S
SChrauber
Selbsternannte Forenhecht
Vorweg: Ich bin kein Versicherungsexperte, sondern schildere hier nur meine persönlichen Erfahrungen als Diskussionsanregung.
Die Künstlersozialkasse: Im ursprünglichem Sinn gegründet um armen meist unprofitabel
Arbeitenden Künstlern auch eine Chance auf Rente und Krankenversicherung zu geben erfreut sich inzwischen natürlich wachsender Beliebtheit, handelt es sich hier doch um eine äußerst günstige Möglichkeit seine Grundversorgung abzudecken.
Künstler haben normalerweise keinen Arbeitgeber, sondern sind freischaffend tätig, wodurch es natürlich auch zu keiner Aufteilung der Lohnnebenkosten kommt – Der Künstler muss also schon selbst zusehen wie er klar kommt.
Hier kommt nun die KSK zum Einsatz und übernimmt im Prinzip den Arbeitgeberanteil für gesetzliche Pflichtversicherungen.
In der Praxis heißt das: der Künstler agiert wie ein Arbeitnehmer, die KSK übernimmt die Arbeitgeberrolle für die Zahlung der Beiträge zur Kranken/Pflege/Rentenversicherung.
Finanzieren tut sich die KSK dabei über Verwertungsbeiträge, die von Veranstaltern, Verlagen, etc…abgeführt werden, sowie über staatliche Zuschüsse, wobei hier natürlich schon ersichtlich wird, dass das KSK-Prinzip zumindest problematisch ist.
Der Produzent oder DJ als Künstler?....
und damit versicherungspflichtig in der KSK?....
sind wohl nicht uninteressante Fragen, die man sich stellen muss, sobald man anfängt Umsätze mit diesen Tätigkeiten zu erwirtschaften, was recht schnell gehen kann, da die Einkommensgrenze bei 400 € /mtl. Liegt.
Komponisten, Autoren, Instrumentalisten, etc.. lassen sich eindeutig als Künstler identifizieren, bei DJ´s und dem Mann am Pult wird das hier schon ein wenig schwieriger.
Gerade die Ton-Ings und Techniker sind oftmals äußerst frustriert darüber, dass sie zwar ihrer Meinung künstlerisch mit z.B. Musikern zusammenarbeiten müssen, aber nicht deren KSK-Sonderstatus geniessen können und sich dadurch Privat absichern müssen, was in den meisten Fällen teurer wird.
Die KSK hat für diesen Fall allerdings eine spezielle Sparte: Den künstlerisch/technischen Mitarbeiter.
Wann ist ein Produzent oder Tonmensch ein künstlerisch/technischer Mitarbeiter?
Hier wird es nötig sich mit den mehr oder weniger absurden Berufsbezeichnungen in diesem Bereich auseinanderzusetzen:
Der Toningenieur ist eine geschützte Berufsbezeichnung und erfordert eine entsprechende Ausbildung/Studium.
Ein diplomierter Informatiker, der im Studio oder auf einer Veranstaltung die Arbeiten eines Ton-Ings ausführt und den Sound baut, darf sich trotzdem niemals Ingenieur nennen.
Der Ingenieur ist niemals Künstler – Auch wenn er noch so viel an den Hallgeräten, Kompressoren und EQ´s rumdreht, dies sind per Definition immer technische Tätigkeiten bei denen es eben zu keinem Eingriff in das künstlerische Werk an sich kommt.
Anders verhält es sich mit dem Tonmeister.
Dieser Begriff ist nicht geschützt – irgendwie ist halt jeder so´n bisschen Tonmeister
Der Tonmeister ist im Prinzip die Schnittstelle zwischen Ing/Techniker und Künstler, oftmals auch eine Art Dolmetscher zwischen künstlerischen und technischen Begriffen.
Der Tonmeister greift außerdem in das Werk ein: Er darf z.B. Spielanweisungen für Musiker geben, oder tauscht im Extremfall mal eine Hamronie in der Komposition aus und wird dadurch natürlich sofort zum Künstler.
