DJ Namen schützen lassen

Mando

bin mal zigaretten holen
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Ich hatte folgende Frage in einem anderen Thread entdeckt:

Angenommen man besitzt einen DJ-Namen...
müsste man jetzt den namen patentieren lassen um Rechte daran zu haben, oder geht das auch andersweitig????
Für eure Hilfe danke ich gleich mal im voraus...

***********************************************************

DJ-Namen kann man sich wie Markennamen oder Artistnamen beim europäischen Patentamt schützen lassen.

Das ganze kostet um 400 Euro ist dann nur für Deutschland geschützt. Sollte das ganze ausgeweitet werden europaweit, weltweit, wird die Sache entsprechend teurer.

Eine günstigere Variante ist der Eintrag des Künstlernamens in den Personalausweis.

Dazu benötigt man aber einen Gewerbeschein als Künstler zum Nachweis.


In jedem Falle, bevor man mit einem Namen öffentlich auftritt, vorher informieren, ob es einen anderen DJ / Künstler / Band mit diesem Namen schon gibt, zumindest im eigenen Lande.

Beispiel:
Ich hatte früher immer wieder Verwechslungen mit Armando aus Chicago, der auch des öfteren in den 90igern in Deutschland aufgelegt hatte (es gab Abende, da haben wir beide in der gleichen Stadt in verschienenen Locations aufgelegt, das war ein Chaos wegen den Leuten (die sich wunderten, warum ich nicht schwarz bin)....grins), also musste ich den ersten Buchstaben meines Nachnamens dranhängen, ergo Armando S.

Zum Glück muss ich ja meinen eigenen Namen nicht schützen lassen und somit fällt es jedem DJ am leichtesten, der mit seinem Realnamen auflegt und automatisch geschützt ist.

ciao ciao

Armando
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Gebiet gibt es aber auch viele kleine rechtliche Schlupflöcher.

Wenn euer Name zb. schon seit einer Weile der Öffentlichkeit ein Begriff ist, kann euch keiner in eurem Terain (Musik, Djing) an den Karren pinkelen, selbst wenn dieser sich den Namen später hat schützen lassen.

Sollte zb nun aber ein Opel aufeinmal DJ Blablabla heissen könnt ihr dagegen nichts tun ! Verwechslungsgefahren spielen da eine grosse Rolle.

Es gibt auch viele Namen die sich garnicht schützen lassen, weil es Allgemeinbegriffe sind usw und sofort. Meist lassen sich Namen dann immer nur in Verbindung mit einem Genre richtig schützen.

Also wenn es euch wirklich wichtig ist, dann informiert euch am besten umfassend bei einem Anwalt !

Wenn es euch nur darum geht das Heinz ausm Nachbardorf sich nicht auch einfach Dj BLablabla nennt dann reicht es derjenige zusein der seinen Namen zuerst Publik gemacht hat, ergo ihn länger führt als der Andere.
(Muss natürlich nachweisbar sein. Wie zb. Dj Auftritte, Releases, Websites usw.)

MFG

McDurstig
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, dass ich das schreiben muss.

So einen großen Schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr gelesen!.....kopfschüttel

Leute, wenn Ihr davon keine Ahnung habt, dann verzapft auch nicht so einen Unsinn, der aus der Luft gegriffen ist.


1. Wenn ein anderer Act/DJ/Künstler seinen Namen bereits registriert hat, kann er Dich rechtlich dazu auffordern mit sofortiger Wirkung Deinen Namen zu ändern (war bei mir als Music Act so der Fall, als ich noch Fantastic Plastic hiess)

Ausnahme: der DJ kommt aus Amerika und hat sich nur dort den Namen schützen lassen, dann gilt das Recht nur länderbezogen.

2. Namen lassen sich unabhängig vom Genre IMMER schützen, sofern es keine Gegenstands- u. Allgemeinbegriffe des Alltags sind -> siehe Viva

DJ Namen haben absolut nichts mit einer Musikrichtung zu tun, was soll dann bitte ein DJ Koze dazu sagen?

3. Wenn es jemand wichtig ist, informiert er sicht beim Patentamt und nicht beim Anwalt!
Alternativ kann man sich noch bei einem Notar erkundigen und auch über den Notar diesen Namensschutz beauftragen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute ? Was für Leute ? Ich hab mich als einziger nach dir eingetragen. Aber egal, kommen wir zum Thema.


