DJ als Nebenjob - Rechtliches

Du mußt Dir auf jeden Fall bei Deinem jetzigen Arbeitgeber eine Erlaubnis für eine Nebenbeschäftigung und auch für das Gewerbe einholen.

Es kann sein, daß er Dir das verbietet. Kann auch sein, daß er Dich irgendwann rausschmeißt. Wie gesagt: Kann sein, muß aber nicht.

Wie es sich mit der Versteuerung hält, weiß ich nicht. Ich denke aber, daß bei einem solchen Einkommen auch Steuern fällig werden.

Gerätschaften kannst Du nur über drei Jahre abschreiben. Allerdings müssen sich dessen Steuern mit den eingenommen Steuern rechnen lassen. Soll heißen: Wenn ich nicht Einnehme, kann ich auch nichts Abschreiben.

Wohnung kannst Du nicht abschreiben, es sei denn, Du hast ein Arbeitszimmer. Dieses muß als solches erkennbar sein und darf keine Schlafmöglichkeit aufweisen. Diesen einen Raum kann man absetzen. CD*s und Platten natürlich auch. Klamotten ist immer so eine Sache. Geht aber bestimmt anteilsmäßig.
 
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DJD:

1. Schaff Dir sofort einen guten Steuerberater an und lass Dich erstmal über alles ins Detail aufklären.

2. Gewerbe anmelden kommst du nicht drumherum bei solchen Summen.

3. Wenn Du keinen Hauptjob hast, musst Du selbst Deine Versicherungsanteile zahlen, da Du Dein eigener Arbeitgeber bist. (wird Dir der Steuerberater ins Detail genau erklären)

Solltest Du jetzt, wie angegeben die Versicherung von Deinem jetzigen Arbeitgeber als Status "Student" die Versicherung bezahlt bekommen, musst Du natürlich nichts zahlen.

Dein Studentenstatus bleibt natürlich während Deiner Studienzeit ganz normal aufrecht erhalten, da Du ja extra ein Gewerbe für Deinen DJ-Job angemeldet hast als Künstler.

Solltest Du nicht mehr von Deinem Arbeitgeber gesetzlich versichert sein (Studienzeit zu Ende, kein Job), musst Du das über Dein Gewerbe laufen lassen, da dies dann als Dein "Hauptjob" gilt und Du solange nicht als "arbeitlos" giltst, solange Du Dein Gewerbe laufen hast.


4. Du kannst am Jahresende Alles, was mit Deinem DJ-Job in Verbindung steht steuerlich absetzen. Je mehr Ausgaben, desto besser.

5. Es gibt auch eine Beratungsstelle beim Bund der Steuerzahler oder die Verbraucherzentrale, die Dir da auch Rat und Tat zur Seite stehen und beraten.

Alles, was in die monatliche 400 Euro Steuer-Grenze fällt, meldet man dort an:

http://www.minijob-zentrale.de/


ciao ciao

Armando
 
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Leute ihr wollt doch nicht wirklich in diesem Forum hilfe auf so komplizierte fragen? 85% sind hier bedroomer und wissen nicht wo hier hinten und vorn ist.

Vor allem bei einem Mando der alles durcheinander schmeisse und das mit seinem halbwissen paart.

Generell muss ein Dj kein gewerbe anmelden... Deejayind gilt als freiberuflicher Tätigkeit § 18 EStG... Steuernummer brauchst du aber auf jeden fall... als solches muss man alles über den Grundfreibetrag versteuern...

@ DJD

dem finanzamt ist es egal ob du ein gewerbe hast oder nicht... die wollen nur ihre kohle sehen... d.h. eine steuernummer (nicht steuer ident nur) unter der du läuftst und fertig...

wichtig für dich ist der Einkommensteuer freibetrag von 7.834 Euro § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG
alles was drüber geht musst du Einkommensteuer darauf bezahlen --> was bei deinen 18.000 angepeilten euros umsatz 10.000 zu versteuernden euro sind... diese musst du jetzt sooo weit wie möglich senken...
das schaffst du mittels ausgaben z.B.
- telekommunikation
- reisekosten
- technik
- werbekosten
- post etc
- büromaterial
- versicherungen
- geschäftsessen
Sagen wir mal du schaffst es mit viel glück 6000 euro ausgaben nachzuweisen bleiben 12.000 - 7.834 = 4200 Euro übrig... auf diese 4200 euro musst du jetzt einkommenssteuer bezahlen...

