Gewerbeschein Pflicht?

Gewerbeanmeldung am besten über die Eltern. Oder mit Duldung des Jugendamtes
 
also so einfacher gewerbeschein bei der stadt beantragen.
 
Nein, nicht "einfach so beantragen", sondern sich informieren und schlau machen, was das für dich (und deine Eltern) bedeuten würde. Da gibts auch paar Sachen zu beachten betreffend Steuererklärungen, Kindergeld, IHK etc.

Außerdem bist du mit 17 überhaupt nicht voll geschäftsfähig, kannst also kein Gewerbe auf dich anmelden, somit kannst dir also mit dem informieren zeit lassen und es dir gut überlegen.

Von den ganzen Vorschriften die es im Bezug auf Veranstaltungstechnik gibt will ich erst mal gar nicht reden...
 
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eben, weil nur mit einem gewerbe ist es nicht getan.
Wenn du dich nicht 100%ig mit den Sichrheitsvorschriften auskennst, dann kann das ganz böse enden. Ich sage nicht das was chief gehen muss und meistens geht es auch gut, aber wenn etwas passiert und du bist nachweislich schuld, dann schützt unwissenheit vor strafe nicht und man kann dich richtig fett dran krigen. Also lieber die sache ganz langsam angehen
 
Es haben sich die letzten Jahr auch viele Sachen wie Haftung oder Lärmschutz zu Lasten der Veranstalter geändert. z.B. musst du wenn du eine PA aufstellst dafür Sorge tragen, das keiner einen Hörsturz erleidet und wenn doch hast du die Nachweispflicht, das es nicht an dir und der Analage gelegen hat.
Auch wenn viele drüber lästern, investier mal ein paar Euro und mach mal eine Dj Führerschein Veranstaltung mit, dort ist unter anderem ein Rechtsanwalt dabei, der dir da einiges erzählen kann. Bis du 18 bist hast du da noch einiges an Zeit, Foren durchforsten, Ämter quälen, Techniker fragen usw.
Von heute auf morgen von einer kleinen Gartenparty (selbst da bekommt man mit 4 kW durchaus ärger *g*) auf Veranstaltungen umzusteigen klappt meistens nicht. Wie beim deejaying: Geduld ist wichtig ;)
 
leute ihr versteht mich irgendwie falsch.
NICHT GEWERBLICH.
gelegentlich als hobby

noch etwas.
wenn das dann alles steht und ich dann als dj nebenbei unetrwegs bin von mir aus als nebengewerbe oder wie auch immer. wie siehts es dann mit musik aus. also bis jetzt ist fast meine komplette musik gestreamt was ja nicht verboten ist. alles andere kommt von original cd's.
wie würde es dann aussehen? müsste ich mir die musik dann doch kaufen bzw. übersinternet holen (musicload etc.). und wie sieht es dann mit cd's von freunden aus die auch original sind un die ich mir dann auf meine platte ziehe??
 
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also mit musik hast du am wenigsten probleme denke ich. bei mir haben sie noch nie in irgendeiner Disco kontrolliert auch andere Kollegen von mir wuren noch nicht kontrolliert. Und solange du irgendwie nachweisen kannst, dass du die lieder auch auf original cd´s hast kannste machen was du willst (egal ob von nem freund, deiner schwester oder dir selber:cool:)

Ach ja und solltest du in einer Disco auflegen, und dann kommt jemand der sagt "hallo ich bin von der Behörde für blablabla hier ist mein ausweis könnte ich mal bitte deine cd´s bzw. festplatte durchgucken?"

dann rufste security und lässt den typen erstmal rausschmeißen fals du was illegales dabei hast. Denn dieser "kontrollör" ist erstmal auch nur normaler Gast.
Und bis dieser dann mit Polizeio und durchsuchungsbefehl wieder da ist, solltest du alles verschwinden gelassen haben,.

aber wie gesagt das ist nur das extrem szenario, ich habe noch nie mitbekommen, dass jemand mal irgendwoe kontrolliert worden ist.
 
leute ihr versteht mich irgendwie falsch.
NICHT GEWERBLICH.
gelegentlich als hobby

