Zu zweit Musik kaufen?

Bitte was? Was ist an dieser Aussage Schwachsinn? Vielleicht schafst du es ja das ganze mal zu Begründen. Achja ich spreche hier vom Club Sektor und nicht vom MobilDJ Bereich !
 
Tja, für Clubbetreiber ist das natürlich auch ne super Sache. Folgendes Gedankenspiel: DJ X legt für lau in der Hoffnung, irgendwann entlohnt zu werden für seine Arbeit. Nun sagt Betreiber B "War nicht der Bringer, brauchst nicht wiederkommen" (ob es nun stimmt, ist ne andere Sache) und DJ X ist Geschichte in dem Laden und sieht keinen Cent. Betreiber B holt sich nun DJ Y und das ganze geht von vorne los. In jedem Fall ist Betreiber B der Gewinner, denn der hat an den Abenden Mucke für lau. Und da es wirklich Läden gibt, die einen extrem hohen Verschleiss an DJs haben, kann es durchaus sein, dass das Ganze hier und da durchaus System hat. Fair wäre zumindest ne Aufwandsentschädigung, aber für lau... das ist Ausbeutung!
 
Ausserdem hinkt ein weiteres Argument in den Ausführungen von ost:ruhr: In Diskotheken, in denen Mainstream, Partymusik und Querbeet läuft(ja, sowas soll es geben), gehen Gäste zu 99 % nicht wegen eines bestimmten DJs hin; dass heisst nichts anders als das der DJ ansich hier keine Leute in den Club zieht, sondern eher das eigentliche Partykonzept. Wirklich bekannt sind und werden jene DJs in Bezug auf die Masse der Gäste nicht. Folgt man obiger Argumentation, bräuchten DJs, die in oben genannten Diskos auflegen, sich keinerlei Hoffnung auf Bezahlung machen. Soviel zu "DJ Soundso zieht nix, als bekommt er auch nix"---
 
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Ausserdem hinkt ein weiteres Argument in den Ausführungen von ost:ruhr: In Diskotheken, in denen Mainstream, Partymusik und Querbeet läuft(ja, sowas soll es geben), gehen Gäste zu 99 % nicht wegen eines bestimmten DJs hin

Kann ich zu 100& bestätigen.

Natürlich gehört zu dem "DJ-Verschleiß" immer ein Dummer, der das mit sich machen lässt. Am Anfang war ich auch so. Aber nach einiger Zeit wächst einfach das "Dj-Selbstbewusstsein". Und ich z.B. (auch wenn es sich arrogant anhört) weiß, dass ich gut bin und besser bin als der Durchschnitt. Egal ob es sich um Trackauswahl, Mixing oder irgendetwas Anderes handelt. Ich sag mir dass ich gut bin und bei Gagenverhandlungen sag ich meinem Chef auch "ich weiß dass ich gut bin und ich kann auch woanders hingehn". Erst blockt er ab, aber am nächsten Tag meldet er sich doch per Telefon wie ein geschlagener Hund und sagt "ok ich zahl dir den Preis aber komm bitte wieder".... (kein Witz, erst neulich/heute so erlebt)
Das meine ich. Man muss selbstbewusst auftreten, was natürlich gerade am Anfang nicht geht (fragt bloß nicht was ich am Anfang für Selbstzweifel hatte).
Klar, macht man sich nicht gerade beliebt, aber wenn man das Maximale haben will, muss man auch was dafür geben. Mein Chef mag mich jetzt zwar nicht mehr so gern wie früher, aber ich weiß, dass ich noch besser verdiene für das was ich tue. Und wenn ich das Geld nicht wert wäre, würde er es mir nicht bezahlen. Er ist lediglich sauer, dass er jetzt mehr von dem "Kuchen" abdrücken muss, den ich jedes Wochende für ihn erwirtschafte.
Wenn er keine Lust mehr hat, ok... kein Problem für mich, denn dann geh ich wirlich woanders hin...

