Ne Frage zu Vorschriften für Discotheken

FDW

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Hi.

Leutz ich hab mal ein paar Fragen, was das Rechtliche usw angeht, an das sich Discos halten müssen!

Wenn ich selbst einen Gig orge, habe ich dicke Auflagen und Kontrollen dass ich mich an alles halte: Apfelsaft-Paragraph, Notausgänge gekennzeichnet, Feuerlöscher pro m², Besucher pro m², Deckenhöhe (mit und ohne Lichtanlage), Klime/Heizung, bla bla bla... Und dann muss ichs noch Anmelden bei Polizei, Feuerwehr usw... Kostet alles schön Geld für mich als kleinen Man...

Jetzt fällt mir aber immer öfters auf, dass sich viele "feste" Clubs, und u.a. auch eine größere Disco, kaum an diese Vorschriften halten...

Nun zu meiner Frage: Müssen sich Discos NICHT an den Apfelsaft-Paragraphen halten? Soll heissen, min. ein alcoholfreies Geträng muss günstiger sein, als das billigste Alcoholhaltige (auf 1L hochgerechnet!). Darf Leitungswasser (!) augeschankt werden? Kostenlos oder Kostenpflichtig?

Zudem sollte es ja auch in Discos eine maximale Besucherzahl festgelegt sein, und nicht einfach "alles rein was geht", oder?

Was ist mit WC? Musses dort Seife usw... geben?

Und fast das wichtigste: Wie schaut es mit der Temperatur? Gibt es Vorschriften in diese Richtung? Muss eine Klimaanlage installiert sein, um die Laden zu kühlen und auf einer Temperatur halten kann, oder WENIGSTENS frische Luft zuzuführen?

Würde mich mal sehr interessieren, da es in meinem Stammclub fast in allen Punkten (vor allem im Sommer) Probleme gibt! Das ist sehr sehr schade und hindert viele Leute den Laden zu besuchen, da sie vor ca 2 Jahren das Teil mal so vollgestopft haben, dass kaum einer mehr Luft bekommen hat, geschweige denn tanzen konnte!

MfG!
 

Es gibt für jedes Bundesland u. a. eine Versammlungsstätten-Verordnung, in der schon ziemlich viel festgelegt ist. Suchmal in bei Google unter "Vstättvo xxx" und ersetz das xxx durch die Abkürzung Deines Bundeslandes.
 
OK danke!

Aber solche Dinge wie den Apfelsaft-Paragraphen sind doch auf Bundesebene geregelt... :(
 

Hier kannste das regional bedingt aussuchen und dann Infos rausholen
 
Aha :( Danke! Dann werd ich mih dort mal durchwühlen ;)
 
Sowas regelt alles das zuständige Ordnungsamt. Die erteilen eine Konzession die mit best. Auflagen verbunden sind, darin sind alle dein angesprochenen Punkte enthalten, und noch tausende weitere, die sicher mehrere Leitz-Ordner füllen.
Kannst davon ausgehen, wenn Du eine Ausschankerlaubnis (die zeitlich begrenzt ist auf eine best. VA z.B.) muss Du bei weitem nicht so viele Auflagen erfüllen, als wenn du eine richtige Konzession hast.

Verstehe allerdings den Sinn deiner Frage nicht so ganz, was willst du jetzt wissen?

Klar gibt es Vorschriften, an die man sich auch halten muss. Aber Theorie und Wirklichkeit sind manchmal zwei verschiedene Dinge
 
Genau darum gehts. Ich möchte einfach mal wissen, was diese Disse alles falsch (oder einfach garnicht) macht, und ihnen das dann mal sagen! Bzw Verbesserungsvorschläge machen und das Gespräch suchen!

Ich finde es einfach beschissen, dass ich als kleiner Mann, der gerne mal ein bissel Kultur in die Szene bringen will, ;) so überwacht werde, und die etablierten Clubs machen was sie wollen...!

Hab die Verordnung jetzt mal überflogen! Hat mir immerhin beantwortet, dass bei einem Raum über 200m² eine Klima- bzw Heizungsanlage installiert sein muss! Und dass auf dem Klo keine Seife, sondern nur Waschbecken vorhanden sein muss!

Aber nun nochmal zum Apfelsaft-Paragraphen: Gilt der nun auch bei Discotheken, oder nur bei Gaststätten (was ich nicht glauben kann)?
Wie ist es mit Leitungswasser? Darf dieses verkauft werden oder, wenn überhaupt, nur kostenfrei ausgeschankt werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
FDW schrieb:
Aber nun nochmal zum Apfelsaft-Paragraphen: Gilt der nun auch bei Discotheken, oder nur bei Gaststätten (was ich nicht glauben kann)?
Auch Discotheken fallen rechtlich unter den Begriff "Gaststätten", womit auch die Vorschrift mit dem alkoholfreien Getränk gilt, da das Gaststättengesetz Bundesgesetz ist.
 
