EBAY-kauf- rechtlich haltbar oder nicht?

M.U.V.A.

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TEK A SET!
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hallo djs,

habe letzte woche ein set auf ebay ersteigert.
habe mich eh über die schlechten bewertungen und den anderen mixer bei den bildern als in der beschreibung gewundert. aber: bei dem preis hab ich zuschlagen müssen.

also, ersteigert das set und ihn mal gefragt welcher mixer dabei sei (Pmc07 oder pmc06) und wieviel der versand nach österreich ausmacht. im 2ten mail schreibt der mir dann das das ein "schreibfehler" gewesen sei und der pmc06, und nicht der pmc07 dabei sei. ich hab ihm dann verklickert dass er sich sein set bitte auf den bauch klatschen soll und ich das sicher nicht kaufe, da der artikel komplett von der beschreibung abweicht und damit der von ihm proklamierte rechtlich verbindliche kaufvertrag ungültig sei. dann hat er mir mit dem anwalt gedroht.

so, was soll ich jetzt tun? zahlen tu ich sicher nix. wenn das set mit pmc07 gewesen, ja. aber so sind ca. 600 euro preisunterschied auf den pmc07, da der ß06er ein reines battleviech ist.

und der bullshiat bei ebay ist halt dass man die bewertungen nur in gegenseitigem einverständnis zurückziehen kann. und das wird der im falle des falles sicher net tun-wo kann ich mich denn bei ebay beschweren? ich möchte nicht unbedingt auf die kaufabwicklung nach 10 tagen warten...:mad:

hoffe ihr könnt mir helfen!
BLESS

MUVA

hier noch der link zur auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7575662626&rd=1&sspagename=STRK:MEWN:IT&rd=1
 
ich würde mir da jetzt nicht so den kopf machen. drohen kann jeder. imho greift hier feinste juristische rechtssprechung. es wurde ein 07er bestellt, ein 06er "geliefert". folglich ist der 07er ein fehlerhafte 06er, ums mal etwas humoristisch auszudrücken. bei fhlerhafter bzw. falscher ware hat man anspruch auf nachbesserung, auch wenn es privat ist. nun könnte man aufgrund dessen meinen, das bei einem privaten verkauf man sich ja von der garantie befreien quasi lassen kann. ich sehe das aber als falschaussage, ohne da jetzt eine etwaige vorsätzliche absicht unterstellen zu wollen, und daher sehe ich da keinen grund, warum man da nicht vom kaufvertrag zurücktretten kann.

verstehe das jetzt nicht als rechtsbelehrung, bin auch kein jurist. ist nur meine persönliche sichtweise. vielleicht gibs ja bei ebay eine art rechtsabteilung für (ver)käufer, bei der man sich kurzfristig rat holen kann.
 
Scheint doch voll der Abzocker zu sein, oder? Ein Tippfehler war es sicherlich nicht, da er den PMC 07 ja nicht nur ein Mal erwähnt. Gesetzt den Fall er hat sich wirklich nur vertippt, würde hierbei ein Inhaltsirrtum vorliegen. Da eure Willenserklärungen nicht übereinstimmen, ist der Kaufvertrag als nicht existent zu betrachten. Da ihr noch keine Transaktionen vorgenommen habt, wäre auch nichts zurück zu erstatten. Da nützt ihm auch sein Anwalt nix, der kann ihn dann vielleicht höchstens noch davor bewahren, dass er Schadenersatz zu leisten hat.

Ich denke eher, dass da jemand sich daran bereichern wollte, dass vielleicht der andere nicht um den finanziell erheblichen Unterschied der beiden Modelle weiß. Außerdem schreibt er im oberen Teil "fast neu" und weiter unten ist zu lesen, dass die Artikel von einer Band stammen und damit angeblich schon Musik produziert wurde. "Fast Neu" finde ich bei Producingequipment eher ungeeignet. Aber gut, 1/4 negative Ebay-Bewertungen sprechen Bände...

Passieren kann dir meines Erachtens nach nichts! Im schlimmsten Fall bekommst du halt deine Ware nicht.
 
