Revenue Sharing bei YouTube

Linefader

Linefader

Floorshaker
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Hallo, ich habe auf YouTube.com ein Video hochgeladen (d.h. natürlich schon mehrere, aber vor kurzem mal wieder ein neues) und dieses hat innerhalb kurzer Zeit jede Menge Klicks bekommen. Nun hat YouTube via Email bei mir angefragt, ob ich nicht mit meinem Video am "Revenue Sharing" teilnehmen will, d.h. die würden vor meinem Video kurz Werbung einblenden (ich weiß, das nervt ... :d) dafür würde ich fortan für jeden Klick auf mein Video Kohle bekommen (das fänd ich gut :cool:).
Nun hab ich mir mal die Bedingungen zu diesem "Revenue Sharing" Programm auf YouTube angesehen:
Die setzen voraus, dass man alle Rechte an jedem Musikstück hat, das länger als 30 Sek. im Video zu hören ist (oder zumindest die Zustimmung zur kommerziellen Verwendung durch den Rechteinhaber).
Natürlich sind in meinem Video Musikschnippsel (gekauftes Material von Beatport) zu hören und zwar über 30 Sek.
Frage nun: Wo bekomme ich die Zustimmung des Rechteinhabers her?
Vom Plattenlabel?
 
Label fragen, ob die die Künstler fragen würden.
Wenn die Rechte beim Label liegen (ja, gibt es auch) dann können die dir das gleich sagen.
Alternativ wenn du die Künstler selber anschreiben willst mach das.
 
Ok, trägt jetz nicht zur Problemlösung bei, aber bin grad neugierig:
Was kriegt man da so per Klick?
Muss man dazu nicht iwie wieder Gewerbe angemeldet haben!? Ohne geht sowas doch nicht, oder?

Und natürlich würd ich das betreffende Video gern sehen.
Sorry, ich weiß, ne Hilfe war das für dich jetz nicht... ;-)
 
Is da nicht eher die Gema für zuständig?

Wozu hat man eine zentrale Rechteverwertungsgesellschaft, wenn man dann doch jeden Künstler einzeln anschreibt?

Und dass Videos in D gesperrt werden wegen der Musik veranlassen auch nicht die Künstler oder die Labels sondern die Gema.


Oder zählt das Verwenden in einem (selbstgedrehten) Video anders als wenn ich jetzt z.B. ein Musikvideo hochlade oder nur den Track mit anderen Bildern / Diashow laufen lasse?
 
@Toni&Anselm:
Grundsätzlich habt ihr Recht. Dennoch ist das nur zur Hälfte richtig:

Urheberpersönlichkeitsrecht / Bearbeitungsrecht
Der Lizenznehmer ist gehalten, bei der Verwendung von Werkteilen oder Werkkürzungen die Einwilligung der Berechtigten einzuholen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht, insbesondere bei Bearbeitungen, ist zu beachten.

und

Das Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen (Bild, Film, etc.). Es ist z. B. dann betroffen, wenn Musik in einem Spiel eingebunden oder in einem Video genutzt wird. Dieses Recht wird von den Berechtigten (Urheber, Verlag) selbst vergeben.
Der Lizenznehmer ist gehalten, sich mit dem Berechtigten in Verbindung zu setzen, um das Herstellungsrecht/ Recht zur Benutzung zu klären.
.

Quelle
 
Gut, aber selbst dann würde man praktischerweise den Weg über die GEMA nehmen um die Kontakte der Urheber/Rechteinhaber zu erhalten :)
 
ist u.U. der schnellere Weg, je nach Künstler / Label, da muss ich dir Recht geben...
;)
 
Hallo, und danke für die vielen Antworten!
Ich habe dem Künstler (Roberto Romero) gemailt, der zugleich der Label-Chef (Productos BMM) und Rechteinhaber ist.
Ihm gefällt unser Video und er hat der Veröffentlichung mit seiner Hintergrundmusik auf YouTube zugestimmt.
Wieviel Geld da jetzt bei rausspringt, weiss ich noch nicht, aber Ihr könnt Euch unser Video auch gerne mal reinziehen.

Und natürlich würd ich das betreffende Video gern sehen.
Das ist aber kein Partyvideo, sondern eines von unserer Motorradtour durch Osteuropa im vergangenen Monat.
Trotzdem dürfte die Musik (und hoffentlich auch das Video) einigen hier gefallen:
Klickt hier drauf und macht mich reich! :D
 
Hmmh, um es einmal kurz zu machen....

Falls überhaupt die Künstler alle bei der Gema gelistet sind, mußt du natürlich auch dafür bezahlen!

Und hier stellt sich eine ganz andere Frage:

Bekommst du viel mehr Geld von YouTube als du dann an alle Künstler bzw. alle beteiligten an den Songs (Songwriter, Musiker, Produzenten ect....) zahlen müsstest?

Vielleicht könntest du aber YouTube bitten dies zu klären, könnte unter Umständen sogar besser ausgehen....

Meine Meinung halt :)
 

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