Mando Mango schrieb:
1. Wenn ein anderer Act/DJ/Künstler seinen Namen bereits registriert hat, kann er Dich rechtlich dazu auffordern mit sofortiger Wirkung Deinen Namen zu ändern (war bei mir als Music Act so der Fall, als ich noch Fantastic Plastic hiess)

Rischtisch ! Hab auch in keinem Wort etwas anders behauptet.-


Mando Mango schrieb:
2. Namen lassen sich unabhängig vom Genre IMMER schützen, sofern es keine Gegenstands- u. Allgemeinbegriffe des Alltags sind -> siehe Viva


Liest du meinen Eintrag eigentlich richtig ? Na, wenn du es brauchst das was ich geschrieben habe nochmal zu posten.


Mando Mango schrieb:
DJ Namen haben absolut nichts mit einer Musikrichtung zu tun, was soll dann bitte ein DJ Koze dazu sagen?

Wo hab ich denn von Musikrichtung in meinem Eintrag gesprochen ?
Es geht um Branchen ! Du missverstehst gerne oder ?

Beispiel :

Du hast dir Mando Mango als DJ Namen eintragen lassen.
Es kommt nach deiner Sicherung ein Auto auf den Markt mit dem Namen Opel "Mando Mango", oder ein Schokoriegel oder n Duschgel whatever ...
Wirst du es bestimmt nicht unterlassen können, da du kein Verlust/ Nachteil, noch Verwechslungsgefahr für dich verbuchen kannst. (Wenn doch, andere Geschichte !)

Beispiel 2 :

Du hast dir Mando Mango NICHT als Dj Namen sichern lassen. Ein paar Monate später taucht ein Dj, Musiker, Produzent, Projekt (whatever) auf der sich auch Mando Mango nennt.
Dieser hat sich diesen/deinen Namen eintragen lassen.
Hier besteht nun Verwechlungsgefahr und auch mit Sicherheit ein Verlust für dich.
Du bist nun aber NACHWEISBAR der erste gewesen der diesen Namen getragen hat und kannst nun eine Unterlassung gegen ihn erwirken mit der du auch durchkommst.


Mando Mango schrieb:
3. Wenn es jemand wichtig ist, informiert er sicht beim Patentamt und nicht beim Anwalt!
Alternativ kann man sich noch bei einem Notar erkundigen und auch über den Notar diesen Namensschutz beauftragen lassen

Hmmm...wie weit liegen Notar und Anwalt auseinander....hmmm


So, Markiere mal die nicht richtigen Dinge (ach ne ,Schwachsinnigen) mit ROT bitte.
 
Jeder von Euch kennt doch sicher das Sängerpaar Cindy und Bert.
Es gibt sogar eine Website, die sich Cindy und Bert nennt. Nur wird diese Seite nicht vom Sängerpärchen, sondern von einem Erotikladen betrieben.

C+B sind daraufhin zum Anwalt, da sie dieses als Schande angesehen haben. Dort konnten sie aber leider nichts bezwecken, da sie ihren Namen, Cindy und Bert, nicht geschützt haben. Man hat sich aber darauf geeinigt, einen Hinweis auf der Site anzubringen, daß es sich nicht um die Seite von C+B, dem Sängerpärchen handelt.

Ich denke, diese reale Geschichte stößt ein wenig zum Nachdenken an.
 
für den fall der fälle...es reicht das man im notfall nachweisen kann das man den namen als erster besessen und benuzt hat, also am besten flyer usw. immer aufheben.

wir hatten solch einen ähnlichen fall mit einem kunden vor einem jahr.
und zwar haben wir für den plattenladen "kontor-records" in kyritz die webseite gemacht..."kontor records" hamburg (das dance label) ging danach sofort zum anwalt und wollte uns gerichtlich das ganze untersagen und sogar verbieten, das wir die webadresse weiter benutzen und dem plattenladen unterbieten, den namen weiter zu verwenden. als wir einwandfrei nachweisen konnten, das der laden schon 3 jahre älter ist, als das label...war die sache komplett hinfällig.
zumal während der geschichte herauskam, das "kontor-records" hamburg immer deklarieren das sie eine gmbh sind und das garnicht stimmt...entsprechende verfahren laufen glaube ich gerade noch, da hab ich allerdings keinen einblick mehr, da der auftrag für den kunden abgeschlossen ist. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Sängerpärchen "Cindy und Bert" gibt es auch schon länger als das Erotikpärchen "Cindy und Bert".
Trotzdem hat das Sängerpärchen nicht automatisch Anspruch auf die WebSeite.
 