Bin auch nicht gerade bewandert in deutschem Recht aber ich würde mir an deiner Stelle auch kein Stress machen.

Da könnte ja jeder kommen was verkaufen was anderes hinschicken und die Kohle kassieren. In einem solchen Fall, dneke ich, entspricht das geltende Recht auch dem persönlichen Rechtsempfinden, und das ist in diesem fall hier klare Sache!

DU könntest ihm eher mit einem Anwalt drohen, da er dir das Teil auch zu liefern hat was er ausschreibt. Egal wo er es noch herbekommen soll.

Im Endeffekt wird gar nichts passieren, negative Bewertung kannst du so denke ich über ebay löschen lassen.
 
ok, danke mal für die info. man braucht sich ja nur seine bewertungen anschauen, so ein pfosten der hawara; oida :D

aber: das problem ist dass ebay m.e. keine bewertungen löscht.... :confused:
 
Für einen Tippfehler spricht zumindest das eingestellte Bild von einem PMC 06. Die beschriebenen Features kann ich auf Anhieb nicht bewerten, daber da sollte sich hier ein Vestax-Freak finden lassen. Warum hast Du aufgrund des Bildes nicht bereits mal hinterfragt, welcher Mixer tatsächlich versteigert wird? Ist kein Vorwurf, lediglich Neugier - denn Du wusstest doch offensichtlich, was Du haben wolltest, oder?
 
weil das schon zu spät war, ich hab das angebot 9 minuten vorher entdeckt.

und ich bin vom fach, zumindest bei hiphop setups und vor allem bei vestax und technics. deshalb hab ich auch geboten, weil es einfacher ist, aus versehen das alsche bild einzustellen, den auf dem 2ten bild erkannt man deutlich dass das kein pmc06 ist (wo man jmd. auflegen sieht).
und der preis wäre für einen pmc07 und 2 pdx2000 super gewesen.
 
Hast du schon mal das Kleingedruckte am unteren Ende der Seite gelesen? Wenn du da nämlich ganz genau hinschaust steht da

"ich distanziere mich hiermit von jeglicher art garantie ode verwechslungen!die artikel sind im bestem zustand und unbeschädigt!"

Das Wörtchen "Verwechslungen" macht das ganze nämlich schwierig. Am besten du setzt dich mit dem Verkäufer nochmal in Verbindung und versuchst das ganze auf einer einvernehmlichen Basis zu klären.
Du bist mit deinem erfolgreichen Gebot den Kaufvertrag eingegangen und verpflichtet diesen nun zu erfüllen. Schlag' dem Verkäufer einfach vor die eBay-Gebühren zu übernehmen (für gewöhnlich 5% des Kaufpreises) und ansonsten den Kauf zurückzuziehen. Somit entstehen für den Verkäufer keine Verluste und er kann getrost das Equipment noch einmal in einer Auktion anbieten.
Allgemein würde ich aber nie irgendwelches Equipment über eBay erwerben!
 
ja und? nur weil da steht dass er sich von irgendwelchen verwechslungen distanziert? das wäre besser für mich, denn wenn ich mich nicht auskenne, hat er das problem einen pmc07 verkauft zu haben, denn für einen laien ist das dann halt ein pmc07 und kein 06er auf dem bild...dann wäre er noch in der breduille, MIR um diesen preis einen pmc07 zu organisieren- WENN ER diese verwechslung ja ausschliesst....und dann schreibt im mail es war ein tippfehler? da werd ich ihm sicher net noch die ebay gebühren zahlen....oder?
 
Moinsen,

denke auch, daß Du hier im Recht bist. Er schreibt 07, also hat er auch nach dem Gewährleistungsrecht Dir einen funktionierenden 07-er zu verkaufen. Irrtum oder Verwechslungsbla seinerseits ist nicht, Gewährleistung kann man nicht ausschließen.

