DJ Duo, einer Minderjährig

Hier in Berlin geht ab und zu die sog. Schülerparty durch die größeren Clubs. Wer unter 18ist und länger als 0 Uhr bleiben möchte, braucht Muttizettel mit Aufsichtsperson + eine Persokopie der Mutter, um die Unterschrift abzugleichen.
Die Persokopie wird zwar hoch angepriesen, allerdings drücken die Türsteher auch mal ein Auge zu, wenn man sie nicht hat.

Um nochmal auf das rechtliche zurückzukommen: Ich kenne das hier in berlin nur so . Vielleicht gibt es zwischen den Bundesländern aber Unterschiede?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Es gibt da 3 stufen nach die man die situation beurteilen kann.

1. Die ganz blauäugige: Wo kein Kläger, da kein Richter. Demnach kann man alles machen , was hier ja viele gerne Propangieren

2. Wenns den Cheffe nicht juckt machen wir das mal so. Damit kann sich der Clubbesitzer sehr tief in die nesseln setzen.

3. Möchte man Gesetzeskonform Arbeiten so das man nicht auf einmal sich mit Richtern und Staatsanwälten konfrontiert sehen möchte. Wenn man diesen Gedankenansatz hat wartet man einfach so lange bis der junge Herr vollschnäutzig ist und bewirbt sich dann, bis dahin übt man noch ein wenig auf den Partys von den Kumpels
 
Mir ist grad ein Artikel eingefallen der dazu passt. Also Arbeitsrechtlich.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,744758,00.html

Daran habe ich auch sofort gedacht, als ich den Thread gelesen habe. Da man als DJ-Duo im Club Geld verdient und demnach arbeitet, müsste um 23 Uhr Schluss sein. Sofern alles korrekt abgewickelt wird.

Ich wurde allerdings auch schon mit 15 in Großraumdiskotheken mitgenommen, als jüngster meiner damaligen Breakdance-Crew und wurde dafür auch regelmäßig bezahlt. Das war natürlich nicht angemeldet und von den Clubbetreibern kam lediglich ein rhetorisches "ihr seid ja alle über 18".

Ich würde mich als Veranstalter aber gar nicht auf soetwas einlassen. Es gibt eh mehr als genug DJ's auf dieser Welt. Wozu dann ein Minderjähriger?!
 
Weil das Publikum in diesen Clubs auch Minderjährig ist. Und zwar zu mehr als 40%. Ich kenne das Phänomen aus Hannover.
 
Ŝtef;6376036 schrieb:
Man merkt das auch übrigens an den Nick bzw. Künstlernamen.

Je mehr kryptische Zahlen da enthalten sind, desto jünger ist der Künstler...

Demnach bin ich und Deadmau5 so um die 13 Jahre alt.....:p
Nja, wir wurden jetzt zu nem DJ Contest eingeladen, wir gucken mal ob es jemanden stört und regeln das dann vor Ort.
 
Danke Stef.
5 steht für S. International anerkannt. :D
So lang ihr das dort nicht brei tretet stört das niemanden. Wirklich nicht.
 
Ihr könnt, so denke ich, den sog. "Erziehungsberechtigtenschein" NICHT für eine arbeitsrechtliche Tätigkeit anwenden. Das geht nicht.
Discotheken sind ein Arbeitsplatz mit besonderen Gefahren, das dürfte mit dem mitnichten abgedeckt sein. Ich hatt in ner Großraumdisse mal vor einigen Jahren einen 17-jährigen Vor-Dj (Gruß an Marco ;) ). Jetzt isser gut im Geschäft aber damals ging es nur, weil Mutti (auch schönen Gruß) DABEI war. Wenn die Erziehungsberechtigten DABEI sind, könnte es was werden, sonst aber sicher nicht.
Jeder Clubbetreiber spielt mit seiner Lizenz... Wenn Ihr es ihm verheimlicht, es kommt zur Kontrolle, dann wird er Euch dafür haftbar machen und das kann teuer werden.... Ich würde die paar Monate (wenn es denn so ist) einfach abwarten. Das ist das Beste.


Viele Grüße

Harry


P.S:
Meiner Meinung nach hat mit 17 niemand mehr nach 0:00 Uhr etwas in der Disco verloren aber das ist ein anderes Thema....
 
Wir haben da doch gerade eine sehr prominente sache im TV, Bei DSDS der Kanidat darf nur bis 22 Uhr auftreten und muss danach von der Bühne runter und darf noch als Gast an der Veranstaltung teilenhemn weil die eltern da sind. Genauso ist es mit minderjährigen DJ´s in Discos
 
Weiß jemand wie es da in österreich aussieht? Mein kollege ist 21 und ich bin 17.
In meinem bundesland ist der ausgang für über 16-jährige bis open-end gestattet.
Wir haben zwar schon in mehreren clubs, bars etc. aufgelegt, aber mich würds trotzdem interessiern (sie haben nie nach dem alter gefragt).
 
Weiß jemand wie es da in österreich aussieht? Mein kollege ist 21 und ich bin 17.
In meinem bundesland ist der ausgang für über 16-jährige bis open-end gestattet.
Wir haben zwar schon in mehreren clubs, bars etc. aufgelegt, aber mich würds trotzdem interessiern (sie haben nie nach dem alter gefragt).

Würde mich auch interessieren. Zur österreichischen Rechtslage findet man hier ja recht wenig.
 
habt ihr in österreich eig sowas wie ne gema??

sry ist grad bissel offtopic aber würd mich mal interessieren
 
ja das weiß ich.

aber wie schauts mit dem rest vom rechtlichen aus (Bezahlung, brauch ich eine lizenz, etc.)?
 

Neue Themen


Zurück
Oben