Also: Ich kaufe mir ein Pro-Tools und nehme damit 2 mal im Monat eine Sängerin für den Kurs von 250 € auf.
So lange ich sie nur aufnehme, ihr einen Hall drauf packe, komprimiere, etc…bin ich Ingenieur oder Techniker und damit ganz einfach Freiberufler.
Sobald ich der Sängerin aber sage: Sing doch mal diesen einen Ton etwas kürzer und im nächsten Takt alles gebunden und Fortissimo, bin ich versicherungspflichtiger Künstler und Tonmeister.
Diskussionswürdig wäre die Frage: Was passiert wenn ich nun die aufgenommen Vocals neu arrangiere und pitche, etc…wann wird der Techniker dann zum Künstler?
Der DJ….
Scheint erstaunlicherweise akzeptierter Künstler zu sein.
Die Tätigkeit ist zwar nicht im Katalog der KSK enthalten, scheint aber inzwischen auch zu den Künstlerisch/technischen Berufen zu zählen.
Zumindest habe ich mich selber bei meinem Auftragsantrag auf diesen Bereich konzentriert und mit Erfolg eine mehr oder wenige blumige Beschreibung abgeliefert, aus der hervorgehen muss, das man nun durch Plattendrehen tatsächlich etwas neues „erschafft“.
Weitere Aufnahmekriterien unter anderem:
Kein Studium: wer sich als Künstler akademisch fortbildet, ist kein Künstler mehr, aus dem einfachen Grund, das nur Künstler sein kann, wer auch wirklich sein ganzes Leben und seine ganze Zeit der Kunst widmet *g
Ausnahmen sind natürlich künstlerische Studiengänge, während derer man schon publizierend, etc… tätig ist
Natürlich müssen die Haupteinkünfte durch künstlerische Tätigkeiten erzielt werden – wer also nur so nebenbei auflegt, und noch einen 9to5 Bürojob hat, der ist nicht wirklich Künstler.
Stellt sich die Frage, was passiert wenn ich einen normalen Bürojob mit Festanstellung habe habe, und nebenbei als DJ tätig bin und meine Gagen plötzlich die Einkünfte aus dem Büro übersteigen? ,)
Die Künstlersozialkasse: Im ursprünglichem Sinn gegründet um armen meist unprofitabel
Arbeitenden Künstlern auch eine Chance auf Rente und Krankenversicherung zu geben erfreut sich inzwischen natürlich wachsender Beliebtheit, handelt es sich hier doch um eine äußerst günstige Möglichkeit seine Grundversorgung abzudecken.
Künstler haben normalerweise keinen Arbeitgeber, sondern sind freischaffend tätig, wodurch es natürlich auch zu keiner Aufteilung der Lohnnebenkosten kommt – Der Künstler muss also schon selbst zusehen wie er klar kommt.
Hier kommt nun die KSK zum Einsatz und übernimmt im Prinzip den Arbeitgeberanteil für gesetzliche Pflichtversicherungen.
In der Praxis heißt das: der Künstler agiert wie ein Arbeitnehmer, die KSK übernimmt die Arbeitgeberrolle für die Zahlung der Beiträge zur Kranken/Pflege/Rentenversicherung.
Finanzieren tut sich die KSK dabei über Verwertungsbeiträge, die von Veranstaltern, Verlagen, etc…abgeführt werden, sowie über staatliche Zuschüsse, wobei hier natürlich schon ersichtlich wird, dass das KSK-Prinzip zumindest problematisch ist.
Der Produzent oder DJ als Künstler?....
und damit versicherungspflichtig in der KSK?....
sind wohl nicht uninteressante Fragen, die man sich stellen muss, sobald man anfängt Umsätze mit diesen Tätigkeiten zu erwirtschaften, was recht schnell gehen kann, da die Einkommensgrenze bei 400 € /mtl. Liegt.
Komponisten, Autoren, Instrumentalisten, etc.. lassen sich eindeutig als Künstler identifizieren, bei DJ´s und dem Mann am Pult wird das hier schon ein wenig schwieriger.