Wenn das ein "NICHT GEWERBLICH"es "hobby" ist, warum nimmst Du dann "ein wenig kohle" dafür? Mal darüber nachgedacht, dass die Geburtstagsparty Deines Freundes auch von einem "Profi" hätte übernommen werden können, der im Gegensatz zu Dir ein reguläres Gewerbe angemeldet hat, Kohle verdient und davon Steuern zahlt? Deine Tätigkeit ist also quasi vergleichbar mit demjenigen, der für Bekannte "mal eben für kleines Geld" die Wohnung tapeziert/renoviert oder die kleine notwendige Handwerksleistung erbringt. Die Grenze von der Gefälligkeit zur Schwarzarbeit ist fließend - und sollte auf Deinen Veranstaltungen tatsächlich mal etwas passieren, was Du zu verantworten hast (Sicherheits-, Lärmschutz- oder allgemeine Veranstaltungsvorschriften), dann kannst Du Dich im Zweifelsfall eben nicht auf Deinen Hobby-Status berufen, sondern wirst als ausführende Person zur Rechenschaft gezogen. Das könnte unter Umständen ein recht teures Hobby werden - daher: Entweder Pfoten weg und wech von die Regale, oder Infos sammeln und es dann richtig machen.
 
Wo wir gerade beim Thema wären will ich mal ne Frage los werden muss ja jetzt kein neues Thema eröffnen.

Situation.

-Lege 1 mal im Monat in einem Club auf wo ich auch bediene.
-Bin in diesem Club auf 400 Euro Basis als Barkeeper angestellt und angemeldet.
-Bin Schüler und bekomme Kindergeld.


Frage:
Ich lege im März in Augsburg auf einer anderen PArty auf. Diese Veranstaltung geht aber nicht über den Club wo ich angemeldet bin. Könnte der Betreiber des Clubs wo ich angemeldet bin dem Veranstalter der PArty eine Rechnung für mich ausschreiben??????

Will noch kein Gewerbe anmelden da ich sonst nur 1 mal im Monat auflege und glaub auch das ich dann kein Kindergeld mehr bekommen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Veranstalter will er ja erstmal nicht werden, wenn ich es richtig verstanden haben.

Es gibt kein "Hobby nebenbei", wenn man dafür Geld verlangt. Die Geburtstagsparty des Freundes mit Anlage und Musik auszustatten für 100 Euro, könnten man ja gerade noch als Nachbarschaftshilfe durchgehen lassen und damit wäre es dann keine Schwarzarbeit.

Aber grundsätzlich musst Du solche Dinge anmelden. Wenn Du es als Kleinunternehmer machst, ist der Aufwand auch vertretbar klein. Einmal kurz zum Finanzamt (Steuernummer) und zum Ordnungsamt (Gewerbe). Dann halt Belege sammeln und jährlich die Steuer erklären.

Wie das jetzt genau aussieht, wenn man unter 18 ist, kann ich nicht sagen.
 
Frage:
Ich lege im März in Augsburg auf mirt DJ Taucher usw. Diese Veranstaltung geht aber nicht über den Club wo ich angemeldet bin. Könnte der Betreiber des Clubs wo ich angemeldet bin dem Veranstalter der DJ Taucher PArty eine Rechnung für mich ausschreiben??????

Was hättest du davon?
Dein Club stellt dem anderen Club eine Rechnung.
Dann bekommt ja dein Club die Kohle, kann dir aber nicht mehr als 400€ im Monat zahlen... Riesendeal.
Unter der Hand wird er es dir sicher auch nicht geben, weil er hat ja Einnahmen aus diesem geschäft, die er versteuern muss.

Will noch kein Gewerbe anmelden da ich sonst nur 1 mal im Monat auflege und glaub auch das ich dann kein Kindergeld mehr bekommen würde.

das würde trotzdem gehen, gibt ja immerhin einen Freibetrag für sowas.
 
Des Geld würde er bekommen des is klar. Aber es würde funktionieren oder wäre legal?
 
Wenn du kein wert auf die Kohle legst kannste auch gerne ne Rechnung von mir dort abgeben
 
-Bin in diesem Club auf 400 Euro Basis als Barkeeper angestellt und angemeldet.
[...]
Könnte der Betreiber des Clubs wo ich angemeldet bin dem Veranstalter der DJ Taucher PArty eine Rechnung für mich ausschreiben??????

