US Itunes store: Darf aufgelegt werden?

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Piloty

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Mich würde interessieren, wenn man anhand von in ebay erworbenen "Giftcards" Songs im US Itunes store einkauft, darf man diese dann zum auflegen in Deutschland verwenden? es gibt da nämlich ne menge Songs, die im deutschen Itunes Store noch nicht angeboten werden...

Noch ne Frage bzgl des deutschen Itunes stores:
darf man Songs auflegen, die man per Gutschein erworben hat (habe einen geschenkt bekommen), nun stehen auf meinen Rechnungen immer 0 Euro drauf. Komm ich da rechtlich in Schwierigkeiten oder ist das ganz legal, wenn mal ne Kontrolle beim Auflegen kommt?
 
Solange wie rechnungen vorliegen, diese beweisen den Legalen erwerb, kannst du mit diesen auch Auflegen, ich würde dir jedoch empfehlen nur songs aufzulegen die du nachweisen kannst, also wo auf der rechnung selber Interpret und Titel steht.

Mit den Songs die du ausserhalb deutschland erworben hast, kann ich dir leider gerade nciht weiter helfen!
 
Gegenfrage wenn Du dir ne CD in USA kaufst darfst Du diese dann auflegen.

Also ich bin mir natürlich nicht zu 100% sicher, aber normalerweise steht rechtlich aber nichts dagegen. Wenn Du Dir per Gutschein was von nem Internet Shop runterlädst steht ja auch kein Preis auf ner Rechnung ist jedoch trotzdem legal..

Jedoch würd ich den Beleg, auf der kein Betrag steht genauso abheften, als ob er von nen dt. Shop wäre.
 
dachte beatport geht auch über proxies... das itunes geht macht die sache interresant... weiß jemand hierfür nen guten proxy, der nicht nur 1% up ist....???:D:D
 
Zur Legalität ala GEMA aus einem anderen Thread:
Ich hab das Problem noch nicht verstanden. Wer will denn überhaupt erkennen, ob es sich bei den .mp3 Dateien um Rips oder Downloads handelt? Die GEMA z.B. interessiert es gar nicht, woher du deine Dateien hast. Für die ist nur interessant, in welcher Form du sie abspielst, da es einen Zuschlag gibt, wenn du die Musik nicht von den Originaltonträgern à la CD oder Vinyl spielst. Ob es sich um illegale Downloads bzw. Raubkopien welcher Art auch immer handelt, kümmert nur die Staatsanwaltschaft (und natürlich die Geschädigten).

SuFu soll weiter helfen.
Und warum zur hölle sollte es interessieren ob das eine US oder GER CD ist?
CD = CD so lange sie nicht gebrannt ist, kannst du die aus China (da wird ja eh fast alles hergestellt) importieren.Original ist und bleibt original. SO lange es keine gebrannte CD ist.

mfg Dj DarkShark
 
Zur Legalität ala GEMA aus einem anderen Thread:


SuFu soll weiter helfen.
Und warum zur hölle sollte es interessieren ob das eine US oder GER CD ist?
CD = CD so lange sie nicht gebrannt ist, kannst du die aus China (da wird ja eh fast alles hergestellt) importieren.Original ist und bleibt original. SO lange es keine gebrannte CD ist.

mfg Dj DarkShark

Punkt 1= Es geht hier nicht um CDs!
Punkt 2= Es geht hier nicht um das Herstellungsland der Medien!
Punkt 3= Es gibt, wie du offensichtlich nicht weißt, Tracks, die Du nicht ohne weiteres hier kaufen kannst, da diese u.U. nicht lizenztechnisch für ein bestimmtes Land freigegeben sind.
Punkt 4= "Gebrannt" ? Wenn ich mir ne gekaufte Mp3 brenne ist das sehr wohl legal! Drück Dich anders aus!



zum topic und an den Threadersteller:

Das mit der Giftcard hat meiner Meinung nach nichts mit der Legalität zu tun. Es hat ja sozusagen jemand für den Track gezahlt von dem Du die Giftcard bekommen hast. In dieser Hinsicht würde ich mir da gar keine Gedanken machen.
 

word

Ich würd mir da keinen kopp drumm machen. Wie gesagt. die gema interessiert nur der 30%ige mp3 aufschlag.
Und die Staatsaws hat sicherlich besseres zu tun, als sich über solchen kleinen lizenzrechtlichen Dinge den Kopf zu zerbrechen. Die tracks sind ja in jedem Fall gekauft.

