Remix erstellt vom Künstler der Tot ist wie sind es mit Veröffentlichung aus

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Largo303

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wie schon oben beschrieben habe ich ein Remix angefertigt von einem Künstler der vor 4 Jahren verstorben ist. Ich habe von dem Original Track ein Vocal genommen und ein Gitarrensound, wie verhält sich das ganze wenn ich den Track nun z.b öffentlich mache bei Youtube oder es als Promo verschicke. Darf ich das ohne weiteres ? oder muss irgendwo anfragen ? der Künstler ist ja leider tot :-( somit kann ich auch zu niemanden Kontakt aufnehmen.
 
Erst nach 35 Jahren nach dem Ableben, ist die Rechtslage eine andere, aber auch da geht es nicht ohne Rechte einholen.
 
ok ist halt die Frage wo ich mir Rechte einholen kann :-(
 
Die Verjährung beginnt ab 70 Jahren, danach geht das Urheberrecht auf die Erben über.
 
Soweit ich gehört habe kannst Du das bei dem Label einholen, der den Track publiziert hat.
Nachtrag als Zusatz:
Manche Künstler verkaufen die Lieder an die Plattenfirmen. Danach ist die Firma der Rechteinhaber. Somit og. mal prüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
das Label gibt es nicht mehr :-( und wurde aufgekauft entweder ist Universal oder Warner Music muss ich dann wohl beide anschreiben.
 
Ich weis,is off Topic. Aber könnte bitte mal ein Mod oder der TE den Titel bearbeiten ? Es tut weh beim lesen,so viele Fehler sind drin.
 

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