Filesharing in Italien legal

CoarseBeat

---==>>BLUBB<<==-
Dabei seit
9 Feb 2004
Beiträge
1.763
Reaktionen
51
Da fällt mir nix mehr ein:
Oberstes Strafgericht: File-Sharing in Italien legal
Italien hat der Musik- und Filmindustrie gesagt, sie solle sich vom Acker machen. Das oberste Strafgericht entschied, dass das Herunterladen von Musik, Filmen und Software über das Internet kein Verbrechen darstellt, solange kein Profitstreben damit verbunden ist.
Click here to find out more!

Diese Entscheidung erging zu Gunsten zweier Studenten des Turiner Polytechnischen Instituts, die 1994 ein P2P-Netzwerk für den Austausch von Dateien aufgebaut hatten. Sie waren zuvor in einer niedrigeren Instanz der illegalen Vervielfältigung als schuldig befunden und zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Eine Berufungshandlung hatte das Strafmaß bereits auf drei Monate reduziert.

Das oberste Strafgericht hob nun jedoch beide Urteile auf und entschied, dass der Download von Computerdateien aus solchen Netzwerken ohne Gewinnabsichten nicht strafbar sei.

Damit ist der Download entkriminalisiert. Die Umgehung von Kopierschutztechniken bleibt jedoch auch in Italien weiterhin strafbar, was zu weiteren widersprüchlichen Urteilen führen könnte.

Für die P2P-Befürworter stellt das Urteil jedoch einen Meilenstein dar, da der Download selbst nicht mehr strafrechtlich relevant ist.
Quelle: http://de.theinquirer.net/2007/01/24/oberstes_strafgericht_fileshar.html
 
rofl... aber das wird nicht so bleiben. die gestzeslage wird angepasst werden.
die eu-tante von virgin wird da schon drum kümern

edit: so schauts wohl tatsächlich aus:

Bevor noch weitere Jubelrufe ertönen und Schaaren von Downloadern ins vermeintlich gelobte P2P Paradies Italien pilgern, eine Richtigstellung:
Es wäre nicht Italien, gäbe es auch in Hinsicht der
Berichterstattung kein Chaos.

1.) Das Urteil der Cassazione (ob. Gerichtshof) bezog sich auf einen
Download mittels FTP- Server der beiden angeklagten Studenten und ist somit nicht vergleichbar mit einem Download mittels P2P.

2.) Das Gericht berief sich bei der Urteilsfindung auf der Gesetzeslage von 1999! Inzwischen gab es aber bereits mindestens fünf Novellen, welche sich alle verschärfend auszeichneten.

Fazit: es hat sich eigentlich absolut nichts geändert, ein download mittels P2P von geschützten Material ist und bleibt illegal!! Leider.


zitat von nem kommentar
 
Also doch nix mit dem legalen downloaden von illegal gerippten Sachen ;) ... sonst wären bestimmt die hälfte aller Deutscher Italiener geworden... trotz WM ... ;)
 

Neue Themen


Zurück
Oben