Das ist das Entscheidende... man muss dem Besitzer/Veranstalter/Chef etc.. einfach klar machen, dass man nicht von ihm abhängig ist. Wenn man seine Leistung bringt, dann ist dieser auch bereit, einem seine Leistung gerecht zu bezahlen. Man muss einfach nur eine gewisse Härte und Zielstrebigkeit bewaren, auch wenn man die nicht besitzt. ;) Man könnte es auch einfach pokern nennen, wobei ich persönlich tatsächlich nicht vom Auflegen abhängig bin, auch wenn ich meinen hohen Lebensstandard dann nicht mehr beibehalten könnte. (Dann muss wieder bei H&M gekauft werden. :D)
 
Ausserdem hinkt ein weiteres Argument in den Ausführungen von ost:ruhr: In Diskotheken, in denen Mainstream, Partymusik und Querbeet läuft(ja, sowas soll es geben), gehen Gäste zu 99 % nicht wegen eines bestimmten DJs hin; dass heisst nichts anders als das der DJ ansich hier keine Leute in den Club zieht, sondern eher das eigentliche Partykonzept. Wirklich bekannt sind und werden jene DJs in Bezug auf die Masse der Gäste nicht. Folgt man obiger Argumentation, bräuchten DJs, die in oben genannten Diskos auflegen, sich keinerlei Hoffnung auf Bezahlung machen. Soviel zu "DJ Soundso zieht nix, als bekommt er auch nix"---

Ich hatte aber auch soweit ich mich noch erinnern kann gesagt das ich hier von Club DJs ausgegangen bin.
 
@ Superstar daboerne

hast dir deinen Text mal durchgelesen bevor du ihn abgeschickt hast? Wenn du wirklich so überdurchschnittlich gut bist, dann lass uns doch mal daran teilhaben und sag uns welcher Laden in welcher Stadt das ist!
 
Und ein Set zum hören währe auch mal intressant. Wenn du doch so gut bist das dich alle haben wollen.
 
hey Leute,
interessante Diskussion, aber ich möcht nochmal meinen Senf zum eigtl. Thema abgeben. Ich versuch auch so wenig Halbwissen zu vermitteln wie möglich :)

Musik an Freunde weitergeben / Privatkopie

Laut § 53 UrhG Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch :
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines nicht offensichtlich rechtswidirig hergestellten Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zu Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenen Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

Also grundsätzlich erstmal: JA , Privatkopien sind zunächsteinmal zulässig , soweit sie "nicht offensichtlich rechtswidirig" sind und selbstverständlich auch wirklich nur privat benutzt werden. Das gilt im Übrigen auch für die Kopie einer Kopie, die ihreszeichens nämlich auch nur ein "Vervielfältigungsstück" ist.

Zum Weitergeben an andere Personen für ebenfalls private Zwecke ist mir bekannt, dass dies erlaubt ist sofern es sich um Angehörige, engste Freunde und einen selbst handelt. Das allerdings auch umfangsabhängig, da man bei einem größeren Umfang wohl von kommerziellen Zwecken ausgeht.
Gestattet ist wohl bei Printbereichen max. 7% des Werkes & bei Non-Printbereichen max. 7 Anfertigungen. (Vorsicht bezieht sich nicht auf Software oder ähnliches , das ist ne andere Baustelle. Da spricht man auch von Sicherungskopien und nicht von Kopien zum privaten Gebrauch)

Diese Zahl wurde mir von meinem Dozenten so weitergegeben (Dipl. Medienberater Fachrichtung Medien- und Internetrecht & ehemaliger Richter), wenn großes Interesse besteht mach ich mich da mal nach den jeweiligen Gesetzen oder Urteile schlau.

Wenn das in Ordnung ist, dann kaufen wir doch ab jetzt hier im Forum die MP3s immer zusammen.

Das geht leider nicht. Um "engste Freunde" zu sein reicht es eben rechtlich gesehen nicht aus einer Interessengruppe anzugehören oder Arbeitskollege, Studienkollege, Vereinsmitglied oder ähnliches zu sein. Natürlich wird dir wohl keiner beweisen können, dass dein Arbeitskollege nicht auch dein Freund sein kann ... 50.000 Forennutzern als Freunde hinzustellen, könnte allerdings vor Gericht schwierig werden :)

In Deutschland ist man aber immernoch so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. [...]
Das ist leider nicht richtig. Im UrhG gibt es die sogenannte Beweislastumkehr. D.h. beweisen muss es am Ende der, der das Werk auch benutzt. Wenn ihr also mal 'n paar Kollegen an****** wollt, ab zum Staatsanwalt und behaupten der Track sei eigtl. von euch :rolleyes:

Zum Beweis selbst: Rechnung, Zeugen, Kontoauszüge, etc.
Ich weiß nicht inwiefern man sich bei Shops im Nachhinein nochmal eine Rechnung zuschicken lassen kann ...

gut, da hab ich ja oben schon geschrieben, in dem punkt war ich nicht ganz sicher.
ist halt auch nur die vorraussetzung, dass auch diese datei rechtlich erworben wurde - ne privatkopie von ner raubkopie ist immernoch ne raubkopie.
Das ist so leider etwas undiffenrenziert. Im Grunde natürlich richtig, die Kopie einer Raubkopie ist immer noch illegal, aber Interessant wird das Ganze wenn man sich fragt inwiefern man dafür belangt werden kann.

