Gewerbeanmeldung -> Rechnungen schreiben

"Betrag" ;)

Brutto oder netto wäre doch beides unpassend wie ihr bereits heraus gearbeitet habt.
 
Also ich habe auch ein kleines Nebengerwerbe und ich gebe die MwSt in Rechnungen an, damit ich auch, wenn ich Equipment kaufe es wieder absetzten kann. Sonst bringt das meiner Meinung nach gar nix.
 
@ DJ85: Kleingewerbe nach § 19 USTG darf eben nicht die UST ausweisen, Nebengewerbe bedeutet wohl, daß Du als Arbeitnehmer tätig bist mit Sozialversicherung ?

Das wäre schon ein Formfehler bei der Faktura, so daß sich evtl. Kunden denken, sie können die UST herausziehen

Bei Optierung nach § 25 USTG Differenzbesteuerung darf man dann auch die Vorsteuer ziehen aus Käufen bzw. Investitionen, das ist aber dann das "große" Gewerbe
 
Hi,
ich habe seit fast über ein Jahr Kleingewerbe laufen! wie lange darf mann auf kleingewerbe bleiben?
 
Hi,
ich habe seit fast über ein Jahr Kleingewerbe laufen! wie lange darf mann auf kleingewerbe bleiben?

Mir ist da keine Beschränkung bekannt. Verwechselst du das vielleicht mit einer UG, bei welcher jährlich ein Teil des Gewinns ins Stammkapital gelegt wird bis man eine mbH ist und diesen Status nach ~5 Jahren erreicht haben muss?
 
@C-Flip: Die UG ist meines Wissens nach nicht zeitlich beschränkt, wenn man das Stammkapital von 25k erreicht hat, kann man sogar UG bleiben, muss aber diesem nach wie vor .25 zuführen.
 
Hi,
ich habe seit fast über ein Jahr Kleingewerbe laufen! wie lange darf mann auf kleingewerbe bleiben?


Also ich habe jetzt seit 5 Jahren ein klein-/nebengewerbe und keine probleme.
Das kannst DU so lange haben wie du willst, es gibt keine beschränkung.
 
@ DJ85: Kleingewerbe nach § 19 USTG darf eben nicht die UST ausweisen, Nebengewerbe bedeutet wohl, daß Du als Arbeitnehmer tätig bist mit Sozialversicherung ?

Ja ich bin Arbeitnehmer mit Sozialversicherung und habe zusätzlich halt mein Nebengewerbe
 
Kleingewerbe ist auch unbefristet, es sei denn, man überschreitet die 17500 € Jahresumsatz, dann müßte man zumind nach § 25 USTG optieren statt nach § 19 USTG & dann auch die MWST ausweisen, Umsatzsteuer-Voranmeldung, UST-Erklärung.

GmbH tangiert ja nur Eintragungen ins Handelsregister mit Bilanzierungspflicht, Du bist ja Einzelunternehmer nach § 19 USTG
 
Also ich habe jetzt seit 5 Jahren ein klein-/nebengewerbe und keine probleme.
Das kannst DU so lange haben wie du willst, es gibt keine beschränkung.

Danke für die Infos!
Im Rechnung schreibe ich folgendes dazu:

"Laut § 19 Abs. 1 UstG bin ich nicht dazu verpflichtet die Umsatzsteuer auszuweisen, da ich ein Kleinunternehmer bin.
Ich bitte um Überweisung der von mir in Rechnung gestellten Honorare und verauslagten Kosten innerhalb von 14
Tagen ohne Abzug auf das u.g. Konto. Alle Steuern und Sozialabgaben werden von mir gemäß meiner Gewerblichkeit
gemeldet und an die Behörden abgeführt."

Muss ich jetzt an Finanzamt bezahlen? Ich werde naturlich die 17500,-/Jahr nicht überschreiten! (Leider)
 
Danke für die Infos!
Im Rechnung schreibe ich folgendes dazu:

"Laut § 19 Abs. 1 UstG bin ich nicht dazu verpflichtet die Umsatzsteuer auszuweisen, da ich ein Kleinunternehmer bin.
Ich bitte um Überweisung der von mir in Rechnung gestellten Honorare und verauslagten Kosten innerhalb von 14
Tagen ohne Abzug auf das u.g. Konto. Alle Steuern und Sozialabgaben werden von mir gemäß meiner Gewerblichkeit
gemeldet und an die Behörden abgeführt."

Muss ich jetzt an Finanzamt bezahlen? Ich werde naturlich die 17500,-/Jahr nicht überschreiten! (Leider)

Was willst du an das Finanzamt bezahlen? Ich verstehe die Frage nicht! Macht deine Stuererlkärung wie vorgeschrieben inkl. Einnahme-Ausgaben-Überschussrechnung und das FA wird dir schon sagen, ob und was du denen zu zahlen hast.
 