gruß
 
"die spinner von den bewertungen...da kann ich nur zu sagen die haben sich über 8 wochen lang nicht bei mir gemeldet und dann ist es mir auch egal was mit denen geschieht!ganz klare sache! das mit dem kaufvertrag werden wir noch sehen,zumal es nicht beabsichtigt war und sie hätten fragen können!wenn sie sich nicht sicher sind dürfen sie nicht bieten!sonst hätte es jemanf anders gekauft! ich habe einen sehr guten anwalt, da kommen sie nicht wieder raus! ein vorschlag meines anwalts, sie zahlen definitiv die ebay gebühren die für mich angefallen sin wegen ihnen und können sich aus dem kaufvertrag für 200 euro freikaufen, andernfalls muss ich anzeige erstatten!hören sie endlich auf zu diskuieren!meine kontodaten haben sie ja bereits!die frist läuft..."

das hab ich grad bekommen :D
 
löl...freikaufen :D ...istwohl so eine art materielle geiselnahme :D. der herr geht eben mit der mode.

lehn dich entspannt zurück und trink tee. da wird nix passieren. und solange nicht wirklich, was ich mir nicht vorstellen kann, ein schreiben, eines mit diesem fall betrauten ra, kommt, ist eh alles nur gesülze.
 
Zuletzt bearbeitet:
M.U.V.A. schrieb:
ja und? nur weil da steht dass er sich von irgendwelchen verwechslungen distanziert?
Der Anbieter verkauft das GEBRAUCHTE Equipment von privat an privat, das heißt er ist kein gewerblicher Verkäufer und kann ohne weitere formaljuristische Probleme Rückgaberecht und Garantie ausschließen. Vielleicht interpretiere ich diesen kleingedruckten Satz etwas über, dennoch würde ich sagen fällt dieser Satz in die Kategorie Garantieauschluss und er schafft sich so ein Schlupfloch, welches ihm zumindest in dieser Hinsicht Recht gibt.

DDD schrieb:
Im Text ist dreimal die Rede von einem 07. Das ist das was zählt.
Das ist die andere Sache, welche ich in meinem letzten Post nicht genau bedacht habe. Ich gebe dir vollkommen Recht, dass es schon äußerst auffällig ist, dass er drei Mal von einem PMC07 spricht, am unteren Ende der Seite fast schon nicht mehr lesbar sich von Verwechslungen distanziert und am Ende dann, nach erfolgreich abgeschlossener Auktion, M.U.V.A. darauf hinweist, dass es sich letztenendes doch nicht um das PMC07 handelt.

M.U.V.A. schrieb:
"... ein vorschlag meines anwalts, sie zahlen definitiv die ebay gebühren die für mich angefallen sin wegen ihnen und können sich aus dem kaufvertrag für 200 euro freikaufen, andernfalls muss ich anzeige erstatten!"
In meinen Augen ist diese Aussage erstens unverschämt und zweitens unrechtmäßig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sein angeblicher Super-Rechtsanwalt ihm gesagt hat, dass er auf die Freikaufgebühr von 200€ bestehen kann. Diese ist nämlich, zumindest nehme ich das doch mal an, in keinem von dir unterzeichneten Vertrag schriftlich festgehalten. Auf die für ihn angefallenen Gebühren seitens eBay kann er jedoch bestehen, immerhin handelt es sich hierbei um Bearbeitungsgebühren, die für ihn durch dich angefallen sind.

DDD schrieb:
Es besteht seitens eBay die Möglichkeit der anullierung. Da braucht er dann keine Gebühren zahlen.
Besteht diese Möglichkeit tatsächlich? Ich nutze selbst eBay, sowohl als Käufer, als auch Verkäufer, und meine, dass eBay darauf hinweist, dass es nur die Plattform für das Betreiben von Handel stellt, nicht aber selbst in den Handel eingreifen kann. Sicher bin ich mir jedoch nicht. Wenn das tatsächlich möglich ist, dann wäre es doch eigentlich optimal für beide Parteien. Immerhin kann der Verkäufer ja dann sein Angebot erneut bei eBay einstellen und trotzdem noch Gewinn daraus schlagen.

