SlickJackson
Slicker than the Average
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Das Thema Ebay haben wir hier schon zig tausend mal durchgekaut und ich könnte ja auch im Juraforum einen Fred dazu eröffnen, aber ich denke hier werden sich schon einige DJF-User im Forum fragen: "Was is egtl. neu und was bedeutet es für mich?" (ich bitte um eher unverständlichere passagen, oder solche welche eben evtl. mehr Aufmerksamkeit verdienen...)
Da die Änderungen ziemlich umfassend sind, würde ich sagen macht jeder der denkt nen funken Ahnung zu haben, einen Teil des Grün hervorgerufenen Textes, auf jender site hier: http://pages.ebay.de/help/community/aenderung-agb.html
So wie ich das verstehe, macht also nichtmehr ausschließlich Ebay Werbung (also in form von besonders hervorgehobenen Angeboten, Galleriebildern, usw...) sondern lässt auch Andere Werben. In welcher Form kann ich mir nur nicht so ganz vorstellen. Ausser eben auf eigenen Homepages beispielsweise. (ich denke da können dann Händler direkt Ebayauktionen auf ihren eigenen Unternehmenssites zeigen)
Was mir nur nicht gefällt ist die sache hier: "[...]und in E-Mails bewerben können"... wenn ich das richtig verstehe.
Jetzt auch noch in den AGB festgehalten.
Da sichert sich Ebay aber schon recht stark vor evtl. zivilrechtlichen Schadensersatzklagen ab. (Ob das so gut ist, und die Sicherheit evtl. drunter leidet? Siehe auch Absatz 8)
Mfg
Da die Änderungen ziemlich umfassend sind, würde ich sagen macht jeder der denkt nen funken Ahnung zu haben, einen Teil des Grün hervorgerufenen Textes, auf jender site hier: http://pages.ebay.de/help/community/aenderung-agb.html
(2) eBay bewirbt den eBay-Marktplatz selbst und stellt auch Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Daten und Informationen der angebotenen Artikel zur Verfügung, damit diese die Artikel auf ihrer eigenen Website, in Softwareapplikationen und in E-Mails bewerben können.
So wie ich das verstehe, macht also nichtmehr ausschließlich Ebay Werbung (also in form von besonders hervorgehobenen Angeboten, Galleriebildern, usw...) sondern lässt auch Andere Werben. In welcher Form kann ich mir nur nicht so ganz vorstellen. Ausser eben auf eigenen Homepages beispielsweise. (ich denke da können dann Händler direkt Ebayauktionen auf ihren eigenen Unternehmenssites zeigen)
Was mir nur nicht gefällt ist die sache hier: "[...]und in E-Mails bewerben können"... wenn ich das richtig verstehe.
Naja... was soll ich groß sagen... das alte leidige Thema mit den Abzockern.(7) Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt eBay nur sehr begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen, ist es daher nicht ausgeschlossen, dass für ein Mitgliedskonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jedes Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.
Jetzt auch noch in den AGB festgehalten.
Da sichert sich Ebay aber schon recht stark vor evtl. zivilrechtlichen Schadensersatzklagen ab. (Ob das so gut ist, und die Sicherheit evtl. drunter leidet? Siehe auch Absatz 8)
Mfg