Transportkosten + Zollgebühren für Bestellungen aus Amerika?!

Da ich die letzten 3 Monate im Ausland verbracht habe, kenne ich mich ein wenig mit dem Thema aus.

Eine Ware als Geschenk zu deklarieren, geht nur bis zu einem "offiziellen" Warenwert von 45 €. Alles was darüber geht ist mit der MwSt plus Einfuhrzoll zu versteuern. Die Versteuerung übernimmt dann direkt der Spediteuer, der sich dann das Geld von euch wiederholt bei Auslieferung der Ware an euch.

Speziell versteuerte Waren wie Zigaretten, Alkohol usw. werden dann jeweils noch mit Ihrem speziellen Steuersatz belegt, aber auch nur dann wenn man die Zollfreimengen übersteigt.

Der Zoll sieht das aber im allgemeinen nicht so eng und kann auch nicht abschätzen was ein Technics Plattenspieler o.ä. kostet. Wenn man das dann mit 45 € deklariert, geht es in der Regel OHNE Steuer durch.

Hoffe euch ein wenig geholfen zu haben!
 
da ich mich dazu auch nochmal reichlich belesen hab:

wer waren aus dem EU-Ausland mit einem Wert von über 45 Euro kauft (darin müssen die Versandkosten enthalten sein = Zollwert), muss zoll Zahlen und EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) auf das ganze.

Der Zollsatz ergibt sich aus der Warenkategorie. Unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/tarhome.htm müsst ihr nachschauen, welcher Satz aktuell gilt, ändert sich u.U. monatlich.


Beispiel:

Ware aus den Staaten.
Ware: 100 Dollar
Porto bis zur Dt. Grenze: 20 Dollar
=120 Dollar Zollwert.

Für die Warenkategorie ergibt sich laut Taric zB 5%.

120*0,05 = 6 Dollar Zoll. Sind also schon 126 zusammen.

Und darauf kommt nochmal EUSt. (wie MWSt.-Satz, wird also bald mehr) 16%.

126*1,16 = 146,16 Dollar = ca.121 Euro derzeit.


Wenn der Zoll ein Paket erhält von nem Versandunternehmen, dann wirds nach ner Rechnung durchsucht, ggf. auch geöffnet.
Wenn keine auffindbar ist und der Versender gewerblich zu sein scheint, werden sie stutzig und ihr bekommt es nicht zugestellt sondern müsst mit ner Rechnung (zb. Ebayauktionsabdruck) hinkommen.

Auch hilft das mit dem Aufdruck "private Geschenksendung" nicht immer.
Wenn ein Händler offensichtlich absendet, dann gucken die Zöllner auch 2x hin, was den denn da so bewegt, das Privatpersonen zu schenken
 
Danny_DJ schrieb:
da ich mich dazu auch nochmal reichlich belesen hab:

wer waren aus dem EU-Ausland mit einem Wert von über 45 Euro kauft (darin müssen die Versandkosten enthalten sein = Zollwert), muss zoll Zahlen und EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) auf das ganze.

Absolut richtig! Und von mir auch bereits erwähnt.

Beispiel:

Ware aus den Staaten.
Ware: 100 Dollar
Porto bis zur Dt. Grenze: 20 Dollar
=120 Dollar Zollwert.

Für die Warenkategorie ergibt sich laut Taric zB 5%.

120*0,05 = 6 Dollar Zoll. Sind also schon 126 zusammen.

Und darauf kommt nochmal EUSt. (wie MWSt.-Satz, wird also bald mehr) 16%.

126*1,16 = 146,16 Dollar = ca.121 Euro derzeit.

Hier ist der Ansatz leider falsch. Du müsstest die 120 US Dollar in Euro umrechnen und dann 45 € (da dies die ein Freibetrag ist!) abziehen. Alles was dann über diese 45 € kommt ist zu verzollen und zu versteuern.

Wenn der Zoll ein Paket erhält von nem Versandunternehmen, dann wirds nach ner Rechnung durchsucht, ggf. auch geöffnet.
Wenn keine auffindbar ist und der Versender gewerblich zu sein scheint, werden sie stutzig und ihr bekommt es nicht zugestellt sondern müsst mit ner Rechnung (zb. Ebayauktionsabdruck) hinkommen.
Auch hilft das mit dem Aufdruck "private Geschenksendung" nicht immer.
Wenn ein Händler offensichtlich absendet, dann gucken die Zöllner auch 2x hin, was den denn da so bewegt, das Privatpersonen zu schenken

Der Zoll hat das Recht JEDE Sendung welche vom Ausland nach Deutschland geschickt wird zu öffnen und zu prüfen. In der Regel wird dies stichprobenartig gemacht (bei bestimmten Versand Adressen, Ländern aus denen das Paket kommt usw).

Aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das der Zoll wirklich recht umgänglich ist und meistens ein Auge mehr zudrückt als er eigentlich darf. Habe sehr oft Zigaretten, Parfüm, Uhren und Schmuck vom Ausland nach Deutschland geschickt und dabei immer die Zollfreimenge "überstrapaziert" und es kam keine einzige Nachforderung vom Zoll.

Solange ein privater Charakter erkennbar ist und es nicht offensichtlich ein gewerbe Treibender ist, geht das meistens gut. Das stellt jetzt natürlich keine Garantie dar :cool:
 
Stimmt. Bei den ganzen Rechenbeispielen wurden diese nie abgezogen, allerdings hat das der Zoll bei uns in den letzten 3 Monaten immer gemacht.
Konnte dazu allerdings jetzt auch nichts im Internet finden,
aber aus deiner Quelle zu entnehmen:
Ware bis 45€ sind von privat zu privat zoll- und steuerfrei

Das ist dann somit ein "Freibetrag" welcher abzuziehen ist. Gleiches gilt ja bei dem "Steuerfreibetrag" von 10.800 € (Jahresverdienst) und alles was drüber ist muss erst versteuert werden.

Es wäre natürlich hilfreich, wenn mal jemand vom Zoll sich dazu äussern würde. Ich weiß allerdings nicht ob es hier jemandem im Forum gibt.
 
wie ist das überhaupt, wenn die nun was aufmachen, was über 45 kostet (und halt auch danach aussieht), aber von privat zu privat kommt. also geschenk. da ist ja nun keine rechnung und nix drinne.
trotzdem muss darauf was abgegeben werden. aber wie weise ich denen mal nach, was sowas wert ist? es muss ja nicht unmittelbar gekauft worden sein, sondern kann schon ein paar jährchen aufm buckel haben
 
Ich tippe jetzt einfach mal auf eine "Schätzung". Wenn der Wert nicht angegeben wird dann wird der Zoll den Wert des Inhalts schätzen lassen und anhand dieser Schätzung die Steuern berechnen.

Aber das leite ich nur von der sogn. "Steuerschätzung" ab, in der das Finanzamt dazu berechtigt ist die sogn. Steuerlast zu schätzen wenn der Steuersünder keine Erklärung zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht hat.

Am besten einfach mal den Zoll anrufen und fragen. Dafür sind die doch da :cool:

Zoll-Infocenter
Tel.: 069/469976-00
Fax: 069/469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
 
Habe mir vor einigen Wochen über Ebay in den USA ein neues SSL ersteigert.

Nach kurzer Wartezeit kam es dann auch schließlich an. Allerdings war es bei mir so, dass ich direkt zum Zollamt hinfahren musste. Der Grund: der Verkäufer hatte keine Rechnung beigelegt und somit konnte der Wert des Inhalts nicht eindeutig bestimmt werden. Angeblich soll das beim Versand mit USPS öfter vorkommen, als mit UPS oder TNT, wie ich in verschiedenen Foren lesen konnte.

Daher folgender Tip: beim Abholen immer nen Ausdruck der abgeschlossenen Ebay Auktion mit Artikelbeschreibung UND nen Personalausweis mitnehmen (ärgerlich, wenn man den vergisst, so wie ich :rolleyes: )



Habe die Beamten auch nach der TARIC Auskunft befragt. Nach deren Aussage werden diese Werte jeden Tag neu festgesetzt und sind auf keinen Fall allgemein gültig bzw. werden sie auf der Webseite nicht aktuell vorgehalten -> also nicht nur darauf verlassen!


In meinem Fall war es so, dass ich das Gerät für 499 $ ersteigert hatte. Dazu kamen nochmal ca 30 $ Versandt. Somit musste ich Einfuhrumsatzsteuer auf einen Betrag von 529 $ zahlen, der zum tagesaktuellen Wechselkurs in € umgerechnet wurde. Zusätzlicher Zoll ist weggefallen, da das SSL unter Soundkarte bzw. Computerzubehör fällt, worauf glücklicherweise keine Zollgebühren erhoben werden.

Einfuhrumsatzsteuer fällt aber generell IMMER an, wenn man von einem Verkäufer AUSSERHALB der EU bestellt.

