equipment vom Mischer kaputt und nun?

Jemand kommt, und beschädigt (weil er grad nicht aufpasst) das vom "Mischer" installierte Equipment (egal, ob Mikro, Boxen, Kabel oder sonstwas).

Wieso "jemand kommt"?

Er hat doch an fremdem Equipment seine Mikros drangebaut. Und wenn dann mal eins kaputtgeht, hat er halt Pech gehabt.

Gut, dass wir so unterschiedliche Sichtweisen haben, sonst wären alle Anwälte arbeitslos.

Die Diskussion hier bringt nichts, da die Sichtweisen zu unterschiedlich sind. Du meinst, Du hast Recht, ich meine, dass ich Recht habe. Und Jemand anders meint noch, dass er auch Recht hat.

Richtig weiter bringt es den Threadersteller nicht.
 
james t. , ausserdem hinkt dei autobeispiel.

im geschilderten fall haette der "mischer" sein auto direkt hinter einer kurve
im unuebersichtlichen teil der strasse mit halteverbot geparkt.

:)
 
Kurze Frage dazu, kommt es nicht auch drauf an, wie er es angebracht hat? Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, wie ihr oder so, aber wen er es fehlerhaft montiert oder die Gefahr, dass der TE dort ausversehen mal draufklopft sehr hoch ist, kann der TE doch nur eine Teilschuld bekommen oder?
 
Kurze Frage dazu, kommt es nicht auch drauf an, wie er es angebracht hat? Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, wie ihr oder so, aber wen er es fehlerhaft montiert oder die Gefahr, dass der TE dort ausversehen mal draufklopft sehr hoch ist, kann der TE doch nur eine Teilschuld bekommen oder?
Nehmen wir ein Beispiel:

Der Tontechniker/Mixer/Typ hat eine 100kg schwere Box in 5m höhe aufgestellt, jedoch nicht festgemacht. Du sitzt irgendwo und spielst Schlagzeug. Die Box fliegt - wieso auch immer - aus 5m Höhe runter und trifft einen Besucher am Kopf - er liegt im Koma. Wer darf zahlen? Der Tontechniker, nicht der Besucher, der sich unter die Box gestellt hat und nicht du, der den Tontechniker gemietet hat.

Das gleiche mit dem Schlagzeugmikro:
Wenn es grob fahrlässig montiert wurde (und wen verletzen könnte), ist er so oder so dran, jedoch ist das bei einem Mikro irrelevant (Da kann nix passieren, und falls doch ist die rechtslage seeehr schwer zu klären -> entscheidet der Richter/Sachverständiger). Beim Micro haftet zu 100% (bin da mit Stacho einer meinung) der Tontechniker.

Wenn jedoch noch ein DRITTER ins Spiel kommt, und, im Beispiel der Box, diese fahrlässig vom ZWEITEN (Tontechniker) montierte Box runterwirft und einen VIERTEN trifft der dann im Koma liegt, tragen ZWEITER und DRITTER Schuld, und nicht du als ERSTER, da du ihn nur angeheuert hast, allerdings nicht angestiftet hast die Box fahrlässig zu montieren.

Du musst 0€ zahlen - der Tontechniker trägt zu 100% die Schuld.

Wünsch euch einen schönen Abend,
LG,
Sebastian
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Stacho:
Klar! Es heißt ja nicht umsonst: "2 Anwälte - 3 Meinungen" ;)


@ Scout und Trinsen:
Genau das meinte ich in einem meiner letzten Posts, wo ich sagte:

"Diese Ersatzpflicht wird aber ggf. durch ein eventuelles Mitverschulden des "Mikro-Mannes" gemindert (z.B., wenn dieser das Mikro an einer offensichtlich gefährlichen Stelle platziert hat und er das Mikro "sehenden Auges" der Gefahr ausgesetzt hat, beim Spielen getroffen zu werden)."
 
Also ich versteh die anderen Rechtsansichten überhaupt nicht!

