Welche Strafen drohen bei einer Illegalen (Rave-)Party?

LSDpastor

LSDpastor

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(Rave) Veranstaltung nicht angemeldet - Konsequenzen​

Hallo Leute vielleicht kann mir jemand weiterhelfen? Vor 4 Wochen habe ich in einem Gewerbegebiet einen Keller angemietet um Partys zu feiern und ähnliches ....jetz am Wochende war die erste und es war ein riesen erfolg wir hatten es als geschlossene Geselschaft laufen und es kammen ca150 Leute 100flyer hatten wir gedruckt und persönlich ausgegeben dort wurden auch die 5€ ukb schon erwähnt.......die polizei kamm nich vorbei es war alles bestens bis auf das der Vermieter auch vorbeikamm und gesehn hatte das wir auch einen Raum benutzt hatten der garnicht angemietet war und hinter dem sich hochspannungskästen befanden ....den Raum hatten wir dann auch schon während der Party geräumt....ok heute hat er mich dann angerufen und gemeint mann kommt in Teufels Küche wenn mann sowas unangemeldet macht mann muss 10.000€ und mehr zahlen an strafe weil die Räumlichkeit nicht für soviele Leute zugelassen wäre .....wo sind die Richtlinien dafür und wo der Strafenkatalog kennt sich hier jemand damit aus wäre dankbar für jede Antwort!!
 
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Lösung
Dom
Keine "Rechtsberatung", aber sicher Ärger wirst du unter anderem bekommen wegen:
  • nicht gezahlter GEMA-Gebühren
  • Unerlaubtem Getränkeausschank
  • Probleme wegen Steuerhinterziehung
  • normalerweise wird erstmal die Anlage eingezogen - gibts aber wieder
  • fehlende Versicherungen

angenommen es gibt feuer oder jemand kippt um, kreislaufzusammenbruch und kratzt ab - Probleme wegen fehlender Bersicherung bis hin zu fahrlässiger Tötung!
An allem was passieren könnte, wird man versuchen, dir ne Mitschuld anzuhängen. Die Auflagen sind dafür ja nicht grundlos hoch, man bedenke auch die Brandschutzvorschriften!

eigentlich Schade, hät mal wieder bock auf ne schöne "illegale"...
Danke Leute das ihr so viel Input in dieses Thema gelegt habt vor allem Sven mann ......ganz toller Beitrag.....ich hatte heute auch nochmal ein Gespräch mit meinem Vermieter auch ein cooler Typ er hat halt Angst das bei sovielen abgedrehten Leuten was passiert ist ja auch logo wenn mann bedenkt das ein normalo auf ner Goapary auftaucht.....er meinte vheute wir müssten eine Nutzungsänderung bei der Gemeine anmelden weil erdas ganze dort als Hobbyraum deklraiert hat....wir wolln jetzt einen Verein gründen und dann mal aufs Amt gehn obwohl ich glaube wenn die Bande erstmal weiss da gespielt wird schmeissen sie dir die Knüppel zwischen die Beine......mal sehn..
 
@sven.man

Ja, super Statement. Kann im Moment nur zwei Sachen hinzufügen:

1.
x-mode schrieb:
Eine illegale Party kann genau einen Straftatbestand erfüllen: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB). Das auch nur, wenn die Räumlichkeiten bei Aufforderung eines dazu Berechtigten nicht geräumt werden.

Wenn du schon den §123 StGB anführst...-das ist so nicht ganz richtig. Das ist nur die eine Alternative von zweien. Es reicht nämlich schon, sich ohne Genehmigung des Berechtigten auf dessen Grund aufzuhalten. Das von dir Angesprochene greift nur, wenn man sich zuerst berechtigt aufgehalten hat und sich auf Aufforderung weigert zu gehen.

2. Zum Thema Ruhestörung. Ich weiß echt nicht, warum hier immer auf die "bösen Bullen" geschimpft wird? Ohne Grund unternehmen die doch nichts. Und wenn sie auf der Matte stehen, läuft es doch in der Regel so ab: Sie suchen den Verantwortlichen, nehmen Personalien auf und ermahnen zur Ruhe. Wenn dann leise genug ist, gehen sie in der Regel wieder und nichts passiert weiter. Alles was danach passiert, liegt allein in der Verantwortung der Partymacher! Wer eine Party macht, sollte vorher alles abchecken, nicht hinterher schimpfen.