Insgesamt habe ich dann nicht mehr als 530 € für das nette Gerät bezahlt.

Übrigens fällt mir gerade noch ein, dass der Verkäufer auch "Geschenk" angekreuzt hatte. Allerdings sind die beim Zoll nicht so doof und denken, dass ein Unternehmen an eine Privatperson Geschenke im Wert von 499 $ schickt. Leider... :D

Jetzt steht mir nur noch eine "Digitalisier-Orgie" ins Haus um meine Platten auch ordentlich auf den Laptop zu bekommen. Hätte ich blos früher damit angefangen....zum Beispiel um die Wartezeit zu verkürzen.

Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen (juhu, erster Post in diesem Forum)
 
das mit dem GESCHENK von HÄNDLERN hatte ich glaub ich auch schonmal geschrieben. zolleute sind nicht doof.


@digitalisierorgie:

mach das mit ner AT95E nadel, die ist besser als ne ortofon broadcast und kostet nur 1/3 soviel.
ich lese auch gleich wieder welche ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verwende zum Digitalisieren (und auch nur dafür) die Ortofon Vinyl Master silver und bin damit mehr als zufrieden. Allerdings hätte ich mir die nie selber gekauft (Preis!!!) sondern konnte sie mir von nem guten Freund dauerhaft ausleihen.
 
OT: irre, die silver ist ja die bester der VM serie. top.

ich habe vor, wenn meine AT mal hin ist, mir die red zu holen. habe bis 130 euro alle interessanten systeme mal verglichen und rumgefragt, die bietet die beste leistung für den preis. ist auch besser als die beliebten denon systeme.
 
Zuletzt bearbeitet:
eine schwere mixerkiste wird ja geöffnet werden zum testen beim zoll oder?

also 10 kg geschenke sind ja doch nicht ganz alltäglich.


zoll wird ja auf warenpreis UND PORTO erhoben. was ist, wenn ich gratis porto erhalte? muss dann auf einer innenliegenden rechnung eine position mit ware und eine weitere explizit mit shipping FREE deklariert sein, sodass halt das shipping gesponsert ist?
 
Diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten.

Aber ich habe ja bereits die Tel. Nummer des Zolls in diesem Thread gepostet und würde einfach an deiner Stelle mal anrufen. Ist ja schliessliche eine ganz reguläre Info Hotline.
 
https://www.deejayforum.de/showthread.php?t=30016

Steht von mir eigentlich alles beschrieben.
Kannst dich drauf verlassen das das stimmt.
Ich such dir morgen mal die Zolltarifnummer für FS raus und mit welchen Zollsatz du rechnen musst. Präferenz wirst du auf das Gerät wohl nicht kriegen.

moriv schrieb:
Da ich die letzten 3 Monate im Ausland verbracht habe, kenne ich mich ein wenig mit dem Thema aus.

Eine Ware als Geschenk zu deklarieren, geht nur bis zu einem "offiziellen" Warenwert von 45 €. Alles was darüber geht ist mit der MwSt plus Einfuhrzoll zu versteuern. Die Versteuerung übernimmt dann direkt der Spediteuer, der sich dann das Geld von euch wiederholt bei Auslieferung der Ware an euch.

Hmm Hab im Hinterkopf das der Freibetrag nur bei € 25 liegt.
Bin zwar aus Österreich aber da das Zollrecht ja EU weit besteht wirds wohl eher ca. € 25 sein.

Bei der Zollrechnung für gekaufte Ware kannst du die 25 Euro aber nicht in abzug bringen.
Greetz
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Freibetrag liegt für Bestellungen auch definitv bei 23 Euro, was ich aus meinen vieleb Dvdbestellungen aus dem Ausland mit Sicherheit sagen kann.

Diese haben sogar den gleichen Steuersatz, wie Audioartikel, nämlich knapp 20 %
 
moebius schrieb:
Der Freibetrag liegt für Bestellungen auch definitv bei 23 Euro, was ich aus meinen vieleb Dvdbestellungen aus dem Ausland mit Sicherheit sagen kann.

Diese haben sogar den gleichen Steuersatz, wie Audioartikel, nämlich knapp 20 %

Ich hatte ja auch nur gesagt das der Freibetrag für GESCHENKE 45 € beträgt. Diesen kann man anwenden wenn man über Ebay bei einer Privatperson im Ausland was gekauft hat, allerdings nicht bei offiziellen Firmen im Ausland.
 

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