Aprospros Website und Namen. Erinnert sich jmd. an den Streit zwischen dem Musiksender MTV (Deutschland) und dem Main Taunus Verkehrsverbund?! Der Verkehrsverbund hatte die Seite www.MTV.de und der Musiksender hat dagegen geklagt, weil sie ja schon mtv.com haben und in allen Ländern MTV bekannt ist etc. und haben Recht bekommen, obwohl der Verkehrsverbund die Seite schon vorher betrieben hatte.
Die Seite des Verkehrsverbundes Heute:http://www.mtv-web.de/mtv/impressum.html Man zähle mal, wie oft MTV da vorkommt :D
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde einfach meinen realname nehmen wenn ich erfolg hätte und platten rausbringen würde.. hört sich immernoch am besten an.. zumindest besser als DJ Airlight or stuff likle that ;)
dann gibts auch keine rechtlichen probs..

greetz
 
s-tek schrieb:
für den fall der fälle...es reicht das man im notfall nachweisen kann das man den namen als erster besessen und benuzt hat, also am besten flyer usw. immer aufheben.

das is quatsch, wenn kontor den namen "kontor records" eingetragen häte, wäre das ganze total egal, wie lange der plattenladen schon so heißt, wer es einträgt hat das recht, erstrecht, wenn es die gleiche branche ist....
 
sie hatten den namen eingetragen, nur mal so nebenbei...sie haben trotzdem kein recht bekommen ;) ich werde mich aber mal demnächst genau erkundigen, was nun schlussendlich bei der ganzen sache rauskam...werd das dann hier nochmal posten, damit alle im bilde sind :)
 
grizto schrieb:
das is quatsch, wenn kontor den namen "kontor records" eingetragen häte, wäre das ganze total egal, wie lange der plattenladen schon so heißt, wer es einträgt hat das recht, erstrecht, wenn es die gleiche branche ist....

Das versuch ich doch die ganze Zeit zu erklären das es in Einzelfällen eben nicht so ist !

MFG

Durstig
 
soweit ich weiss gibt es doch irgendwas was sich so ähnlich nennt wie gewohnheitsrecht... oder??? das ist die am anfang angesprochene situation wenn man sich nachweislich als erstes so genannt hat... korrigiert mich wenn ich falsch liege
 
McDustin:

Sorry für die ganze Verwirrung, aber dann hattest Du Dich falsch ausgedrückt, ich das falsch verstanden und das ganze als falsche Darstellung gesehen.

Wegen den Branchen, stand bei Dir Genre, daher kam das zur Verwechslung.
Auch der erste Abschnitt war nicht so klar, wie Du es dann dargestellt hast.

Ein Anwalt ist für alle rechtlichen Belange und Beratungen zuständig, z.B. was Urheberrecht angeht oder die ganzen GEMA-Geschichten, Klage gegen Clubbesitzer wegen nicht bezahlter Gage etc..
Ein Notar ist für alle Ein- und Austragungen von Handelsregister über Testament bis zu Marken- und Namennsschutz zuständig.

In der Regel bekommt der Künstler zuerst Recht, der sich als erstes schützen lassen hat. Ausnahmen sind dabei, wenn der Künstler bereits im Repertoire der GEMA gemeldet ist, trotz Nichtregistrierung des Namens.

Ein anderer Fall auf unseren Künstlerportal zeigt vor wenigen Jahren, dass Sven Väth so naiv war und den Namen "Omen" in Verbindung mit Veranstaltungen und dem Ex-Club niemals schützen lassen hat. So hat sich ein Künstler diesen Namen schützen lassen und Sven Väth damit unterbinden können, weiterhin den Namen zu verwenden bzw. sonst eine Lizenz für die Benutzung dafür zu zahlen.

Ich selbst habe 2003 ein Anschreiben von einem Anwalt erhalten, der einen Künstler aus der Schweiz vertritt, der sich europaweit den Namen schützen lassen hat. Somit musste ich meinen Künstlernamen sofort ändern, auch wenn ich unabhängig davon mehrere Pseudonyme (projektbezogen) als Artist besitze.

