Rückgaberecht verweigert

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Hallo zusammen,

hab mir letzte Woche in einem Musikgeschäft Multicorekabel für TS gekauft.
Wusste leider zu dem Zeitpunkt nicht das es die Dinger in zwei Versionen gibt, leider hat mich der Verkäufer auch nicht darauf hingewiesen.

Nun wollte ich die Kabel zurückgeben bzw. umtauschen. Der Verkäufer aber verweigerte dies mit der Argumentation das ich die Verpackung schon geöffnet hätte.

Darf er das ? Ich habe doch ein 2 wöchiges Rückgaberecht. Ausserdem ist die Verpackung nicht verschweisst oder so, lediglich ist an den Seiten ein runder Klebestreifen den ich auch ganz vorsichtig aufgezogen hab.

Es handelt sich um die Version des 2 Mixer Segments, den Sinn dieses Sets kann ich sowieso nicht nachvollziehen da die andere Version ja auch wiederum jeweils 1 Mixer Segment beihaltet.

Es sind zwar nur 29 € aber jezz noch ma je zwei ma 29 € blechen sind schon fast 90 € fürn paar Kabel.

Was soll man da mache ?
 

Alles klar danke für die schnelle Antwort. Dann wird das Teil eben verschleudert.

Schnürsenkel mäsig gefallen mir ehrlich gesagt die Farben nicht so, sonst wäre es ne Überlegung wert gewesen ;-)
 

Meins Erachtens nach hat der Verkäufer unrecht, da er dich falsch beraten hat. Es gibt ein entsprechendes Gesetz dazu. Jeodch bist du in der Beweispflicht. Ich denke allerdings, dass du dem Verkäufer die Fehlberatung nicht nachweisen kannst.
Daraus resultiert ebay, forum und ab dafür. Du kannst dein Recht nicht gültig machen.
 
Meins Erachtens nach hat der Verkäufer unrecht, da er dich falsch beraten hat. Es gibt ein entsprechendes Gesetz dazu. Jeodch bist du in der Beweispflicht. Ich denke allerdings, dass du dem Verkäufer die Fehlberatung nicht nachweisen kannst.
Daraus resultiert ebay, forum und ab dafür. Du kannst dein Recht nicht gültig machen.

Moment, das ist doch gar nicht geschrieben worden, daß er falsch beraten hat.

Der Kauf eines Multicorekabels ist kein Kauf eines Fonds, wo man evtl. das recht hat, über Risikoklassen korrekt aufgeklärt zu werden.

Von daher muss der Verkäufer doch gar nicht darauf hinweisen, daß es da Unterschiede gibt. Wenn er gefragt wird und eine darauf falsch antwortet, ist das etwas anderes.

Das Gesetz möchte ich gerne sehen, das wäre sehr praktisch.
 
Wenn er es nur nicht zurück nehmen will weil die Verpackung geöffnet ist muss er es zurücknehmen nur bei versiegelter Ware oder einzelanfertigungen wird's kniffelig
 
Nicht wenn er diese im Laden gekauft hat, da brauchen die Anbieter gar nichts zurück nehmen.
Wenn dir ein Ladenlokal Umtausch von Waren gestattet geschieht dies aus reiner Kulanz.
 
Nicht wenn er diese im Laden gekauft hat, da brauchen die Anbieter gar nichts zurück nehmen.
Wenn dir ein Ladenlokal Umtausch von Waren gestattet geschieht dies aus reiner Kulanz.

korrekt, sonst wuerden wir ja nur noch b-ware in den regalen haben.

bei den meisten post hier beschleicht mich das gefuehl, dass die kulanz der letzten jahre die leute zu sehr verwoehnt hat ...

frei nach dem motto : gib ihm (den kunden) den kleinen finger, und er beisst dir den oberkoerper ab ...
 
Zuletzt bearbeitet:
bei den meisten post hier beschleicht mich das gefuehl, dass die kulanz der letzten jahre die leute zu sehr verwoehnt hat

Signed!
Was bin ich froh, nichts mehr mit dem Einzelhandel zu tun zu haben.
Ich würde auf Dauer amok laufen, wenn diese Menschen bei mir im Laden mit ihrer verdrehten Rechtsauffassung aufschlagen würden.
 
  • #10
es war letztendlich auch ein kleineres Musikgeschäft, da kann ich viele der hier geposteten Argumente gut nachvollziehen. Wo würde das denn hinführen.

