nur für kleine vorhaben - FREIBERUFLICH oder GEWERBE?

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DerbyStar

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nach studenlangen recherchieren bin ich auf noch immer keinen grünen zweig:

GEWERBE anmelden oder die therotisch einfachere form FREIBERUFLICH:

ich lege nicht gewerbelich, es kann aber hier und da (5-6 im Jahr) mal sein, dass eine Rechnung bei sozialen oder öffentlichen Einrichtungen geschrieben werden muss.

Laut http://www.freelancer-blog.de/freiberufler-oder-gewerbe/ und diversen Aussagen ist freiberuflich das bessere und unkomplizierteste, da ich student bin und es auch nur nebenher mache und wie gesagt unregelmässig.

Vorteile des Freiberuflers:
Aber wo liegt überhaupt der Unterschied? Was bedeutet es konkret wenn du Freiberufler bist?
Du brauchst kein Gewerbe anzumelden.
Du musst also auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Ebenso fällt auch der Eintrag ins Handelsregister weg.
Du bist kein Mitglied der IHK.
Du brauchst keine doppelte Buchführung und musst keine Bilanz abgeben.
Es reicht wenn du eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) beim Finanzamt einreichst.

diese aussagen bezogen sich allerdings nicht auf DJ sondern allgemein. jetzt weiss ich gar nicht ob der DJ unter MUSIKER, also damit KÜNSTLER fällt, da das vorraussetzung ist, damit das finanzamt darüber urteilen kann.

ich hab jetzt gerade viel gefährlich halbwissen gelesen, weiss es hier jemand konkret weil er in der gleichen lage ist? wie hoch ist der freibetrag?

wie gesagt es geht um niedrige gagen und wenig einkommen im jahr, und den kleinstmöglich aufwand an firmen-bürokratie. ich will einfach nur "legale rechnungen" schreiben
 
jetzt weiss ich gar nicht ob der DJ unter MUSIKER, also damit KÜNSTLER fällt,

Erschaffst du Musik? Bzw. schaffst du Kunst? Als DJ spielst du ja eigentlich nur entsprechende Musik ab. (Ähnlich wie ein Aussteller Fotos präsentiert ;) )
Somit ist ein reiner DJ eher ein Dienstleister.
 
Ich würde dir trotzdem empfehlen, dich mal mit dem Gewerbe zu beschäftigen. Wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, musst du zwar eine Umsatzsteuererklärung abgeben, du kannst aber auch bei allen Einkäufen die Mehrwehrtsteuer abziehen. Wenn du des Öfteren Sachen einkaufst, könnte sich das lohnen. Du musst nur in den ersten zwei Jahren monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (was aber elektronisch mit dem ElFo in zwei Minuten erledigt ist) und die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.

Hier im Forum ist Tenor, dass es vom Glück abhängt, ob DJ als Freiberufler akzeptiert wird.

Gruss
 
Da ich zufällig bei dem Verein arbeite kann ich dir kurz und schmerzlos sagen, dass die Tätigkeit als reiner DJ, ohne selbst ein künstlerische Gestaltungshöhe zu erreichen (wie es Whilo auch schon erläutert hatte) Gewerbebetrieb ist.
Wenn du neben der Tätigkeit als DJ noch selbst Musik produzierst und schaffend tätig wirst, ist es eine freiberufliche Tätigkeit.

Unterschied macht es in dem Ausmaß eh nicht.

Rechnungen darfst du schreiben, allerdings ohne Umsatzsteuerausweiß, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst!

Grüße
 
ok dann muss ich mich nur noch zwischen "mit umsatzsteuer" oder "ohne umsatzsteuer" entscheiden.

und über das ob "DJ = KUNST" diskussion möcht ich erst gar nicht anfangen, weil das müsste ja sogar dann bei mixtapes enden.

.
 
