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Wenn er über 16 ist bis 0:00uhr mit Mutti-Schein .. ja!
Disco | ab 16 | bis 24 Uhr | auch wenn ein volljähriger Freund dabei ist
Dann machen es ALLE Club's in meiner Umgebung falsch
Abschnitt 2, §4f
§ 4 Gaststätten
(1) ....
(2) ....
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
... Aber generell gilt: unter 18 bis max. 24 Uhr (ob nun mit oder ohne Mutti-Schein).
Ausser in Begleitung einer Personensorgeberechtigten / erziehungsbeauftragten Person!
Ähmm .. nöö? Wo steht das?
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
Also wenn man 16 ist und nen ausgefüllten Muttizettel + Aufsichtsperson dabei hat dann kann einem die Polizei gar nix, (außer man ist betrunken oder macht stress). Das Problem ist nur dass das in jedem Club anders geregelt ist, viele akzeptieren keine Erziehungsbeauftragungen...jau .. aber in beiden Fällen trotzdem nur bis
24Uhr.
Der sog. "Mutti-Schein" bezieht sich hier ja nur auf unter 16 Jährige, damit sie auch in den Genuss kommen bis 24 Uhr zu verweilen. Aber generell gilt: unter 18 bis max. 24 Uhr (ob nun mit oder ohne Mutti-Schein).
da gibt es ja auch noch die frage nach dem jugendarbeitsschutzgesetz wenn man in dem laden auflegt
da gibt es ja auch noch die frage nach dem jugendarbeitsschutzgesetz wenn man in dem laden auflegt