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Wenn überhaupt sollte man doch nur den Nachweis erbringen können (=belege mitführen etc.), dass es sich um legal erworbenes handelt, oder liege ich da falsch?
Sehe ich ach so. Aber ob's was nützt?Wenn überhaupt sollte man doch nur den Nachweis erbringen können (=belege mitführen etc.), dass es sich um legal erworbenes handelt, oder liege ich da falsch?
Wenn die Gema Dir die MwSt ausweist, dann ja, sonst nicht. Bei 1000 Titeln bekommst Du 1,55 zurück, WOW!die gema will geld von mir ??? kein ding . bekommen sie.
am jahresende hole ich mir das viva steuererklärung vom staat wieder .
Wenn überhaupt sollte man doch nur den Nachweis erbringen können (=belege mitführen etc.), dass es sich um legal erworbenes handelt, oder liege ich da falsch?
Sehe ich ach so. Aber ob's was nützt?
Wenn die Gema Dir die MwSt ausweist, dann ja, sonst nicht. Bei 1000 Titeln bekommst Du 1,55 zurück, WOW!![]()
Erstmal abwarten, bis es erste Verfahren dazu gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich verknackt werde, wenn ich die gespielten Titel nachweislich gekauft habeauch wenn diese nicht der fall ist, geht die gema trozaldemm zu 1000000000000% davon aus das es so ist.
Erstmal abwarten, bis es erste Verfahren dazu gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich verknackt werde, wenn ich die gespielten Titel nachweislich gekauft habe
Was ich noch nicht verstehe:
Wie soll ich downgeloadete Titel spielen, wenn ich mit CD auflege? Die muss ich mir erstmal brennen.
DJMatzeB-aka-MaBad: mach dich doch mal bitte immer erst komplett kundig... bis zum 31.12.2013 gibt es keine kontrollen....
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Sorry aber is bei mir anders.
Und wieder hat's jemand nicht verstanden: Wenn überhaupt, dann kommen USB-Sticks und gebrannte CDs weg und werden durch den Laptop ersetzt!
Sorry aber is bei mir anders.
Ich hasse Internetshops und liebe den guten alten Plattenladen.
Kaufe halt dort meine CD´s Vinyl und zieh sie auf meinem Laptop so mit sind bei mir die Mp3´s auf dem Laptop kostenpflichtig, nicht die CD´s.
Fasse deine Beiträge doch mal zusammen.
und wenn doch ???
Das ist eben die Frage - dass die bisherige Vermutung nicht eins zu eins übernommen werden kann ist klar. Nur habe ich den Verdacht, aufgrund der Beweisschwierigkeiten könnte es eben dann zu einer entsprechenden Abwandlung kommen.
Das alles hat nur nichts mit strafrechtlichen Konsequenzen zu tun. Da muss eben streng getrennt werden.
meine frage : gema vrö zwangsabgabe, bezüglich finanziel per steuer abzusetzten mit gewerbe...
antwort der netten dame am anderen ende .
alles was mit ihrem gewerbe als dj zu tun hat und diesen dient ist steuerlich absetztbar ...
am jahresende hole ich mir das viva steuererklärung vom staat wieder