Sicherlich wird auch ein Bekanntheistgrad eines DJs eine große Rolle spielen, vor Gericht den Prozess zu gewinnen (mit entsprechenden Referenz-Nachweisen), sollte ein anderer DJ gegen ihn klagen.
Aber davon werden hier im Forum wohl die wenigsten betroffen sein, ihren Bekanntheistgrad gegenüber der rechtlichen Seite nachweisen zu können.

Daher empfehle ich immer vorher zu googlen oder in der www.thedjlist.com mal nachzuschauen, ob es einen DJ mit diesem Namen schon gibt.

Am einfachsten sind natürlich meist die Realnamen, die auch im Pass verewigt sind oder nur Abkürzungen davon genommen werden.



Ich habe übrigens nen prima aktuellen Beitrag im Internet gefunden, der genau zum Thema Markenrecht aufzeigt, wie schnell man zu einer Klage kommen kann, auch branchenunabhängig:


http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19698/1.html



ciao ciao

Armando
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich den Gewerbeschein beantrage um den Künstlernamen im Perso führen zu können, kommen außer den Gebühren noch Dinge auf mich zu die ich unbedingt beachten muß?
 
Mando Mango schrieb:
McDustin:

Sorry für die ganze Verwirrung, aber dann hattest Du Dich falsch ausgedrückt, ich das falsch verstanden und das ganze als falsche Darstellung gesehen.

Yo kein Ding sind ja immer 2 dran beteiligt.
 
@DDD: thx for Info, habe auch einen anderen Weg gewählt siehe Sig.
 
aktueller Fall

Die irische Popgruppe "Westlife" kann ihren Namen nicht als Marke schützen lassen. Wegen gegenläufiger Interessen der deutschen Zigarettenmarke "West" hob das Europäische Gericht in Erster Instanz die vom europäischen Markenamt in Alicante bereits vollzogene Eintragung von "Westlife" auf. Die irische Boygroup wollte ihren Namen nicht nur für Musik, sondern unter anderem auch für Druckerzeugnisse sowie Baseballkappen und andere Bekleidungsstücke eintragen lassen.

Wie die Europarichter in Luxemburg nun feststellten, besteht hier aber eine Verwechslungsgefahr mit der älteren Zigarettenmarke "West", die bereits länger auch für Papierwaren und Bekleidung und sogar für die "Veranstaltung von Festen, Partys und Musikdarbietungen" geschützt ist.

Nach dem Luxemburger Urteil kann die Popgruppe zwar weiter als "Westlife" auftreten. Sie kann aber nicht verhindern, dass auch andere ihren Namen nutzen. Dagegen kann die Gruppe Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen.


(dpa)
 
hi!

Ja da haben die Jungs wohl Pech gehabt - wobei "meiner" Meinung nach
keine direkte Verwechslungsgefahr bei den beiden angesprochenen Namen
besteht.

War es nicht auch die Band "HIM" die in irgendeinem Land (weis nicht mehr
welches) nicht unter diesem Namen auftreten darf da es dort eine Band gibt die schon länger diesen Namen nutzt ? Dort gab es dann ein "HER" statt
ein "HIM" Konzert. :D

Gruss

Manu
 
Ganz kurze Anmerkung, weil geschrieben wurde, man brauche für den Künstlernamen nen Gewerbeschein.

Ich habe ohne Gewerbeschein meinen Namen im Ausweis stehen, weil mir vom Radiosender, für den ich auch was mach, bescheinigt wurde, dass ich seit mehreren Jahren unter dem Namen im Sender (also öffentlich) tätig und "bekannt" bin.

Es geht also auch ohne, dann muss aber die künstlerische Tätigkeit belegbar sein.
 
Das mit dem längeren Besandsrechten ist auch nicht so richtig.

Gab in Deutschland vor einigen Jahren einen Fall, bei dem einem Arzt die Homepage oder besser gesagt der Domainname aberkannt wurde, weil er den Nachnamen eines Produktes hat.
War damals, wenn ich mich recht entsinne. DR.Shell.
Da die Familie Shell sicher länger existiert und der Mann damals auch schon um die 60 war, hätte er eigentlich das Recht gehabt, den Domain-Namen so weiter zu nutzen.
Der Europäische Gerichtshof, also ganz weit oben, erkannte dem Doc den Domainnamen ab und sprach ihn der Shell AG zu.

