CD-Player geschrottet auf Party! Haftplichtversicherung wie geregelt ?

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Steve Lanahr

technoGEIL
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Celle / Buchholz
Hey,

Ich hab gestern auf ner Party aufglegt über Vinyl und CD Player.
Es war ein Rohbau und dummerweise hat der CD-Player zu viel Staub abbekommen.
Denke das der Lesekopf verdreckt / defekt ist.

Die CDs werden also nicht mehr gelesen / abgespielt.

Wir haben ausgemacht, dass der Veranstalter die Kosten der Schänden über seine Haftplicht regelt.

Die Frage ist. Wie gebe ich den Schaden am besten an, sodass ich mein Geld bekomme, auf was sollte ich achten ?! Was ist unbedingt erwähnenswert?

THX im vorraus

PS: ich weiß doof, aber aus Fehlern lernt man.
 
Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters wird sich weigern, diesen Schaden zu regulieren, da die Fahrlässigkeit eher Dir als ihm zuzuschreiben ist. In einem Rohbau ist grundsätzlich davon auszugehen, dass übermäßig viel Staub aufgewirbelt wird, und somit hätte eine entsprechende Gefahrvermeidung spätestens von Dir (z. B. durch Unterlassung) ausgehen müssen.
 
Moin,
an dieser Stelle ein Tipp. Es gibt bei der Gothaer eine Elektronikversicherung, die Standardschäden an elektronischen Geräten übernimmt. In der Abwicklung sind die sehr kulant. Die Versicherung ist eigentlich für jeden zu empfehlen, der viele teure Geräte hat. Einfach mal bei der Gothaer nachfragen, ich bin mir nicht sicher, ob es noch Neuverträge gibt.
Gruß eMKa
 
Wir haben ausgemacht, dass der Veranstalter die Kosten der Schänden über seine Haftplicht regelt.

Die Frage ist. Wie gebe ich den Schaden am besten an, sodass ich mein Geld bekomme, auf was sollte ich achten ?! Was ist unbedingt erwähnenswert

Meinst Du die Veranstalterhaftpflicht- oder eine private Haftpflichtversicherung?

IMHO musst Du deutlich herausstellen, dass der CD-Player in Folger der Veranstaltung kaputt ging. Auf der Veranstaltung kam es zu einer hohen Staubbelastung der Luft, in Folge dessen wurde ab XX.XX Uhr im CD-Player Modell bla keine CDs mehr eingelesen. ... Eine Inaugenscheinnahme am Folgetag bei einem autorisierten Fachhändler ergab, dass eine Reinigung nicht möglich/nicht ausreichend ist, sondern vielmehr Teil blubb ausgetauscht werden muss (Kostenvoranschlag/Angebot beiliegend). Vielleicht so, bin aber kein Experte auf dem Gebiet. Jedenfalls versteh ich das so, dass eh der Veranstalter die Schadensmeldung schreiben muss, ist ja seine Versicherung. Du kannst ihm natürlich zuarbeiten ;-)
 
Im Zweifelsfall würde ich wie LosMintos ein Schreiben verfassen. Hätte man sich vielleicht vorher drüber Gedanken machen müssen, ich werde in Zukunft auf solche Sachen achten ;-)
 
Es gibt bei der Gothaer eine Elektronikversicherung,

Die gibt es nicht nur bei der Gothaer, die gibt es fast überall und nennt sich Musikinstrumente Versicherung. Diese beinhaltet alle Geräte, die nicht über die Hausrat abgesichert sind, wie z.B. PA-Anlagen und Musikalien. DJ-Equipment kann man auch dort versichern.

Der Vorteil ist, dass die Sachen gegen räuberische Erpressung, Diebstahl, Raub, liegenlassen, fallenlassen, ... versichert sind.

Ich hatte damals so eine Verischerung. Einmal ist mir ein Heady weggekommen, er wurde anstandslos erstattet. Einmal bin ich mit einem Pult auf der Treppe ausgerutscht, Pult fiel herunter, wurde ohne Murren repariert. Öfter sind mir Mikrokabel weggekommen, auch diese wurden erstattet.


Allerdings ändert das jetzt auch nichts zum aktuellen Thread.
 

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