Mal eine Frage an M.U.V.A.:
Hat der Verkäufer von sich aus darauf hingewiesen, dass er sich bei den Angaben des Mischpultes vertan hat, oder hat er dies als Reaktion auf eine Frage von dir getan? Wenn er nämlich von sich aus DIREKT NACH DER AUKTION darauf hingewiesen hat, dann wirkt das alles nämlich noch einmal suspekter. Immerhin hatte er sieben Tage Zeit die Artikelbeschreibung nachträglich zu ändern. In meinen Augen ist da doch etwas oberfaul. Ich würde mich noch einmal mit ihm in Kontakt setzen, ablehnen die 200€ "Freikaufgebühr" zu zahlen, dennoch Bereitschaft zeigen die eBay-Gebühren in Höhe von 35,25€ zu zahlen oder aber, wenn es denn wirklich möglich ist, den Kauf durch eBay annulieren lassen.
 
ich habe ihn nach gewonnener auktion gefragt, ob denn nun ein 06er oder 07er im paket enthalten ist. und er hat mir dann mitgeteilt, dass es sich um einen tippfehler handele und ein 06er enthalten sei.

damit ist- in meinen augen- jeglicher abgeschlossene kaufvertrag ungültig, da die ware nicht wie beschrieben verkauft wurde. und das ist BEI GOTT nicht mein problem. ich habe ein gebot abgegeben auf 2 pdx und 1 pmc07, und nicht auf 2 pdx und 1 pmc06.

hier noch das erste mail nach dem kauf:

"guten tag
entschuldigen sie bitte das ich die anderen fragen übersehen habe ich besitze leider weder eine digitalcamera noch einen scanner und habe die ware auch nicht hier daher kann ich ihnen leider keine bilder schicken! während der auktion kamen viele solcher anfragen leider musste ich immer passen! es handelt sich um einen pmc 06 soweit ich weiss ein sehr guter mixer,in der auktion liegt ein tippfehler vor!
sobald das geld auf dem genanten konto gutgeschrieben ist, wird am selben tag per express versand!
das set stammt aus einer bandauflösung namens viel stil der sänger LexGo hat allerdings weitergemacht und veröffentlicht im märz in deutschland sein album"



btw: das hab ich nicht gewusst, dass man die artikelbeschreibung nacheditieren kann- man kann sie ja nichteinmal kurz vor schluss editieren, sondern muss hinzufügen....?? aber ich hab mir zu sicherehit einen screenshot gemacht von der auktion...
 
M.U.V.A. schrieb:
btw: das hab ich nicht gewusst, dass man die artikelbeschreibung nacheditieren kann- man kann sie ja nichteinmal kurz vor schluss editieren, sondern muss hinzufügen....?? aber ich hab mir zu sicherehit einen screenshot gemacht von der auktion...
Meines Wissens nach kannst du nach abgeschlossener Auktion die Artikelbeschreibung nicht mehr editieren. Während der laufenden Auktion lassen sich jedoch sowohl Angaben hinzufügen, als auch die Artikelbeschreibung editieren. Das habe ich auch schon gemacht, wenn ich im Nachhinein beispielsweise Rechtschreibfehler entdeckt habe. Ein Screenshot der Auktion ist aber immer gut, denn irgendwann lässt sie sich nicht mehr aufrufen (ich glaube nach 90 Tagen) und somit hast du trotzdem einen Beweis. Genauso würde ich alle E-Mails des Anbieters aufbewahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
neueste email von heute:

"Artikel: VESTAX DJ-SET - TURNTABLES,BATTLEMIXER,NADELN , WIE NEU (7575662626)
Diese Nachricht wurde gesendet, nachdem das Angebot beendet wurde.
klaus.hensel ist der Verkäufer.



die frist ist abgelaufen-es ist kein geld verbucht! du kleiner mother****er weisst wohl nicht mit wem du dich hier anlegst was? ich glaub ich muss mal bei dir vorbei gucken!adresse hab ich ja...!7 tage nächste deadline sonst passiert was!


"

:D
 
Da ist ja schon Erpressung und Nötigung zu erkennen. Mal ehrlich gesagt was für ein spacken.
Also ich würde sagen die Abnahme ist nicht Bindend da kann er noch so im Dreieck springen. Aber sammel die ganzen Mails die du von ihm bekommst.Vieleicht brauchste sie noch .


Greetz Blunta
 

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