Privates Brennen von Musik auf CDs weiterhin erlaubt

Mando

bin mal zigaretten holen
Registriert
26.11.2004
Beiträge
3.044
Reaktionspunkte
484
Zum privaten Gebrauch dürfen Musik-CDs nach Branchenangaben auch künftig gebrannt werden. An diesem Grundsatz werde sich auch mit der anstehenden Novelle des Urheberrechts nicht ändern, teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) am Donnerstag in Berlin mit.

Wer seinen engsten Freunden einen Musik-Mix brennen oder eine Sicherungskopie anfertigen wollet, dürfe dies wie bisher tun. Man müsse lediglich über die Originale verfügen und sich diese legal besorgt haben. Ebenfalls in Ordnung sei es, sich die Original-CD eines guten Freundes selbst zu brennen. Allerdings sei es illegal, einen Kopierschutz zu umgehen, warnte BITKOM. Dann drohten mindestens Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.


Der Verband erläuterte, dass in Deutschland jeder Käufer eines Brenners eine Pauschale in Höhe von 9,21 Euro bezahle. Für jede leere CD werden rund zehn Cent fällig. Über Verwertungsgesellschaften - wie die Gema für Musik und die VG Wort für Texte - werden die Beträge dann an die Urheber weitergeleitet. Die für Herbst geplante Änderung des Urheberrechts sieht vor, die Geräteabgaben deutlich zu senken.



(Quelle: dpa)




Hier auch nochmals ein Link, der alle offenen Fragen beantwortet: www.irights.de
 
Zuletzt bearbeitet:

Wer seinen engsten Freunden einen Musik-Mix brennen oder eine Sicherungskopie anfertigen wollet, dürfe dies wie bisher tun. Man müsse lediglich über die Originale verfügen und sich diese legal besorgt haben. Ebenfalls in Ordnung sei es, sich die Original-CD eines guten Freundes selbst zu brennen

Jetzt ist nur noch die Frage, welcher Text da mehr rehtliche Relevanz hat, das diese Formulierungen denen auf der ifpi Seite widersprechen
 
rechliche Relevanz hat das Gesetz und das wird ja dort festgelegt. Geht ja auch aus dem Text hervor "...der Gesetzgeber"

Bitkom

Die IFPI ist ja nur die Vertretung (Sprachrohr) der Musikindustrie (vorwiegend der Majorlabels) und nicht das Gesetz. Die können viel schreiben, wenn der Tag lang ist, solange das nicht gesetzlich durchgesetzt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

ja schon klar, aber so steht das ja nich im Gesetz, weder so wie die ifpi das schreibt, noch so wie dpa das schreibt.
Sind ja alles nur Interpretationen des Gesetzestextes (wie sooft bei Gesetzen) und da ist halt die Frage, welche zutreffender ist :)

Ich finds gefährlich zu sagen, für nen Freund brennen geht schon klar, wenn da nichts wirklich klar ist :)
 
Ähm, das ist bereits im Gesetz so festgelegt ;)

Es geht jetzt nur darum wegen den GEMA Abgaben aus den Verkäufen von Brennern und CD Rohlingen.

"Zum privaten Gebrauch dürfen Musik-CDs nach Branchenangaben auch künftig gebrannt werden. An diesem Grundsatz werde sich auch mit der anstehenden Novelle des Urheberrechts nicht ändern"

"Laut Gesetz gilt die etwas schwammige Formulierung, dass eine Vervielfältigung in "geringer Anzahl" legal ist. Weitere Voraussetzung ist, dass die Originale im eigenen Besitz sind und rechtmäßig erworben wurden"

weiterer Auszug aus irights.de
"Für den privaten Bereich hat der Gesetzgeber jedoch die so genannte „Privatkopieschranke“ eingeführt, die es erlaubt für Familie und Freunde Kopien von den eigenen CDs und DVDs herzustellen.


Edit:
Daher wird dieses Gesetz jetzt in der Formulierung auch verfeinert und ausgebaut."

