Techno Party = Konzert ?

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Wann eine Techno-Party ein Konzert im Sinne von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) ist, hat der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) mit Urteil vom 18.08.2005 - V R 50/04 - entschieden. Der BFH kam zu dem Ergebnis, bei “Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player “Instrumente” sein, wenn sie (wie konventionelle Musikinstrumente) zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden.“

Aha, dann wäre eine Party mit DJ’s, die die Platten mit den Plattenspielern und dem Mischpult so einsetzen, dass es nicht bei einem bloßen Abspielen der Platten bleibt, also ein Konzert. Es gibt tatsächlich große Unterschiede bei DJ’s. Manche verstehen ihr Handwerk wirklich so, dass es ausreicht, lediglich Platten hintereinander abzuspielen. Andere Dj’s hingegen mischen hingegen ihre Scheiben mittels Crossfader wild hin und her und lassen neue Klang-Kollagen entstehen, indem gescratscht, an den Fadern und EQ’s gedreht wird. Insofern ist das Urteil des BFH gar nicht mal so weltfremd, wenn man bedenkt, dass von den verantwortlichen Richtern bestimmt auch noch keiner einen Techno-Club besucht hat. (http://sewoma.de/berlinblawg/2005/12/01/sevriens/wann-ist-eine-techno-party-ein-konzert/)
 
Zuletzt bearbeitet:

Wie Du auf folgenden Schluss kommst wird mir aus dem Text nicht ganz klar.

DPMS schrieb:
Insofern ist das Urteil des BFH ziemlich weltfremd. Von den verantwortlichen Richtern ha bestimmt auch noch keiner einen Techno-Club besucht…
(http://sewoma.de/berlinblawg/2005/12/01/sevriens/wann-ist-eine-techno-party-ein-konzert/)

Mag sein dass keiner von denen einen Club besucht hat, aber warum sollen Plattenspieler nicht als Musikinstrumente definiert werden können? Was ist daran "weltfremd"?
 
Ooops, danke für den Hinweis. Hatte da was falsches kopiert und eingefügt!
 
aaah jetzt! ja, find ich auch :)
 
um noch mal deutlich zu machen, was das Urteil für Veranstalter bedeutet: Wer ein Techno-Konzert veranstaltet, braucht nur den ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 Prozent anzuwenden!
 
Im Prinzip 'ne gute Sache - aber wer soll das im Zweifelsfall beurteilen, ob die wie Instrumente oder wie Plattenspieler eingesetzt werden?
 
na im zweifelsfall ist es dann halt ein konzert ;)
 
Sozusagen: in dubio pro concerto
 


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