erschleichung von ruhm...

DJ Chris Angel

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hey,

ich habe gerade was gefunden was mich bissel sehr stutzig gemacht hat.
eine party hat ein unternehmen mit der technischen ausrüstung beauftragt und zwar das unternehmen prolite events.

weil das mich mal interessiert hat habe ich die mal gegoogelt und es kam eine ziemlich beachtliche firma heraus. die hatten schon mit allen möglichen showgrößen gearbeitet und hatten die rechtsform gmbh.

ich hatte nur die falsche firma gegoogelt. die richtige firma ist ein einmann unternehmen.
hier der unterschied:

http://prolite-events.de/
http://prolite-event.de/

ist sowas eigentlich erlaubt? im prinzip sind das doch die gleichen namen von unternehmen. bin grad bissel verwirrt....
 
Theoretisch könnte man auf Grundlage des Markenrechts dagegen vorgehen. Sowas passiert immer mal wieder, auch bei geringerer Ähnlichkeit. Maßgeblich dürfte hier sein, ob die Marke ordnungsgemäß in Deutschland angemeldet ist.
 
Gibt da den Grundsatz der Firmenausschließlichkeit, doch der tritt nur auf wenn sich die Firmen in einem Ort befinden. Ansonsten müsste die "orginale" firma sich seinen Namen Markenrechtlich schützen lassen um Nachahmern keine Chance zu lassen!


MfG flO
 
Gibt da den Grundsatz der Firmenausschließlichkeit, doch der tritt nur auf wenn sich die Firmen in einem Ort befinden.
Genau, der handelsrechtliche Firmengrundsatz der Unterscheidbarkeit, der nach § 30 I HGB besagt, dass keine Verwechselungsgefahr bestehen darf und dies auf Firmen innerhalb eines Ortes bzw. einer Gemeinde bezieht.
Gleichwohl stelle ich mir die Frage, ob im konkreten Fall der Sinn über den Wortlaut der zitierten Vorschrift hinaus gewahrt ist. Denn im Internet können die Präsenzen von jedem beliebigen Standort aus aufgerufen werden. Und wenn die Domain sich etwa sehr stark ähnelt und wie hier nur ein einziges "s" einen Unterschied zwischen beiden Firmen machen würde, hätte ich hinsichtlich der Verwechselungsgefahr nicht unerhebliche Bedenken. Ob in derartigen Fällen eine teleologische Extension des § 30 I HGB geboten ist bzw. überhaupt in Betracht kommt, müsste ich allerdings in 'nem Kommentar zum HGB nachschauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
sie weiß davon, weil ich sie verwechselt habe^^
den den ich am aperat hatte hat auch gesagt dass er mal nachfragt wer denn den auftrag vergeben hat, dann kam raus dass die das nicht sind, dann habe ich mal weitergesucht und dann bin ich auf den 2. namen gestoßen. hab das denen mal rüber gemailt, seither aber nichts mehr gehört, keine antwort, nichts.
 
Würde nicht unbedingt sofort vom schlimmsten Fall ausgehen: Möglich wäre ja auch, dass es tatsächlich nur ein blöder Zufall war und der eine entweder gar nichts vom großen Mitbewerber weiß oder geglaubt hat, das sei egal. Ist zwar auch grob fahrlässig, aber naja.

Markenrechtlich auf jeden Fall nicht rechtens - aber nur die Prolite Event GmbH selbst kann eine Abmahnung schreiben.
 

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