Nur einen Namen länger zu besitzen heißt nicht, das man irgendein Recht daran hat.
Zwar klingt das suspekt, aber was ist in Deutschland schon normal?
Der sicherste Weg ist schon, wie ziemlich am Anfang erwähnt, Patentamt anmelden, dort ist dann, so weit ich das weiß, 6 Monate die Frist, in der jemand was gegen diese Eintragung unternehmen kann. Danach hat man ihn.
Eine Domain kann man eben nicht Patentrechtlich schützen.

Noch ein Fall, nur zur Info.
Im Raum Rosenheim gab es eine Eventagentur (Chiemsee Convention)
War auch eingetragen im Patentamt.
Nach 4 Monaten kam ein Brief der Marke Chiemsee mit dem Hinweis er müsse alle aktivitäten sofort einstellen, da der Name Europaweit geschützt sei.
Bei einem Patentanwalt erfuhr er dann, das Chiemsee die einzige Marke Weltweit ist, die in jedem Zusammenhang geschützt ist.
Chiemsee Event somit illegal, Event am Chiemsee (wenn öftlich so vorhanden) dann legal.
Der Anwalt wies damals darauf hin, das er eigentlich nur noch zwei Monate warten hätte müssen und dann alles gut gewesen wäre.
Große Firmen fragen alle 4 Monate die Patentanmeldungen ab, um sich vor Doppelverwendung zu schützen.
Was bei einem DJ Namen wohl weniger der Fall sein wird, außer man versucht es mit Sven Väth oder Westbam. Da würde es schwierig werden.
Der Fall Rosenheim ist erst 3Jahre her, war der damalige Freund einer Arbeitskollegin. Somit erste Quelle.
 
Hallo,
bevor ich einen neuen Thread zum Thema aufmache und ich auf die Suchfunktion verwiesen werde, möchte ich meinen Beitrag an den hier anhängen.

Meine Frage bezieht sich auf den Dj Namen. Also da ich eher neu in der Szene bin und noch nicht soviel Ahnung von der Materie habe bin ich auf das Forum hier gestoßen. Das Forum hier ist echt klasse!!

Ich möchte demnächst hier im kleinen Rahmen auf Partys auftreten als Dj. Nur habe ich Bedenken bei der Auswahl des Namens. Noch ist keiner offiziell. Ich habe nur Angst, wenn ich mich nun Dj XY nenne,der Name auf einen Flyer kommt, und jemand ankommt das ihm der Name gehört und ich dann mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe. Weiß da jemand um Rat?
 
MasterP schrieb:
ich dann mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe. Weiß da jemand um Rat?
Strafrechtliche Konsequenzen musst Du nur tragen, wenn Du Dich weigerst, nach rechtlicher Abmahnung und Aufforderung den Namen zu ändern.

Google einfach nach den DJ Namen, die beste Quelle, um nen Überblick zu haben. Zugleich siehst Du ja dann, woher diese DJs kommen, falls sie die gleichen Namen benutzen. Die Rechte gelten ja nicht immer weltweit, bis auf wenige Ausnahmen, die Releases draussen haben und oftmals nen weltweiten Namensschutz haben.

Sonst kann man sich noch beim Patentamt bzw. Notar informieren, kostet aber Geld pro Anfrage.

Wenn Du Deinen Namen schützen lassen möchtest, kostet das ganze ca. 250 Euro aufwärts, pro Länderregion.

Ohne rechtlichen Namensschutz, kann jederzeit jemand Dir nen Strich durch die Rechnung machen, wenn derjenige den Namen rechtlich schützen lässt.

Ergo gehst Du immer das Risiko ein, das Du aufgefordert bzw. abgemahnt wirst, den Namen entsprechend zu ändern. Rechtliche Folgen daraus gibt es keine, wenn Du beim nächsten DJ-Gig den Namen geändert hast.

Am besten gehst Du diesem Risiko aus dem Wege, wenn Du einen sehr ausgefallenen Namen nimmst, der eben nicht mit Grundbegriffen oder Vornamen zu tun hat, ausser es ist Dein Realname, der auch im Pass steht, dann ist er automatisch rechtlich geschützt ;)

MasterP ist z.B. nicht gerade ein innovativer und ausgefallener Name und ich denke, dass sich da einige in dieser Richtung so nennen ;)
 
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