Ich muss James vollkommen zustimmen, derjenige, der eine Sache beschädigt hat den Schaden zu ersetzen. Punkt. Aus.
Kann man ihm ein Mitverschulden anrechnen dann wird eben eine Quote des Schadensersatzes gebildet z.b 70/30 % (§254 BGB)

Rechtsgrundlage §823 I BGB

Der Drummer hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gemäß § 276 II BGB außer Acht gelassen und hat somit im Sinne von 823 I fahrlässig gehandelt => Ergo Schadensersatzpflichtig

Ob der Drummer eine Versicherung hat und die zahlt oder nicht kann dem "Mischer" aber völlig egal sein - sein Schuldner ist der Drummer und kein anderer!

Die Argumentation "der hat das ja einfach an fremdes Eigentum drangeschraubt - selber schuld" ist ja wohl der Hammer :p

Wenn ein Box runterfällt die vom "Mischer" installiert wurde dann macht er sich ebenfalls schadensersatzpflichtig, er haftet persönlich - ob er dagegen nun versichert ist oder nicht ist sein Problem denn er muss zahlen, weil er gegen die Verkehrssicherungspflichten verstoßen hat.
Sollte man der Argumentation von Stacho folgen, dann müsste ja derjenige zahlen der unter der Box durchläuft .... immerhin muss er sich die Frage gefallen lassen wieso er denn unter fremden Eigentum einfach hindurchläuft :D

@Stacho
Wenn du mit deiner Mobildisko unterwegs bist und einer räumt deine PARs ab oder zerstört sonstiges Equipment - gefällt es dir dann auch wenn er sagt "hm tja pech gehabt, wieso stellste denn dein Zeug einfach hier hin".
Ja du kannst natürlich sagen du bist versichert und regelst das mit deiner Versicherung ab - aber trotzdem hättest du Anspruch auf Schadensersatz vom Verursacher.

Ich hoffe es wurde ein wenig klarer, es soll nicht als Angriff rüberkommen ;)
 
Kann man ihm ein Mitverschulden anrechnen dann wird eben eine Quote des Schadensersatzes gebildet z.b 70/30 % (§254 BGB)

Rechtsgrundlage §823 I BGB

Der Drummer hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gemäß § 276 II BGB außer Acht gelassen und hat somit im Sinne von 823 I fahrlässig gehandelt => Ergo Schadensersatzpflichtig

Schön, dass Du diese §§ herausgesucht hast, doch die gegnerische Seite kommt wieder mit anderen §§. Wer soll also Recht haben?

Das hier sind alles Spekulationen, daher hilft es dem TE nicht.
 
Ich glaube, wir sind uns alle soweit einig, dass derjenige, der eine fremde Sache beschädigt, zum Ersatze des Schadens verpflichtet ist, oder?

Damit muss grundsätzlich derjenige, der z.B. auf ein Mikrofon einschlägt und es zerstört, dieses auch ersetzten.
Wenn nun der Eigentümer des Mikrofons dieses so blöd an einem Schlagzeug anbringt, dass eigenlich jedem klar ist, dass der Drummer da draufhauen wird, so kann dies zu einem Mitverschulden des "Mikrofonmannes" führen.

Im Einzelfall könnte dieses Mitverschulden sogar so groß sein, dass
- der "Mikro-Mann" sogar vollständig auf seinem Schden sitzen bleibt
oder
- ein Verschulden des Schlagzeugers bei der Beschädigung der Sache gar nicht mehr vorliegt.


(Möglicherweise ist das auch der Grund, warum der "Mikro-Mann" will, dass Illvibe abgibt, er sei auf das Mikrofon "draufgetreten". In diesem Fall nämlich läge die (Mit-)Ursache nicht an der gefährlichen Platzierung des Mikros am Schlagzeug und der "Mikro-Mann wäre wohl aus dem Mitverschulden heraus.)

