[Frage] Quittung schreiben

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Guten Morgen liebe Community

Da ich heute Abend in einem Club auflege und keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer austellen kann, wollte ich wenigstens eine Quittung fertig machen.

Diese beinhaltet bis jetzt:

Meinen Briefkopf
Name/Anschrift des Zahlenden
Leistung (und genau da liegt mein Problem...)
Summe

Unterschrift


Was soll ich denn bei Leistung schreiben:confused: Mit mir legt noch ein weiterer DJ auf und wir haben auch bis jetzt keine festen Zeiten ausgemacht, wer von wann bis wann auflegt.
Wie ist denn die genaue Bezeichnung, die ich auf die Quittung schreiben soll? Auflegen?

lg Fabian
 
Such lieber nochmal, was ne Quittung ist....

Eine Quittung quittiert nur den Erhalt einer bestimmten Geldsumme.
Sonst nix.

Was du geschrieben hast ist eine Rechnung (gut, da fehlen noch paar Sachen)
 
du quitierst dem veranstalter den erhalt deiner gage...er stellt dir die quittung aus...mit datum, anschrift und verwendungszweck..."dj leistung" oder "fahrtkosten"...such dir etwas aus...wenn du ein gewerbe angemeldet hast, dann kannst du eine rechnung schreiben
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf meine Rechungen schreibe ich als Position (bzw. "Leistung") einfach: "Musikdarbietung" - damit lege ich mich nämlich nicht auf etwas spezielles fest und bislang hat noch kein Clubbesitzer was dagegen gesagt.

Edit: Ich habe Gewerbe angemeldet
 
Alles Klar, vielen Dank an alle :)
 
Auf meine Rechungen schreibe ich als Position (bzw. "Leistung") einfach: "Musikdarbietung" - damit lege ich mich nämlich nicht auf etwas spezielles fest

Achtung, das könnte ziemlich nach hinten losgehen!!

Schreib am besten einfach nur "DJ" da hin, sonst nix!

Musikdarbietung könnte was künstlerisches sein.
Ich weiß, viele sehen sich hier als Künstler und keinesfalls als Dienstleister.
ABER: Wenn du sowas auf deine Rechnungen schreibst, meldet sich eines Tages die Künstlersozialkasse und wollen Beiträge sehen... Und was die für Beiträge verlangen willst du lieber nicht wissen.

Bleib einfach bei DJ, da kommt dann zwar die IHK, das kostet aber nur 150€ im Jahr und nich noch ne Null hinten dran mehr ;o)
 
Die Felder mit MWST bzw. dem Betrag & den Prozentsatz mußt Du natürlich freilassen.

Du könntest zusätzlich daraufschreiben, daß Du ein Kleingewerbe nach § 19 USTG (Umsatzsteuergesetz) hast & die MWST nicht ausgewiesen werden darf.
 
Du könntest zusätzlich daraufschreiben, daß Du ein Kleingewerbe nach § 19 USTG (Umsatzsteuergesetz) hast & die MWST nicht ausgewiesen werden darf.

Das darf er aber auch nur, wenn er tatsächlich Gewerbe angemeldet hat ;)
 
Davon sollte man ja ausgehen. Wenn der Veranstalter die Kosten für den DJ abrechnet, auch wenn keine Vorsteuer gezogen werden kann, kommt doch irgendwann einmal die Steuerprüfung bei der Disco & sieht auch den Dienstleister & fragt nach, ob er die Einnahmen auch bei seiner Einkommenssteuer angegeben hat :D

Ich hatte schon die Steuerprüfung im Hause ;)
 
Bleib einfach bei DJ, da kommt dann zwar die IHK, das kostet aber nur 150€ im Jahr und nich noch ne Null hinten dran mehr ;o)[/QUOTE]


Was hat die Industrie und handelskammer mit der bezeichnung Dj zu tun?
Und wird dieser beruf von der IHK als Ausbildung angeboten?

Ich weiss dumme Frage aber ich wills mal wissen!!!:rolleyes:
 
Ich habe ein Gewerbe als Mobile Disko und als Verleih angemeldet. Ich bekomme mehrmals im Jahr von der Kammer ein Magazin, warum weiß ich auch nicht.

Wird aber irgendwie damit zusammenhängen.
 
Spielt keine Rolle ob das ein Ausbildungsberuf ist oder nicht.
Alle Unternehmen sind verpflichtet Mitglied bei der Regionalen IHK zu sein.

Außer du bist ein Handwerksbetrieb oder Landwirtschaftsbetrieb etc, dann biste Mitglied bei der Handwerkskammer o.ä.

Ist nunmal so, da wird man automatisch Mitglied sobald man ein Gewerbe aufmacht.

