DJ im beruflichen Spannungsfeld der Gesellschaft

Entwickelte sich die Tätigkeit des DJ zu einem anerkannten Beruf / hauptberuflich?

  • Ja, Deejaying wird hauptberuflich betrieben und in der Gesellschaft anerkannt.

    Stimmen: 20 12,7%
  • Ja, DJ ist Hauptberufung, aber nicht gesellschaftlich als Beruf anerkannt.

    Stimmen: 72 45,6%
  • Nein, Deejaying ist und bleibt Hobby / Nebenberufung.

    Stimmen: 66 41,8%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    158
  • Umfrage geschlossen .
Aber wie sieht das aus mit Kündigungsschutz ? 500 Euro pro Gig schön und gut. Nehmen wir mal an, dir passiert was Arbeitsunfall und du kannst dein Leben lang nicht mehr auflegen. Abgesichert ist man als DJ ja wohl eher nicht ? Es sei denn man hat sich etwas zurückgelegt.

kündigungsschutz? der ist ja nirgends festangestellt, ist dies also gar kein thema.

allerdings war er letztes jahr durch psychische krankheit ca. 3-4 monate ausser gefecht. die rechnung ist relativ einfach. kein gig, keine einnahmen.
 

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