Ohne Kenntnis der näheren Umstände lässt sich dazu aber in der Tat wenig sagen.


Daher (immer noch) mein Vorschlag an Illvibe:

Eine umfassende wahrheitsgemäße Schilderung des Vorfalles der Versicherung melden und damit den Schwarzen Peter weiterreichen. :)
 
Schön, dass Du diese §§ herausgesucht hast, doch die gegnerische Seite kommt wieder mit anderen §§. Wer soll also Recht haben?

Hi Stacho!

Nun ja ich habe nicht irgendwelche §§ rausgesucht .... unter diese Normen kann man den SV soweit subsumieren :)

Deiner Antwort entnehme ich, dass du bemerkt hast das deine Lösung nicht unbedingt die gerechteste Lösung ist ;)


Ansonsten @ James volle Zustimmung :)
 
Hallo.
Ich freue mich für die vielen Antworten.
Ich meine das Mikrofon ansich war schon sehr, sehr eigenartig und die Frage on er es so unglück angebracht hat, kann ich nicht sagen. Weil sonst würde ich lügen.
Wie schon am Anfang gesagt, generell habe ich kein Problem ihm den Mikro zu ersetzen. Mich macht es nur stutzig, dass er meinte ich solle sagen ich sei draufgetreten, da es sonst die versicherung nicht zahlt. Ich meine warum soll meine Versicherung das nicht zahlen, wenn ich sage er hat sein Equipment, gegen Entgeld zu verfügung gestellt (Natürlich werde ich auch sagen, dass er das gewerblich betreibt, ob er das tatsächlich auf die legale Art macht soll die Versicherung klären) und habe ausversehen draufgehaun. Wo ist das problem?! Das verstehe ich nicht..
Klar. Wenn ich einem Kumpel o.ä. etwas kaputt mache ist es für mich ja garkeine Frage.
 
Deiner Antwort entnehme ich, dass du bemerkt hast das deine Lösung nicht unbedingt die gerechteste Lösung ist ;)

Ich vermute mal eher, dass Du derartige Fälle noch nicht erlebt hast und einfach immer nach Schema "F" vorgehst. Das klingt schon fast nach sturem Beamtentum.

Ich würde mich jedenfalls so verhalten, wie ich es im Thread schon mehrmals geschrieben habe. Damit habe ich alles Potential ausgeschöpft.

Falsch ist meine Antwort nicht, denn meist läuft es so.

Ein Kumpel von mir arbeitet nebenberuflich bei diversen Firmen für Bühnenauf- und -abbau. Wenn dort Sachen durch die Band versehentlich zerstört wurden, tritt meist die Equipmentversicherung des Vermieters in Kraft. Selten, dass der VA mal was zahlt. So sieht die Sache aus.

Da mein Kumpel das Ganze schon 18 Jahre macht, wird er wohl wissen, wie solche Sachen abgewickelt werden.

Versteift euch nicht auf irgendwelche Gesetze oder fahrlässigen Zerstörungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Kumpel von mir arbeitet nebenberuflich bei diversen Firmen für Bühnenauf- und -abbau. Wenn dort Sachen durch die Band versehentlich zerstört wurden, tritt meist die Equipmentversicherung des Vermieters in Kraft. Selten, dass der VA mal was zahlt. So sieht die Sache aus.

Ich glaube der springende Punkt liegt nicht darin, wie es in den Gesetzen oder allgemein irgendwo aussieht etc.

Der springende Punkt ist eher: Wie sieht die Abmachung oder der Vertrag in diesem konkreten Fall aus?

In Stachos Beispiel hat die Verleihfirma eine Versicherung abgeschlossen, die Geräte sind über diese Vesicherung abgesichert.
Das ist natürlich ne gute Sache und praktisch für den Mieter, kannte ich bisher nicht.

In den meisten Mietgeschäften die ich kenne, ist es so dass das ausgeliehene Gut entweder gar nicht versichert ist oder man eine gewisse Versicherung hat, allerdings mit Selbstbeteiligung oder aber gegen Aufpreis ne komplette Versicherung möglich ist.