Interessantes Thema. Das fallen mir die Stichworte Entsendung und Verleih ein. Sowas wie: "Vom Arbeitskräfteverleih wird gesprochen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der bei ihm zu Verleihzwecken im Arbeitsverhältnis steht, regelmäßig, gegen Entgelt dem Beschäftiger zur Arbeitsverrichtung überläßt. Die ausführlichen Vorschriften für den Arbeitskraftverleih sind in der Gesetznovellierung im neuen Kapitel XI. des Arbeitsgesetzbuches
enthalten."

Hab ich aber keine Ahnung von ... Wie immer es ist kompliziert :-(, aber ich denke in dieser Richtung sollte man suchen.
 
Also ich versuche nun seid ein paar Tagen auch bei diesem lästigen Thema den Durchblick zu bekommen... Aber irgendwie stehen hier ja verschiedene Aussagen im Raum! Ich versuche mal meine Situation zu schildern und hoffe, dass ihr mir auf meine Fragen die passende Antwort geben könnt.

FAKTEN:
-ich soll demnächst das erste Mal für ne ordentliche Gage auflegen
-> mit einem Kumpel zusammen für insg. 200,- EUR pauschal
-> d.h. für jeden kommen dabei 100,- EUR rum

-der Clubbetreiber möchte, dass wir ihm eine Rechnung schreiben

-ich bin hauptberuflich Zeitsoldat, Steuerklasse I

-mein Kollege ist Schüler

-weiteres bezahltes Auflegen ist nicht in Planung und würde wenn es mal doch anders kommen sollte nicht öfters als 1mal im Monat zu ähnlichen Konditionen stattfinden


NUN FRAGEN ÜBER FRAGEN:

-muss ich einen Gewerbeschein haben/ Kleingewerbe anmelden oder nicht?
(ist das das Gleiche oder gibts da Unterschiede?)
-->diese Nebentätigkeit würde somit ja max. 1200,-/Jahr Einkommen erzielen... wenn überhaupt... Und Ausgaben sind mehr...

-Komme ich durch diese geringfügige Nebentätigkeit in eine andere Steuerklasse? Und was bedeutet das somit für mich?

-Der Clubbetreiber meinte "hauptsache die Steuernummer is auf der Rechung" -> hab ich nicht sowieso aus meinem Hauptverdienst eine, sodass es reicht diese anzugeben??

-Ist es sinnvoller zwei getrennte Rechnungen zu schreiben als eine für uns beide zusammen? Sonst würd ich die ausstellen und meinem Kollegen für seine Hilfe halt die Hälfte abgeben... Oder beschäftige ich somit meinen Kumpel schwarz?
Ich müsste ja sonst auch Steuern zahlen für einen Betrag den ich gar nicht komplett erhalte (da ich ihm ja die Hälfte geb)... Oder ist das im Endeffekt egal, da ich eh unter dem Mindestumsatz liege???
-> kann man das nicht auch als GbR oder so laufen lassen? Oder wird das dann zu kompliziert/zu formal/ sind es völlig verschiedene paar Schuhe?


Ich hoffe ihr könnt mir in Betracht auf die Fakten ein paar Tipps geben, was ich nun zu machen habe...
Kann mir irgendwie nun halt nicht so recht vorstellen, dass ich für dieses eine mal auflegen ein Kleingewerbe anmelden muss!
Ich danke euch auf jeden Fall schonmal im Voraus für die Hilfe!
Denn ich blicke echt Null durch:mad:
THX
 
-weiteres bezahltes Auflegen ist nicht in Planung und würde wenn es mal doch anders kommen sollte nicht öfters als 1mal im Monat zu ähnlichen Konditionen stattfinden

Also da musst du dich jetzt schon entscheiden, ist es eine einmalige Sache oder nicht?
Die Regelmäßigkeit ist schon ein wichtiger Bestandteil einer gewerblichen Tätigkeit.

-muss ich einen Gewerbeschein haben/ Kleingewerbe anmelden oder nicht?
(ist das das Gleiche oder gibts da Unterschiede?)

AUch beim Kleingewerbe braucht man einen Gewerbeschein.
Wenn man den holt hat man halt 2 Möglichkeiten, wie man sein Gewerbe führen lassen will. "Normal" oder als Kleingewerbe, der Unterschied ist hier in diesem Thread und em FAQ dazu bereits erschöpfend dargestellt worden.