Das mal dazu.
 
djj schrieb:
Hier in Deutschland gilt nach wie vor, dass an Karfreitag nirgendwo Musik öffentlich gespielt werden darf.

@Djj das ist absolut falsch. es gibt zwar ein tanzverbot aber auch nur auf der
"tanzfläche". zumindest in BAWÜ.

wäre ein autonomes zentrum nicht auch ne location?! freunde von mir machen das ab und an. die haben da fast völlig freie hand. deko, verkauf etc.
 
@sven.man:
<::::RESPEKT::::>, aber eine kleine Richtigstellung: Ruhestörung bzw. unzulässiger Lärm erfüllt keinen Straftatbestand, es handelt sich gemäß § 117 OWiG um eine Ordnungswidrigkeit :D

@ BassTi:

StGB § 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer [...] in das befriedete Besitztum eines anderen [...] widerrechtlich eindringt,

oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Ich finde das "oder" sehr, sehr merkwürdig, weil man nicht in etwas verweilen kann, ohne vorher darin einzudringen, sprich B bedingt A :confused: Vielleicht ein Jurist zugegen? :D

Was bedeutet "widerrechtlich eindringen"? Meiner Meinung nach sind dann dafür explizit Schilder ("Unbefugtes Betreten verboten") erforderlich. Fehlen diese Hinweise, dann muß man mich erst zum Verlassen auffordern? Seh ich das richtig?
 
@x-mode

Ich finde das "oder" sehr, sehr merkwürdig, weil man nicht in etwas verweilen kann, ohne vorher darin einzudringen

Fast nichts ist fataler als juristisches Halbwissen... :rolleyes:

Will jetzt nicht klug******en, aber wenn's um Gesetze geht, hilft es nur Informationen direkt von da zu holen, wo man sicher sein kann, dass es stimmt. Sonst läuft man ganz schnell Gefahr, fatalen Irrtümern aufzusitzen. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (außer in ganz seltenen Ausnahmefällen).

Ich habe mal kurz gewälzt:
"Widerrechtliches Eindringen" ist kurz gesagt "das Betreten eines geschützten Raumes gegen den Willen des Berechtigten", ohne ein Recht zum Betreten zu haben, das das Hausrecht überwiegt (hier kommen Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Notstand, polizeiliche Betretungsrechte, etc. in Frage).
(vgl. Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, 52. Auflage, '04)

Anhand dieser Definition wird deutlich, dass man sehr wohl bereits "darin verweilen" kann, ohne einzudringen. Nämlich dann, wenn man zuerst mit Einwilligung des Berechtigten "darin verweilt" hat, aber aus irgendeinem Grund ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr erwünscht ist.

Einmal googeln und man findet eine Definition für befriedetes Besitztum:
Definition: befriedetes Besitztum iSv § 123 I StGB
Das spricht wohl eher gegen die Notwendigkeit eines Schildes o.ä...,weil die Einfriedung (daher auch der Name ;) ) bereits - zumindest symbolisch, aber deutlich erkennbar - sagt: "Weg bleiben!"

Im übrigen hast du in deinem Zitat des Gesetzestextes ein paar interessante und wichtige Sachen ausgelassen. Hausfriedensbruch ist nämlich nicht nur bei befriedetem Besitztum möglich, sondern auch bei Wohnungen, Geschäftsräumen, oder "abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind" (Amtsräume, Kirchen, Kasernen, Bahnhofshallen, etc.)

Wer's ausführlicher will, kann in einem beliebigen Strafrechtskommentar nachlesen (das sind diese "kleinen" Bücher mit noch kleinerer Schrift...). Da sind gängige Meinungen, Urteile und Definitionen, die sich durch die Rechtsprechung entwickelt haben, aufgeführt.
 