Hi Jungs!
ich hab ein Gewerbe seit März 2010. heute bekam ich die Unterlagen vom Finanzamt(ganze kram zur Steuererklärung).

Ich hab irgendwo gelesen, dass mann einfach "Einnahmen-Ausgaben" tabellarisch im Excel darstellen kann,dazu die Kopien von ausgestellten Rechnungen und Belegen. Angeblich sollte es fürs Finanzamt schon reichen.

Die DJ-Tätigkeit ist als Nebentätigkeit eingetragen. Ich habe damit wirklich nur einpaar Tausend verdient..

Meine Frage: Wie machr ihr(Gewerbetreibenden) das mit Finanzamt?
Kann vielleicht einer eine Kopie von seiner "Steuererklärugn" hochladen?

Danke
I.
 
Hi Jungs!
ich hab ein Gewerbe seit März 2010. heute bekam ich die Unterlagen vom Finanzamt(ganze kram zur Steuererklärung).

Ich hab irgendwo gelesen, dass mann einfach "Einnahmen-Ausgaben" tabellarisch im Excel darstellen kann,dazu die Kopien von ausgestellten Rechnungen und Belegen. Angeblich sollte es fürs Finanzamt schon reichen.

Ja, langt!

Kann vielleicht einer eine Kopie von seiner "Steuererklärugn" hochladen?
:eek:
Is nich dein Ernst!

zur Info: es gibt auch Steuerberater!
Ansonsten frag doch einfach mal bei deinem FA!
 
Ja, langt!

:eek:
Is nich dein Ernst!

zur Info: es gibt auch Steuerberater!
Ansonsten frag doch einfach mal bei deinem FA!

Das es nen Steuerberater weiss ich auch,glaub es lohnt sich nicht ganz einen beauftragen,wenn man bei einer Nebentätigkeit um 3000 Euro Verdienst hat. Von meine Fragen hast du keine einzige beantwortet.

Ja das war eben mein Ernst,sehe da nicht so das Problem, dass man ein Bespiel(Muster) seiner Einnahmeüberschussrechnung hochlädt.
 
:confused: Weil ich sicher nicht meine Steuererklärung posten werde!

für EÜR gibts Vordrucke vom FA, alternativ kannst aber auch einfach eine EÜR.doc schreiben:

Einnahmen:
Rechnung Nr. XXXXXXXXX, Gig am xx.xx.xx, Betrag xx,xx EUR
Rechnung Nr. YYYYYYYYY, Gig am yy.xx.xx, Betrag yy,yy EUR
Rechnung Nr. ZZZZZZZZZ, Verleih von PA, Betrag zz,zz, EUR
...
...
...

Summe Einnahmen: XXXX,XX EUR
--------------------------------
Ausgaben:
Beatport Rechnung Nr: xxxx, mp3/wav-titel, Betrag
Thomann Rechnung Nr. xxxxx, gekauftes Objekt, Betrag
...
...
...

Summe Ausgaben: XXXX,XX EUR


Was ist daran so schwer?
:cool:

EDIT: Du weisst aber schon, dass Kosten für Steuerberater teils absetzbar sind?
 
:confused: Weil ich sicher nicht meine Steuererklärung posten werde!

für EÜR gibts Vordrucke vom FA, alternativ kannst aber auch einfach eine EÜR.doc schreiben:

Einnahmen:
Rechnung Nr. XXXXXXXXX, Gig am xx.xx.xx, Betrag xx,xx EUR
Rechnung Nr. YYYYYYYYY, Gig am yy.xx.xx, Betrag yy,yy EUR
Rechnung Nr. ZZZZZZZZZ, Verleih von PA, Betrag zz,zz, EUR
...
...
...

Summe Einnahmen: XXXX,XX EUR
--------------------------------
Ausgaben:
Beatport Rechnung Nr: xxxx, mp3/wav-titel, Betrag
Thomann Rechnung Nr. xxxxx, gekauftes Objekt, Betrag
...
...
...