Dafür verweis ich nochmal auf den § 53 bzw. auf die Formulierung " ... nicht offensichtlich rechtswidirig hergestellten ...". Da stellt sich die Frage was denn offensichtlich ist. Offensichtlich wird ausgelegt als eine Art "das müsste man wissen / das würde der Durchschnittsbürger erkennen" ( was natürlich irgendwie damit auch ziemlich abhängig vom Richter ist, aber zur Not gibs ja immer noch die Berufung).

D.h. wenn ein guter vertrauensvoller Freund glaubhaft vermitteln kann dass das ja alles seine Richtigkeit hat und auf total legalen Wege zum privaten Gebrauch kopiert wurde, hab ich kein rechtliches Problem - nur er. Da es nicht offensichtlich war dass die Kopie rechtwidrig erstellt wurde.

Wenn ich hingegen von einer noch so seriösen Webseite die neuste Windows 7 Version für 5€ inkl. Versand bekomme, dann geht man rechtlich davon aus dass man erkennen muss, dass da was gewaltig faul ist.

Das Musikstück selbst (unabhängig davon ob Privatkopie oder Original), darfdann natürlich auch gespielt werden. Und für die verwendung zahlt der Club dann auch pauschale GEMA-lizenzen.
Nein, die darfst Du dann nicht mehr spielen. Normalerweise sollte es nach Gema so sein, dass Du das Original mitführst, wenn Du die Kopie spielst. Das hat den Hintergrund, dass man diesen einen gekauften Titel nicht an zwei Orten gleichzeitig spielen kann. Genau das ist Thema des Threads.

An der Stelle bin ich mir nicht sicher (habs eher mit einzelnen Bildrechten als mit GEMA und Konsorten zu tun). Aber § 51 sagt folgendes dazu:
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
[...]
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbstständigen Werk der Musik angeführt werden.

Bin mir selbst nicht sicher wegen der Interpretation dieses Absatzes. Aber da die GEMA ja idR Inhaber der genannten Nutzungsrechte ist, würd ich im Zweifelsfall dem bereits geposteten glauben schenken:
Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?

Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich in einer Diskothek aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Diskothekenbetreiber zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.
(Aus: http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/)

Gruß rai
 
Ups, da fällt mir eben auf daß der Thread ja schon "uralt" ist. Egal.

Mein Senf:

Ich war letztes Jahr auf mehreren illegalen Outdoor-Partys. Manchmal wurde mit gebrannten CDs oder "geklauten" mp3s aufgelegt, manchmal mit gekauftem Material.

Ist es für die GEMA in Ordnung, wenn so eine Party mit gekaufter Musik bespielt wird? Oder geht "illegal veranstaltet" gar nicht?

Wollte die GEMA nicht letztens irgendwas von singenden Kindergartenkindern?

Ich weiß ja nicht wo ihr so wohnt, aber hier (Rhein-Neckar-Gebiet) gibt es kaum eine Party/Kneipe/Disko, wo nicht (auch) mit kopiertem Material gearbeitet wird. Außer den paar Läden, wo noch mit Vinyl aufgelegt wird.
 
@Raigon:

Super ausführung und bis auf einige Details auch völlig richtig!

Software wird z.B. grundsätzlich anders behandelt als Musik - das haben die damals in der Anlage 8 im UrhG so eingeführt.

Was noch dazu kommt, ist das die Gema laut HP das spielen von Kopien grundsätzlich erlaubt, wenn der Digitalaufschlag bezahlt wird. So wird so gesehen kurzzeitig und in einvernehmen mit dem Urheber, das Recht erworben Musikkopien spielen zu dürfen, die sonst nur zum eigenen privaten Gebrauch verwendet werden dürfen.

Sonst sind deine Ausführungen aber weitestgehend richtig.
 

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