Beispiel Mietwagen: Machste den kaputt zahlste bis zu XXX Euro selber, es sei denn du hast ne gewisse Zusatzversicherung abgeschlossen, die extra kostet. Natürlich gibts da verschiedene andere Tarife etc.
Kannste auch nicht sagen: Der muss versichert sein gegen sowas, da zahl ich nix.

Bei VA-Technik kannte ich bisher nur das Modell (und das steht in den Verträgen natürlich immer drinne). Kein Gerät ist versichert, wenn was kaputt geht, verloren geht, zahlt der Ausleihende.
Genauso wie in Videotheken, Bibliotheken etc.
 
@ Stacho:
Es kommt (wie die Juristen sagen) immer darauf an....

In einem Fall, in dem Equipmet beschädigt wird und

- der Verursacher nicht bekannt ist.
oder
- den Verursacher kein Verschulden trifft,

dann ist eine solche Equipmentversicherung sicher sinnvoll und wird auch eintreten.

Habe ich aber jamanden, der eine fremde Sache schuldhaft beschädigt hat, so richtet sich mein Anspruch als Eigentümer dieser Sache gegen den Verursacher des Schadens.
Eine Equipmentversicherung wird in einem solchen Fall (wenn man ihn der Versicherung wahrheitsgemäß vorträgt) auch die Leistung verweigern.

Eine solche Equipmentversicherung, wie Du sie angesrichen hast, kannst Du wohl am ehesten mit der Vollkaskoversicherung bei einem KFZ vergleichen.
Diese wird auch nicht zahlen, wenn Du ihr meldest, dass Dir jemand in den Wagen gefahren ist. (ausgenommen natürlich der Fall des unbekannten Verursachers).


... und glaub' mir: Ich bin zwar nicht im Equipment-Verleihgewerbe tätig, aber auch ich weiß, vovon ich rede. (und das, was Monodome schreibt, hat auch Hand und Fuß)



P.S.:
In der Praxis mag es zwar durchaus so laufen, dass der Equip-Verleiher seine Schäden über seine Versicherung laufen lässt. (Stichwort: "Kundenservice" - Man will seinen Kunden nicht mit "sowas" behelligen.)
Die Frage ist dann natürlich, ob dann gegnüber der Versicherung immer wahrheitsgemäße Schilderungen des Sachverhaltes abgegeben werden. Oder ob der Sachverhalt nicht so dargestellt wird, dass die Versicherung auch zahlt. (z.B. durch Schilderung einer Beschädigung durch unbekannten Verursacher)

Mit "getürkten" Versicherungsmeldungen sollte man übrigens vorsichtig sein. Man kann dabei schnell in eine Betrugsvorfurf hineingeraten. (Achtung: Bitte nicht falsch verstehen! - Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen)


EDIT:
... und nochwas Stacho:
Das, was in Deiner Signatur steht, ist natürlich auch wahr..... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine so genannte "Musikinstrumente-Versicherung" selber schon besessen.

Sie versichert gegen:
räuberische Erpressung, Diebstahl, fallen lassen, liegen lassen, etc.

Beipiele:
Einmal ist mir mein damaliges Yamaha-Digitalpult die Kellertreppe heruntergefallen, da es mit aus der Hand gerutscht ist. Kostenpunkt: ca. 600,-Euro --> wurde anstandslos erstattet.
Mehrmals habe ich vergessen, Kabel einzupacken. Sie fehlten mir am nächsten Tag, ein Anruf, Kabel wurden nach Angabe des Wertes formlos erstattet.

Seien wir doch mal ehrlich: Wenn der Mischer nach Aussage des TE 2-3mal pro Woche so einen Gig hat, dann rechnet sich für ihn so eine Versicherung doch auf jeden Fall, denn so teuer ist sie ist. Hätte er eine solche Versicherung, dann ist das Mic halt heruntergefallen, denn kaputt ist es ja.