Und wer sich damit noch näher beschäftigen möchte:
Urheberrechtsgesetz
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir vertreten nach wie vor die Position,
dass es die optimale Lösung wäre, die digitale Privatkopie zu verbieten.

Nora Braun, Justiziarin des Bundesverbands der Deutschen Phonoverbände (IFPI)

wirsinddiekundenli1.gif


Hab das hier gefunden und finds eigentlich ganz interessant und irgendwie auch hierher passend :

ihrhabtanunsverdientfn1.gif


http://www.wirhabenbezahlt.de/

more infos here : http://www.gulli.com/news/wir-haben-bezahlt-gulli-com-2006-07-25/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiss zwar nicht, was Du mit dem Zitat von Frau Braun aussagen willst, aber Frau Braun kann reden, bis sie schwarz ist, was deren Meinung in Vertretung der Majorlabels ist, solange das nicht gesetzlich durch ist, kräht danach kein Hahn ;)

Der letzte Versuch wegen Verbot von Webradios ist ja mehr als peinlich gescheitert von der Justiz.

Die IFPI ist nicht das Gesetz, das verwechseln anscheinend einige. Sie ist lediglich die Vertretung der angeschlossenen Phono-Industrie.

Ebenso macht die IFPI nicht das Urheberrechtsgesetz, das macht ebenso die Justiz.

Und ich hoffe, den Majors wirds künftig noch viel schlechter gehen, wenn sie die Hetzkampagnen und Feindstellungen der IFPI übertragen und in Auftrag geben.
 
Mando schrieb:
Ich weiss zwar nicht, was Du mit dem Zitat von Frau Braun aussagen willst...

Ich hab den Satz sozusagen nur als INTRO benutzt , der war auf der "wir-haben-bezahlt" Site dort auch als überschrift zu sehen.
Nur deswegen.
 
DDD schrieb:
Die Justiz führt nur aus.
Du meinst wohl Grundsatzurteile.
Aber Gesetzte macht die Legislative.
(Wenn auch tonnenweise dumme)

joar, das meinte ich.

die IFPI kann zwar der Justiz ihre Vorschläge vorlegen, was aber noch lange nicht heisst, dass diese umgesetzt und ausgeführt werden.

Da mischen ja noch so manch andere Verbände mit neben der IFPI.
 
  • #10
Mando schrieb:
joar, das meinte ich.

die IFPI kann zwar der Justiz ihre Vorschläge vorlegen, was aber noch lange nicht heisst, dass diese umgesetzt und ausgeführt werden.

Und nochmal: Die "Justiz" ist - dank der Gewaltenteilung - nicht die gesetzgebende Gewalt bei uns im Staat, insofern kann man der Justiz grundsätzlich ALLES vorlegen - Umsetzung von Gesetzesvorschlägen in geltendes Recht ist die Aufgabe der Legislative und die Ausführung des Rechts die Aufgabe der Exekutive.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #11
och Mando, du kannst doch nich sagen, es ist im Gesetz so festgelegt, und dann von ner Site, also ner Interpretation, quoten.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

das ist der relevante § im UrHG, da steht nix von für Kumpels, da steht, dass ich meine Kopie von nem Kumpel machen darf, wenn ich halt selbst nit kann. und alles andere sind nunmal Interpretationen, und es kommt auf den entsprechenden Richter an, was er dann wohl wie sieht (in Verbindung mit alten Urteilen und bla, schon klar)
 
  • #12
grizto:

machen wirs ganz einfach.

da ich sowieso hier im forum weder beratertätigkeiten noch rechtliche dinge beraten darf, frag einen Anwalt, der Dir das bestätigen wird.

irghts.de sind übrigens Anwälte dabei, die diese Texte verfasst haben ;)
(auch dort kannst Du im Forum diese Fachpersonen fragen und Dir das bestätigen lassen)
aber anscheinend nicht kompetent genug für Dich, daher musst Du bei einem Medienanwalt nachfragen. (mein Medienanwalt hat mir das zumindest bestätigt, aber hat ja kein Gewicht hier)

achso, bitte poste hier ebenfalls, was Du als Antwort bekommen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #13
Johnny schrieb:
Und nochmal: ...Blafasel

Es ging darum, ob die IFPI die Gesetze macht.

kurz beantwortet:

Nein, macht sie nicht.