Das ganze ändert sich ein bissl wenn du umsatzsteuer abführen möchtest... da musst du überall die 19% draufrechnen... aber ansonsten bleibt die rechnung die selbe...


das einzige problem ist jetzt die lohnsteuerkarte von deiner firma... dein gewinn wird anteilig auf dein einkommen aus nichtselbständiger arbeit aufgerechnet... ergo muss dein arbeitgeber mehr steuer für dich abführen... das wird er aber nur ungern machen...
aus diesem grund wäre es sinnvoll alle deine tätigkeiten auf gewerbeschein zu tätigen... d.h. auch bei deinem anderen arbeitgeber selbständig tätig zu werden...

studentenstatus is latte... und wenn du 1000.000 im jahr machst ändert das nichts...

Die Krankenversicherung ist so eine sache für sich... das handhabt jede kasse anders... bei mir hat die KK gesagt das mein studentenstatus mein hauptstatus ist... aus diesem grund war ich bis 27 familienversichert und danach studentenversichert mit irgendwas um die 67 eurone im monat... und das obwohl ich einen umsatz von über 15.000 im jahr habe...
 
AW: Re:DJ als Nebenjob - Rechtliches

Naja, wenn Du schon einen NebenJob auf 300 Eur hast, wird es kritisch. Dann darfst Du monatlich noch 100 EUR steuerfrei dazuverdienen und dann war's das.

Du darfst insgesamt 400 EUR steuerfrei verdienen.
Wie gesagt, kannst Du in deinem Fall 100 EUR monatlich noch so dazuverdienen.

400 Eur Basis funktioniert, soweit ich weiss, seit der letzten Gesetzesänderung (im April?) auch nebenbei, wenn Du schon ne Steuerkarte hast. Allerdings nur wenn der Betrieb, bei dem Du auf Karte arbeitest nicht derselbe ist, bei dem du geringfügig beschäftigt bist.
So ist es, wenn man angestellt ist - ich gehe mal davon aus, dass man mit Gewerbeschein auch sowas wie eine Lohnsteuerkarte bekommt. Also müsstest Du normalerweise vom Auflegverdienst was abführen.
Grundsätzlich gilt es, sich dabei für einen Betrieb zu entscheiden, in dem man Lohnsteuer abführt. Das muss man nach eigenem Ermessen entscheiden, also dabei auf Stundenzahl/Stundenlohn achten und schaun, wie man mehr bekommt.

Kann mich aber auch täuschen und völlig danebenliegen - aber so verstehe ich das jetzt...

Das ist richtig aber entweder würde ichd en nebenjob kündigen dann kannste 400€ mit deinem hobby einnehmen oder es halt anmelden^^

gruß marvin
 
@SilliaN
Der Beitrag, auf den du geantwortet hast, ist 6 Jahre alt *g*
 
@ Marvis:

Darf ich fragen, wie du dein damaliges Problem in den Griff bekommen hast? :)

Ich muss sagen, dass es wirklich ziemlich schwierig ist durchzublicken, vor allem in einem Forum, in welchem jeder etwas anderes verzählt. :p
Klar, man kann einfach zum Steuerberater gehen, aber ist sicher auch nicht günstig. :(

Über eine informative Antwort würde ich mich freuen.

Gruß
 
Im Endeffekt wars ziemlich einfach: Ich bin einfach zum Finanzamt und habe ein Kleingewerbe angemeldet. Damit habe ich dann eine Steuernummer bekommen, die ich dann auf meine Rechnungen geschrieben habe.

Die Rechnungen enthielten dann immer den Hinweis, dass ich als Kleingewerbe keine Mehrwertsteuer berechnen muss.

Und die Einnahmen habe ich dann immer brav bei der Steuererklärung eingetragen. Das Finanzamt hat nie gemeckert.
 
Du hast ja damals ca. 300,- im Monat dazuverdient. Du bist also mit deiner Nebentätigkeit als DJ über die 400,- gekommen, du musstest also ganz normal Steuern zahlen oder nicht? Ich verstehe die Versteuerung glaub ich noch nicht ganz. :(
 
Du hast ja damals ca. 300,- im Monat dazuverdient. Du bist also mit deiner Nebentätigkeit als DJ über die 400,- gekommen, du musstest also ganz normal Steuern zahlen oder nicht? Ich verstehe die Versteuerung glaub ich noch nicht ganz. :(

Ich bin da auch kein Experte. So wie ich das verstanden habe muss man mit Kleingewerbe bis zu einem gewissen Umsatz keine Steuern zahlen, egal wieviel du mit deinem Hauptjob verdienst. Ansonsten wird das eben bei der Steuererklärung ausgeglichen.