Wenn man allerdings auf seine Rechnungen schreibt: Musikdarbietung... oder musikalische Gestaltung des Abends... Moderation etc, kann es passieren dass sich die Künstlersozialkasse meldet und dich dann als Mitglied aufnimmt. Und das kostet dich dann richtig Kohle.
Deshalb empfiehlt es sich die Leistungsbeschreibung einfach ganz knapp zu halten und nur DJ einzutragen
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau so sieht das aus - Läuft über die IHK.
Ich konnte damals bei der Anmeldung hier bei der Gemeinde gleich zusätzlich erwähnen ob ich die IHK-Zeitung haben möchte.
 
Was ist los? Die IHK will dann von mir auch noch 150,- EUR im Jahr wenn ich ein Kleingewerbe anmelde? Kann man das nicht irgendwie umgehen?
Angenommen ich leg im Jahr nur 4mal auf und verdiene somit lediglich ein paar hundert EUR... Dann wollen die trotzdem den kompletten Satz von 150,- EUR haben, obwohl meine laufenden Kosten und Anschaffungskosten wahrscheinlich eh viel höher sind, als die Einnahmen die ich erziele???

EDIT: Frage hat sich erledigt!
Die IHK erhebt die Beitragsgebühr erst ab dem dritten Jahr meines Gewerbes. Diese beliefe sich auf gerade einmal 46,- EUR! Würde ich unter einem Umsatz von 5.000,- EUR liegen, würde diese Gebühr jedoch auch nie erhoben werden.. Ich würde nie etwas von der IHK hören!
[Quelle: Auskunft IHK-Flensburg]
 
Zuletzt bearbeitet:
naja nicht so ganz. ich bekomme z.b. immer so ne zeitschrift jeden monat...:D
 
Wenn man allerdings auf seine Rechnungen schreibt: Musikdarbietung... oder musikalische Gestaltung des Abends... Moderation etc, kann es passieren dass sich die Künstlersozialkasse meldet und dich dann als Mitglied aufnimmt. Und das kostet dich dann richtig Kohle.
Deshalb empfiehlt es sich die Leistungsbeschreibung einfach ganz knapp zu halten und nur DJ einzutragen

Totaler Unfug!
Hast du ne Ahnung was die KSK ist und zu welchem Zweck sie existiert?
Als Künstler KANNST du beantragen in die KSK aufgenommen zu werden. Das hat dann den Vorteil, dass du in der gesetzlichen Krankenkasse bleibst und die KSK den Arbeitgeberanteil übernimmt.
Das heist du bezahlst WENIGER Krankenversicherungsbeiträge als normale Selbstständige. Wenn du keinen Antrag stellst oder Antrag abgelehnt wird,
musst du dich wie jeder andere Selbstständige entweder zum vollen Satz freiwillig gesetzlich versichern oder privat versichern. Gezahlt wird dann aber nichts an die KSK.
Die einzigen die an die KSK zahlen sind die, die Künstler beschäftigen, welche über die KSK versichert sind (in dem Fall wäre das der Clubbesitzer).
Die KSK ist nicht dazu da Künstler auszunehmen sondern sie zu unterstützen. Erst wenn du richtig viel mit Kunst verdienst zahlst du höhere Beiträge als wenn du dich privat versicherst.

Ausserdem besteht schon beim Anmelden eines Gewerbes der Unterschied zwischen Freiberuflern (Künstlern) und Gerwerbetreibenden. §15/§18 EStG
DJ´s gelten beim Finanzamt nicht als Künstler - bei Liveacts sieht das eventuell schon ganz anders aus. Vorteil der Freiberufler: Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen, keine Buchführung machen und keine Bilanz führen.
 
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Ausserdem besteht schon beim Anmelden eines Gewerbes der Unterschied zwischen Freiberuflern (Künstlern) und Gerwerbetreibenden. §15/§18 EStG
DJ´s gelten beim Finanzamt nicht als Künstler - bei Liveacts sieht das eventuell schon ganz anders aus. Vorteil der Freiberufler: Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen, keine Buchführung machen und keine Bilanz führen.

Naja, so ganz stimmt das aber auch nicht. Auch Freiberufler sind verpflichtet, zumindest eine GUV (Gewinn- und Verlustrechnung) zu machen ... also, um ne ordentliche Buchführung kommt man auch als Freiberufler nicht drum rum ;) ... ansonsten wirds von Seiten des FinA ziemlich teuer bei der nächsten Buchprüfung...

zur KSK ... wenn man Mitglied ist, muss man zu Jahresbeginn seinen voraussichtlichen Umsatz schätzen. Danach werden dann die monatlichen Beiträge für die Kranken-, Renten- und Sozialversicherung berechnet. Sollte man am Ende des Jahres mehr Umsatz, als eingeschätzt verdient haben, muss eine Nachzahlung an die KSK geleistet werden. Wenn man unter einer bestimmten Grenze bleibt, kann es auch passieren, dass man aus der KSK wieder rausgeworfen wird.

