Neue Ebay AGB

SlickJackson

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Das Thema Ebay haben wir hier schon zig tausend mal durchgekaut und ich könnte ja auch im Juraforum einen Fred dazu eröffnen, aber ich denke hier werden sich schon einige DJF-User im Forum fragen: "Was is egtl. neu und was bedeutet es für mich?" (ich bitte um eher unverständlichere passagen, oder solche welche eben evtl. mehr Aufmerksamkeit verdienen...)

Da die Änderungen ziemlich umfassend sind, würde ich sagen macht jeder der denkt nen funken Ahnung zu haben, einen Teil des Grün hervorgerufenen Textes, auf jender site hier: http://pages.ebay.de/help/community/aenderung-agb.html

(2) eBay bewirbt den eBay-Marktplatz selbst und stellt auch Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Daten und Informationen der angebotenen Artikel zur Verfügung, damit diese die Artikel auf ihrer eigenen Website, in Softwareapplikationen und in E-Mails bewerben können.

So wie ich das verstehe, macht also nichtmehr ausschließlich Ebay Werbung (also in form von besonders hervorgehobenen Angeboten, Galleriebildern, usw...) sondern lässt auch Andere Werben. In welcher Form kann ich mir nur nicht so ganz vorstellen. Ausser eben auf eigenen Homepages beispielsweise. (ich denke da können dann Händler direkt Ebayauktionen auf ihren eigenen Unternehmenssites zeigen)
Was mir nur nicht gefällt ist die sache hier: "[...]und in E-Mails bewerben können"... wenn ich das richtig verstehe.

(7) Eine Überprüfung der bei der Anmeldung hinterlegten Daten führt eBay nur sehr begrenzt durch, da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen, ist es daher nicht ausgeschlossen, dass für ein Mitgliedskonto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden. Jedes Mitglied hat sich deshalb selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen.
Naja... was soll ich groß sagen... das alte leidige Thema mit den Abzockern.
Jetzt auch noch in den AGB festgehalten.
Da sichert sich Ebay aber schon recht stark vor evtl. zivilrechtlichen Schadensersatzklagen ab. (Ob das so gut ist, und die Sicherheit evtl. drunter leidet? Siehe auch Absatz 8)


Mfg
 
DDD schrieb:
Das war es doch vorher auch schon ?!

Alleine das automatische Verifizierungsverfahren über die SCHUFA öffnet dem Missbrauch doch schon Tür und Tor.

Allerdings muss man wohl sagen, das andere Verfahren wohl exorbitant aufwändig wären.
Dennoch - ebay verdient einen Haufen Geld damit.
Daher sollten die sich schon mal was wirklich gutes einfallen lassen.
Das kann's auch nicht sein, einerseits als Betreiber einer Handelsplattform
dicke zu verdienen aber alle Verantwortung durch AGB abzuwälzen.

das seh ich genau so!
 
Als ich mich damals bei Ebay angemeldet habe, kam noch ein Brief zu mir nach Hause mit den, soweit ich mich erinnern kann, Zugangsdaten. So eine Vorgangsweise würde wahrscheinlich den Missbauch wieder etwas eindämmen.
 
Hatte ich schon erwähnt das ich gegen Ebay eine Verfügung erwürgt habe.......die wollten nicht, mussten aber. Mama Justizia hat geholfen, der Weg war aber soooooooo Steinig.

Und Ebay ist bei mir komplett gelöscht.....Saftladen.

Bin abgezockt worden, Ebay nimmt die Daten des Jusers raus (Beschwerten) und erzählt mir dann das ich ja die Kontaktdaten erhalten habe. War aber nie so, und Ebay schaltete dann auf Stur - und ich stand da wie ein Depp.

Anwalt, Staatsanwalt, und ca. 167 mal die Mail "ich bin die Schnecke B und möchte Ihnen helfen", sven.man kurz vorm austicken........

Und dann war Schluß mit Lustig, ich kann BÖSE werden...... :D
 
ich verstehe komplett nicht was du sagen willst sven.man :p
erzähl mal bitte nochmal mit ordentlichen sätzen... :)
 

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