Zuletzt bearbeitet:
LSDpastor schrieb:
....wir wolln jetzt einen Verein gründen und dann mal aufs Amt gehn obwohl ich glaube wenn die Bande erstmal weiss da gespielt wird schmeissen sie dir die Knüppel zwischen die Beine......mal sehn..
Ha, stell dir das mal nur nicht so leicht vor mit dem Verein gründen.
Das mit "Wir-gründen-mal-eben-schnell-nen-Verein-damit-wir-einigermaßen-abgesichert-sind-und-alles-genehmigt-kriegen" ist nämlich lange nicht so einfach, wie sich das manch einer vorstellt. Wir haben das damlas auch überlegt, aber haben es gelassen, weil das auch ne Menge Behördenschriebse usw. und auch Aufwand mit sich bringt. Ich kann dir nur raten, dich wirklich ganz ausführlich damit zu beschäftigen, alles ein paar mal durchzugehen und dann zu entscheiden, ob es machbar und notwendig ist. Ansonsten lass es lieber.
 
BassTi schrieb:
@x-mode

Anhand dieser Definition wird deutlich, dass man sehr wohl bereits "darin verweilen" kann, ohne einzudringen. Nämlich dann, wenn man zuerst mit Einwilligung des Berechtigten "darin verweilt" hat, aber aus irgendeinem Grund ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr erwünscht ist.

Diese Auffassung teile ich nicht, weil dann kein Verweilen ohne Befugnis vorliegt...die Befugnis wurde ja schließlich erteilt. Dummerweise wollen Rechtsanwälte ja immer gleich verdienen, sonst wäre es interessant, mal eine fachkundige Meinung zu hören.


Im übrigen hast du in deinem Zitat des Gesetzestextes ein paar interessante und wichtige Sachen ausgelassen. Hausfriedensbruch ist nämlich nicht nur bei befriedetem Besitztum möglich, sondern auch bei Wohnungen, Geschäftsräumen, oder "abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind" (Amtsräume, Kirchen, Kasernen, Bahnhofshallen, etc.)

Ja hab ich bewußt weggelassen, um nicht mit noch mehr Kommas zu verwirren :D
 
Hehe, ich muß mal lachen:

In dem Moment in dem ich Grund betrete, zu unterscheiden ist hier Öffentlicher oder Privater, gelten die Vorgaben des "Besitzers".
Öffenlicher Grund, Parkanlagen/Museum/o.ä. unterliegen den Ämtern, dabei handelt es sich zu fast 100% um "Allgemeinbesitz" (dem Volke), und somit ist Betreten grundsätzlich immer erlaubt, es sei denn es wird spezifisch auf ein Verbot hingewiesen (Sorgfaltspflicht) Nutzung nur mit Genehmigung der verwaltenten Ämter (Sprachrohr der Gemeinde / Volk).

Privatbesitz: Hier gibt es kein Allgemeinrecht.

Ein Betreten oder Nutzen des Grundstückes, mit allen Gebäuden, kann und muß in Absprache oder stiller Duldung erfolgen. Alles andere ist Unrecht.
Eine Duldung erfolgt bei einer evtl. Privatveranstaltung, wenn Personen ohne Aufforderung das Grundstück "betreten" und dies vom Besitzer, nicht Eigentümer, mit wohlwollen betrachtet wird.
Ein betreten kann jeder Zeit ohne Gründe verweigert werden, allerdings nicht der Exekutive im Gefahrenfall (Polizei/Staat). Ebenso kann natürlich die Nutzung untersagt werden, allerdings keine Nutzung ohne Betreten.
Ist eine Duldung erfolgt (Betreten) kann diese jederzeit vom Besitzer zurückgezogen werden, und die Person kann zum Verlassen des Geländes aufgefordert werden, dieses mit voller Unterstützung der Paragraphen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - dies ist gängig.

____________________________________

Ein Verein Gründen:

dazu muß ich sagen: viel Spass - diesen Weg zu beschreiten um Partys zu machen ist sehr fatal. Ein Verein unterliegt einem hochkompliziertem Steuerrecht, ein Verein hat als "juristische" Person Auflagen die erst mal erfüllt sein müssen. Ohne Rechtsbeistand de luxe geht das sehr schnell in die Hose.
Auch kann ich nur sagen: soll(t)en die Veranstaltungen des Vereins mal irgendwann Gewinn erwirtschaften, kann dieser nicht in die "eigene" Tasche wandern. Da ein Verein erhebliche Steuervorteile besitzt (Gemeinwohl), die sich mit einem kommerziellen Hintergrund nicht vereinbaren.
der beste Tipp: wirklich Finger weg - zu kompliziert

