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Wenn der sein Werbeheft verkaufen will, kann er das doch machen!
Steht doch auch alles in der Beschreibung
Habt ihr schon mal auf das aktuelle Gebot geschaut?![]()
Manche Leute haben doch echt einen an der Waffel ne?
Naja ok, so ein Werbeheft im "top gepflegten Zustand" ist schon was Besonderes. Das hatte nie einen Clubeinsatz und wurde nur im tierfreien Nichtraucherhaushalt benutzt und ist deshalb wie neu.![]()
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Wo ist euer Problem?
An der Auktion ist doch nichts auszusetzen!
Wenn der sein Werbeheft verkaufen will, kann er das doch machen!
Steht doch auch alles in der Beschreibung
Ich kann doch bei Ebay verkaufen "was ich will"(außer: Games ab 18J. usw.)
Selbst wenn ich nen Foto von nem DJM 800 verkaufe und das in der Beschreibung erwähne ist da garnichts verwerfliches dran.
Moralisch vielleicht ein bisschen fragwürdig, aber sonst...!
Diese Auktionen ziehlen meisten auf Kunden ab, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und die Beschreibung nicht lesen können. Die denken dann, dass sie einen DJM 800 bekommen!
Naja,...
wenn das Leute machen,... selber schuld!
Damit widersprichst du dir irgendwie selbst...einerseits bezeichnest du das ganze als kriminell, andererseits stellst du dir die Frage wer ein solch wertloses Prospekt kauft - das klingt für mich so als sei der Käufer selbst dran Schuld, er weiß ja wohl worauf er bietet wenn er die Auktionsbeschreibung liest, oder?Klar und wenn du der "blöde" wärst und für haufen Geld, ein Schmierheft bekämst...sähest du das gewiss anders.
Für mich ist das kriminell! Wer kauft schon wertloses Prospekt?![]()
Wer kauft schon wertloses Prospekt?![]()
Sei mal froh, dass Du keine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommst. Soweit ich weiß, muss man erst drei Monate im Besitz einer Sache sein, damit man sie wieder veräußern darf. Ansonsten fällt es unter Handel.Eines der beiden wollte ich bei Ebay meistbietend verkaufen.
Sei mal froh, dass Du keine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommst. Soweit ich weiß, muss man erst drei Monate im Besitz einer Sache sein, damit man sie wieder veräußern darf. Ansonsten fällt es unter Handel.
Das erinnert mich immer wieder an diese Geschichte mit den Kanonen und den Spatzen.
Das Ebay da nichts unternimmt finde ich immer noch faszinierend. Schlimmer sind eher noch die Karton-Versteigerer, wo es nicht in der Überschrift sondern erst im Text steht und auf dem Bild z.B. ein Player auf dem Karton steht. Da könnt ich ja auch mal den LIDL Prospekt vom letzten Samstag versteigern![]()
Vorallem das die Bieterliste nicht angegeben ist, macht das zu einem "schlecht geplanten Verbrechen".
Hab hier noch ne geile Auktion gefunden.
http://cgi.ebay.de/Youtube-25-PRO-Be...-/110547072181
Sei mal froh, dass Du keine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommst. Soweit ich weiß, muss man erst drei Monate im Besitz einer Sache sein, damit man sie wieder veräußern darf. Ansonsten fällt es unter Handel.