-->diese Nebentätigkeit würde somit ja max. 1200,-/Jahr Einkommen erzielen... wenn überhaupt... Und Ausgaben sind mehr...

spielt keine Rolle wieviel das abwirft, anmelden muss man immer, solange man irgendwas mit Gewinnabsichten und regelmäßig macht.
Kann nur sein, dass das Finanzamt irgendwann sagt: da kommt nix bei rum, das ist reine Liebhaberei, du brauchst da kein Gewerbe für...

-Komme ich durch diese geringfügige Nebentätigkeit in eine andere Steuerklasse? Und was bedeutet das somit für mich?

Mehr als Steuerklasse 1 geht nicht, das ist schon die höchste.
Da du ZeitSoldat bist, und damit schon einen Hauptberuf hast, werden die Einnahmen aus diesem Gewerbe zu deinem Sold dazu gerechnet. Und da ich annehme, dass du als Soldat bereits Einkommenssteuer zahlen musst, (als über die Freigrenze kommst). Wirst auch auf die DJ-Einnahmen Einkommenssteuer bezahlen. Kannst aber auch dann neu gekauftes Equipment etc absetzen

-Der Clubbetreiber meinte "hauptsache die Steuernummer is auf der Rechung" -> hab ich nicht sowieso aus meinem Hauptverdienst eine, sodass es reicht diese anzugeben??

Klar, da haste eine. Die Steuernummer ist für ihn eigentlich noch nichtmal wichtig. Nur für das Finanzamt spielt sie eine Rolle. Manchmal gehen die alle Rechnungen, die er absetzen will durch. Finden die dabei welche, die keine Steuernummer haben, werden sie die nicht akzeptieren und dein Clubbesitzer kann weniger Ausgaben absetzen.
Ist sie drauf, werden Kontrollmitteilungen an dein Finanzamt geschickt, ob du deine Tätigkeit angemeldet hast, und ob du die EInnahmen auch versteuert hast.

-Ist es sinnvoller zwei getrennte Rechnungen zu schreiben als eine für uns beide zusammen? Sonst würd ich die ausstellen und meinem Kollegen für seine Hilfe halt die Hälfte abgeben... Oder beschäftige ich somit meinen Kumpel schwarz?
Ich müsste ja sonst auch Steuern zahlen für einen Betrag den ich gar nicht komplett erhalte (da ich ihm ja die Hälfte geb)... Oder ist das im Endeffekt egal, da ich eh unter dem Mindestumsatz liege???

Auf jedenfall richig erkannt, deshalb wären zwei Rechnung eigentlich besser.
Ansonsten, wenn man sowas richtig macht, geht einer hin, stellt ne Rechnung über 200€, dein Kumpel würde dir dann ne Rechnung über 100€ ausstellen und so geht sich das dann auf.

-> kann man das nicht auch als GbR oder so laufen lassen? Oder wird das dann zu kompliziert/zu formal/ sind es völlig verschiedene paar Schuhe?

Schmeisst du jetzt einfach irgendwas in den Raum, oder weißt du genau, was eine GbR ist und was das dann heißt?
Keine Ahnung, ob so etwas geht, aber ich kenne keinen, der sowas zu diesem Zweck macht und dann würde es auch von Interesse sein, was es kostet so etwas anzumelden etc... Gewerbe anmelden kostet 10-20€...



Fazit: Für einmal braucht man nix anmelden. Allerdings darfst du dann auch keine MWST verlangen.
 

NUN FRAGEN ÜBER FRAGEN:

-muss ich einen Gewerbeschein haben/ Kleingewerbe anmelden oder nicht?
(ist das das Gleiche oder gibts da Unterschiede?)
-->diese Nebentätigkeit würde somit ja max. 1200,-/Jahr Einkommen erzielen... wenn überhaupt... Und Ausgaben sind mehr.