@LSDpastor

Dein Vermieter sollte es sich tunlichst überlegen ob er die Räume bei den Ämtern umdeklarieren möchte. Es werden sich die Auflagen dermaßen verändern, dass wahrscheinlich Baumaßnahmliche Veränderungen durchgeführt werden müssen (Toiletten, Notausgänge, Belüftung, Kabelwege, Stromzufuhr, ich könnte noch locker 50andere aufzählen), die euer aller Budget wegsprengen. Ab dann werden die Ämter 3-5 Augen auf euch haben, lohnt sich das?

und der Karfreitag:

Es darf Musik in angebrachter Lautstärke an öffentlichen Orten gespielt werden, z.B. Beschallung in der Lounge, in der Bar, in der Disko / kein Open Air.
Allerdings darf die Musik nicht in einer "anregenden" Lautstärke konsumiert werden, und es "darf" nicht getanzt werden bis 24:00h.
Diese zählt nur für den Karfreitag, jedere andere Ruhe- und Feiertag kann beschallt werden bis die Kuh fliegt (Weihnachten, Ostern, Allerheiligen - kein Problem) - natürlich wird man mit den Beauftragten (oder die, die sich dafür halten) in Sachen "Moral und Anstand" einige Diskussionen führen müssen.
Ein Glaube kann und darf nicht als "Allgemeingut" behandelt werden, da hier sonst der Artikel 4 des Grundgesetz verletzt wird.
(Artikel 4 = Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)
 
Zuletzt bearbeitet:
sven.man schrieb:
In dem Moment in dem ich Grund betrete, zu unterscheiden ist hier Öffentlicher oder Privater, gelten die Vorgaben des "Besitzers".
Öffenlicher Grund, Parkanlagen/Museum/o.ä. unterliegen den Ämtern, dabei handelt es sich zu fast 100% um "Allgemeinbesitz" (dem Volke), und somit ist Betreten grundsätzlich immer erlaubt, es sei denn es wird spezifisch auf ein Verbot hingewiesen (Sorgfaltspflicht) Nutzung nur mit Genehmigung der verwaltenten Ämter (Sprachrohr der Gemeinde / Volk).

Privatbesitz: Hier gibt es kein Allgemeinrecht.

Ein Betreten oder Nutzen des Grundstückes, mit allen Gebäuden, kann und muß in Absprache oder stiller Duldung erfolgen. Alles andere ist Unrecht.
Eine Duldung erfolgt bei einer evtl. Privatveranstaltung, wenn Personen ohne Aufforderung das Grundstück "betreten" und dies vom Besitzer, nicht Eigentümer, mit wohlwollen betrachtet wird.
Ein betreten kann jeder Zeit ohne Gründe verweigert werden, allerdings nicht der Exekutive im Gefahrenfall (Polizei/Staat). Ebenso kann natürlich die Nutzung untersagt werden, allerdings keine Nutzung ohne Betreten.
Ist eine Duldung erfolgt (Betreten) kann diese jederzeit vom Besitzer zurückgezogen werden, und die Person kann zum Verlassen des Geländes aufgefordert werden, dieses mit voller Unterstützung der Paragraphen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - dies ist gängig.

Danke!
Das fasst alles zusammen, was ich eigentlich sagen wollte, aber bis jetzt wohl nicht richtig rübergebracht habe.
Wer's jetzt noch nicht glaubt, ist selber schuld...
 
Guten morgen Leute.....ok jetzt also keinen Verein Gründen...verständlich.....jetzt habe ich nunja die Location .....bitte wie oft darf ich dort private Feiern abhalten???Ich muss das ja tun wie soll sich das ganze sonst bezahlt machen.....und gewerbe anmelden ist doch och nich das Wahre dann kommen doch auch allle möglichen Behörden auf dich zu und verlangen dies und das......also meine Frage ist es denn legitim alle 14Tage eine Feier abzuhalten ohne anmeldung....natürlich nur privat mit Spende und pohne Flyer????Danke für eure Antworten und noch ein happy weekend!!!
 
