt schon des öfteren auf Veranstaltungen gespielt habe wo ich mein eigenes Equipment auf Wunsch des Veranstalters mitgebracht habe, habe ich mal einen Vertrag aufgesetzt um die Haftung des Veranstalters zu sichern.
Ich würde mich freuen wenn der ein oder andere mal drüber schaut und mir sagt ob man das so gebrauchen kann oder man da noch was ändern sollte.

Danke euch

Nun es ist leider viel zu schwammig. Suche dich durchs www und schau einfach mal bei DJ Seiten und Verleiher Seiten. Man müsste wohl die Reparaturkosten eingrenzen gegen Neuanschaffung, Ersatzstellung, Stromschäden, Mutwilligkeit ausschließen, etc. etc.

Aber ganz ehrlich, wenn ich denke, dass mein Equipment Schaden nimmt, dann habe ich eben keines und die stellen was da hin.
 
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Ich vermute mal, das dies kein Veranstalter so unterschreiben wird.
Warum sollte der Veranstalter auch in Haftung treten, wenn es
den Jedermannparagraphen gibt.
Auch hat er ja nicht selbst den Schaden verursacht, sondern ein dritter!
Es bleibt Dir also nichts anderes übrig, als den Verursacher bzgl des Schadens aufzuklären und ihm um seine Personalien zu bitten.
Falls er dies verweigert, musst die Polizei verständigt werden und der Verursacher darf so lange festgehalten werden bis die Polizei eingetroffen ist.
Dies ist so einen Kollegen passiert, der dies vorher auch nicht wusste.
Der Verursacher notierte sich seine Handynummer und hatt sich nie wieder gemeldet.
Als er in der Location wieder zu Gast wahr, wahr mein Kollege schlauer und ist so vor gegangen.
Das ganze liegt zur zeit bei den Anwälten der beiden Parteien, weil der Verursacher die Tat trotz Zeugen kategorisch leugnet.
Ich kann Euch gerne auf den laufenden halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das geht so in etwa klar, den der Veranstalter hat ja eine VA-Haftpflicht.
Da ein Mietvertrag für die überlassene Saceh besteht, wie in deinem Anhang ersichtlich, haftet er auch in erster Linie dafür,das die Sache nicht zerstört wird.
Er muss Sorge in geeigneter Form dafür tragen!

Dann greift erstmal die VA Haftplicht für schäden bzw. der Verursacher, wenns dann passiert!

Wenn der Veranstalter das EQ über mieten will;-)

Wenn du das Equiqment mitbringst um deine Aufgabe, das Djing darzubieten, obliegt auch alleine dir die Verantwortung dafür. Dann kannst du das auch entsprechend in deine Gage rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Verleih ist das falsche Wort, es sollte Vermiet(er)(-ung) heißen.

Es fehlen relevante Angaben zum Vermieter & Mieter mit Daten-Adresse etc

Wichtig wäre eine mobile Equipmentversicherung, die verschiedene Makler anbieten, auch gg. Unterschlagung, Beschädigung europaweit versichert nachts im Auto, auf Tour etc.

Selbstbehalt wählbar stationär & mobil

Obliegenheitsklausel muß beachtet werden wie Perso & Wohnsitz in D (Unterschlagung). Serien-Nr. müssen in einer Liste vermerkt werden.

Allgefahrendeckung

Beschädigt die Anlage ein Gast, zahlt dessen Privathaftpflicht, man muß den Menschen erst einmal dingfest machen. Veranstalterhaftpflicht

Sonst zahlen bei gemieteten oder geliehenen Gegenständen die meisten Privathaftpflichtversicherer nichts

Haftung zu Beschädigung ist keine Versicherung des Vermietequipments.

Im VAT Bereich tätig

www.vdmv.de als Versorgungswerk Medienwirtschaft
www.erpam.de Eberhardt, Raidt & Partner

Das ist gar nicht so teuer, wie man denkt. Im Gegensatz zu Klauseln zu "Instrumentenversicherung" etc bietet man hier diverse Versicherungsgesellschaften an in der Vermittlung; wo Du nun landest, hängt von Deinen Bedürfnissen ab
 
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was kostte denn so eine Versicherung?
 
Wenn Schäden durch Dritte entstehen, dann haftet diese Person dafür. Ob sie eine Haftpflicht hat oder nicht ist völlig unerheblich. Zur Not per Anwalt und Gerichtsvollzieher (wenn es sich z.B. um Equipment im Bereich 5000-10000 Euro handelt). Du könntest auch eine Versicherung abschließen, wie es hier schon jemand erwähnt hat, die haftet dann wirklich für alles. Falls die Versicherung nicht zu teuer ist, würde ich dir das empfehlen.
 
Wie gesagt sind das u. a. 2 Spezialmakler. Je nach Anforderung & Umfang landet man dann bei dem ein oder anderen Assekuranzunternehmen.

Risikoreich sind u. a. Dry Hire Unterschlagungsklauseln, das ist kein Diebstahl, sondern eben Unterschlagung, wenn der Kunde mit dem gemieteten Material nicht mehr zurückkommt.

Dann je nach Höhe der Selbstbeteiligung. Touring weltweit-europaweit ist natürlich teurer als wenn man nur selbst aufbaut und in D bleibt.

Mit 500 € SB mobil, 250 € stationär Allgefahrendeckung incl. europaweitem Touring & Unterschlagung liegt das z. B. bei ca. 75000 € Deckung bei uns bei ca 60 € monatlich, angesichts der Neuwertentschädigung & diesem Risiko eigentlich noch günstig.

Wir waren früher woanders versichert, die Aufstockung nachträglich hat der Versicherer abgelehnt, der Makler hat dann gekündigt & uns bei einer anderen Assekuranz untergebracht.

1 Schaden wurde bereits anstandslos bezahlt abzgl. der Selbstbeteiligung
 


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