Ja du musst "was" anmelden - in deinem Fall: als Kleinunternehmer. Als Kleinunternehmer bist du nicht Vorsteuerpflichtig, musst keine doppelte Buchführung betreiben - kannst aber auch nix steuerlich absetzen.
Bei der Anmeldung (Gewerbe) musst du dein Kreuz bei : Kleinunternehmer machen. Dann wirst du Steuerlich komplett anders behandelt wie bei einem normalen Gewerbe. Allerdings bist du an diese Verhältnis 5 Jahre gebunden. Du darfst nicht über 17.500 Euro im Jahr kommen (ohne deinen Hauptberuf/ der zählt nicht dazu da er schon komplett versteuert wird).
Deine Rechnungen müssen den Zusatz: Kein Ausweiß der Mwst nach §19 USTG wegen Kleinunternehmernreglung - tragen.
Auf keiner deiner Rechnung darf eine Steuer aufgeführt werden. Sprich: Netto ist Brutto bei dir.... Also Gage am Abend 200 Euro, dann muss deine Rechnung auch 200 Euro aufführen OHNE Steuer. Daher der Zusatz. Und du bekommst die Summe ohne Steuern ausgezahlt.


-Komme ich durch diese geringfügige Nebentätigkeit in eine andere Steuerklasse? Und was bedeutet das somit für mich?

Nein - beim Kleinunternehmen ändert sich für dich nichts. Dein geringfügige Nebentätigkeit wird in deiner jährlichen Steuererklärung "aufgeführt". Und da du keine Steuern einnimmst - musst du auch keine Abführen. Allerdings ist eine einfache Buchhaltung pflicht (Aufheben aller Rechnungen/Ausgaben).

-Der Clubbetreiber meinte "hauptsache die Steuernummer is auf der Rechung" -> hab ich nicht sowieso aus meinem Hauptverdienst eine, sodass es reicht diese anzugeben??

Ja - beim Kleinunternehmen ist deine schon vorhandene Steuernummer auch die Nummer des Kleinunternehmens da diese gleichzeitig und in einem Antrag bearbeitet werden. Deine Steuernummer aus deinem jetzigem Job (Hauptverdienst)

-Ist es sinnvoller zwei getrennte Rechnungen zu schreiben als eine für uns beide zusammen? Sonst würd ich die ausstellen und meinem Kollegen für seine Hilfe halt die Hälfte abgeben... Oder beschäftige ich somit meinen Kumpel schwarz?

In dem Fall beschäftigst du deinen Kumpel schwarz - oder: er schreibt eine eigene Rechnung - die kann auch an dich gehen - die kann sogar Steuer ausweisen (falls er ein "normales" Gewerbe hat) dann hast du aber zu beachten:

Rechnung deines Freundes = 100 Euro + 19%Steuer (geht an dich).....da du das Geld aber nur "weiterreichst" und die Steuer nicht abgibst - muss deine Rechnung an den Clubbetreiber lauten: 119.- Euro Netto...ansonsten machst du 19 Euro Verlust.

Beispiel: ich kaufe einen CD-Player für 200 Euro + 19 Mwst (38 Euro), also bezahle ich 238 Euro für den CD-Player. Ich will diesen aber weiterverkaufen, kann aber als KLeinunternehmer keine Steuer "einnehmen". Von daher muss bei einem Verkauf die ausgegebene Steuer (38 Euro) in deine Nettoverkaufssumme fliesen. Du verkaufst den CD-Player für 238 (aufgerundet 240) Euro weiter. So bekommst du legal die ausgezahlte Steuer wieder rein - musst aber selbst keine Abführen. Dem Endkunden ist es egal ob er 38 Euro Steuer zahlen muss, oder das als Gewinn an dich geht - die Summe ist die ja die gleiche......


Ich müsste ja sonst auch Steuern zahlen für einen Betrag den ich gar nicht komplett erhalte (da ich ihm ja die Hälfte geb)... Oder ist das im Endeffekt egal, da ich eh unter dem Mindestumsatz liege???
-> kann man das nicht auch als GbR oder so laufen lassen? Oder wird das dann zu kompliziert/zu formal/ sind es völlig verschiedene paar Schuhe?

verschieden Schuhe / VIEL zu kompliziert.........

