Pioneer djm-600s 450 eur0 ok?

@Patrick, Pyro: War echt interessant die Diskussion zweier "7000er-Beitragsschwergewichten" zu verfolgen...
War grad ein paar Stunden weg... *chips knabber* :)

Wobei ich sagen muss dass mich dieses ganze AGB Wirrwarr ohnehin durcheinander macht. Ich glaube dir Pyro, dass ein DJM nicht ohne Grund DJM heißt :)d?), ich dachte bezüglich Garantie aber eher an den Wiederverkauf. Angenommen Garantie 2 Jahre -3 Monate Er -9 Monate ich (Sommer Geld = besser Mixer) bleiben genau 12 Monate = 1 Jahr. (Also exestiert Gott!) Ließe sich dann immer noch gut verkaufen.

Wie mein freundchen bin aber auch ich skeptisch geworden. Es gab überhaupt keine Absicherung. Letzter Zeit stellen viele Neukunden (0 Pkt) ihre CDJs/DJMs ein und bieten nur Überweisung an. Ist mir zu gefährlich.

Naja letztendlich wurdens dann stolze 550€. Nichts für mich!
Vielleicht doch eine Stufe kleiner anfangen (DJM400, Xone22...).

Na, der wurde ja mal ganz offensichtlich hochgeboten! Wie kann man nur so blöd sein!
Wer ist so blöd Patrick? Verrat's mir! :) Verkauft hat der Typ sein Stück ja - für gutes Geld!

Danke euch allen für die rege Anteilnahme! :cool:
LG ~ RAS
 
Wer ist so blöd Patrick? Verrat's mir! :) Verkauft hat der Typ sein Stück ja - für gutes Geld!
Der Mixer wäre für 451,01Euro weggegangen. Da der Typ den Hals aber nicht voll kriegt, hat er ihn hochbieten lassen! Wer letztendlich so blöd ist? Na der, der ihn gekauft hat!
 
Achso. :D
Naja - sein Problem. Finde 550€ auch recht viel. Glaubt man dem Verkäufer war dieser DJM aber quasi Neuware. De Käufer wirds schon verdauen. :)
 
Ich hätte das nicht verdaut und mich zu tode geärgert. Wie kann man nur :confused::(

So viel für so wenig....
 
Wobei ich sagen muss dass mich dieses ganze AGB Wirrwarr ohnehin durcheinander macht. Ich glaube dir Pyro, dass ein DJM nicht ohne Grund DJM heißt :)d?), ich dachte bezüglich Garantie aber eher an den Wiederverkauf. Angenommen Garantie 2 Jahre -3 Monate Er -9 Monate ich (Sommer Geld = besser Mixer) bleiben genau 12 Monate = 1 Jahr. (Also exestiert Gott!) Ließe sich dann immer noch gut verkaufen.

Ums nochmal klarer zu formulieren.
Es ist kritisch, ob die vom Händler an den Erstkäufer gewehrte Garantie mit verkauft werden kann (via privat and privatkauf). Teilweise schließen dj Läden das in Ihren AGBs aus- letzendlich wohl nur durch Nachfragen vor ort zu klären.
Wenn jetzt aber einer das in seine ebay auktion reinschreibt und der Händler die weitergabe der Garantie ausgeschlossen hat muss der privat-also ebay Verkäufer dem letzten (ebay) Käufer trotzdem Garantie geben, da er damit in seiner Artikelbeschreibung geworben hat- die Klausel zum Ausschluss jeglicher gewährleistung und rücktritt gilt meiner Meinung nach damit auch nicht mehr.

Rücktritt würde gelten, da aber meistens in einem Satz mit der Gewährleistung erwähnt würde die komplette Klausel ungültig (Keine salvatorische Klausel vorhanden). In diesem Fall fehlt die Bemerkung eh komplett.


Da der "Hochbieter" meistens ein Bekannter ist wird der DJM wohl eher gar nicht weggegangen sein, aber das ist spekulation.
 
Das ja genau die Diskussion die ich mit Patrick eine Seite vorher hatte.
Auf dem Gerät ist ja Garantie, (sofern die Angaben denn alle stimmen), nur hat der Käufer darauf keinen Anspruch.

Also ist die Aussage "Gerät mit Garantie" nicht falsch, wenn dann Vortäuschung falscher Tatsachen oder schlichtweg Unwissenheit.

Das Gerät könnte aber vom Verkäufer eingeschickt werden, (so er denn Erstkäufer war), und dann gilt auch der Garantieanspruch.
Ebenso gab es hier doch vor einiger Zeit einen Fall bei dem das reparierte/ausgetauschte Gerät dann nicht an den aktuellen Besitzer sondern an den Erstkäufer zurück geschickt wurde.

Der Garantieanspruch besteht also durchaus, die Frage ist halt für wen. :p
 
Bin ich mir nicht so sicher, der Erst-Eigentümer hat ja sein Eigentum abgetreten.
Meiner Meinung nach wirbt er in der Überschrift klar mit Garantie für das Produkt.
Aber Recht haben und Recht bekommen sind verschiedene paar Schuhe.
 
Er ist eine Privatperson, deshalb wird man von ihm auch keine Garantie einfordern können, allerdings kann sich der laut der Auktion in Kiel befindliche Laden nur aus der Garantiepflicht entziehen, wenn die gesetzliche bereits abgelaufen ist (2 Jahre) und nur noch die Garantieverlängerung (wie beim Store) gilt. Indem Fall sind die 2 Jahre anscheind noch nicht rum und deshalb wäre es eine defekte AGB, welches dies ausschließen würde.
 
Nein nein nein. Hier wird was ordentlich durcheinandergeworfen.

Wenn er es explizit hinschreibt kann ein Privatverkäufer Rücknahme und Gewährleistung ausschließen. Garantie kann er nur zusätzlich und freiwillig zur Gewährleistung geben. Und mit genau dieser wird hier geworben. Die Garantie umfasst mehr als die Gewährleistung.

Im übrigen hat er gewährleistung - wie bereits erwähnt - gar nicht ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ebenso gab es hier doch vor einiger Zeit einen Fall bei dem das reparierte/ausgetauschte Gerät dann nicht an den aktuellen Besitzer sondern an den Erstkäufer zurück geschickt wurde.

that's me. ;)

ich sprech hier nochmal aus meiner erfahrung. als privatkäufer kannst du keine garantie weitergeben, wenn der laden, in dem du das gerät gekauft hast, das nicht zulässt.

sprich: thomann und musicstore geben garantie, verbieten in ihren agb aber diese an eine dritte person zu übertragen. wenn in unserem fall hier der verkäufer schreibt "noch 2 jahre garantie", dann hat das gerät auch noch 2 jahre garantie, allerdings kann nur der verkäufer die in dem laden einfordern und nicht derjenige, der das gerät von ihm gekauft hat.

war in meinem fall ganz genau so. ich hab das gerät damals mit der rechnugn verkauft, weilich dachte, dass der käufer somit auch anrecht auf die garantie hat. hatte er aber nicht.
als er das gerät eingeschickt hat, um es reparieren zu lassen, wurde das reparierte gerät hinterher an mich zurückgeschickt, weil ich laut rechnung von thomann der käufer war. also galt die garantieleistung seitens thomann weiterhin, allerdings für mich und nicht für denjenigen, der das gerät von mir gekauft hat.

nach dem exkurs kann man jetzt hier streiten, ob er in der beschreibung gelogen hat oder was auch immer. das gerät hat garantie....für wen die gilt, das steht in den entsprechenden agb des stores. ;)
 

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