Zum Rechnungsschreiben: Das Finanzamt sieht Einnahmen von bis zu 200,- € im Monat nicht als selbstständige Erwerbstätigkeit im eigentlichen Sinne an. Solche Einnahmen können (bei entsprechenden Ausgaben für Tonträger, etc.) als Hobby, bzw. Liebhaberei gewertet werden. Sollte man aber vorher mit nem Steuerberater abklären ;) ... in diesem Fall schreibt man einfach nur ne Quittung (muss aber in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden)...
 
Hast du natürlich Recht. Mir gings nur vorrangig um die KSK und deshalb die Bemerkung zur Buchführung nur am Rande. Der Punkt bleibt aber dass es Freiberufler hier einfacher haben als Andere Slebstständige.
Und zur KSK hast du natürlich auch Recht. Es bleibt aber festzustellen dass man ohne KSK alles selbst bezahlt und mit KSK nur Anteile zahlt die sich nach der Höhe der monatlchen Einnahmen richtet. Die KSK kassiert nicht sondern beteiligt sich an deinen Versicherungskosten wie es sonst ein Arbeitgeber tut. Das man wieder rausfliegen kann ist richtig. Das man zwangsweise eintreten muss habe ich aber noch nie gehört.
 
Naja, so ganz stimmt das aber auch nicht. Auch Freiberufler sind verpflichtet, zumindest eine GUV (Gewinn- und Verlustrechnung)

GUV muss keiner machen, aber Bücher zu führen ist Rechtlich vorgeschrieben. Steuerrechtlich ist nur die gesetzliche Buchführung relevant.
GUV ist nur für den Betriebinternen Gebrauch und dient dazu immer den aktuellen Zustand darzustellen.
 
GUV muss keiner machen, aber Bücher zu führen ist Rechtlich vorgeschrieben. Steuerrechtlich ist nur die gesetzliche Buchführung relevant.
GUV ist nur für den Betriebinternen Gebrauch und dient dazu immer den aktuellen Zustand darzustellen.

Nein, er hat in Bezug auf Freiberufler recht. Da musst du eben keine Buchführung machen sondern bei der Steuererklärung nur Gewinne und Ausgaben gegenüber stellen. Rechnungen sollte man man für Steuerprüfengen selbstverständlich gut aufheben.
 
GUV muss keiner machen, aber Bücher zu führen ist Rechtlich vorgeschrieben. Steuerrechtlich ist nur die gesetzliche Buchführung relevant.
GUV ist nur für den Betriebinternen Gebrauch und dient dazu immer den aktuellen Zustand darzustellen.


Wo hast du denn den ******* her?! Die GuV ist gesetzlich vorgeschrieben und zusammen mit der Abschlussbilanz Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses vgl. §242 HGB
Bei Kapitalgesellschaften würde dazu noch der Anhang/Lagebericht kommen vgl. $264 HGB.

Um aber aufs Thema zurückzukommen: Als Kleinunternehmer muss man keinen Jahresabschluss im eigentlichen Sinne machen sondern eine einfache, formlose Einnamen-Ausgaben-Überschussrechnung, z.B. die Einnahmen als DJ in einer Excel-Tabelle erfassen und sämtliche Ausgaben im Bereich des Gewerbes dem gegenüberstellen.
 
Moinsen!

Ich empfehle jedem, der an dem Punkt angelangt ist, Gagen zu erhalten, seine Tätigkeit als Gewerbe anzumelden.
Die Gewerbeanmeldung kostet wirklich fast nix.
Dann jedes Jahr eine ehrliche USt.-Erklärung und fertig ist der Lack.
Dann kann man zumindest ehrliche Rechnungen schreiben, die dann die Finanzbehörde des Clubs auch anerkennt usw.
Ausserdem kann man ja auch seine Ausgaben (Cds, Fahrtkosten, Eq etc.) steuerlich geltend machen und bekommt dann auch die aufgewendete USt. gegengerechnet bzw. auch erstattet.
Das ist in jedem Fall die saubere Lösung.
In jedem Fall besser als irgendwelche Quittungs-Zettel.

Grüße
Harry
 
was Flip schreibt ist richtig, man muss bei einer anmeldung beim gewerbeamt als Nebenjob "DJ" ein GuV machen. Ist aber kein Prob einfach einahmen minus ausgaben fertig. Ist in jedem Fall die beste lösung für Neueinsteiger. Wer sich unsicher ist kann ja mal ne stunde zum steuberater gehen... dem die Std. bezahlen und nächtestes jahr selber machen....

so wars bei mir...dann ist auch deine quittung/Rechnung sauber. sonst musste die dann bei deiner Einkommensteuer bei einem bestimmten betrag mit angeben.

Gruss
 


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