Summe Ausgaben: XXXX,XX EUR


Was ist daran so schwer?
:cool:

EDIT: Du weisst aber schon, dass Kosten für Steuerberater teils absetzbar sind?

daran ist nichts schwer, die Form hat mich einfach interessiert. Viele Dank. Mach mich heute an die Arbeit ran:)
 
Hier wird wieder einiges durcheinander geworfen:
Die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit eigenem Formular) ist erst PFLICHT ab Netto-Einnahmen von 17500 Euro p.a. .
Liegst Du darunter, dann brauchst Du die EÜR NICHT machen, es sei denn, Dein FA verlangt es explizit von Dir.
Es reicht die Gewinnermittlung, die Du FÜR DICH machst, am Ende bleiben dann Einnahmen, Ausgaben und ggflls. Umsatzsteuer / Vorsteuer.

Dann hast Du netto die Summe x oder y als Gewinn oder (schlecht) Verlust. Diese Summe trägst du dann ein. Dein Journal (die einzelnen auflistungen der Einnahmen / Ausgaben) musst Du NICHT mit einreichen. Aufbewahren musst Du sie jedoch 10 Jahre lang für den Fall einer Steuerprüfung (und die kommt sicher irgendwann).

Für einfache Nebengewerbe empfehle ich Dir die Software "Wiso Sparbuch". Da kannst Du die Gewinnermittlung per stumpfem Eingeben der Einnahmen und Ausgaben machen (am Anfang muss man sich etwas reinwühlen aber geht gut) und dann macht daws Programm Deine Erklärung gleich mit. Bei Bedarf hast Du dann auch gleich die EÜR ermittelt, die Du dann einfach nur ausdrucken musst, wenn es das FA verlangt (Dann musst Du nicht alles noch einmal ausrechnen).

Generell würde ich einen Steuerberater empfehlen. Der soll ja nicht alles machen. Du kannst ja allles sauber vorbereiten und der shaut halt kurz rüber, ob alles so in Ordnung ist. Das ist nicht sooo teuer (eine Nachzahlung wg. falscher Erklärung ist viiieeel teurer) und Du kannst den auch steuerlich geltend machen.

Viele Grüße

Harry




P.S.:
....wer würde ernsthaft darüber nachdenkne, hier eine Steuererklärung hochzuladen ????? Vielleicht noch ´n paar Krankenakten dazu?....
 
Hier wird wieder einiges durcheinander geworfen:
Die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit eigenem Formular) ist erst PFLICHT ab Netto-Einnahmen von 17500 Euro p.a. .
Liegst Du darunter, dann brauchst Du die EÜR NICHT machen, es sei denn, Dein FA verlangt es explizit von Dir.
Es reicht die Gewinnermittlung, die Du FÜR DICH machst, am Ende bleiben dann Einnahmen, Ausgaben und ggflls. Umsatzsteuer / Vorsteuer.

Dann hast Du netto die Summe x oder y als Gewinn oder (schlecht) Verlust. Diese Summe trägst du dann ein. Dein Journal (die einzelnen auflistungen der Einnahmen / Ausgaben) musst Du NICHT mit einreichen. Aufbewahren musst Du sie jedoch 10 Jahre lang für den Fall einer Steuerprüfung (und die kommt sicher irgendwann).

Für einfache Nebengewerbe empfehle ich Dir die Software "Wiso Sparbuch". Da kannst Du die Gewinnermittlung per stumpfem Eingeben der Einnahmen und Ausgaben machen (am Anfang muss man sich etwas reinwühlen aber geht gut) und dann macht daws Programm Deine Erklärung gleich mit. Bei Bedarf hast Du dann auch gleich die EÜR ermittelt, die Du dann einfach nur ausdrucken musst, wenn es das FA verlangt (Dann musst Du nicht alles noch einmal ausrechnen).