Alles andere macht eine Diskussion überflüssig.
 
  • #14
grizto schrieb:
och Mando, du kannst doch nich sagen, es ist im Gesetz so festgelegt, und dann von ner Site, also ner Interpretation, quoten.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

das ist der relevante § im UrHG, da steht nix von für Kumpels, da steht, dass ich meine Kopie von nem Kumpel machen darf, wenn ich halt selbst nit kann. und alles andere sind nunmal Interpretationen, und es kommt auf den entsprechenden Richter an, was er dann wohl wie sieht (in Verbindung mit alten Urteilen und bla, schon klar)
word !


btw:
Ich habe da auch noch mal ne Frage.
(wird wohl leider auch vermutlich wieder auf ne Auslegung hinaus laufen)
im Gesetz heißt es:

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen[...]4.
zum sonstigen eigenen Gebrauch,[...]wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Könnte das beispielsweise heißen, dass eine aus der Bücherei ausgeliehende CD, die seit zwei Jahren nicht mehr erhältich ist im Handel, legal für den Eigenbedarf gebrannt werden darf ?!

Das würde ja theoretisch schon fast bedeuten, dass ein Werk, nachdem es zwei Jahre lang nicht mehr erhältich ist quasi schon unter "public domain" steht. :/ -
Kann ich mir ehrlich gesagt nciht vorstellen.
 
  • #15
D.h. nur, das Du EIGENE vergriffene Tonträger (ohne Umgehung eines Kopierschutzes) für DICH SELBST kopieren kannst.
Wobei dass dann doch wieder Rhabarber ist.
Denn, wenn ich Mando und Co richtig verstanden habe, darf ich auch jetzt (angeblich) jederzeit ne sicherheitskopie von meinen EIGENEN Cds machen, so lange ich keinen Kopierschutz umgehe ?!

Wobei "vergriffen" auch wieder so ein schwammiger Begriff ist.
Wann ist denn ein Werk vergiffen ?
Angenommen, ich habe ein Werk auf Vinyl.
Die Auflage aus der meine Vinyl stammt ist zwar vergriffen, 10 jahre später kommt aber ein Repress raus - gillt mein URSPÜNGLICH gekauftes Werk noch als vergriffen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #16
@Mando: Ich sach doch gar nich, dass du Unrecht hast, genausowenig hab ich unrecht :)

Wie gesagt, 2 Anwälte, 3 Meinungen, wäre alles so einfach, bräuchte man ja keine Juristen :)
Mir gehts nur darum, dass die ganze Kumpel Sache eben nich so im Gesetz steht, dass es letztes Endes so gehandhabt wird, keine Frage, aber da bin ich ERbsenzähler :-p ;)
 
  • #17
grizto schrieb:
dass es letztes Endes so gehandhabt wird, keine Frage, aber da bin ich ERbsenzähler :-p ;)

Das muss sowieso jeder für sich selbst persönlich entscheiden, wie er das privat handhabt, daher kann man Niemanden die ultimative Empfehlung geben.

Letztendlich kräht kein Hahn danach, wo kein Kläger ist, wenn man weder über Tauschbörsen, noch über Internet etwas anbietet.

Es ging ja jetzt nur um die Pressemeldung, dass es weiterhin erlaubt ist im Familen- und Freundeskreis wenige Kopien anzufertigen und Du hattest gemeint, dass Du es anzweifelst, daraus entstand ja eigentlich diese Diskussion hier ;)

Wie jeder die Formulierung "wenige Kopien für Familien- u. Freundeskreis" nun auslegt, beschäftigt man sich ja derzeit damit, eine genauere Definition davon zu finden.

Es geht bei dem Gesetz eher um die großen Fische, die schamlos diesen Passus ausnutzen und davon zig Kopien machen oder per Tauschbörsen weitergeben.
 