Ich hoffe ihr könnt mir in Betracht auf die Fakten ein paar Tipps geben, was ich nun zu machen habe...
Kann mir irgendwie nun halt nicht so recht vorstellen, dass ich für dieses eine mal auflegen ein Kleingewerbe anmelden muss!
Ich danke euch auf jeden Fall schonmal im Voraus für die Hilfe!
Denn ich blicke echt Null durch:mad:
THX



Also: Anmeldung MUSS sein - allerdings in der allerkleinsten Form = Kleinunternehmer. Aber du musst dich wirklich selbst schlau machen - Internet ist Klasse dafür kann man eigentlich durchblicken....wenn nicht, kurzer Besuch beim Steuerberater...

UND: einige Firmen verweigern die Annahme der Rechnung ohne Steuer, da sie Vorsteuerpflichtig sind - das ist blödsinn - eine Firma die eine Rechnung ohne Steuer bekommt kann diese als "Ausgabe" behandeln. Die nicht ausgebene Steuer bekommt sie ja wieder - spätestens in der Jahresabschlussrechnung !!!!

Gruß

sven.man
 
Fazit: Für einmal braucht man nix anmelden. Allerdings darfst du dann auch keine MWST verlangen.


uh uh uh - Vorsicht......mit solchen Aussagen - Betrieb wird geprüft, deine Rechnung kommt ins Spiel = Querprüfung.....da kann dann schnell was in die Hose gehen. Evtl. glaubt das Finanzamt nicht das dies "einmalig" war - dann wird das ein lustiges Spiel - und das Finanzamt sitzt erst mal am längerem Hebel !!
 
ich bin hauptberuflich Zeitsoldat
Ggf. brauchst Du das Einverständnis Deines Dienstherren, um einer nebenberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Gerade als Soldat sollte man da nichts riskieren, also sprich vorher mit Deinem Vorgesetzten.

weiteres bezahltes Auflegen ist nicht in Planung
Das ist erstmal total egal. (Nur bei der Entscheidung Kleinunternehmer Ja/Nein solltest Du das berücksichtigen)

muss ich einen Gewerbeschein haben
Jein. Ich kenne viele DJs, die kein Gewerbe angemeldet haben (Stichwort künstlerische Tätigkeit), sondern nur beim Finanzamt ihre Tätigkeit angemeldet haben und eine Steuernummer besitzen, mit der sie dann Rechnungen ausstellen können. Das hängt aber auch vom Finanzamt ab (ergo Landkreis/Stadt/Kommune). Verbreiteter ist das Gewerbe.

Präziser ist der Begriff Kleinunternehmerregelung. Ich würde Dir dazu raten. Du wirst vermutlich nie Gewinne erwirtschaften. Lässt Du Dir nun regelmäßig Umsatzsteuer erstatten, so kann irgendwann einmal Dir Liebhaberei vorgeworfen werden und die erstattete Umsatzsteuer würde man zurückverlangen. Als Kleinunternehmer kümmert Dich die Umsatzsteuer nicht. Machst Du Verlust, geht es nur zu Lasten Deines steuerpflichtigen Einkommens. Kleinunternehmer haben auch weniger Arbeit mit ihrer Steuer ;-)

Diese Nebentätigkeit würde somit ja max. 1200,-/Jahr Einkommen erzielen... wenn überhaupt... Und Ausgaben sind mehr...
Auch das ist zunächst vollkommen egal.

Ist es sinnvoller zwei getrennte Rechnungen zu schreiben als eine für uns beide zusammen?
Na ja. Also wenn wir hier zu zweit losgehen, schreibt einer eine Rechnung und der andere eben nicht. Beim nächsten Mal tut es der andere. Das Finanzamt fragt nicht wieviele Hanseln hinter den Plattentellern stehen und dem Clubbetreiber wird es aus dieser Sicht auch egal sein.

Ich müsste ja sonst auch Steuern zahlen für einen Betrag den ich gar nicht komplett erhalte (da ich ihm ja die Hälfte geb)
Rechnest Du mit Umsatzsteuer ab, gibst Du Deinem Kumpel die Hälfte des Nettobetrages. Rechnest Du ohne Umsatzsteuer ab, verlierst Du Einkommen. Also bei 200 Euro Einnahme musst Du später mal evt. $Geld Einkommenssteuer bezahlen. Diesen Betrag kannst Du einbehalten und dann erst Deinen Kumpel auszahlen.