Da der Mischer aber eine solche Versicherung nicht hat, sehe ich es in einem solchen Fall als seine eigene Schuld an, auch, wenn der Drummer es möglicherweise zerstört hat.

Ich würde ihn auf eine solche Versicherung hinweisen und ihm als Kompromiss anbieten, dass beide die Hälfte zahlen.
Denn 1. sollte der Mischer sich gegen solche Fälle versichern, da immer eine Risiko besteht und 2. zertört der Drummer nicht aus Vorsatz das Micro.
 
Ich habe eine so genannte "Musikinstrumente-Versicherung" selber schon besessen.

Sie versichert gegen:
räuberische Erpressung, Diebstahl, fallen lassen, liegen lassen, etc.

Beipiele:
Einmal ist mir mein damaliges Yamaha-Digitalpult die Kellertreppe heruntergefallen, da es mit aus der Hand gerutscht ist. Kostenpunkt: ca. 600,-Euro --> wurde anstandslos erstattet.
Mehrmals habe ich vergessen, Kabel einzupacken. Sie fehlten mir am nächsten Tag, ein Anruf, Kabel wurden nach Angabe des Wertes formlos erstattet.

Seien wir doch mal ehrlich: Wenn der Mischer nach Aussage des TE 2-3mal pro Woche so einen Gig hat, dann rechnet sich für ihn so eine Versicherung doch auf jeden Fall, denn so teuer ist sie ist. Hätte er eine solche Versicherung, dann ist das Mic halt heruntergefallen, denn kaputt ist es ja.

Da der Mischer aber eine solche Versicherung nicht hat, sehe ich es in einem solchen Fall als seine eigene Schuld an, auch, wenn der Drummer es möglicherweise zerstört hat.

Ich würde ihn auf eine solche Versicherung hinweisen und ihm als Kompromiss anbieten, dass beide die Hälfte zahlen.
Denn 1. sollte der Mischer sich gegen solche Fälle versichern, da immer eine Risiko besteht und 2. zertört der Drummer nicht aus Vorsatz das Micro.


1. Toller Kompromiss: :confused:
Das wäre ungefähr so, als wenn ich Dein Auto beschädige und nachher sage: "Selbst schuld, wenn keine Vollkaskoversicherung hast, der Du das Märchen erzählen kannst, irgendein Unbakannter (bzw. Du selbst) hat den Schaden verursacht (und damit die Versicherungsleistung zu Unrecht erschleichst). Aber ich bin ja nett und schlag Dir als Kompromiss vor, gnädigerweise die Hälfte des Schadens zu zahlen."

2. Seltsame Einstellung:
Man verhält sich, wie ein Elefant im Porzellanladen. Was kümmerts mich schließlich, wenn es Scherben gibt? Selbst schuld, wenn der andere nicht versichert ist.
 
@james T

Irgendwie scheinst Du unheimlich drauf erpicht zu sein, dass Deine Lösung die einzig richtige ist.

Der Vergleich ist schlecht, da er nicht passt. Wenn Jemand mein Auto beschädigen würde, dann müsste ich es in diesem Fall ja irgendwo angebaut haben (Mic).
Vergleiche sind hier fehl am Platz, da die Sache mit beschädigtem Equipment auf einem Gig anders gehandhabt wird.
Wir können jetzt lange diskutieren, es hilft dem TE nicht weiter.
Das hatte ich schonmal geschrieben, scheint aber Niemanden wirklich zu interessieren.

Ich finde es immer erstaunlich, wie galant über manche Denkanstöße und Aussagen hinweg gesehen wird. Das spricht für eine engstirnige und naive Denkweise.

Nochmal:
Wenn wir alle so denken würden, bräuchten wir keine Anwälte!

Versuche doch mal, die Lösung und Denkweisen anderer zu sehen. Mit so einer Sturheit, ohne mal über den Berg zu sehen, kommt man nicht weit.