Generell würde ich einen Steuerberater empfehlen. Der soll ja nicht alles machen. Du kannst ja allles sauber vorbereiten und der shaut halt kurz rüber, ob alles so in Ordnung ist. Das ist nicht sooo teuer (eine Nachzahlung wg. falscher Erklärung ist viiieeel teurer) und Du kannst den auch steuerlich geltend machen.

Viele Grüße

Harry




P.S.:
....wer würde ernsthaft darüber nachdenkne, hier eine Steuererklärung hochzuladen ????? Vielleicht noch ´n paar Krankenakten dazu?....

danke erstmal, sehr gute erklärung. aber man muss auch die relation sehen. für mich geht es um max. 4800 euro im jahr, mehr darf ich wegen Bafög eh nicht dazu verdienen, will ich auch gar nicht. wäre das recht nicht so, würde ich gar nix anmelden, weil ich auch kein fan von so viel bürokratie bin, wenn man sich nur "'n bisschen was dazu verdienen will".
aber so ist das nun mal ich muss ja rechnungen schreiben, deswegen habe ich die form mit dem kleinsten aufwand für das geringe einkommen gesucht. und selbst dafür ist ein steuerberater zu viel des guten.
 
Es ist völlig egal, ob Du viel oder wenig dazu verdienen willst. Es bleibt sich gleich. Die einzigen Unterschiede sind:
1. EÜR erst ab 17500 Netto-Umsatz
2. Die Möglichkeit der Kleinunternehmer-REgelung, dann USt.-befreit, das würde ich mir aber überlegen.

Denke dran, dass das Gewerbe auch Vorteile hat: Du kannst alles angeben (PKW, Anschaffungen, Hotel etc.). Wenn Du KEIN Kleinunternehmer bist, kannst Du Deine Anschaffungen netto rechnen, da die USt. (Vorsteuer) entsprechend abgerechnet wird, heißt also, dass ein Gerät, das 1190 Euro bei Thomann kostet, Dich am Ende nur 1000 kostet (ist jetzt ein wenig platt geschrieben, trifft aber den Kern der Sache). Sobald Du Rechnungen schreibst, übst Du ein Gewerbe aus, dass Du auch anmelden musst.

Für Deine Bafög-Relevante Einnahme zählen nicht die reinen Einnahmen, sondern Dein GEWINN , also die Einnahmen ABZÜGLICH Deiner Kosten (CDs, Equipement, Fahrtkosten etc.). Dann sieht es schon anders aus.
 
heißt also, dass ein Gerät, das 1190 Euro bei Thomann kostet, Dich am Ende nur 1000 kostet (ist jetzt ein wenig platt geschrieben, trifft aber den Kern der Sache). Sobald Du Rechnungen schreibst, übst Du ein Gewerbe aus, dass Du auch anmelden musst.

erstmal danke

naja das sagt man so, wenn ich aber im jahr nur 400 euro ausgaben habe, dann kann ich nicht sagen oh alle geräte die ich kaufen kosten 200 euro weniger. oder ?
 
@Harry:
Das ist richtig, Pflichtabgabe einer EÜR erst ab 17500,-/Jahr. Danach hatte aber S. nicht gefragt...
Keiner verbietet das Abgeben eines ausgefüllten EÜR-Formulars und eine tabellarische Auflistung der Einnahmen/Ausgaben ist für Manche scheinbar ein recht schwieriges Unterfangen, daher meine Antwort!
;)

@Derby:
Es tut mir leid, ich verstehe deine Frage nicht (so es denn überhaupt eine ist)!
 
