Also, im österreichischen Recht (das sich hier, wie ich unterstelle, nicht allzu sehr vom deutschen unterscheiden wird) gibts eine Regelung bei Verträgen, dass, wenn nicht Entgeltlosigkeit explizit ausgemacht wurde, ein 'angemessenes Entgelt' als bedungen gilt. 50,- sind wohl nicht angemessen, es gibt auch keinen Vertrag, der bestätigen würde, dass du mit 50,- einverstanden warst. Die einzigen Unterlagen, nämlich die Endabrechnung des Organisators, zeigen, soweit ich das verstanden habe, dass mit dir 150,- ausgemacht waren. Das belegt deine Aussage zu dem mündlich geschlossenen Vertrag (der im übrigen volle Rechtsgültigkeit besitzt und nur das Manko der komplizierteren Beweisbarkeit trägt).
Gefallen lassen würde ich mir das nicht. Vielleicht gibts bei dir irgendwo eine kostenlose anwaltliche Erstberatung, da würd ich mal den Fall schildern. Und vielleicht bringst du mal deine Sicht der Dinge den anderen schriftlich zur Kenntnis.
Und: ja, 150,- inkl. Transport, Auf- und Abbau halte ich für einen Freundschaftspreis.
Grüße,
muecke.