Aber wie siehts mit Kulanz bei schlechtem Service an. Ich meine ich ruf den Kerl vorher an um zu fragen ob Sie noch Multicorekabel für ein einfaches TS Setup haben.

Also das, dass Ding dann auch läuft.
Und was bekomm ich verkauft ? Nur die Hälfte !

@bassline

müssen tut ers wahrlich nicht - sowas nennt sich dann Service.
 
  • #11
@bassline

müssen tut ers wahrlich nicht - sowas nennt sich dann Service.

Ja, ja, den ganzen kram habe ich mal ein paar Jahre mitgemacht.
Was der Kunde alles an Service erwartet und was er bereit ist, an Aufpreis zu zahlen.;)

Kann jeder denken was er will, ich habs von der anderen Seite miterlebt und würde mir lieber eine Hand abhacken, als nochmal so etwas in der Richtung zu machen.:(

Da erwarte ich natürlich auch lieber als Kunde Service als in einem kleineren Laden den Service zu bieten.
 
  • #12
Das mit den Kabeln ist etwas tricky. Es gibt Mixersegment und Replacement.
Letzteres sollte es, so ich mich erinnere, ursprünglich erst nicht im Handel geben, sondern nur auf Anfrage bei NI. Als Multicore wurde also gemeinhin das im Handel erhältliche Mixersegment benannt. Letztlich gibt es nun auch das Replacementkabel (mal wieder, nachdem es monatelang nicht lieferbar war), wer damit aber nicht ständig zutun hat, hat das u.U. nicht auf dem Schirm. Hast Du direkt nach einem Replacement Kabel gefragt?
 
  • #13
Das mit den Kabeln ist etwas tricky. Es gibt Mixersegment und Replacement.
Letzteres sollte es, so ich mich erinnere, ursprünglich erst nicht im Handel geben, sondern nur auf Anfrage bei NI. Als Multicore wurde also gemeinhin das im Handel erhältliche Mixersegment benannt. Letztlich gibt es nun auch das Replacementkabel (mal wieder, nachdem es monatelang nicht lieferbar war), wer damit aber nicht ständig zutun hat, hat das u.U. nicht auf dem Schirm. Hast Du direkt nach einem Replacement Kabel gefragt?

Ich habe nach den ganz normalen Multicorekabeln zum Verbinden eines kompletten TS-Setups gefragt. Ich find er hätte mich kurz darauf hinweisen können. Ist ja nicht zuviel erwartet..

edit:

@bassline
Hab selber ne lange zeit im Service gearbeitet (Gastronomie).
Ich weiss wie nervig das sein kann was Kunden manchmal verlangen für das was sie eigtl. zahlen.
Aber das ist halt nun ma Service. Wenn ein kunde z.B. bei mir en Pils bestellt frage ich ihn ja auch ob er en großes oder kleines möchte.. das gehört einfach dazu sonst ist es der falsche Job.. genauso auch mit den Kabeln..
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #14
Ja, ja, den ganzen kram habe ich mal ein paar Jahre mitgemacht.
Was der Kunde alles an Service erwartet und was er bereit ist, an Aufpreis zu zahlen.;)

Kann jeder denken was er will, ich habs von der anderen Seite miterlebt und würde mir lieber eine Hand abhacken, als nochmal so etwas in der Richtung zu machen.:(

Da erwarte ich natürlich auch lieber als Kunde Service als in einem kleineren Laden den Service zu bieten.
Ich hab auch 8 Jahre Einzelhandel hinter mir...Das bischen an Kulanz kann man schon erwarten...er wollte ja auch ein anderes Kabel dafür mitnehmen....
Gerade die kleinen Läden überleben doch nur wegen dem Service ansonsten kannste ja auch über I-Net oder in die Grossen Kleinladenfresser gehn...
Aber zurück würde ich auch nicht mehr wollen...
 
  • #15
Ich habe nach den ganz normalen Multicorekabeln zum Verbinden eines kompletten TS-Setups gefragt. Ich find er hätte mich kurz darauf hinweisen können. Ist ja nicht zuviel erwartet..
Da es wie von the ox erläutert das interface-segment ursprünglich nur fest im Verbund eines DVS gab war die Antwort doch nicht verkehrt, höchstens ein wenig "überholt".
Spätestens bei der Übergabe hätte dir dies ja auch auffallen können.