Gerade die Ton-Ings und Techniker sind oftmals äußerst frustriert darüber, dass sie zwar ihrer Meinung künstlerisch mit z.B. Musikern zusammenarbeiten müssen, aber nicht deren KSK-Sonderstatus geniessen können und sich dadurch Privat absichern müssen, was in den meisten Fällen teurer wird.
Die KSK hat für diesen Fall allerdings eine spezielle Sparte: Den künstlerisch/technischen Mitarbeiter.
Wann ist ein Produzent oder Tonmensch ein künstlerisch/technischer Mitarbeiter?
Hier wird es nötig sich mit den mehr oder weniger absurden Berufsbezeichnungen in diesem Bereich auseinanderzusetzen:
Der Toningenieur ist eine geschützte Berufsbezeichnung und erfordert eine entsprechende Ausbildung/Studium.
Ein diplomierter Informatiker, der im Studio oder auf einer Veranstaltung die Arbeiten eines Ton-Ings ausführt und den Sound baut, darf sich trotzdem niemals Ingenieur nennen.
Der Ingenieur ist niemals Künstler – Auch wenn er noch so viel an den Hallgeräten, Kompressoren und EQ´s rumdreht, dies sind per Definition immer technische Tätigkeiten bei denen es eben zu keinem Eingriff in das künstlerische Werk an sich kommt.
Anders verhält es sich mit dem Tonmeister.
Dieser Begriff ist nicht geschützt – irgendwie ist halt jeder so´n bisschen Tonmeister
Der Tonmeister ist im Prinzip die Schnittstelle zwischen Ing/Techniker und Künstler, oftmals auch eine Art Dolmetscher zwischen künstlerischen und technischen Begriffen.
Der Tonmeister greift außerdem in das Werk ein: Er darf z.B. Spielanweisungen für Musiker geben, oder tauscht im Extremfall mal eine Hamronie in der Komposition aus und wird dadurch natürlich sofort zum Künstler.
Also: Ich kaufe mir ein Pro-Tools und nehme damit 2 mal im Monat eine Sängerin für den Kurs von 250 € auf.
So lange ich sie nur aufnehme, ihr einen Hall drauf packe, komprimiere, etc…bin ich Ingenieur oder Techniker und damit ganz einfach Freiberufler.
Sobald ich der Sängerin aber sage: Sing doch mal diesen einen Ton etwas kürzer und im nächsten Takt alles gebunden und Fortissimo, bin ich versicherungspflichtiger Künstler und Tonmeister.
Diskussionswürdig wäre die Frage: Was passiert wenn ich nun die aufgenommen Vocals neu arrangiere und pitche, etc…wann wird der Techniker dann zum Künstler?
Der DJ….
Scheint erstaunlicherweise akzeptierter Künstler zu sein.
Die Tätigkeit ist zwar nicht im Katalog der KSK enthalten, scheint aber inzwischen auch zu den Künstlerisch/technischen Berufen zu zählen.
Zumindest habe ich mich selber bei meinem Auftragsantrag auf diesen Bereich konzentriert und mit Erfolg eine mehr oder wenige blumige Beschreibung abgeliefert, aus der hervorgehen muss, das man nun durch Plattendrehen tatsächlich etwas neues „erschafft“.
Weitere Aufnahmekriterien unter anderem:
Kein Studium: wer sich als Künstler akademisch fortbildet, ist kein Künstler mehr, aus dem einfachen Grund, das nur Künstler sein kann, wer auch wirklich sein ganzes Leben und seine ganze Zeit der Kunst widmet *g
Ausnahmen sind natürlich künstlerische Studiengänge, während derer man schon publizierend, etc… tätig ist
Natürlich müssen die Haupteinkünfte durch künstlerische Tätigkeiten erzielt werden – wer also nur so nebenbei auflegt, und noch einen 9to5 Bürojob hat, der ist nicht wirklich Künstler.
Stellt sich die Frage, was passiert wenn ich einen normalen Bürojob mit Festanstellung habe habe, und nebenbei als DJ tätig bin und meine Gagen plötzlich die Einkünfte aus dem Büro übersteigen? ,)