Haftung Eigenes Equipment vertraglich absichern?

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spacecowboy3

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Hallo zusammen,

kurze Frage. Weiss jmd. wie man es am besten formuliert, wenn man mitgebrachtetes Equipment absichern möchte, so dass der Veranstalter im etwaigen Schadenfall dafür haftet.

Z.B. für den Fall, dass ich Kohle bekomme, wenn ein Betrunkener (Unbekannt, keine Personalien festgestellt) mir was in den mitgebrachten Mixer schüttet.

Dürfte ja eine bekannte Situation sein, weil vorallem Musiker immer ihr eigenes Equipment mitbringen.

Reicht eine kurze Ausformulierung wie
"Für den XX.YY.2008, in der Dauer von X-Y übernimmt Partei X für das Equipment ZZZ von Partei Y (man selbst) die Haftung für nicht selbstverschuldete Schadensfälle. Unterschrift fertig"

danke und lg
 
So ich hab mich jetzt nochmal schlau gemacht:

So dürfte es klappen, einfach ein Zettel mit folgenden Text - bitte Gegenmeinungen dazu (zur Info: da es freundschaftlich ist, gibts hierbei keinen eigenen Booking Vertrag ):

"
Veranstalter:
Ansprechpartner
Adresse
Stadt
xx

Künstler:
xx
xx
xx
Tel:xx

Veranstaltungsdatum
Veranstaltungsort
Zeit &Dauer

Vereinbarung über die Haftung von Equipment des Musikers

Der Veranstalter ist für die Sicherheit der vom Künstler mitgebrachten Utensilien verantwortlich. Bei Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte, haftet der Veranstalter für den Schaden.

Unterschrift 1 - Unterschrift 2


geht das?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man den Verursacher dingfest machen kann, zahlt hoffentlich dessen Haftpflicht.

Sonst Veranstalterhaftpflicht tageweise abschließbar über Spezialversicherer der Medienwirtschaft www.vdmv.de oder www.erpam.de als Versicherungsmakler

Wir haben eine Equipmentversicherung abgeschlossen, die auch solche Schäden abdeckt im Mobilbereich. Selbstbehalt 500 €
 
Aus meinen Verträgen /AGB:

Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer (vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. des überschreitenden Zeitraumes und der Auf- und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten Personals und der eingebrachten Anlagen und Tonträger des Auftragnehmers.
 
hi,

nun ich halte solche vertragsinhalte eher für bedenklich.

als gastgeber der privatmann ist und der einfach nur gute mucke haben will ( und dafür auch bezahlt ), würde ich sowas NICHT unterschreiben.

gedanken als gastgeber:
als gastgeber kann ich nicht den zustand der technik im vorfeld erkennen und muß dafür haften...
auch für das was eventl. die gäste anstellen, soll ich haften...
und wenn der dj sein equipment beim abbau unbeobachtet lässt und sich beklauen lässt, dann soll ich haften...
usw., zuviele faktoren wo man haftet.

sicherlich kann vieles vertraglich vereinbart werden, besagt aber nicht das es rechtlich haltbar ist und beim prozeß der dj nicht doch dumm dasteht.

aber ich denke es geht einfacher...
diese punkte im vertrag offen lassen und eine elektronikversicherung abschliessen, kostetet nicht die welt und man ist auf der sicheren seite!!!

ausserdem ist so die technik auch vor diebstahl zu hause abgedeckt.
dies deckt keine hausrat...
 
Also meine bzw. unsere Hausrat deckt meine Sachen ab, wenn sie mir durch nen Einbruch gestohlen werden, durch ne Überschwemmung kaputt geht, oder sonst was.

Dies kann anders sein, wenn man die Sachen beruflich nutzt, sollte man beruflich genutzte Gegenstände nicht mitversichert haben - aber auch das ist über die Hausratversicherung meistens möglich. Ab wann eine berufliche nutzung der Anlage eintritt weiß ich nicht. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass es erst dann der Fall ist, wenn ich Gewerbe anmelden muss.
Im Sinne des Grundgesetzes ist ein Beruf"(...)eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient (Art.12 GG)".

Solange ich das Teil aber nur im Keller stehen habe oder höchstens auf Privatpartys zum Spaß damit auflege, ist das Teil laut dem Vertrag hier im Haus ganz sicher Versichert.
Da muss halt jeder selbst schauen, was die Versicherung sagt und wie man das Teil nutzt...
Von Pauschalisierungen halte ich wenig... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Veranstalter ist für die Sicherheit der vom Künstler mitgebrachten Utensilien verantwortlich. Bei Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte, haftet der Veranstalter für den Schaden.
so ähnlich steht es bei mir im vertrag.
 

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