Lizenzvertrag vorzeitig kündigen

B

BlackWhiteProject

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Moin,

ich habe vor zwei Jahren eine Single produziert, die auch released wurde. Problem, das war ein großer Reinfall. Leider bin ich aber noch bis 2018 an den Vertrag gebunden und deshalb müsste ich meine neuste Produktion dort erstmal vorstellen und ich habe Angst, dass denen das gefällt (Produktion ist um einiges besser als die erste), aber es wieder genauso abläuft, wie beim ersten Mal (viel versprechen, aber nichts machen).
Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag (im Anhang) vorzeitig ohne Strafe herauszukommen?
Würde es schon reichen, wenn das Label gegen einen Punkt verstoßen hat (Nur auf drängen bisher eine einzelne Abrechnung bekommen, halbes Jahr verspätet)?

Gruß
Jens
 

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  • vertrag.doc
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:confused:
Hast doch nur einen Vertrag für "folgende Schallaufnahmen des Titels: ``Feel´´ BlackWhite Project"
01 Radio vers.
02 DJ Schwede rmx
03 Extended vers.


Hat doch also nix mit neuen Produktionen zu tun!


PS:
eine Umsatzbeteiligung nach allen Abzügen von 18%
:eek::eek: Meine Fresse! :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, es geht mir um folgendes:

§ 9 Laufzeit / Option

(5) Der Lizenzgeber räumt der Firma bei der Auswahl der Folgeproduktionen ein Mitspracherecht ein. Zur Abstimmung werden Programmbesprechungen abgehalten, sobald ein Vertragspartner den Wunsch dazu äußert.

PS:
hatte damals mal bisschen nachgeforscht und die Ergebnisse lagen zwischen 15% und 25%, dachte mir also, ist dann ja nicht schlecht für nen Einsteiger.
Naja, im Nachhinein hätten es eher 80% sein müssen, da wohl eher keine Werbungskosten angefallen sind, ich habe zumindest nie was gesehen
 
Naja, es geht mir um folgendes:

§ 9 Laufzeit / Option

(5) Der Lizenzgeber räumt der Firma bei der Auswahl der Folgeproduktionen ein Mitspracherecht ein.

Welche Folgeproduktionen? Betreffend der oben genannten Produktion? Oder welche werden hier gemeint? ;)
Also wenn ich mir die Sache da so ansehe, würde ich mir da kein großen Kopf machen das die dir mit irgendwelchen Anwälten kommen würden. So "BoomBoom"-mäßig sind die bestimmt nicht drauf :D
 
ganz ehrlich: ich würde bei nem darauf abgerichteten anwalt anrufen und fragen, was da ne auskunft zu kostet. so unglaublich viel wirds ja nicht sein (ein erstberatungsgespräch in zivilrechtlichen dingen kostet imho maximal 250€) und dann hast du ein für alle mal klarheit darüber.

aber achtung: bereits das erste telefonat kann kosten verursachen, so dir der anwalt rechtliche auskünfte erteilt. drum frag vorher ganz genau nach, ab wann was wieviel kostet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich würde hier klar trennen und einen neuen Projektnamen wählen.

Ansonsten darf dir nur ein zugelassener Anwalt hierzu eine Rechtsberatung geben.

Ich persönlich würde sagen das ein Neues Projekt keine Folgeproduktion des ersten Projektes ist. Folgeproduktion wäre für mich ein neuer Hit des ersten Projektes.

Ich bin auch ein Schelm aber soweit ich sehe hast du dich nicht absolut mit all deinem Tun und Schaffen gebunden.
 
Hallo,
bin kein Jurist, nur Laie, aber imho, ist der Vertrag sehr schwammig auafgestellt.
Wie schon erwähnt, such Dir am besten einen Fachanwalt für Medienrechte (aufpassen!), für die Erstberatung bist du in der Regel nicht über o.g. 250 Euro. Ein höheres Honorar wäre dann auch schon zweifelhaft...
Viel Glück
Lg
silvo
 
uih aus der Umgebung von Hangover...

Egal, da es deine erste Nummer war, rate ich dir dringlichst und kosten-, wie auch nervenschonend, ändere deinen Projektnamen und gut ist.

Der Vertrag ist mit standardisierten Floskeln versehen, naja hättest du jetzt schon 20 EP's am Start würde ich mir Rechtsbeistand suchen und um vorzeitige Vertragsauflösung beten, aber so...

Aber deine 80% sind Illusion ;)

LG
Hyline
 
Danke für die Antworten, Projektname ist sowieso ein anderer, da es eine Einzelproduktion ist, allerdings Schade um den Namen und das dazugehörige Design.
 

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