LSDpastor schrieb:
Guten morgen Leute.....ok jetzt also keinen Verein Gründen...verständlich.....jetzt habe ich nunja die Location .....bitte wie oft darf ich dort private Feiern abhalten???Ich muss das ja tun wie soll sich das ganze sonst bezahlt machen.....und gewerbe anmelden ist doch och nich das Wahre dann kommen doch auch allle möglichen Behörden auf dich zu und verlangen dies und das......also meine Frage ist es denn legitim alle 14Tage eine Feier abzuhalten ohne anmeldung....natürlich nur privat mit Spende und pohne Flyer????Danke für eure Antworten und noch ein happy weekend!!!

Wenn es privat ist kannst du 3 Jahre durchfeiern :D
Du kannst auch einen Flyer drucken, solange du dort keinen Eintritt ankündigst... ich würde dann noch "persönliche Einladung" irgendwo klein unterbringen, dann bist du wohl 100% auf der sichereren Seiten ;)

So. Kannst mir ja mal bei Gelegenheit per PN mitteilen, wo und wann das nächste Mal was abgeht...klingt nämlich eigentlich nicht schlecht *g
 
Sorry @x-mode,

Wenn er alle 14 Tage eine "private Party" in der Location feiern wird, sitzt er zu 100% in Ausscheidungselementen.

@LSDpastor

Die beteiligten Behörden werden schnell eine "Regelmäßigkeit" erkennen, sofort wird eine "Gewerbliche Nutzung" unterstellt.
Was bei/unter Beobachtung mit der nächsten Veranstaltung bewiesen werden kann.
Es langt schon das die Polizei es "bemerkt", dieses wird an die zuständigen Behörden weitergeleitet, einer der Herren kommt dann mal verdeckt als Gast, zahlt Eintritt und bestellt sich was zu trinken, die Dame an Kasse+Tresen nennt einen Preis, BINGO.
Es wird Strafen hageln das dir hören und sehen vergeht + dem Vermieter.

Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, aber auf Dauer wirst du ohne Gewerbeschein nicht glücklich.

Alles steht und fällt mit der Location, wenn diese nicht von den Behörden für solche Veranstaltungen "zugelassen" wird/ist, gibt es nur Ärger.
Ist die Location zugelassen, und hat eine Ausschankgenehmigung, ist das weitere Vorgehen für dich alles andere als schwer.

Ein Gewerbeschein ist kein Hexenwerk, lediglich die Steuern sind ein wenig kompliziert - man kann aber bei "Gewinn" auch einen Steuerberater seines Vertrauens hinzuziehen - sollte man auch.
Der Gewerbeschein kann per Internet beantragt werden, ist sogar umsonst, und falls der Gewerbeschein als Dokument benötigt wird, kostet dies ca. 20 Euro. Und schon hast du einen Gewerbeschein mit dem du Partys machen darfst. Dort sollte nicht nur "Ausführen von Veranstaltungen" stehen, sondern erweitert: auch "Herstellung von Werbemitteln", "Beratungstätigkeit", "Herstellung von Dekormaterial" + was benötigt wird.

Der Hintergrund: nur was im Gewerbeschein aufgeführt ist, darf auch von dir ausgeführt werden - deshalb lieber mehr angeben als nachher zu wenig machen zu können.
Beispiel: du könntest vom Finanzamt gefragt werden wer denn die Werbemittel herstellt (Flyer), da nie eine Rechnung auftaucht, du aber Werbemittel ausgibst. Schon hast du Probleme, da in Deutschland alles belegt werden muss, da du aber laut Gewerbeschein diese selbst herstellst, kannst du dir sogar eine eigene Rechnung schreiben (Ausgaben erhöhen) oder es als Eigenleistung angeben.

Mach dich doch mal schlau über eine solche Lösung, der größte Feind als Gewerbetreibender ist und bleibt das Finanzamt.
Diese bekommst du aber mit Übung in den Griff, du kannst dich sogar, ohne Probleme, die ersten beiden Jahre von der Steuer befreien lassen (ein kleines Kreuz im Antrag, fertig) - da du ja keinen Gewinn erwartest ;-)
Du kannst jederzeit dein Gewerbe abmelden ohne das Kosten entstehen oder das Finanzamt gleich Geld habe will (auch nach 2 Jahren)
Auch kannst du locker deine Einnahmen als Investitionen deklarieren, da kann es passieren das du Geld vom Finanzamt bekommst, obwohl du nie eingezahlt hast.
Du kannst mit dem Gewerbeschein alles was im Zusammenhang mit deinen Veranstaltungen steht steuerlich absetzten, Steuerberater (den übrigens auch) Steuerberater Steuerberater - das hilft unglaublich.