Hallo

da muß ich C-Flip beipflichten.

Aus der Buchhaltung mit Umsatzerlösen & Kosten geht eine EÜR hervor mit Gewinn oder Verlust aus dem Gewerbebetrieb

Gewerbesteuer hängt vom Ort ab, bei uns sind das Hebesätze von 430%.

Die Einkommensteuer ergibt sich dann aus dem Gewinn, evtl. auch mit Steuervorauszahlungen
 
Um das Thema mal

  • ein wenig nach oben zu schieben und
  • dann auch noch zu bereichern:

Hier gibt es eine sehr gute Auflistung von Fragen, die auftreten (könnten), dort gibt es eine Auflistung von den Finanzämtern in eurem Bereich und noch einiges mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,
ich habe auch noch eine Frage:
und zwar habe ich mein Gewerbe vorletzte Woche angemeldet.
Habe jetzt aber noch keine Rückmeldung vom Finanzamt bekommen, somit auch keine Steuernnummer.
Kann / Darf ich trotzdem Rechnungen schreiben?
Wenn ja, was muss ich dabei beachten?
 
hallo,
ich habe auch noch eine Frage:
und zwar habe ich mein Gewerbe vorletzte Woche angemeldet.
Habe jetzt aber noch keine Rückmeldung vom Finanzamt bekommen, somit auch keine Steuernnummer.
Kann / Darf ich trotzdem Rechnungen schreiben?
Wenn ja, was muss ich dabei beachten?

lies dir doch einfach mal das hier durch!

Bisschen Eigeninitiative zeigen ist nie schlecht, wenn man ein Gewerbe hat... :rolleyes:


;)
 
Der Besitzer der Bar weiss es wohl nicht besser.

Wenn du auf deiner Rechnung "Nach Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UstG) wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen" den Passus stehen hast, ist alles rechtens so. Er kann halt vor dem Finanzamt die Ausgaben, die er an dir hat, nicht wie geöwhnlich Abrechnen, sonder muss das unter Einnahmen-Ausgaben Rechnungen verbuchen.
DAs ist gar kein problem.

Eventuell will er dich auch "behumsen". (Verarschen!)

Wenn er Geld einbehält von deinem Rechnungsbetrag, zahlst du ja drauf. Nicht nur, weil dir ja effektiv Geld fehlt, da er weniger an dich bezahlt, sondern auch, weil du ja die 120 Euro voll dem Finanzamt als Einnahme, wie auf der Rechnung angegeben (Rechnungsbetrag), melden musst und diese dir den Betrag dann als Einnahme voll versteuern!

Ausserdem wo ist da der Sinn? Wenn er dir nur 100 gibt, von 120 laut deiner Rechung?
Er muss doch die Steuer nicht abführen als Einnahme, sondern du?!
Je höher die kosten bei Ihm, desto mehr kann er Abschreiben

Daher macht es keinen Sinn, diese Aussage, ausser er will dich runterhandeln und begründet das Fadenscheinig


PS:

du kannst auch als Kleinunternehmer dir eine Ust.Id geben lassen, dann kannst du auch als Kleinunternehmer MwSt. ausweisen. Macht nur keiner, da es blödsinn ist.

Wenn ich ein Kleinunternehmer bin, habe ich dann von den 120 euro die Abgabe von 19%?! Eigentlich ja nicht? Lese es vermutlich grad falsch heraus.. aber diese Kleinunternehmergeschichte interessiert mich ebenfalls sehr!


Doch man darf als Kleinunternehmer die Ust ausweisen. Allerdings muss man das im Fragebogen fürs FA angeben. Weis jetzt grad nicht wie der Punkt heisst. Ich hab auch ein Kleingewerbeschein und muss jeden Monat die Ust-Voranmeldung machen. Is kein Stress dank Elster. Und da ich die 17500€ nicht überschreite, bekomme ich bei der Steuererklärung dann auch die Ust wieder zurück die ich jeden Monat ans FA abgeführt habe.
Vorteil ist weiter, dass ich selber die Ust auch vom FA bekomme, wenn ich etwas kaufe. So kann ich z.B. CDs und Computer/Laptops angeben und bekomme dann im Monat darauf die Ust zurück. Spart viel Geld und ist kaum Stress.
Aber wie gesagt: dafür muss man bei der Anmeldung beim FA bei einem bestimmten Punkt ein Häckchen setzen. Ist glaub auf Seite 3 des Bogens zu finden...irgendwo in der Mitte...

