Laserschutzbeauftragter

Vielleicht noch erwähnenswert:

Wenn eine Laseranlage, welche bereits in einem Club vom TÜV abgenommen wurde, dort abgebaut und in einer anderen Location genau so wieder aufgebaut wird, muss die Anlage in der neuen Location erneut vom TÜV abgenommen werden!
Klingt blöd, ist aber so.
 
zum betreiben brauchst du einen laserschutzbeauftragten (das wärst dann du, wenn du dieses seminar belegst)!
und jede anlage (ausser diese spielzeuglaser) brauchen nach instalation eine abnahme!
diese abnahme durch einen sachverständigen musst du immer nach instalation machen!
 
eine frage wurd nochimmer nicht beantwortet^^

was kostet eine solche tüv-abnahme für einen laser (gehen wa ma von 400 mW aus, was eig relativ sein dürfte..) der zb. auf einer mobilen dorf-disco für nur einen abend installiert wurde?
 
Die Kosten für eine Abnahme kann man nicht pauschal beziffern...
Das hängt davon ab, wie umfangreich die Abnahme selbst wird und welche Anfahtskosten und Stundensätze der Sachverständige berechnet.

Würde schätzen, dass auch eine "simple" Abnahme im mittleren 3-Stelligen Bereich anfängt...

Für einen 400mW Laser auf einer "´Kirmesdisco" lohnt das wahrscheinlich nicht. Auch bleibt das Risiko, dass die Laseranlage durchfällt. Dann zahlst du die Abnahme trotzdem und darst nicht lasern.
Laserschutzbeauftragter muss ebenfalls einer da sein, sonst brauchste dir erst gsar keine Gedanken über einen legalen Einsatz einer Laseranlage zu machen...
 
Well done, turntabledj,
hatta gut nachgeschaut und fein ausgeführt.
Ab Klasse 3R ist die Bestellung des LSB Pflicht, und das hat seinen guten Grund. Wir sprechen hier über zufällige Einwirkzeiten von 0,25 sec. bei 40 mW, das ist noch nichts!
Also: Geht hin, hört zu, lest nach und nehmt das Thema ernst. Ihr werdet staunen, was alles passieren kann! Die kleinste unbedachte Reflektionsfläche kann schon ausreichen, denn mit 4 Watt fällt bei der richtigen Einstellung auch ausserhalb der Disse noch der Vorhang. Diese Lichtenergie ist eine Konstante, deren Kraft sich quasi nicht verzehrt. Es ist uninteressant, ob ein Laser durch irgendeinen Verein abgenommen wurde! Hat das Gerät selbst keine Zulassung also auch keine Abnahme nach UVV, darf es eigentlich gar nicht in Betrieb genommen werden. Vielmehr muss JEDE EINZELNE SHOW als solches selbst abgenommen werden, denn auf die kommt es an! Das sich hier ergebende Messergebnis ist einzig relevant. Die kleinste Veränderung ist im Fall der Fälle quasi fahrlässige Körperverletzung. Bei dem zuständigen Amt hat der Laserschutzbeauftragte die Show anzumelden, das vollständige Ablaufschema einzureichen und den Nachweis über die getroffenen Sicherheitsmassnahmen zu dokumentieren. Ob mobil, oder stationär, es ist jede Show zu dokumentieren! Da jedoch die Zuständigkeiten der genehmigenden Ämter vielfach ungeklärt sind, die Gebühren nicht genau festgelegt sind und auch innerhalb der Behörden keine ausreichende Fachkunde besteht, wird zu deren Entlastung gerne mal der TÜV geschickt. Das ist dann der Kostenfaktor x, der ist unberechenbar, feste und einheitliche Richtsätze für diese Sondrabnahmen gibt es anscheinend nicht. In der Regel hilft hier noch kompetentes Auftreten und genaueste Dokumentation. Ist der Mensch vom Ordnungsamt dann überzeugt, gibt es auch mal einen Stempel ohne TÜV. Im Freien funktioniert das jedoch nicht! Siehe auch Luftraumüberwachung, StVo allgemein, Umwelt- und Naturschutz...... Grundsöätzlich richten sich die Klagen ohnehin erst beinmal gegen den Betreiber.
Also nochmals: Hingehen, Aufpassen, Ernstnehmen..... ansonsten kommt Ernst zu euch!