Denn: Hinter dem Horizont geht es weiter...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Stacho:

Wenn Du mir Sturheit vorwirfst, könnte ich Dir auch Beratungsresistenz vorwerfen.

Sorry, aber die Aussage "Ist der Geschädigte ja selbst schuld, wenn er keine gescheite Versicherung hat" hat mich dann doch etwas mehr auf die Palme gebracht, als es eigentlich meine Art ist.


Aber lassen wir das... Das hilf dem Threadersteller in der Tat nicht weiter und ich will mich hier auch nicht um des Kaisers Bart streiten.

Und ich gebe auch zu, dass rechtliche Fragestellungen manchmal doch zu komplex sein können, um Sie in einem DJ-Forum angemessen diskutieren zu können. Ist ja auch nicht schlimm. - Schließlich sind hier ja auch hauptsächlich juristische Laien unterwegs.

(... und immer dran denken: Es gibt immer einen, der mehr Ahnung hat!) ;)
 
Hallo.
Ich versuche mal ein Beispiel zu bringen, um was es mir essentiell geht.
Nehmen wir an, ein Freund von mir hat ein Schlagzeug in seinem Zimmer. Ich frage ihn ob ich spielen darf und er sagt ja. Beim spielen mache ich sein Fell kaputt. Da muss ich doch nicht meine Versicherung anlügen und sagen mir ist ein Messer (oder was auch immer) drauf gefallen und jetzt ist es kaputt.
Ich meine er meinte ja zu mir, ich solle sagen ich sei drauf getreten da es sonst nicht versichert sei. Aber warum nicht? Ich habe es ja nicht mutwillig, sondern völlig unbeabsichtigt. Es liegt ja wohl auf der Hand, dass ich nicht mitten im GIG auf das Mikro (mutwillig) draufhaue, damit ich die nächste Stunde ohne Snare (ich sage grad bewusst ohne, da man den Snare nicht mehr gehört hat :p) spiele und es alles mist klingt.
Warum sollte dann meine Versicherung sagen ich sei drauf getreten.
Er meinte ja auch, was für mich höchst unverständlich ist, das ich ja sagen soll, ich solle bei ihm zuhause gewesen und dort drauf getreten…
Hmmm sehr, sehr komisch.
 
Also zu Letzterem kann ich nur Folgendes sagen: das ist Versicherungsbetrug, welcher leider zu oft als Kavaliersdelikt angesehen wird. Daher kann ich auch StachO's Aussage nicht unterstützen ("Hätte er eine solche Versicherung, dann ist das Mic halt heruntergefallen, denn kaputt ist es ja."). Hier zu sagen, es ist runtergefallen, ist ebenfalls Versicherungsbetrug. Denn das Mikrofon ist im Betrieb unter normalen Umständen (keine unsachgemäße Bedienung durch Dritte, die oft Bestandteil einer technischen Versicherung ist) kaputt gegangen. Er hat es wohl einfach falsch angebracht, und Dummheit wir m.E. von keiner Versicherung abgedeckt ;-)

Generell würde ich an Deiner Stelle (@Illvibe) die Sache ruhig an meine Haftpflichtversicherung weitergeben, allerdings alles genauso schildern, wie es war. Denn wenn die Ansprüche des "Mischers" unberechtigt sind, dann übernimmt Deine Versicherung auch die Kosten für den Rechtsstreit. Eine Privathaftpflichtversicherung beinhaltet nämlich immer eine passive Rechtsschutzversicherung. Also: Die Sache melden und den Mischer bei weiteren Fragen an Deine Versicherung verweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Stacho:

Wenn Du mir Sturheit vorwirfst, könnte ich Dir auch Beratungsresistenz vorwerfen.

Sorry, aber die Aussage "Ist der Geschädigte ja selbst schuld, wenn er keine gescheite Versicherung hat" hat mich dann doch etwas mehr auf die Palme gebracht, als es eigentlich meine Art ist.


