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ja, wobei es ein schlecher Mixer ist.
Da hast du sehr schön gesagt. Der Meinung bin ich auch. Nicht das neuste aber Robust. Hey, vor einem halben Jahr wärs noch ein DJX-750 geworden! Da habe ich nicht mal vom DJM-600 zu träumen gewagt :dwenn du unbedingt einen vierkanäler willst auf dem pioneer drauf steht dann greif halt zu. robust ist er und die effekte sind tadellos. für den preis sicherlich nicht überteuert.
Ähm, der Verkäufer scheint in der Tat privat. Ich bin kein Rechtsexperte, denke aber mal es klappt. Er meint "3 Monate benutzt, Resgarantie vorhanden". Hm....Klingt nach einem privaten Anbieter(!?)
Dann kann er dir im Regelfall die Garantie gar nicht mit "verkaufen".
Wo genau erworben!? Dort mal in die AGB gucken.
Das betrifft nur die 3 Jahres-Granatie bei Thoman oder beim Store. Diese ist nicht übertragbar.Ja Restgarantie ist ja auch vorhanden, allerdings in der Regel nur für den Erstkäufer.
Wo genau erworben!? Dort mal in die AGB gucken.
Wo steht das!?Außerdem kann man im Falle eines Falles die Sache über den Verkäufer abwickeln, da dies Bestandteil der Auktion ist.
Mensch Pyro, so dumm bist Du doch nicht.Wo steht das!?
Somit steht mir die Garantie zu. Wie der Verkäufer das später handhabt, ist seine Sache! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!Pioneer DJM 600 Inkl. OVP und Restgarantie
Sagen wir mal evtl. keinen Anspruch.Das Gerät mit Garantie verkaufen kann er ja dennoch, nur hat der Käufer darauf keinen Anspruch.![]()
Er kann doch nicht einfach Sachen verkaufen, die man nicht verkaufen kann. Also muss er auch dafür gerade stehen oder das Teil zurücknehmen.Gib Bescheid, der Gerichtsverhandlung würd ich wirklich gern beiwohnen.