Dienstleistungsvertrag für freie Mitarbeiter

DJ Chris Angel

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Hallo,

hab mal ne Frage bezüglich von Dienstleistungsverträgen bei freien Mitarbeitern.

und zwar würde ich gerne, da ich ja eine eigene Firma, also neben meinem sonstigen job nen gewerbe angemeldet, habe, nicht als 400€ Mitarbeiter angestellt werden, sondenr freier Mitarbeiter sein, der sein Geld ausgezahlt bekommt. Nun möchte ich aber dennoch eine Vertragliche Regelung dazu haben, damit ich wenigstens ein wenig Sicherheit bekomme.
Hier mal ein Vordruck:

www.it24.at/download/Dienstleistungsvertrag.pdf

hab da aber jetzt so nen paar Fragen. Und zwar punkt 8
8) ANGABEN DES AUFTRAGNEHMERS
Der tatsächliche Beginn der versicherungspflichtigen Tätigkeit wird mit __.__.____ festgelegt, das tatsächliche Ende mit __.__.____.
Derzeit besteht aufgrund dieser Tätigkeit keine andere Pflichtversicherung in der Kranken- und/ oder Pensionsversicherung.
Derzeit besteht aufgrund dieser Tätigkeit eine Pflichtversicherung bei folgendem Versicherungsträger: ___________________________.

muss der arbeitgeber mich versichern? ich bin ja noch kleinunternehmer, zahle also weder steuern, noch sonstige versicherung oder altersvorsorge.
ist der punkt denn dann von belang?

und dann noch dieser punkt:
12) Betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse
__________ Mitarbeitervorsorgekasse, Adresse : _________________________.

was genau ist denn mit einer mitarbeitervorsorgekasse gemeint?

wäre cool wenn mir da einer weiterhelfen kann ;)
 
Sobald du als "freier Mitarbeiter" arbeitest, musst DU dich auch selber versichern! Anders bei sog. Minijobs, hier zahlt der AG eine Steuerpauschale.


Warum willst du keinen Minijob??? Da bekommst du dein Geld auch ausgezahlt!

ich bin ja noch kleinunternehmer, zahle also weder steuern, noch sonstige versicherung oder altersvorsorge.

die Aussage ist völliger Quatsch! Denk mal drüber nach!


was genau ist denn mit einer mitarbeitervorsorgekasse gemeint?

=betriebliche Altersvorsorge, steuerlich begünstigt.
 
Als freier Mitarbeiter bist Du grundsätzlich selbständig tätig. Als solcher bist Du für deine soziale Absicherung (Im Krankheitsfall, Altersvrsorge etc.) in der Regel selbst verantwortlich. Der Arbeitgeber führt dabei keinerlei Beiträge für dich ab.

Ich vermute mal, dass das in Österreich ähnlich sein wird.
Frag doch im Zweifel einfach mal beim Hauptverband der österreichischen SozialVersicherungsträger oder bei der für dein Bundesland zuständigen Gebietskrankenkasse.
 
ähm, ich komm aus deutschland und bin noch familienversichert bei der krankenkasse.

ich frage halt nur bezüglich der kleinstunternehmerregelung. also wenn ich freier mitarbeiter bin auch wenn ich den dienstleistungsvertrag habe, dann hab ich keinerlei versicherungsschutz bei dem arbeitgeber? ich bin da halt echt noch nicht so drin was speziell das angeht. muss mich aber ab sommer wohl selber krankenversichern weil ich dann aus der familienversicherung rausfalle...

aber was eine mitarbeitervorsorgekasse ist hab ich noch immer keine ahnung...
 
Ach so. Ich dachte, Du wärest Österreicher, weil Du auch eine österreichische Vertragsvorlage gepostet hast.

Dann nimm doch einfach eine der zahlreichen deutschen Vertragsvorlagen, die man so im Netz findet und passe sie auf deine Bedürfnisse an.

