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Das Blöde ist ja, dass jeden Tag ein Dummer aufsteht, der es dafür macht.Es ist zwar Ausbeutung aber da gehören immer noch 2 zu. Der der ausbeutet und der der es mit sich machen lässt
Ausserdem hinkt ein weiteres Argument in den Ausführungen von ost:ruhr: In Diskotheken, in denen Mainstream, Partymusik und Querbeet läuft(ja, sowas soll es geben), gehen Gäste zu 99 % nicht wegen eines bestimmten DJs hin
Ausserdem hinkt ein weiteres Argument in den Ausführungen von ost:ruhr: In Diskotheken, in denen Mainstream, Partymusik und Querbeet läuft(ja, sowas soll es geben), gehen Gäste zu 99 % nicht wegen eines bestimmten DJs hin; dass heisst nichts anders als das der DJ ansich hier keine Leute in den Club zieht, sondern eher das eigentliche Partykonzept. Wirklich bekannt sind und werden jene DJs in Bezug auf die Masse der Gäste nicht. Folgt man obiger Argumentation, bräuchten DJs, die in oben genannten Diskos auflegen, sich keinerlei Hoffnung auf Bezahlung machen. Soviel zu "DJ Soundso zieht nix, als bekommt er auch nix"---
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines nicht offensichtlich rechtswidirig hergestellten Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zu Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenen Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.
Wenn das in Ordnung ist, dann kaufen wir doch ab jetzt hier im Forum die MP3s immer zusammen.
Das ist leider nicht richtig. Im UrhG gibt es die sogenannte Beweislastumkehr. D.h. beweisen muss es am Ende der, der das Werk auch benutzt. Wenn ihr also mal 'n paar Kollegen an****** wollt, ab zum Staatsanwalt und behaupten der Track sei eigtl. von euchIn Deutschland ist man aber immernoch so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. [...]
Das ist so leider etwas undiffenrenziert. Im Grunde natürlich richtig, die Kopie einer Raubkopie ist immer noch illegal, aber Interessant wird das Ganze wenn man sich fragt inwiefern man dafür belangt werden kann.gut, da hab ich ja oben schon geschrieben, in dem punkt war ich nicht ganz sicher.
ist halt auch nur die vorraussetzung, dass auch diese datei rechtlich erworben wurde - ne privatkopie von ner raubkopie ist immernoch ne raubkopie.
Nein, die darfst Du dann nicht mehr spielen. Normalerweise sollte es nach Gema so sein, dass Du das Original mitführst, wenn Du die Kopie spielst. Das hat den Hintergrund, dass man diesen einen gekauften Titel nicht an zwei Orten gleichzeitig spielen kann. Genau das ist Thema des Threads.Das Musikstück selbst (unabhängig davon ob Privatkopie oder Original), darfdann natürlich auch gespielt werden. Und für die verwendung zahlt der Club dann auch pauschale GEMA-lizenzen.
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
[...]
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbstständigen Werk der Musik angeführt werden.
Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?
Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich in einer Diskothek aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Diskothekenbetreiber zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.
(Aus: http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/)
Und ein Set zum hören währe auch mal intressant. Wenn du doch so gut bist das dich alle haben wollen.