Aber lassen wir das... Das hilf dem Threadersteller in der Tat nicht weiter und ich will mich hier auch nicht um des Kaisers Bart streiten.

Und ich gebe auch zu, dass rechtliche Fragestellungen manchmal doch zu komplex sein können, um Sie in einem DJ-Forum angemessen diskutieren zu können. Ist ja auch nicht schlimm. - Schließlich sind hier ja auch hauptsächlich juristische Laien unterwegs.

(... und immer dran denken: Es gibt immer einen, der mehr Ahnung hat!) ;)

Dem stimme ich mal vollumfänglich zu ;)

Jetzt noch meine 2 Cents:

Ich verstehe den tollen Kompromiss von Stacho auch nicht.
Natürlich darf er seiner Meinung sein und man kann hier bestimmt noch andere Meinungen vertreten doch spätestens beim Blick ins Gesetz trennt sich die Spreu vom Weizen.

Wenn du, Stacho, so eine Versicherung besitzt oder mal besessen hast, dann kannst du dich ja glücklich schätzen. Dies bedeutet aber nicht das andere ebenfalls eine Versicherung haben geschweige den eine hätten abschließen sollen/bzw. müssen damit sie nicht auf dem fremdverschuldeten Schaden sitzen bleiben.

Dem TE ist zu empfehlen die Sache seiner Versicherung so zu melden wie sie war. Der „Mischer“ wollte mit dieser Aussage dem TE evtl. nur helfen, weil in so einem Fall die Versicherung wahrscheinlich eher gezahlt hätte.
So hätte der Mischer sein Geld bekommen und der TE würde nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. In dem Fall hätten wir dann aber trotzdem einen Versicherungsbetrug.
 
Wie gesagt, ich habe definitiv nicht vor meiner Versicherung zu sagen ich sei drauf getreten. Wovor ich bedenken habe ist, das die Versicherung sagt: Nein wir zahlen nicht und ich muss den Mikro aus meiner eigenen Tasche zahlen.
 
Die Gefahr sehe ich eigentlich nur, wenn sie das Mikro entweder als Leihgabe ansehen (geliehene Gegenstände sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen) oder aber als Mietsache. Mietsachen sind bei Versicherungen neueren Standes meist mitversichert, bei älteren Bedingungen seltener...

In allen anderen Fällen würde denke ich entweder reguliert oder abgelehnt, dann aber aus gesetzlicher Sicht aufgrund fehlender Schuld Deinerseits.
 
Dem stimme ich mal vollumfänglich zu ;)

Der „Mischer“ wollte mit dieser Aussage dem TE evtl. nur helfen, weil in so einem Fall die Versicherung wahrscheinlich eher gezahlt hätte.
So hätte der Mischer sein Geld bekommen und der TE würde nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. In dem Fall hätten wir dann aber trotzdem einen Versicherungsbetrug.

[Korinthenkackermodus on]
Genau genommen wäre es nur dann ein Betrug (übrigens kein Versicherungsbetrug im Sinne des Gesetztes!) , wenn die Versicherung bei Schilderumg des wahren Sachverhalts nicht gezahlt hätte und die Täuschung damit ursächlich für die Versicherungsleistung gewesen wäre.

Dies könte hier aber durchaus (zumindest teilweise) der Fall sein:
Nämlich dann, wenn wir von einem Mitverschulden des Mischers ausgehen (z.B. wei er sein Mikro an einer potenziell gefährlichen Stelle platziert hat).


[Korinthenkackermodus off]
:D


@Illvibe
Wie schon mehrfach - nicht nur von mir - gesagt:
Teile der Haftpflichtverstcherung den Sachverhalt mit. Sofern Du haftpflichtig bist, wird die Versicherung auch eintreten.

... und GANZ WICHTIG:


....Erzähl uns später, wie es ausgegangen ist.
 

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