
Technoid-Freak
So mixte man damals
Ein befreundeter Veranstalter plant folgendes:
Er möchte, wie schon oft auf Festivals gesehen, ein bereits vorhandenes Sonnensegel, in der Größe 12X14 Meter, an Holzpfählen auf hängen.
Das Ordnungsamt vetritt die Auffassung, das es sich hierbei um fliegende Bauten handelt.
Natürlich existiert für das Sonnensegel keine Genehmigung / Prüfbuch - Weil seperat gekauft.
Aus diesem Grunde wurde ihm auf seinem geplanten Festival der Betrieb unter sagt.
Wie groß schätzt Ihr die Möglichkeit ein, dies als Ausnahme, abgenommen zu bekommen???
Die Pfähle würden natürlich mit elektrischen Erdbohrer und Zurgurrten gesafed.
Alternative zu den Pfählen ? ??
https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau
http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/?PSTCATID=8935562&SOURCE=PstCategoryView&PSTID=8960591
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauOSH2009pP76
Er möchte, wie schon oft auf Festivals gesehen, ein bereits vorhandenes Sonnensegel, in der Größe 12X14 Meter, an Holzpfählen auf hängen.
Das Ordnungsamt vetritt die Auffassung, das es sich hierbei um fliegende Bauten handelt.
Natürlich existiert für das Sonnensegel keine Genehmigung / Prüfbuch - Weil seperat gekauft.
Aus diesem Grunde wurde ihm auf seinem geplanten Festival der Betrieb unter sagt.
Wie groß schätzt Ihr die Möglichkeit ein, dies als Ausnahme, abgenommen zu bekommen???
Die Pfähle würden natürlich mit elektrischen Erdbohrer und Zurgurrten gesafed.
Alternative zu den Pfählen ? ??
https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau
http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/?PSTCATID=8935562&SOURCE=PstCategoryView&PSTID=8960591
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauOSH2009pP76
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