Bei welchem Verein "anmelden"? BUMA/STEMRA vs. GEMA

Bodylotion

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Hallo Leute,
wurde bzgl. DJ gig/Wiedereinstieg gefragt.

a) Der Veranstalter meldet seine Veranstaltung an, wie gehabt - kapiert.

b) Für mich als DJ geht es um die Kopie-Lizenzen (Export of Stick per rekordbox)
Das Repertoir das ich spiele ist zu 95% BUMA/STEMRA, Rest GEMA.

Jetzt die große Frage bei welchem Verein ich mich melden soll damit kein Mimimi. Könnt ihr mir weiterhelfen?

(Ich kenne deutsche DJs, die auf größen Events spielen und aus dem gleichen Grund bei BUMA/STEMRA sind. Die sind nicht bei der GEMA. Die tragen nach jedem gig ihre gespielten tracks in der BUMA/STEMRA- app ein - fertig. Lt. denen wäre das handlicher und es hätte nie Probleme gegeben. Aber so ganz zufrieden bin ich damit nicht)


Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Wenn ich die GEMA selbst frage, sagen die natürlich "komm zur GEMA ;)".


VG
 
Wenn du damit beruflich Geld verdienst und tatsächlich für jeden einzelnen Track nachhalten kannst über welche Verwertungsgesellschaft der abgegolten wird,
dann würde ich sagen, du brauchst beide um sicher zu sein, wenn du kein Mimimi willst.
In Deutschland gilt die GEMA-Vermutung, so dass du im Zweifelsfall nachweisen musst, dass auch nicht ein einziger Titel der gespielt wurde zu deren Repertoire gehört.
Ansprüche anderer Verwertungsgesellschaften bleiben davon natürlich unberührt, ist ja klar.
Bei der GEMA funktioniert das mit den Kopien theoretisch ganz einfach: Du lizensierst einmalig deinen "Altbestand" (unendliche Menge bis Stichtag X) und dann einen Centbetrag pro Kopie über ein prepaid Volumen. Es ist der GEMA total egal welchen Track du kopiert hast, sie wollen nur Geld für die Anzahl.
Ich habe stark das Gefühl, dass da auch niemand nachfragen wird, wenn du deren "Jahresabo" zahlst ob diese Menge (die immer nach der Zeiteinheit verfällt wie Mobilfunkdatenvolumen) für dich auch ausreichend war. Hauptsache du zahlst.
Hier hast du die Möglichkeit über den Berufsverband Discjockey e. V. als Mitglied 20% auf alle deine GEMA-Rechnungen zu erhalten.
Auch über andere Verbände gibt es solche Rahmenverträge, z. B. DEHOGA oder ADTV.
Es soll Leute geben, die das als zusätzliche Einnahmequelle nutzen indem Sie anbieten die GEMA-Angelegenheit zu übernehmen, zu den bekannten Tarifen...
Einziger Wehrmutstropfen: die GVL macht meines Wissens ihr Inkasso über die GEMA, hat sich aber seit Einführung des VR-Ö noch immer nicht geäußert wieviel Gebühren sie pro Titel haben will. Hier könnte eine Falle lauern, denn es waren ursprünglich bis zu mehrere 100% des GEMA-Tarifes im Gespräch und wenn du dich ja bereits gegenüber der GEMA als Kopierer geoutet hast brauchen sie dir ja nur noch die Rechnung zu schicken...
Wo wir gerade bei Gerüchten sind: angeblich soll das "Verschieben" von Tracks nicht als Kopie zählen, also wenn du einen Titel auf Medium A "ausschneidest" und in Medium B "einfügst", so als würdest du eine Platte aus dem Regal in deinem Keller in dein Gigbag packen. Das erhöht nicht die Anzahl der Kopien und erzeugt damit auch keine Gebühr.
Ebenso hat man ja bei vielen Portalen die Möglichkeit beim Kauf erhalten, den Titel mehrmals runterzuladen, man hat also bereits mehrere Kopien gekauft.
Nun müsste man lediglich diese sagen wir 5 Kopien die man gekauft hat immer so hin- und herschieben, dass man nie mehr als 5 Dateien von dem Song hat und alles wäre safe.
Inwieweit das mit dem Rekordbox-Export kompatibel, umsetzbar oder argumentierbar ist kann ich nicht beurteilen.
Mit BUMA/STEMRA kenne ich mich nicht aus.
Überhaupt kann ich keine offizielle Beratung zu GEMA oder sonstigen Tarifen geben, dazu bin ich nicht kompetent. Ich gebe lediglich meine Meinung und Erfahrungen wieder sowie Hörensagen, wie auch geschildert. Teilweise beziehe ich mich auf "VR-Ö-FAQ"-pdf-Dokumente die auf der Webseite der GEMA zum download veröffentlicht waren, diese gibt es aber dort nicht mehr. Dementsprechend kann mir nicht getraut werden und definitive Aussagen gibt es nur von der GEMA selbst, ggf. sogar mehrere verschiedene jenachdem wen man dort fragt. Aber keine Angst, wenn sie im Nachgang feststellen, dass sie dir eine vermeintlich zu geringe Rechnung gestellt hatten, werden sie dir irgendwann eine Nachforderung schicken. Schließlich kann die GEMA ja nicht für ihre eigenen "Fehler" und "Falschaussagen" verantwortlich gemacht werden, oder?
Daher gilt wie immer: Vor Gericht, bei der GEMA und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
 
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