Ist natürlich alles ohne Gewähr, aber ich hab immer alles ganz simpel bei der Steuererklärung angegeben und hatte nie Probleme.
 
Ich bin da auch kein Experte. So wie ich das verstanden habe muss man mit Kleingewerbe bis zu einem gewissen Umsatz keine Steuern zahlen, egal wieviel du mit deinem Hauptjob verdienst. Ansonsten wird das eben bei der Steuererklärung ausgeglichen.

Ist natürlich alles ohne Gewähr, aber ich hab immer alles ganz simpel bei der Steuererklärung angegeben und hatte nie Probleme.

Ihr seit als Kleinunternehmer nur von der Umsatzsteuer befreit, nicht von der Einkommensteuer.

Das heißt, ihr weisst keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung aus, die eigentlich eine Umsatzsteuer darstellt.

Die Einnahmen werden dann ganz normal Versteuert aber ohne die Erhebung der zusätzlichen Umsatzsteuer über eure Lohnsteuerkarte bei Beispielsweise eurem Regulären Job.

So oder so ähnlich!
 
eigentlich is der schuh ganz leicht.

ihr habt nen hauptjob und verdient bei dem Xtausend euro/jahr.
ihr habt nen selbständigen nebenjob (egal ob dj, taxifahrer oder putzfrau) und verdient euch pro jahr betrag Y dazu.

als kleinunternehmer braucht man bei einkünften unter 17000 euro die umsatzsteuer nicht ausgeben. d.h. solange ihr nur die 17.000 euro mit eurem nebengewerbe verdient könnt ihr diesen supper kleinunternehmerpassus auf eure rechnungen schreiben.

das finanzamt will hinterher nix anderes von euch wissen, als die summe der einkünfte, die ihr im kalenderjahr hattet. dazu zählen die einkünfte aus eurem hauptjob und die einkünfte aus eurem nebenjob (in diesem Fall betrag X + betrag Y). und alles, was davon über euren steuerfreibetrag von 8000 euro geht, müsst ihr auch versteuern. das ist dann aber nicht die umsatzsteuer, sondern die einkommenssteuer. die muss in D jeder zahlen, der mehr als seinen steuerfreibetrag verdient.

als unternehmer sind auch die 400euro minijob ****** egal, da ihr, wenn ihr selber rechnungen schreibt aus dem muster rausfallt (ihr seid nirgends angestellt) und eurer einkommen eben versteuern müsst, wenn es 8000 euro überschreitet.

fertig. mehr gibts da nicht zu tun und zu denken... ;)

(wie man als unternehmer seinen steuerfreibetrag erhöhen kann usw. usf. lass ich hier mal weg, weil das dann wieder keiner rafft) :p
 
Zuletzt bearbeitet:
als kleinunternehmer braucht man bei einkünften unter 17000 euro die umsatzsteuer nicht ausgeben. d.h. solange ihr nur die 17.000 euro mit eurem nebengewerbe verdient könnt ihr diesen supper kleinunternehmerpassus auf eure rechnungen schreiben.

Das Zauberwort heißt Umsatz! Nicht Gewinn. Aufpassen!

Und zwar 17.500 im ersten und dann 50.000 Euro per Anno.

Zusätzlicher Stolperstein: Das "Rumpfjahr". Wenn man sein Gewerbe erst im August anmeldet sind die 17,5 nur anteilig zu berechnen und nicht noch der komplette Betrag für das Restjahr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mal eine Frage:

Wenn ich ein Nebengewerbe als DJ habe und der Club, in dem ich ab und an auflege, mich mal als Light Jockey nutzt und das so auf der Rechnung auch sehen will, kann man das machen oder muss ich da beim Amt noch irgendwas nachträglich anmelden, falls ich das in Zukunft öfter machen will/muss.

Falls was geändert werden muss, kann ich meine bisherige Steuernummer behalten?
 
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@d-a-f-f-y der Steuerfreibetrag beträgt zurzeit 8004 € ;) aber das spielt eigentlich keine rolle :D

Kleiner Tipp: Ihr könnt auch die kosten für die Player, Mixer usw., aber auch die Musik dann von eueren Einkünften abziehen. Also denkt immer dran die Rechnungen aufzuheben. Dieses könnte ihr dann einfach als Werbungskosten am Jahresende abziehen ;). Aber nur von den Einkünften, die ihr als DJ erzielt.