  • #18
Die Kumpel Sache ( bis zu 7 Kopien für gute freunde / Verwandte oder so ähnlich) steht zwar nicht im Gesetz, war aber mal ein gerichtsurteil. Insoweit herrscht da schon eindeutige Rechtsicherheit wenn ich nem Freund ne cd brenne.

Ich finde aber auch so ist der P. 53 absolut eindeutig:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.


Kumpel:"die Cd is cool, brenn mir die bitte"
Ich:"Klar"
Also das ist ja eindeutig genau die Situation ist die der 2 Satz beschreibt. Es muss halt nur privat sein, also nicht eindeutig mehr als die besagten 7 und nicht für wildfremde leute, das besagt dieses vielzitierte urteil.

Es wird auch nicht von Original-Cd gesprochen sondern von einer nicht rechstwidrigen vorlage.

Eine irgendwoher ausgeliehene Original-CD ist nicht rechtswidrig. Die Privatkopie davon auch nicht. Die weitere Privatkopie davon auch nicht, die Vorlage ist schließlich nicht rechtswidrig.
(Wenn kein Kopierschutz umgangen wird)
 
  • #19
Ich versteh nicht genau wie du das meinst, was hat das drm mit der Beschränkung in der agb auf private nutzung zu tun ?

Audiojelly.com verkauft auch echte mp3s ohne drm und beschränkt es in den agb auf private nutzung.

Beatport.com schreibt in der faq das es auf das land ankommt ob man das öffentlich auflegen darf, terms of condition finde ich( als unregistrierte user ?) auf der seite nicht.
 
  • #20
DDD schrieb:
Also liebe Kollegen Billig-DJ's merkt es euch endlich.
Steigt um und kauft euch nichts mehr von den Majors sondern unterstützt kleine und vollkommen unabhängige Labels und jammert uns hier keinen vom bösen Musicload und Co vor.
Letztendlich fahren alle besser damit.
Kannst du so auch nicht sagen... Man kann sich ja durchaus bei den Majorlabels bedienen, wenn einem die Musik gefällt. Allerdings sollte man in so einem Fall (und ganz besonders im Falle des öffentlichen Auflegens!) sich in den AGBs schlau machen, was erlaubt ist und was nicht. Und wer das tut, muss auch nicht über Musicload oder iTunes jammern... ;)
DDD schrieb:
Ich möchte hier einfach nochmal anmerken, dass auch für (legale) Downloadportale gewisse AGB gelten.
Und dort erwirbt man zumeist eh nur eine Nutzungslizenz für den Privatgebrauch und nicht für den gewerblichen Gebrauch.
Also man ist durch die Methoden des DRM und des damit applizierten
(leichten oder schweren) Kopierschutzes an diesen gebunden
Die Diskussion hatten wir zwar schon mal irgendwo, aber wie schauts mit den gekauften Platten aus? Da steht ja in der Regel auch drauf "KEINE ÖFFENTLICHE AUFFÜHRUNG". Und? Das kann man mit der GEMA-Gebühr ändern? Nur weil da kein Kopierschutz drauf ist? Das ist so ein Punkt, der mir nicht einleuchtet :confused:
 
  • #21
Soviel mal zu den deutschen Gesetzen... :rolleyes:

Ich frage mich dann nur, was die CDJs machen, die kein FS o.ä. nutzen und Lieder spielen, die es so gar nicht auf Original-Maxi-CD oder überhaupt auf CD zu kaufen gibt. Die dürfte es ja demnach irgendwo gar nicht geben... Und trotzdem sehe ich fast jedes Wochenende welche, wenn ich in einem Club bin :confused:

Aber naja, soll mich nicht weiter stören, öffentlich auflegen tu ich wahrscheinlich eh nie (außer mal Privat), und wenn dann wird halt in Platten investiert :D
 
