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Samoht
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Darf ein DJ einen Mix als CD oder im Internet zur Eigenwerbung oder zum Verkauf anbieten?
Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende Rechte klären:
1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Auskunft, wer der zuständige Musikverlag ist, kann die Repertoiresuche auf der GEMA-Homepage www.gema.de/repertoiresuche/ oder die Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, Telefon 030/21245-450, geben.
2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur
Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de. Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, ind@gema.de, Telefon 089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der GEMA: multimedia@gema.de Telefon 089/48003-800.
War's das nun mit Promomixen und Onlinestellen von Mixsets im Allgemeinen?
Wie seht ihr die Thematik?!