Wenn deine Partyreihe Erfolg hat ist das alles kein Problem, mit dem Gewerbeschein hast du auch sehr viele Vorteile, mach dich schlau.
Vielleicht kommst du auf den Geschmack, ich sage mal: Partys machen ist nicht schwer. Und man kann auch richtig Kohle damit verdienen.

Aber sei nicht so dumm und hoffe das immer alles irgendwie "gut geht", 2-3 mal gebe ich dir - dann kommt der Ärger.

Ich selbst habe genau deshalb einen Gewerbeschein, und habe bis heute alles im Griff, habe schon vernünftig Geld verdient, dass Finanzamt war/ist auch glücklich, mein Steuerberater (Student im Steuerrecht) ist günstig und gut.
Keine weiteren Ämter wollen was von dir mit dem Gewerbeschein, nur die Handelskammer wird dir irgendwann einen Eintrag ins Handelsregister vorschlagen, für viel Geld, dass kannst du aber dankend ablehnen- es gibt dafür keinen Zwang.

Bedenke:

Du kannst für alles Subunternehmer beauftragen, du bekommst eine Rechnung für die Leistung. Also verwaltest du im Endeffekt den Papierkram (Einnahmen/Ausgaben), welcher am Schluss deinen "Steuersatz" ausmacht - alles kein Hexenwerk.
Die Verantwortungen wechseln übrigens mit einem Gewerbeschein, da jede von dir beauftragte Firma als juristische Person für ihre Leistung und ihr Handeln voll verantwortlich ist.

Sprich: fällt das angemietete Lichtrigg in sich zusammen und erschlägt ein paar Gäste, haftet nicht der Veranstalter, sondern die Beauftragte Firma, da diese für "ihre" Leistung gerade stehen muss - und nicht du als Auftraggeber.
Personal kannst du als geringfügig Beschäftigt anheuern, habe dazu ein Beitrag hier im Forum geschrieben (aktuell unter dem Thema: Security/ hier bei Business&Recht.
Es ist wirklich vollkommen überschaubar, nur als Anfänger "denkt" man zu kompliziert - weil man eigentlich nix weiß.

Schätzung: eine Party mit 300 Gästen, macht bei einem Eintritt von 5 Euro = 1500 Euro. Deine angemietete Technik kostet 600 Euro, dein benötigtes Personal (Tür/Bar/evtl. DJ) kostet pauschal 800 Euro. Das macht zusammen 1400 Euro. Na da bleiben schon mal 100 Euro über.
Die 500 Gäste trinken pro Person für ca. 5 Euro, macht 2500 Euro, du hast aber für die Getränke im Einkauf nur 700 Euro bezahlt, tja und schon haben wir da 1800 Euro übrig, dann die Miete für Location 300 Euro, bleiben 1600 (100 vom Eintritt) Euro. Für eine Nacht nicht wirklich schlecht. Davon ziehst mal 16% Mwst. ab, den Rest kannste erst mal behalten - alles Legal.
das machste alle 2 Wochen - dann fallen dir Dinge ein wie die Kosten gesenkt und die Einnahmen erhöht werden können - Willkommen im Business.
Dann 4-5 andere Location mit neuer Partyreihe, schon haste einen Fulltimejob.

Make it

PS: So hat nun wirklich fast jeder angefangen, LoveParade, Mayday, Sonne Mond & Sterne, und was weiß ich...................
Sollte mal ein Housfloor bei euch plaziert werden, sven.man lässt das Haus Rocken, is klar ne.........................
 