Beispiel zum besseren Verständnis:
Wenn ihr als Bandarbeiter arbeitet und 36.000€ verdient und dazu als DJ 5000€. Dann liegt ihr ja über den 8004€. Wenn ihr dann 4000€ für Musik usw. ausgibt müsste ihr nur noch 1000€ von den 5000€ versteuern. Wenn ihr aber 8000€ für Musik usw. ausgibt dann könnt ihr die restlichen 3000€ auch als Verlust bei den 36000€ abziehen. Das ist natürlich hier nur Einkommensteuer ;) Die Umsatzsteuer müsst ihr natürlich trotzdem zahlen.

P.S: Wenn ihr immer nur im gleichen Club auflegt, könntet ihr euch auch mit dem Besitzer auf einen 400€ Job einigen. Denn durch den Mini-Job muss man dann keine Steuern zahlen.


Ich habe mal eine Frage:

Wenn ich ein Nebengewerbe als DJ habe und der Club, in dem ich ab und an auflege, mich mal als Light Jockey nutzt und das so auf der Rechnung auch sehen will, kann man das machen oder muss ich da beim Amt noch irgendwas nachträglich anmelden, falls ich das in Zukunft öfter machen will/muss.

Falls was geändert werden muss, kann ich meine bisherige Steuernummer behalten?

Also ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass du es anderes anmelden musst, denn es ist nicht wirklich ein großer Unterschied zwischen DJ oder LJ aber zursicherheit bei deinem Finanzamt mal nachfragen, sind immer sehr eigen.

Die Angaben sind natürlich alle ohne Gewähr!

Mfg Don Murphy
 
...Ihr könnt auch die kosten für die Player, Mixer usw., aber auch die Musik dann von eueren Einkünften abziehen. .... Dieses könnte ihr dann einfach als Werbungskosten am Jahresende abziehen....

Dein Steuerberater mag dich, oder?
Von Buchhaltung hast du schonmal gehört? Auch davon, dass es unterschiedliche Buchhaltungskonten gibt? Und dass Kosten auch auf unterschiedliche Konten verteilt werden?
Und dass Equipment oder Musik auf dem Konto Werbungskosten rein überhaupt nichts zu suchen hat?

link

... Denn durch den Mini-Job muss man dann keine Steuern zahlen.

Ach ja? :eek:

link

...
Also ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass du es anderes anmelden musst, denn es ist nicht wirklich ein großer Unterschied zwischen DJ oder LJ aber zursicherheit bei deinem Finanzamt mal nachfragen, sind immer sehr eigen.

bullshit!
Es kommt darauf an, was du bei deiner Gewerbe-Anmeldung angegeben hast.
Wenn du dort nur "Discjockey" angegeben hast darfst du auch nur für diese Tätigkeit (geschäftliche) Rechnungen erstellen. Wenn du 'ne Rechnung als LJ schreiben sollt kannst du das tun, ist aber dann eine Privatrechnung und hat nix mit deinem Gewerbe zu tun!

Die Angaben sind natürlich alle ohne Gewähr!
Zum Glück hast du das noch dazu geschrieben... ;)
 
Zum Glück hast du das noch dazu geschrieben... ;)

@DJ Bi: Das passt besser zu deiner Ausführung ! ;)

Mann-o-mann - Bitte postet doch nichts, wenn ihr so gar keine Ahnung habt. Es gibt in diesem Forum sicher Fachkräfte für so ziemlich alles, da braucht es kein Hören-Sagen-Gedöns.
 
@DJ Bi: Das passt besser zu deiner Ausführung ! ;)

....

Bitte um Erklärung!

Edit:
vielleicht bedarf meine Ausführung weitergehender Erläuterung:

Zu 1)

Unter Werbungskosten versteht man Aufwendungen, die zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Dazu zählen z.B. Kontoführungsgebühren, (berufliche) Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, Fortbildungskosten u.a.
Die Anschaffungskosten von Playern, Mixern u.ä. sind keine Werbungskosten!

Je nachdem ob du als Kleinunternehmer der einfachen Buchführung oder als Unternehmer der doppelten (kaufmännischen) Buchführung unterliegst (mit Bilanzpflicht) ist eine Kenntnis über die unterschiedlichen Buchungskonten für dich relevant oder nicht. Aber niemals kannst du Anschaffungen, die buchhalterisch zu deinem Anlagevermögen zählen als Werbungskosten geltend machen!


