Tyke
bekennender SCP-Fan
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Du hast aber eine Möglichkeit, wo die Post den Karton VOR dem Bezahlen öffnen muss: Und zwar dann, wenn du dein Paket in einer Filiale abholst, kannst du a) einen Blick auf den Karton werfen, ob was beschädigt ist oder nicht und b) kannst du den Mitarbeiter bitten, das Pakjet auf die Waage zu legen. Hast du dann Zweifel, kannst du verlangen, das die vor Ort das Paket erst öffnen, weil du die Vermutung hast, das ein Betrug vorliegt. Dies geht aber - so wie ich es weiß - nur direkt vor Ort in einer Filiale (hab selbst schon so nen Fall gehabt; allerdings war mein Verdacht auf Betrug unbegründet).
Aber stellen wir uns mal folgenden Fall vor:
Ich kaufe etwas per Nachname, bekomme dieses geliefert und nehme das Paket entgegen. (Laut StachO ist die Sache ja nun "gelaufen".)
So, jetzt öffne ich im Beisein des Paketboten o.g Paket und der Inhalt ist defekt/falsch oder was auch immer.
Bin ich jetzt ausschließlich auf die Kulanz des Boten angewiesen?
Sie/Er könnte sich dann ja im Extremfall, aus was für Gründen auch immer, einfach sämtlichen weiteren "Vorgehensweisen" entziehen und ich würd´ trotzdem auf dem Schaden sitzen bleiben da ich ja (alleine) schlecht beweisen kann das etwas mit der Ware nicht stimmt/gestimmt hat.
Also das kann es ja dann wohl auch nicht sein...![]()