Sonnensegel als Fliegende Bauten ? ? ?

Technoid-Freak

So mixte man damals
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suburbs of Kiel
Ein befreundeter Veranstalter plant folgendes:
Er möchte, wie schon oft auf Festivals gesehen, ein bereits vorhandenes Sonnensegel, in der Größe 12X14 Meter, an Holzpfählen auf hängen.
Das Ordnungsamt vetritt die Auffassung, das es sich hierbei um fliegende Bauten handelt.
Natürlich existiert für das Sonnensegel keine Genehmigung / Prüfbuch - Weil seperat gekauft.
Aus diesem Grunde wurde ihm auf seinem geplanten Festival der Betrieb unter sagt.

Wie groß schätzt Ihr die Möglichkeit ein, dies als Ausnahme, abgenommen zu bekommen???
Die Pfähle würden natürlich mit elektrischen Erdbohrer und Zurgurrten gesafed.

Alternative zu den Pfählen ? ??

https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau

http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/?PSTCATID=8935562&SOURCE=PstCategoryView&PSTID=8960591

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauOSH2009pP76
 
Zuletzt bearbeitet:
da frag´ mal lieber im www.paforum.de , registrieren lassen. Sonst gibt es im VPLT Magazin spezielle Firmen wie "vom Felde", die sich mit solchen Sachen & Statik beschäftigen. Das Baubuch dürfte aber nicht billig werden. Was sagt der Hersteller dazu ?
 

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