OK gut zu wissen! :) Danke.

Blöde Frage: Aber kann mir einer sagen, wieviel L in so ner kleinen Afri-Coke-Flasche sind? :D 0,2? 0,25?

afri_cola.jpeg


EDIT: OK is 0,2 wies scheint!
 
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  • #10
und jetzt? willste den club in den du gehst jetzt verklagen??
ich glaube die werden begeistert sein, wenn du mit dem ordner voll vorschriften vorbeikommst und mal ein bischen diskutieren willst :rolleyes:
 
  • #11
Also ich denke ich weiß von welchem "Club" bzw. Dico er spricht ;) . Naja und es um auf den Punkt zu bringen, das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Drecksladen. Seife und meistens auch Klopapier sind da Fremdworte und allgemein ist der Laden sehr dreckig. Aber auch mit nicht-alkoholischen getränken ist das so ne Sache: Die sind verdammt teuer. Wer Geld hat und über 18 ist, läst sich da nur selten blicken, da es in dieser Disse sehr einfach ist länger als 24 zu bleiben (gibt ja diese Ausnahmeregel mit Begleitperson) und alles relativ günstig ist. Und da liegt das Problem: In den Laden kommen hauptsächlich Kidis die sich besaufen wollen (wie mich :D ) und Gäste die einfach nur die Musik "genießen" wollen, werden allein durch das "äußere" Erscheinungsbild abgeschreckt. Und wenn sich da ein paar Dinge ändern würden, sodass sich das Image des Ladens verbessern würde, würden auch mehr Musikliebhaber die Disco besuchen und ich denke, das ist es was FDW erreichen möchte.
 
  • #12
JA es geht ums SPOT :D

lolo schrieb:
und jetzt? willste den club in den du gehst jetzt verklagen??
ich glaube die werden begeistert sein, wenn du mit dem ordner voll vorschriften vorbeikommst und mal ein bischen diskutieren willst :rolleyes:

Du hast mich nicht wirklich verstanden. Ich will den Laden doch ned verklagen, dasse dicht machen müssen oder so... Ich möchte Vorschläge machen... Und hoffe auf Einsicht. Es kommen immer weniger Leute hin, weil es immer mehr Leuten stinkt in dem Kabuff! Und solche Sachen, wie Seife und ein alkoholfreies Getränk was günstig ist, und sei es nur Sprudel, ist doch sicherlich machbar, oder? Über die Klimaanlage kann man sich streiten! Wäre schön... Ab und zu machen die den Notausgang auf dann passt das schon...!
 
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  • #13
dein engagement in allen ehren, aber es hört sich eigentlich so an, als ob aus dem laden einfach nur geld gezogen werden soll, investiert wird da wohl nicht.
aber einen versuch ist es wert, wünsch dir viel glück
 
  • #14
Ja das Gefühl habe ich auch oft! (Ich kenne sooo viele, die mit mir das erste mal dort waren, und nie wieder gekommen sind...) Jetzt soll das Bistro umgebaut werden! Schaumer mal... Evtl ist das ein guter Anfang!
 
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  • #15
Klima-Anlage ? ? ? Wenn es zu warm werden bei uns im Club werden im Obergeschoss die Fenster gekippt und wenn es Schwül ist und der Laden bis zum Anschlag voll ist wird die Balkontüren geöffnet.
Und die Heizungsanlage hat ihre 35 Jahre locker auf dem Buckel.
Geht aber auch, weil der Laden in bester Lage als Gastronomie betrieben wird und danach als Disco . Da gab es so welche Vorschriften noch nicht.
Außerdem gibt es immer " Ausnahmeregelungen.
Die Apfelsaftgeschichte kannst Du auch knicken - Bei den Bierpreisen kannst Du ja für eine 0,7 L Flasche Wasser 3 € nehmen - Hast dann sogar noch die doppelte Gewinnnspanne gegenüber sonstigen Getränken ( Selbst wenn dei flasche 2,50 kostet )
Also werden die Verordnungen immer legal ein gehalten, oder es gibt eine Ausnahmeregelung.


FDW schrieb:
Hab die Verordnung jetzt mal überflogen! Hat mir immerhin beantwortet, dass bei einem Raum über 200m² eine Klima- bzw Heizungsanlage installiert sein muss! Und dass auf dem Klo keine Seife, sondern nur Waschbecken vorhanden sein muss!
 