@Harry:


@Derby:
Es tut mir leid, ich verstehe deine Frage nicht (so es denn überhaupt eine ist)!


welche genau meinst du jetzt? die ursprungsfrage, war einfach nur: "ich muss rechnungen schreiben, es geht aber nur um wenige kohle, will den kleinsten bürokratischen aufwand (am liebsten gar nicht aber geht ja nicht), und suche dafür die form". - einfach nur dahingehend weil es ja verschiedene ansatzpunkte gibt, es gibt ja verschieden größen.

aber bei mir ist es ja so ich bin student, und will eigentlich gar nicht arbeiten, weil ich studieren will, aber deutschland macht es nicht anders möglich.
deshalb brauche ich irgendwas, was keine firma ist aber mit trotzdem ermöglich rechnungen zu schreiben.
 
welche genau meinst du jetzt?

Ich meine diese hier:
... wenn ich aber im jahr nur 400 euro ausgaben habe, dann kann ich nicht sagen oh alle geräte die ich kaufen kosten 200 euro weniger. oder ?

Oder war das keine Frage? ;)

die ursprungsfrage, war einfach nur: "ich muss rechnungen schreiben, es geht aber nur um wenige kohle, will den kleinsten bürokratischen aufwand (am liebsten gar nicht aber geht ja nicht), und suche dafür die form". - einfach nur dahingehend weil es ja verschiedene ansatzpunkte gibt, es gibt ja verschieden größen.

Hierauf solltest du ja inzwischen die Antwort gefunden haben, oder?

aber bei mir ist es ja so ich bin student, und will eigentlich gar nicht arbeiten, weil ich studieren will, aber deutschland macht es nicht anders möglich.
..

Was für eine Stilblüte! :D :D :D
 
ich glaube, mit dem Zitat von eben erübrigt sich jeder weiterer Versuch der ernsthaften Hilfestellung...

@ derby:
Kurz: Du wirst keine Möglichkeit finden, legal schwarz zu arbeiten (was Du ja offensichtlich gerne möchtest...) . Entweder normal mit Rechnung , dann auch mit Gewerbe, Steuer etc. oder gar nicht bzw. ohne Gage. Ende.

Alles weitere ist hier eigentlich schon gesagt. Ich denke, bi sieht es genauso...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich glaube, mit dem Zitat von eben erübrigt sich jeder weiterer Versuch der ernsthaften Hilfestellung...

@ derby:
Kurz: Du wirst keine Möglichkeit finden, legal schwarz zu arbeiten (was Du ja offensichtlich gerne möchtest...) . Entweder normal mit Rechnung , dann auch mit Gewerbe, Steuer etc. oder gar nicht bzw. ohne Gage. Ende.

Alles weitere ist hier eigentlich schon gesagt. Ich denke, bi sieht es genauso...

ich glaub du hast meine antwort falsch verstanden.
(ist ein bisschen off-topic)

es war einfach nur gegen deutschland, nicht gegen dich. ich bin DJ seit 10 jahren und das gerne - und ich mach das bis heute mit viel spass, unregelmässig und mit viel ideentum. auch dj workshops für soziale einrichtungen habe ich gemacht, um den nachwuchs zu fördern.
ich könnte mir es auch nicht vorstellen, DJing beruflich zu machen.

jetzt bin ich student und gerade in einer rechtlichen grauzone, heisst ich müsste laut rechnung volles bafög bekommen, bekomme aber gar nichts.

will heissen auf deutsch: ich bekomme weniger als ein harzIV empfänger (oder jeder auszubildende), nämlich gar nichts, habe trotzdem eine volle 40 stunden woche, und muss nebenbei noch arbeiten und dann immer noch schauen, ob ich überhaupt meine miete / brot morgen bezahlen kann.

deshalb auflegen zwangsweise und gewerbe anmelden - obwohl meine pasion gerade meine studium ist, das ja durch BACHELOR schon straffer und kürzer gemacht wurde.


aber das nur so nebenbei.
 
@Harry:
+1
Nix hinzu zu fügen.

@Derby:
So wie dir geht's vielen, na und? :d
Die legale Methode steht hier, alles andere ist Schwarzarbeit! Ob viel oder wenig verdient ist hier egal!