Muss ich denn eigentlich als Kleinunternehmer ein seperates Firmenbankkonto einrichten und darüber die z.B Laptops bestellen und zahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich ein Kleinunternehmer bin, habe ich dann von den 120 euro die Abgabe von 19%?! Eigentlich ja nicht? Lese es vermutlich grad falsch heraus.. aber diese Kleinunternehmergeschichte interessiert mich ebenfalls sehr!
Pauschal gesagt:
Wenn du 120,- EUR einnimmst musst du draus die Steuer (derzeit 19%) abführen. Ob du Kleinunternehmer bist oder nicht ist in dem Zusammenhang völlig egal...

->Was ist die Kleinunternehmerregelung


Muss ich denn eigentlich als Kleinunternehmer ein seperates Firmenbankkonto einrichten und darüber die z.B Laptops bestellen und zahlen?

Musst du nicht, macht aber Sinn. So kannst du jeder Prüfung gelassen entgegensehen... :cool:
 
Also egal was ich einnehme, auf meiner Rechnung steht ja NUR "Betrag" usw..

Jedesmal wenn ich etwas einnehme gehen dann 19% von der jeweiligen Einnahme an das FA? ok..
Und in welcher Reihenfolge wird das bei einem Kleingewerbe abgeführt? Jährlich?
 
Man ich bin sooo gut ! ;D

Klingt ja FAST stressfrei das ganze.
Bei einem normalen Gewerbe ist dies jeden Monat oder alle 3 Monate fällig?
 
das kommt ausschliesslich auf den Umsatz an!

Sach ma, so ein bisschen Ahnung von Wirtschaft?
 
Ok alles klar, danke dir soweit!

edit:

Was ich gerade lese

"Für die Umsatzsteuer (UMSt) wird, unabhängig von der Höhe ihrer Umsatzsteuerschuld, bei neu angemeldeten Unternehmen/Gewerbe in den ersten 2 Jahren eine monatliche UMSt-Voranmeldungen abgeben. So ärgerlich der zusätzliche bürokratische Aufwand für viele Kleinunternehmer auch ist."

Nun bin ich verwirrt, ich dachte dies ist auch als neu angemeldetes Gewerbe nur jährlich wie du eben sagtest?

Ich frage mich da jetzt wieviel man da ca. abdrücken soll?
 
Zuletzt bearbeitet:
Pauschal gesagt:
Wenn du 120,- EUR einnimmst musst du draus die Steuer (derzeit 19%) abführen. Ob du Kleinunternehmer bist oder nicht ist in dem Zusammenhang völlig egal...

->Was ist die Kleinunternehmerregelung




Musst du nicht, macht aber Sinn. So kannst du jeder Prüfung gelassen entgegensehen... :cool:

Nur mal so. Bei ner Prüfung kann auch das Privatkonto geprüft werden....
 
Was ich gerade lese

"Für die Umsatzsteuer (UMSt) wird, unabhängig von der Höhe ihrer Umsatzsteuerschuld, bei neu angemeldeten Unternehmen/Gewerbe in den ersten 2 Jahren eine monatliche UMSt-Voranmeldungen abgeben. So ärgerlich der zusätzliche bürokratische Aufwand für viele Kleinunternehmer auch ist."
Ich frage mich da jetzt wieviel man da ca. abdrücken soll?

Quelle??

& du sollst nicht abdrücken, sondern du musst abdrücken. Wieviel hängt von deinem Erlös / Umsatz ab!

Nur mal so. Bei ner Prüfung kann auch das Privatkonto geprüft werden....
Das ist richtig! Alelrdings, wenn darüber nichts geschäftliches läuft interressierts erstmal keinen bzw. wenn auf dem Privatkonto keine Unregelmäßigkeiten auftauchen!

;)
 
Mit dem Abdrücken kommt ja eben drauf an, ob er Kleinunternehmerschaft beantragt hat oder nicht. §19 UStG kannst auch bei Neuanmeldung direkt beantragen und ermittelst dann nur jährlich, ob du über die Umsatzgrenze kommst.
Eine Berechnung von USt in der Rechnung erfolgt dann nicht. Ebenso ist dann aber leider auch nicht der Abzug von Vorsteuer möglich. Gerade am Anfang könnte dies natürlich interessant sein, wenn du dir Equipment und viel Musi zulegst.
Aber das ist alles ein Rechenspiel und hängt auch davon ab, in welchem Ausmaß man das alles betreiben möchte.

Bzgl. Prüfung Privatkonto:
Ich komm ja aus der Berufsecke (nein nicht Finanzamt, die "Gegenseite" *g*). Glaub mir, ich hab schon genügend Prüfungen gesehen von Einzelunternehmern /Gewerbetreibenden, bei denen die Prüfer auch das Privatkonto sehen wollten, ohne vorher auftretende Unregelmäßigkeiten.
Wollte damit lediglich darauf hinweisen, dass man sich gemäß deiner Aussage nicht wirklich auf der sicheren Seite wähnen sollte.
 

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