Da steht dann idR auch drin, dass Du für die ordnungsgemäße Versteuerung deiner Einnahmen selbst verantwortlich bist und dass Du nur unter bestimmten Voraussetzungen SV-pflichtig wirst. (Stichwort "Scheinselbständigkeit")

Nachtrag:
Bzgl. der Weitergeltung der Familienversicherung in der Krankenversicherung solltest Du ggf. mal direkt bei deiner KV nachfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
kann man nicht auch in so einen vertrag reinschreiben dass ich im falle eines unfalls in verbindung mit einer im vertrag vereinbarten tätigkeit über den arbeitgeber versichert bin? geht sowas denn?
 
kann man nicht auch in so einen vertrag reinschreiben dass ich im falle eines unfalls in verbindung mit einer im vertrag vereinbarten tätigkeit über den arbeitgeber versichert bin? geht sowas denn?

Ich bin mir grade, aufgrund nicht ganz präziser Angaben, nicht wirklich sicher ob ich dich richtig verstanden habe: Du willst dich bei deinem eigenen Gewerbe als selbständigen Mitarbeiter einstellen? :confused:
Wenn du eine Unfallversicherung als Arbeitnehmer willst, dann musst du auch in einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis stehen. Als selbständiger Mitarbeiter musst du für deine Versicherungen selbst sorgen.
 
kann man nicht auch in so einen vertrag reinschreiben dass ich im falle eines unfalls in verbindung mit einer im vertrag vereinbarten tätigkeit über den arbeitgeber versichert bin? geht sowas denn?

Du kannst in Verträge schreiben was du willst, ob das rechlich auch ok ist steht auf 'nem ganz anderen Blatt (Stichwort: salvatorische Klausel).


Is doch ganz einfach:
Wenn du irgendwo angestellt bist (ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob völlig egal!) führt der Arbeitgeber für dich Steuern und relevante Beiträge ab.

Wenn du selbstständig bist musst du auch selber KK-Beiträge, Sozialversicherung usw zahlen sowie dein Einkommen selbstständig versteuern!

Wenn du keine Ahnung hast frag bei den zuständigen Stellen nach, und nicht in einem DJ-Forum!
 
1. Ist es nicht besonders sinnvoll, wenn man juristische Fragen hat sich an einer Vertragsvorlage aus einem anderen Land zu orientieren. In dem gelten nämlich andere Gesetzte und es hilft Dir daher im Zweifel gar nichts.

100% Deiner Detailfragen wäre dann nämlich gar nicht erst aufgekommen. In dem von Dir geposteten Vertrag steht ja auch was von Sozialversicherungsbeträgen, die bei Selbstständigkeit in D mal definitiv nicht anfallen.

Vergiss den ganzen Käse mit Mitarbeitervorsorgekasse und such Dir wenn dann eine deutsche Vorlagen.


2. Versicherung über Arbeitgeber kannst Du als selsbtständiger knicken. Dafür müsste der Arbeitgeber (bzw. in dem Fall präziser "Auftraggeber") für Dich eine Versicherung abschließen. Wieso sollte er das tun? Kostet ihn Geld und er hat nichts davon.


3. Setz Dich mal sehr gründlich mit dem Thema "Scheinselbstständigkeit" auseinander. Dieser Tatbestand wurde nämlich genau für Fälle wie Deinen geschaffen, wenn ein paar ganz Schlaue meinen, sich so die Sozialversicherungsbeiträge sparen zu können.


4. Würde mich offen gestanden mal interessieren, warum Du keine Anstellung als 400€ Kraft haben willst. Nimm's mir bitte nicht übel, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Überlegung dahinter im Regal mit der Aufschrift "Milchmädchenrechnungen" zu finden sein dürfte.
 
kann man nicht auch in so einen vertrag reinschreiben dass ich im falle eines unfalls in verbindung mit einer im vertrag vereinbarten tätigkeit über den arbeitgeber versichert bin? geht sowas denn?

Als Selbständiger hast Du keinen Arbeitgeber!

Und wie gesagt: Als Selbständiger bist Du auch für deine soziale Absicherung (Krankheit, Alter, Unfall etc...) selbst verantwortlich. Wenn Du also für den Fall eines Unfalles abgesichert sein willst, so musst Du eben selbst eine entsprechende Versicherung abschließen.

Der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen nur Arbeitnehmer. Aber genau das willst Du ja nicht sein.
 

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