Urheberrecht bei einem EDIT einer Coverversion

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kasi7

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Moin Leute,
direkt - BOAR! Ich verzweifel ;-)

Kurz und knapp:

Wie läuft das ab, wenn man einen Track rausbringen möchte in dem man einen Refrain benutzt einer/s anderen band/artist.
Hierbei ist zu beachten: Der Refrain wäre bereits eine akkustik, unplugged, coverversion des eigentlich Originals und hat auch dort shcon nichts mehr mit der Melodie am Hut, lediglich der Text ist gleich.

Wenn man nun einen Track hat, der einem komplett selbst "gehört" und den Refrain einbauen würde und das gesamte Werk als "EDIT" verkaufen würde, wäre das dann okay, rechtens oder eher weniger?

Ich verweise hier auf das Label "KEINERECHTE" / "KEINEMUSIK"
Ein sehr gutes Beispiel ist hierfür auch DANIEL BORTZ mit dem TITEL LIMIT

Geschrieben: D.B. - Limit (http://www.youtube.com/watch?v=sIItIq_W3eE)

Das Original ist von James Blake - Limit to your love (http://www.youtube.com/watch?v=oOT2-OTebx0), welches Daniel Bortz "editiert" hat und offiziell und kommerziell released hat.

Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass Bortz sich da irgendwie/irgendwelche Rechte erkauft hat oder etwas der gleichen.
 
du sprichst eben DOCH von 2 verschiedenen dingen. dein beispiel ist nämlich sehr schlecht gewählt.

1. einer seehr vom original entfernten bearbeitung:

Hierbei ist zu beachten: Der Refrain wäre bereits eine akkustik, unplugged, coverversion des eigentlich Originals und hat auch dort shcon nichts mehr mit der Melodie am Hut, lediglich der Text ist gleich.

2. einem sehr stark am original orientierten track. DB hat an sich nur ne rhythmusgruppe dazugeklöppelt. einfach und sehr effektiv.

DB hat natürlich keine rechte erworben. daher auch die pseudogeheime VÖ auf keinerechte.

2. ist nach derzeit geltendem recht definitiv illegal. aber wo kein kläger, da kein richter.

zu 1. kommts dann sicher auf die konkrete ausgestaltung deines edits an. fakt ist, dass du fremder leute ausgangsmaterial ungefragt weiterverwurstest. die frage ist der grad der wiedererkennbarkeit und natürlich auch, ob du damit geld machst bzw die ganze sache irgendwie öffentlich zugänglich. das hat im zweifelsfall n experte in medienrecht zu beurteilen. kann man nicht pauschal sagen.


generell ist das urheberrecht in der aktuellen zeit (viele leute mit schaffensdrang, billige produktionsmittel, überall verfügbares produktionswissen, einzig die eigenen fähigkeiten und ressourcen sind das limit) der VÖ von kreativem output relativ hinderlich. standardmäßig ist alles geschützt und du musst den künstler fragen, wenn du irgendwas öffentliches mit seinem kram anstellst.
sollte er explizit eine offene lizenz vergeben, kann es sein, dass du überhaupt nicht fragen musst. siehe http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/
 
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