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Pioneer gibt bei DJ Produkten NUR 1 Jahr Garantie!


Neues Gewährleistungsrecht - Freiwillige Hersteller-Garantie   

Am 1. Januar 2002 trat das neue Gewährleistungsrecht in Kraft, mit dem die europäische Richtlinie zum Kauf von Verbrauchsgütern umgesetzt wurde. Damit verlängert sich die bisherige Gewährleistung von 6 Monaten auf 24 Monate ab Übergabe der Ware. Dennoch ist diese Gewährleistung keine 24-monatige Vollgarantie.


So muss bei der Gewährleistung die Ware zum Zeitpunkt der Geräteübergabe mängelfrei sein. Ist sie das nicht, hat der Käufer demnächst 2 Jahre Zeit, die beim Kauf vorhandenen Mängel zu reklamieren. Der Handel haftet nur für Fehler, die bereits bei Lieferung vorlagen. Während der ersten 6 Monate sind Handel und Industrie beweispflichtig, wenn sie vom Gegenteil überzeugt sind. In den verbleibenden 18 Monaten muss dagegen der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.


Viel weitgehender als die neue Gewährleistungsregelung ist aber die seit Jahren praktizierte Hersteller-Garantie, die der Käufer zusätzlich zur gesetzlichen Regelung erhält und die freiwillig vom Hersteller erbracht wird. Sie bietet dem Kunden weitgehende Vorteile. Denn vorhandene Mängel werden nicht nur zum Zeitpunkt des Geräteübergangs abgedeckt, sondern über einen gesamten Zeitraum von 12 oder gar 24 Monaten ab dem Kauf.


Die Garantiezeiten werden sich durch das neue Gesetz nicht ändern. Pioneer bietet schon lange eine freiwillige Garantie für 12 bzw. 24 Monate - abhängig vom Produkt. So gilt eine 2-Jahres-Garantie für alle Home-Audio-Produkte. Dazu zählen alle Audio-Komponenten. Für seine übrige Produktpalette einschließlich Car Electronics gilt eine 1-jährige Garantie. Auch die neuen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Gewährleistungsrecht wird Pioneer ab dem Inkrafttreten am 1. Januar 2002 erfüllen


Das heisst, das Du nach einem Jahr höchstens noch auf Kulanz hoffen kannst.


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