Wenn du wirklich so wenig verdienst mit der Auflegerei:

Definition Gewerbe:
Jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen in der Land- und Forstwirtschaft und in freien Berufen.

1. Als Gewinnabsicht gilt das Streben auf Gewinnerzielung beim Unternehmen, nicht etwa bei einzelnen Gesellschaftern (Streben auf Deckung der Kosten: Gemeinwirtschaft).

2. Als gewerbliche Tätigkeit gilt nicht gelegentliche Betätigung; Zusammenschluss für einzelne Geschäfte ist lediglich Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), (Konsortium).
...
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon


Grundfreibetrag lag 2010 übrigens bei 8004,- EUR (für Ledige), d.h. unter dem Einkommen musst du überhaupt keine Erklärung abgeben...
 
@ BI : fail. du scheinst nicht richtig gelesen zu haben!

punkt1:
entweder man bekommt bafög oder man bekommt keins, dann sind die eltern für verantwortlich, weil sie genug verdienen. bei mir ist es aber gerade eine grauzone (nochmal) d.h. laut berechnung müsste ich vom anspruch / berechnung den VOLLEN SATZ (glaub 600 euro ist der) kriegen, aber kriege gar nichts aufgrund eines bestimmten umstandes.

ich rede ja hier nicht von ich will mir mal was tolles kaufen, sondern kann ich morgen noch etwas essen ober muss ich auf der straße leben?

und nein, so geht es eben nicht vielen. denn wir leben in einem sozial-statt d.h. dir bleibt immer noch hartzIV, mir nicht!


punkt2: "Wenn du wirklich so wenig verdienst mit der Auflegerei" >> ich verdiene ja nicht zu wenig, weil ich (nochmal) gar nicht kommerziell auflege. ergo gar nicht verdiene, weil es mein hobby ist. oder verdienst du geld mit fahrrad-fahren?
 
@ BI : fail. du scheinst nicht richtig gelesen zu haben!

punkt1:
entweder man bekommt bafög oder man bekommt keins, dann sind die eltern für verantwortlich, weil sie genug verdienen. bei mir ist es aber gerade eine grauzone (nochmal) d.h. laut berechnung müsste ich vom anspruch / berechnung den VOLLEN SATZ (glaub 600 euro ist der) kriegen, aber kriege gar nichts aufgrund eines bestimmten umstandes.

Wenn ich Anspruch auf volle Förderung nach BAföG habe, dann bekomme ich sie auch. Wenn ich keinen Anspruch darauf habe, dann stelle ich keinen Antrag auf Förderung.
Deine "Grauzone" verstehe ich nicht.

ich rede ja hier nicht von ich will mir mal was tolles kaufen, sondern kann ich morgen noch etwas essen ober muss ich auf der straße leben?

Willkommen im Leben! So gehts vielen! (sagte ich das schon?)

punkt2: "Wenn du wirklich so wenig verdienst mit der Auflegerei" >> ich verdiene ja nicht zu wenig, weil ich (nochmal) gar nicht kommerziell auflege. ergo gar nicht verdiene, weil es mein hobby ist. oder verdienst du geld mit fahrrad-fahren?

Du legst auf. Du bekommst dafür Geld. => Du verdienst!
Wenn ich als Schausteller auf der Straße Fahrrad fahre und mir wird 0,01 EUR in den Hut geworfen habe ich mit Fahrrad fahren Geld verdient; ob viel oder wenig und ob ich davon leben kann ist latte!


Wo ist der Fail?

Vielleicht gilt in deinem Fall der von mir fett markierte Art.2!
Wenn du kein Gewerbe anmelden musst/willst dann schreib halt einfach 'ne (Privat-)Rechnung und gut is! die Möglichkeit gibt es nämlich auch! ;)
 
Wenn ich Anspruch auf volle Förderung nach BAföG habe, dann bekomme ich sie auch. Wenn ich keinen Anspruch darauf habe, dann stelle ich keinen Antrag auf Förderung.
Deine "Grauzone" verstehe ich nicht.