Kann mir irgendwie nun halt nicht so recht vorstellen, dass ich für dieses eine mal auflegen ein Kleingewerbe anmelden muss!
Ich würde es nicht tun, sondern es einfach mit der eigenen Steuernummer tun. Für den Betreiber reicht es aus und Du gibst es dann einfach bei Deiner Einkommenssteuererklärung an.

Hinweis: Ich bin kein Jurist ;-)
 
OK. Ich danke euch schonmal für die raschen Antworten!

Nur wenn es jetzt vorerst definitiv bei ner einmaligen Sache bleibt und ich somit kein Kleingewerbe anmelden brauche...
Als was zählt dieser einmalige Verdienst denn wenn ich auf der Rechnung meine Steuernummer angebe und dies beim Finanzamt auftaucht?


Werd mich heut sonst auch nochmal mit meinem Lohnsteuerhilfeverein auseinander setzen. Die müssten mich persönlich ja gut beraten können..
 
Fazit: Für einmal braucht man nix anmelden. Allerdings darfst du dann auch keine MWST verlangen.


uh uh uh - Vorsicht......mit solchen Aussagen - Betrieb wird geprüft, deine Rechnung kommt ins Spiel = Querprüfung.....da kann dann schnell was in die Hose gehen. Evtl. glaubt das Finanzamt nicht das dies "einmalig" war - dann wird das ein lustiges Spiel - und das Finanzamt sitzt erst mal am längerem Hebel !!

Naja mal langsam.
Also erstmal, kann und wird dir das Finanzamt so ohne weiteres nichts unterstellen.
Es ist definitiv so, dass man als Privatperson Firmen für einmalige Geschäfte eine Rechnung schreiben darf.
Es gibt natürlich beschränkungen wie hoch die maximal sein dürfen und wie oft man sowas im JAhr machen darf.. Das weiß ich jetzt nicht auswendig.
Aber es ist definitiv so.

NUR: man muss diese Einnahmen auch in seiner EinkommensSteuererklärung angeben!! Anlage GSE ist das glaube ich. Das, kam vielleicht in meinem Post nicht so deutlich raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jein. Ich kenne viele DJs, die kein Gewerbe angemeldet haben (Stichwort künstlerische Tätigkeit), sondern nur beim Finanzamt ihre Tätigkeit angemeldet haben und eine Steuernummer besitzen, mit der sie dann Rechnungen ausstellen können. .


Und das ist ne ziemliche Falle.
Kenne auch einige, die fanden das ganz toll als Künstler geführt zu werden, und meinten damit nen riesen Vorteil zu haben.

Bis zu dem Tag als die Künstlersozialkasse vorbeikam und Beiträge haben wollte.
Und die sind echt happig, da gings um mehrere hundert/mehrere tausend Euro im Jahr.

Also Finger weg von sowas. Selbst wenn man sich selbst als Künstler sieht - sein DJ-dasein in Rechnungen etc niemals als künstlerische Tätigkeit darstellen!!! Das kann sonst sehr, sehr teuer werden
 
Gab's da eigentlich nicht mal noch eine Sache, wo das Jahreseinkommen durch die Tätigkeit als Grundlage entscheidend war? Beim Einzelgewerbe oder sowas? Irgendwas von einer 4800 €-Grenze hab ich da noch im Hinterkopf, hab mich aber schon ewig nicht mehr mit dem Thema beschäftigt...
 
Und das ist ne ziemliche Falle.
Kenne auch einige, die fanden das ganz toll als Künstler geführt zu werden, und meinten damit nen riesen Vorteil zu haben.

Bis zu dem Tag als die Künstlersozialkasse vorbeikam und Beiträge haben wollte.
Und die sind echt happig, da gings um mehrere hundert/mehrere tausend Euro im Jahr.

Also Finger weg von sowas. Selbst wenn man sich selbst als Künstler sieht - sein DJ-dasein in Rechnungen etc niemals als künstlerische Tätigkeit darstellen!!! Das kann sonst sehr, sehr teuer werden


RISCHTISCH


da in der Künstlersozialkasse "Künstler" geführt werden, wird entsprechend weniger eingezahlt (an Personen), entsprechend muss die Kasse wirtschaften: da sind die Abgaben schon mal happiger als sonst.....

Auch kritische: einmal in der Kasse - ist ein "Zurückkommen" nicht soooo einfach.

Ich sage auch: Finger weg..............
 

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