  • #22
DDD schrieb:
Kein Problem, wenn sich ein DJ seine Vinyls oder -DRM - Freien- Files auf CD zieht. (Solange er die Quellen im Zweifel nachweisen kann)
Ok, soweit, so klar... aaaaaaaaaaaaaaaaber: Wenn ich mir z.b. bei iTunes einen Song kaufe, dann liegt der im geschütztem AAC-Format vor mit DRM-Schutz. Jetzt stelle ich mir aber die Frage: Wieso kann ich dann genau diesen x-beliebigen Song bei Saturn im ungeschützten MP3-Format kaufen und ihn nutzen, wie ich möchte? Ich finde das alles recht unsinnig, diese ganzen verschiedenen Vorgaben. Entweder machen die das mal einheitlich und überall DRM-Schutz rein oder lassen es ganz sein. Bei dem ganzen durcheinander kommt man ja total aus der Spur und weiß gar nicht mehr, was legal und was illegal ist :mad:
Weisst du da eine Stelle, an die man sich mal mit so ner "Beschwerde" richten könnte? :D
 
  • #23
Tyke_m_22 schrieb:
Ok, soweit, so klar... aaaaaaaaaaaaaaaaber: Wenn ich mir z.b. bei iTunes einen Song kaufe, dann liegt der im geschütztem AAC-Format vor mit DRM-Schutz. Jetzt stelle ich mir aber die Frage: Wieso kann ich dann genau diesen x-beliebigen Song bei Saturn im ungeschützten MP3-Format kaufen und ihn nutzen, wie ich möchte?

wurde denke ich beantwortet. massgeblich sind agb und gema.
das tool, welches genutzt wird ist natürlich auch noch zu bedenken. traktor z.b. unterstützt kein drm.

Ich finde das alles recht unsinnig, diese ganzen verschiedenen Vorgaben.
womit du nicht alleine bist

Entweder machen die das mal einheitlich und überall DRM-Schutz...
blos nicht!
 
  • #24
Tyke_m_22 schrieb:
Ok, soweit, so klar... aaaaaaaaaaaaaaaaber: Wenn ich mir z.b. bei iTunes einen Song kaufe, dann liegt der im geschütztem AAC-Format vor mit DRM-Schutz. Jetzt stelle ich mir aber die Frage: Wieso kann ich dann genau diesen x-beliebigen Song bei Saturn im ungeschützten MP3-Format kaufen und ihn nutzen, wie ich möchte?
maxxer schrieb:
wurde denke ich beantwortet. massgeblich sind agb und gema.
das tool, welches genutzt wird ist natürlich auch noch zu bedenken. traktor z.b. unterstützt kein drm.
Schon klar, das es beantwortet wurde... Ich verstehe nur nicht den Sinn dieser unterschiedlichen AGBs. Ist doch logisch, das sich nahezu jeder Nutzer dieser Downloadportale die Musik in "freier" MP3-Form lädt als geschützt und AAC (m4p im Falle von iTunes). Aber ich denke mal, genau diese Frage können mir die Portale am besten selbst beantworten ;)
 
  • #25
Tyke_m_22 schrieb:
Ich verstehe nur nicht den Sinn dieser unterschiedlichen AGBs.
wer versteht das schon.

Ist doch logisch, das sich nahezu jeder Nutzer dieser Downloadportale die Musik in "freier" MP3-Form lädt als geschützt und AAC (m4p im Falle von iTunes).

leider ist das nicht so, da otto normal hörer unbedingt nen ipod braucht und bei itunes kauft. itunes ist marktführer. M$ würd das zwar gern ändern, aber aus redmont wird ganz sicher auch keine drm-freie musik zu haben sein.

die wenigsten wissen übrigens, was drm ist und was das für ihre digital erworbene musiksammlung im schlimmsten fall bedeuten kann.
ich kenn viele, die fröhlich bei itunes tracks laden und mir dann erzählen, wie toll, einfach und billig(!) das doch sei :rolleyes:

Aber ich denke mal, genau diese Frage können mir die Portale am besten selbst beantworten ;)

DAS bezweifle ich ;)
 


Zurück
Oben