Willkommen im Leben! So gehts vielen! (sagte ich das schon?)

das ist ja auch nicht wichtig das du sie verstehst, ich sage dir aber das es nun mal so ist, was genau ist 'ne andere sache. ich wollte damit nur ausdrücken, das normalerweise die eltern dafür zuständig sind. haben diese zu wenig, bekommt man bafög. so, sie haben auch zuwenig, deshalb laut berechnung der volle satz, ich bekomme aber trotzdem keins.

es ist eben nicht alle schwarz oder weiss, sondern auch mal grau!

es ist so nicht rechtens, wurde aber erstmal so entschieden. deswegen wird es da auch einen prozess geben. nur das wird sich ja, wie alles, lange & viele monate hinziehen und bis dahin muss ich sehen, was ich esse. ich bin aber nicht arbeitslos sondern habe eine ausbildung (studium) zu machen.

so ich hoffe du verstehst jetzt.


und: "Willkommen im Leben! So gehts vielen! (sagte ich das schon?)"
sagtest du bereits. aber dann nenne mir mal beispiele.
dann sage ich nämlich zum 3. mal: entweder man lebt freiwillig auf der straße, weil man auf das system keinen bock hat oder man bekommt sozialhilfe.
(die meisten die man immer kennt und sieht, sind die die jammern, weil sie nur 360 euro aka hartzIV im monat natürlich zusätzlich zur miete und allem zum leben haben.)

so, ich bekomme gar nichts von dem, weder miete noch 360 euro extra, und möchte nur was lernen. wie es der normale weg auch ist - erst lernen, dann arbeiten!

dann bring mir doch mal einen gescheiten vorschlag wie du 40 stunden studium und 40 stunden arbeiten vereinen willst. ich bin gespannt!
(ach um vielleicht ein bisschen bezug wieder zum thema zu finden: da habe ich noch weniger zeit auch noch eine firma aufzumachen, und irgendwelchen bürokratischen akte durchzuführen!, deshalb diese forum-frage.)

dann sag deinen kindern am besten später mal, sie sollen gleich ab der 1. klasse nebenher arbeiten gehen. weil du nicht für sie sorgst!


p.s. zu deinem schausteller-ding - auch das machst du um die etwas dazu zu verdienen, nicht aber deinen grundbedarf (brot, miete) zu decken (es sei denn du lebst freiwillig auf der straße...siehe oben).


hab' jetzt auch kein bock mehr das ganze system zu erklären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entweder du willst mich nicht verstehen oder du kannst nicht lesen! :rolleyes:

Du stellst eine Frage, die hier ausführlich beantwortet wurde.
Ich zeige dir noch einen anderen Weg auf (Stichwort "Privatrechnung") und frage nach, was deine Aussage bezüglich deiner Lebenslage BAföG-Grauzone zu bedeuten hat, worauf du nicht antwortest. Gut, wenn du darüber nicht reden willst, musst du ja auch nicht!
Mir aber dann ans Bein pinkeln -- nee min Jung, das geht mal gar nicht! :mad: :mad:

Was ich mit meiner Aussage "Willkommen im Leben" meinte:
Ich war auch Student und habe nebenher gearbeitet um meinen Unterhalt zahlen zu können! Und habe derzeit nicht bei Muttern gewohnt sondern in einer eigenen kleinen Wohnung. Auch ich habe weder BAföG bekommen (Vater hat zu viel verdient), noch haben mich meine Eltern monetär unterstützt; ich musste arbeiten! während meines zweiten Semesters hatte ich 3 Nebenjobs plus Auflegerei plus Arbeit inden Semesterferien.
Schlaf? Was ist das? 4 Stunden /Tag musste langen.

Also hör auf hier einem die Ohren vollzuheulen und such dir Arbeit!
 

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