  • #16
Ähm ja Fenster wären auch ne Idee. Gibts aber leider keine die man öffnen könnte. (Soweit ich weiß )
 
  • #17
Nö die sind zugemauert!
Kann ich aber verstehen. Schallschutz!

Technoid-Freak schrieb:
Die Apfelsaftgeschichte kannst Du auch knicken - Bei den Bierpreisen kannst Du ja für eine 0,7 L Flasche Wasser 3 € nehmen - Hast dann sogar noch die doppelte Gewinnnspanne gegenüber sonstigen Getränken ( Selbst wenn dei flasche 2,50 kostet ).

Ja und? DAS SOLLEN DIE 0,7L FLASCHEN VERKAUFEN! Mir doch egal! Es gibts aber leider nur 0,2er... Pfff
 
  • #18
Wegem dem Schallschutz sind ja auch nur die Fenster im Obergeschoss gekippt.
Tanzfläche ist unten.
Die 0,7 L Flasche ist ein gern gesehenes Alibi - An sonsten dürften ja 0,2 L in verhältniss zu einem 0,33 Bier für 2,50 nur 1,50 kosten. Es werden aber 2 € verlangt. Des wegen immer die 0,7 L Flasche Wasser.
 
  • #19
Jaja... schön und gut! Wenns sowas gäbe, wäre ich schon froh! :) Ich würd sofort die 0,7er nehmen!
 
  • #21
Naja, im allgemeinen gilt, was den Platz anbelangt: Pro Gast 1 Quadratmeter Fläche, Fluchtwege nicht zugestellt, breite 3 Meter. Und daran haben Sie sich zu halten, denn wenn was passiert, wird es teuer.

Mit der Verordnung, das man in Begleitung eines Erwachsenen in die Disse darf: Ich habe mir mal das ganze angeschaut, das ist ein "Schlupfloch" im Jugendschutz. Da heisst es: Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Demnach müssen die Eltern eine Vollmacht ausstellen, in der Sie das "Fürsorgerecht" abtreten auf Zeit. UND DAS ist zumindest bei uns in BaWü schon nicht mehr erlaubt.

Sollte bei einer Kontrolle nach 24 Uhr Minderjährige in einer Gaststätte vorgefunden werden, kostet es ca. 300 Euro je Minderjähriger und Verwarnung. Mehrmaliges zuwiederhandeln -> Konzessionsentzug. Aber man kann die Besitzer verstehen, die "Kiddies" bringen die Moneten und auf die ist der Besitzer angewiesen. Energie ( Und das Verbraucht eine Disco in hohem Maße ) und die laufenden Kosten müssen auch gedeckt werden.
 
  • #22
FDW schrieb:
Ich finde es einfach beschissen
be$chi$$en ;)

FDW schrieb:
Hat mir immerhin beantwortet, dass bei einem Raum über 200m² eine Klima- bzw Heizungsanlage installiert sein muss!
die macht doch kein ar$ch an. je heisser der raum, desto größer der getränkeumsatz :D
 
  • #24
Dj Housemann schrieb:
Mit der Verordnung, das man in Begleitung eines Erwachsenen in die Disse darf: Ich habe mir mal das ganze angeschaut, das ist ein "Schlupfloch" im Jugendschutz. Da heisst es: Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Demnach müssen die Eltern eine Vollmacht ausstellen, in der Sie das "Fürsorgerecht" abtreten auf Zeit. UND DAS ist zumindest bei uns in BaWü schon nicht mehr erlaubt.
Ist bei uns in Thüringen auch nicht mehr erlaubt.
Und übrigens: Partner zählen auch nicht als Erziehungsberechtigte. Heißt also, dass ein 18jähriger Typ mit seiner 17jährigen Freundin nicht unter oben genannte Verordnung fällt.
 
  • #25
Aber um mal zurück zum Thema zu kommen: Aus meiner Erfahrung heraus (habe selber einen Club betrieben) weiß ich, daß die hier schon besprochenen Gaststättenverordnung nicht immer bei Neueröffnung eines Clubs erfüllt wird bzw. nur die Mindestanforderungen erfüllt werden. Oftmals wird das von Ordnungsämtern stillschweigend akzeptiert. Kann da aber jetzt nur für Hessen sprechen.

Problematisch wird's dann, wenn's einen Zwischenfall in jeglicher Form gab. Dann beschweren sich Gäste - oftmals aber deren Eltern. Und dann gerät die Behörde unter Druck was zu unternehmen. In dem Moment greift man einfach auf die offiziellen Verordnungen zurück, um sie dann anzuwenden.
 


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