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LSDpastor schrieb:
bitte wie oft darf ich dort private Feiern abhalten???Ich muss das ja tun wie soll sich das ganze sonst bezahlt machen....

und hier liegt der Wiederspruch. Sobald es sich "bezahlt" macht - ist es keine private Feier mehr. Wenn es wirklich eine "geschlossene Gesellschaft" ist, kannst Du sooft und solange feiern wie Du willst, dann macht es sich aber auch nicht "bezahlt", weil hier kein Geld den Besitzer wechseln darf. Wenn es sich bezahlt machen soll, also Eintritt genommen wird und Getränke verkauft werden, dann ist es auch keine "Geschlossene Gesellschaft" mehr.

Christian
 
ich hatte mal über illegale partys im wald nachgedacht.
gibt es da irgendwas besonderes zu beachten was strafen angeht? Ich mein weil es in der Natur ist und so.
Hat vielleicht jemand Erfahrung?
Sollte man irgendwas besonderes beachten (außer sich später bei den Tieren zu entschuldigen)?
 
scha mal in diesem thread, da hab ich eine ähnlich frage gestellt. die punkte
"hausfriedensbruch"
"befriedung" und
"verfolgung
"
könnten für dich interessant sein.
gruss

es ist zwar eine ruine aber im prinzip dasselbe, beides besitz des landkreises.
 
ich hatte mal über illegale partys im wald nachgedacht.
gibt es da irgendwas besonderes zu beachten was strafen angeht? Ich mein weil es in der Natur ist und so.
Hat vielleicht jemand Erfahrung?
Sollte man irgendwas besonderes beachten (außer sich später bei den Tieren zu entschuldigen)?

Räumts den Müll halt nachher weg :cool:
 
hab den thread eh schon durch und auch alle die ich bei der suche gefunden hab, aber irgendwie bezog sich da nichts im speziellen auf wald... obwohl du mit der ruine natürlich im prinzip recht hast.

dachte ehr so an brandgefahren und so *******e weshalb man vllt extra ärger bekommt oder so.
 
Was erlaubt ist und nicht einfach in die Versammlungsstättenverordnung kucken und die Vorschrifften für Partys/Location und soweiter ist in jedem Bundesland anders!
 
Das Ordnungsamt kann da auch immer Auskünfte geben.
Und die o.g. Verordnung kann auch helfen:)

Mir fällt da noch einiges zum Thema Strafen ein.

Die GEMA z.B. erhebt einen Strafaufschlag bei nicht gemeldeten Parties von 100% auf den eigentlich zu zahlenden Betrag. Plus 50% wenn mit gebrannten CD´s oder MP3 Musik gemacht wurde.

Sollten sich Anwohner gestört fühlen, kann das Ordnungsamt eine Geldbuße verhängen. Und es kann ebenfalls zu einer Strafanzeige kommen.

Ach Leute, warum denkt ihr über solche Themen nach? Und das öffentlich in einem Forum. Die GEMA z.b. liest da gerne mal mit.

Macht Parties im Keller. Mietet Euch Vereinsheime, ne Kneipe und macht draussen ein Schild dran: Geschlossene Gesellschaft. Und ihr seit fein Raus.

Aber sobald Flyer öffentlich verteilt werden, muss man da auch wieder aufpassen. Gibt da aber so den ein oder andern Trick:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
quark.
geldbuße gibts nur wenn das ordnunsamt zum dritten mal kommt (250 €) und zeig mir mal eine privatparty wo die gema aufkreuzt... du hast offensichtlich überhaupt keine erfahrung.
 
Die GEMA z.B. erhebt einen Strafaufschlag bei nicht gemeldeten Parties von 100% auf den eigentlich zu zahlenden Betrag. Plus 50% wenn mit gebrannten CD´s oder MP3 Musik gemacht wurde.

Sollten sich Anwohner gestört fühlen, kann das Ordnungsamt eine Geldbuße verhängen. Und es kann ebenfalls zu einer Strafanzeige kommen.

Ach Leute, warum denkt ihr über solche Themen nach? Und das öffentlich in einem Forum. Die GEMA z.b. liest da gerne mal mit.

Und die Gema steht dann plötzlich im Wald, was? :d
 
Denke du solltest dir echt überlegen, ob du dir die mühe machst, alles ab zu sichern. Oder dem Mumm hast alles so ablaufen zu lassen ohne sicher zu sein, dass etwas passiert. Ich bin bei der Party dabei! Werde sicher kein Ärger machen ;) Aber ob alle so denken weiss man nie!
 

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