So long grovvy greetings @ all
 
Hi, ich hab jetzt schon einiges über Laser erfahren, aber mich würde jetzt noch interessieren, was ich bei meinem Laser beachten muss. Ich hab mir den 'American DJ (ADJ) Duo Scan RG' gekauft. Meines Wissens hat der Laserklasse 3B. Ich glaube, dass ich den nie auf einer öffentlichen Veranstaltung einsetzen werde, aber wenn ich eine Party feiere möchte ich schon auf einige Sicherheitsbestimmungen achten.
Danke für eure Hilfe.
 
Hi, ich hab jetzt schon einiges über Laser erfahren, aber mich würde jetzt noch interessieren, was ich bei meinem Laser beachten muss. Ich hab mir den 'American DJ (ADJ) Duo Scan RG' gekauft. Meines Wissens hat der Laserklasse 3B.

Hey Felix M,

alle Begriffe die du brauchst stehen doch schon auf der vorhergehenden Seite, bzw. ist das auch sehr leicht über die Suchfunktion oder google erreichbar.
z.b. MZB Werte berechnen, Mindestabstand zum Gerät, Mindesthöhe (niemand darf in die Diode schauen dürfen), etc.

Auch sehr gut und spezialisiert sind diese Seiten hier:
klick1
klick2

Ich glaube, dass ich den nie auf einer öffentlichen Veranstaltung einsetzen werde, aber wenn ich eine Party feiere möchte ich schon auf einige Sicherheitsbestimmungen achten.
Danke für eure Hilfe.
Ob die Party nun öffentlich oder privat stattfindet, ist hinsichtlich der möglichen Schäden vollkommen irrelevant. Lediglich die gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen sehen hier anders aus. Aber zur Kasse wird immer der Verursacher gebeten.
Bei den angegebenen Leistungsstärken der Dioden von 30mW R & 80mW G, wird der ausgerechnete MZB nicht zu enorm ausfallen, was den Betrieb in größeren Räumen, bei entsprechender Höhe (aso NICHT das 20m² Hobbyzimmer) meiner Meinung nach problemlos erscheinen lässt. Wie gesagt, lese dich mal durch die angegebenen Seiten und du wirst sehen was du alles im Detail beachten musst.
 
Hallo Leute, bin neu hier und auch neuling was das ganze Laserzeug angeht. Spiele in einer Band und kümmere mich auch ein wenig um unser Equipment. Unter anderem auch um unser Licht. Hab mir mal aus Spaß den Galaxian Move, von ADJ gekauft.

Was mich verwundert ist, das auf dem Gerätesockel 3B steht , in der Anleitung steht 3A und 4,9mW.... Als ich gestern aus dem Proberaum bin hab ich noch bemerkt das auf dem eigentlichen Kopf auch noch so´n gelber Aufkleber ist. Muß da auch nochmal schaun was da drauf steht. Aber :

1. ) was ist nun entscheidend ? Das was in der Anleitung steht oder das auf dem Gerät ( Ich vermute letzteres ;-))

2.) Wenn´s nun doch ein 3A ist ( also kleiner 5,0 mW ) dann brauch ich für den Betrieb doch kein LSB, oder ? - Natürlich sollten auch diese Gerät mit gesundem Menschenverstand eingestzt werden !

Kann mir da jemand helfen ?
 
Laser der Klasse 3A können ohne Schein, Anmeldung und LSB betrieben werden. Natürlich sind ein ausreichender Mindestabstand sowie eine gute Sicherung an der Traverse (falls dort verwendet) nach wie vor wichtig. Ich denke aber das weißt Du :)

Im Zweifel zählt die Angabe auf dem Gerät. Bis 4,9mW ist es 3A.
 
Gibt es eigentlich mittlerweile Lounge-Laser ( die den Strahl zerstreuen ) unter 3B ?

Zum Thema: ich kann aus erfahrung nur jedem ans Herz legen, einen vernünftigen Schein zu machen und gerade mit Laser vorsichtig umzugehen. Habe mal ein Beginner-Seminar gemacht beim Musicstore in Köln, welches aber eher noch mehr Fragen ausgelöst hat als beantwortet. Komme selber aus dem Eventmanagement bereich, aber finde Laser wirklich extrem respektvoll, weil die Schäden so schnell auftreten können.
Seit dem Seminar meide ich jede Dorfparty wo n fetter besoffener Ballermann-DJ n laser aufhängt... ;)
 
sagt mal, was kostet denn die Tüv-Abnahme in Off-Locations?

Danke
 

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