Zu 2)
Nur weil der Arbeitgeber dann die Steuerpauschale von


  • 15 % Rentenversicherung,
  • 13 % Krankenversicherung,
  • 2 % Pauschsteuer (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird,
  • ggf. 0,7 % Umlage U1 zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (nur bei Unternehmen mit regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmern) und
  • 0,14 % Umlage U2 zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft.
quelle

zahlt, heisst das noch lange nicht, dass man keine Steuern zahlen muss oder dass du Minijobs nicht bei deiner Steuererklärung angeben müsstest.

Zu 3)
hierzu ist wohl alles gesagt, oder?


Jetzt zufrieden? Oder wo hast du was auszusetzen?
 
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Ok sry mit dem Mini-Job habe ich mich bei den Steuern vertan, meine natürliche die Sozialversicherungsabzüge ;)

Dein Steuerberater mag dich, oder?
Von Buchhaltung hast du schonmal gehört? Auch davon, dass es unterschiedliche Buchhaltungskonten gibt? Und dass Kosten auch auf unterschiedliche Konten verteilt werden?
Und dass Equipment oder Musik auf dem Konto Werbungskosten rein überhaupt nichts zu suchen hat?

Der Frage ist ja erstmal Grundsätzlich welche Einkunftsarten man dem DJ zuordnet. Habt ihr einkünfte nach §15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb, §19 Selbstständige Arbeit oder §19 Nicht Selbstständige Arbeit. Ich denke das wird schon gar nicht so leicht sein diese Entscheidung zu treffen. Im Falle das man Gewerbliche Einkünfte oder Selbstständige Einkünfte hat, dann kann man natürlich keine Werbungskosten abziehen. In den beiden Fällen würde man entweder über die Doppelte Buchführung oder die Einkommen-Überschuss-Rechnung den Gewinn bestimmen. Dann sind die Player und Musik ganz normale Ausgaben. Das hattest du ja auch schön erwähnt.
Bei Einkünften aus Nicht Selbstständiger Arbeit kann man die Musik schon als Werbungskosten nach §9 abziehen.

Ist aber im ganzen auch egal, ich denke wir sollte uns darauf einigen, wenn man als DJ Geld verdienen möchte doch sich bei einem Steuerberater erkundigen und so auf Nummer sicher gehen, so teuer ist das ganze ja auch nicht;)
 
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Bitte um Erklärung!

Na es ist gut, dass du hier noch was geschrieben hast, dass der Aufklärung dient. Also nur positiv gemeint :)

Ich denke... Steuer ... § ... Steuerberater

Jetzt rede dich doch nicht um Kopf und Kragen. Du zeigst ja, dass du keine Steuerberater zu Rate gezogen hast und äußerst Vermutungen statt Faktenwissen. Wie man Sachen abschreiben muss ist dir auch fremd, also lass es doch einfach.
 
Vorsicht bei Studentenbafög etc. Nebeneinkünfte müssen angegeben werden.

Einnahmen als Selbständiger versteuern. Das geht relativ einfach mit dem Wiso Programm

Einnahmen, Ausgaben.

Buchungen wie folgt Kasse an Erlöse (Konto 1000 an 8200)
Ausgaben auch verbuchen

Kleingewerbe bis 17.500 € ohne Umsatzsteuer

Rest wäre zu riskant

Steuer Nr. nach Veranlagungsbezirk ändert sich dann, also vom Lohnempfänger zum Gewerbetreibenden bzw. eine Mixtur daraus

AfA Absetzung für Abnutzung dann bei Investitionsgütern, also Abschreibung auf Geschäftsausstattung

Aktvierung der Konten 0490 (außer GWG) geringfügige Wirtschaftsgüter) über Saldovortrag Konto 9000

Dann Abschreibung an Geschäftsaustattung verbuchen mit 20% linearer Abschreibungen bei PA Anlagen etc. Das wurde bei mir jedenfalls anerkannt bei mobiler Nutzung.

Bei den paar Buchungen ist ein Steuerberater immer gut, kostet nicht so viel

Man sei auch gewarnt vor sog. "gewillkürtem Betriebsvermögen", also Aktivierung bereits vor dem Gewerbe gekauftem Equipment. Da setzt das Finanzamt enge Grenzen.
 
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