Dumm gelaufen, in den sauren Apfel beißen und das andere Segment zukaufen - beim nächsten Mal bist du schlauer. :)
 
  • #16
Da es wie von the ox erläutert das interface-segment ursprünglich nur fest im Verbund eines DVS gab war die Antwort doch nicht verkehrt, höchstens ein wenig "überholt".
Spätestens bei der Übergabe hätte dir dies ja auch auffallen können. ;)

Wusste ja leider nicht das es 2 Versionen gibt ;-) Hab also nicht darauf geachtet.

Wo konntest du den aus theox seinem Post herauslesen das es das nur im Verbund mit einem DVS System gibt ?!

edit.
in den sauren Apfel kann der Verkäufer beißen, hol ich mir meine Maschine eben woanders ;-)
 
  • #17
Gar nicht, das weiß man einfach (zwangsläufig) wenn man sich seit Einführung mit der Thematik beschäftig hat.
"Gibt" ist mittlerweile ja auch falsch, "gab" wäre treffend weil die Kabel mittlerweile ja doch bei so ziemlich jedem Fachhändler zu erwerben sind.
 
  • #18
Der Verkäufer muss den Käufer darauf Hinweisen wenn es 2 Versionen gibt andern Falls gilt dies Als Information Verschluss und kann sogar Haftbar gemacht werden .
 
  • #19
Was für ein [*zensiert*], wenn ich in einen Laden gehe und explizit Produkt-X verlange dann wäre ich sogar ziemlich angefressen wenn der Händler mir einen über Produkt-Y erzählt.
-> Ungenau gewünscht, da kannst dem Händler keinen Vorwurf machen.

Klar ist natürlich das ich an der Stelle des TE in diesem Laden dann zwei mal gekauft hätte - das erste und das letzte Mal!
 
  • #20
Gar nicht, das weiß man einfach (zwangsläufig) wenn man sich seit Einführung mit der Thematik beschäftig hat.
"Gibt" ist mittlerweile ja auch falsch, "gab" wäre treffend weil die Kabel mittlerweile ja doch bei so ziemlich jedem Fachhändler zu erwerben sind.

Wenn ich mich bei jedem technischen Produkt zwangsläufig damit beschäftigen muss was,wie, wo seit seiner Einführung passiert ist. Na dann kann ich ja gleich selber mich hintern Tresen stellen.

Pyro, ich glaube aber theox meinte eher das ich das garnicht Wissen konnte weil eben die Dinger die mir verkauft wurden eigtl. nur speziell bei ni gab und erst nachher im Handel angeboten wurde.
Ist ja auch Worscht jezz sin nur en paar Kabel, der Laden kann mich und ich frag in Zukunft selber. Wie heisst so schön Vertrauen ist gut ...
 
  • #21
Der Verkäufer muss den Käufer darauf Hinweisen wenn es 2 Versionen gibt andern Falls gilt dies Als Information Verschluss und kann sogar Haftbar gemacht werden .

Aha, wie soll man das den auf breiter Front zum Beispiel bei Prozessoren etc. machen? Information Verschluss? Das würde mich brennend interessieren, es geht ja quasi um Verbraucherschutz und Rechtsbelange, kannst du dies näher durch Angabe einer Quelle spezifizieren? In welchem Umfang und Begründung sollte er haftbar gemacht werden können?

Ich habe ja schon länger nicht mehr im Einzelhandel gearbeitet...

Edit: Also wenn ich nach "verkäufer haftbar information verschluss" google, finde ich nicht wirklich etwas sinniges.:D
also wir sind in einem DE Domain Forum, reden wir von deutscher Gesetzeslage?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #22
Ich habe als verkäufer gearbeitet und kenne mich selbst gut aus dazu noch da ich auch schon oft Hören musste dies nehmen wir nicht zurück.

Die meisten wissen ja nicht ihr Könnt Selbst Sachen Ohne Kassenbon zurück Bringen so lange ihr 2 Zeugen habt, die beim kauf dabei waren.

Bassline8 weiter infos darf ich nicht geben fallen Unter Rechtsberatung und dies darf man leider nicht Kostenlos Zur verfügung stellen.
 
  • #23
Bassline8 weiter infos darf ich nicht geben fallen Unter Rechtsberatung und dies darf man leider nicht Kostenlos Zur verfügung stellen.

Also ist das für mich haltloses Gerede. Eine Verlinkung auf einen entsprechenden Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Du hättest nur deinen Aussagen hier im Forum damit mehr Substanz verliehen.
 
  • #24
Fußnote: "Dieser Text dient der reinen Information und stellt keine Rechtsberatung nach §schlagmichtot dar" und ab geht er. :)
 


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