Zur not müsstest du die AGB des US Itunes store unter die lupe nehmen, ob die tracks international aufgeführt werden dürfen.
 
Ich lenke hier nochmal ein!
Eine CD wird nicht dadurch legal das sie aus dem Presswerk stammt.
Ich habe in meinen privatfundus (also nicht zum auflegen) eine Collektion CDs
die definitiv illegal ist.
Die wurde jedoch damals auch gepresst. Wenn Du ne gepresste Bravo Hits vom "TSCHECHEN MARKT" kaufst, ist das für mein dafür halten doch das gleiche als ob du dir die Titel bei emule ziehst.

Aber vielleicht überzeugt mich hier jemand vom gegenteil.

Legal erworbene Titel solltest Du jedoch unäbhängig vom importland Spielen dürfen, da ja hierfür im Herstellungsland lizenz gezahlt wurde. Das sollte so ähnlich sein wie bei WHITE LABELN/BOOTLEGS die sind ja auch zur spielung geduldet obwohl noch keine Lizenz besteht
 
Die wurde jedoch damals auch gepresst. Wenn Du ne gepresste Bravo Hits vom "TSCHECHEN MARKT" kaufst, ist das für mein dafür halten doch das gleiche als ob du dir die Titel bei emule ziehst.

Aber vielleicht überzeugt mich hier jemand vom gegenteil.

hm ich lenke ein zwischen Emule und der tschechen Bravo Hits ist rein rechtlich schon ein unterschied... Bei der Bravo hits wirst du im Normalfall nicht wegen verbreitung urheberrechtlich geschützer Musik drangekriegt...

Achso und die Dinger heißen net Tschechen Markt - auch wenn das so jeder sagt.... sondern Vietnamesen Markt *G* hab ich mal gehört...
 
1. Wenn ich im Ausland eine CD (Keine Raubkopie) erwerbe, so begehe ich damit wohl keinen Verstoß gegen das Urheberrecht.
Ich bin somit im Besitz einer "legalen Kopie" des Musikstücks.

2. Wenn ich über einen ausländischen Download-Store eine MP3 erwerbe, so begehe ich damit m.E. ebenfalls keinen Verstoß gegen das UrhG.
(Vorausgesetzt, dass derjenige, der die Musik dort vertreibt, auch dazu berechtigt ist und z.B. entsprechende Lizenzgebühren an die zuständigen Rechteverwertungsgesellschaften abführt.)
Auch damit bin ich im Ergebnis im Besitz einer "legalen Kopie".

3. Die öffentliche Aufführung eines Musikstückes in Deutschland darf jedoch nur erfolgen, soweit ich über das dafür erforderliche Nutzungsrecht (Aufführungsrecht) verfüge. Die Rechte für die öffentliche Aufführung von Musik werden von den zust. Rechteverwertungsgesellschaften (in Deutschland: GEMA) vergeben.
D.h. sofern die GEMA-Gebühren entrichtet sind (ggf. 30 % Aufschlag für digitale Kopien) dürfte dem Auflegen mit im Ausland oder in ausländischen Stores erworbenen Musikstücken nichts im Wege stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
:D

aber wehe es is berlin...
 

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Jap so wie die gesamte Seite 2... Thema ist auf seite 1 beantwortet... Seite 2 zum thema ja nein doch vielleicht raubkopie hat nix mit TE zu tun...

genauso wie mein pist... fragen? :confused:
 
Natürlich darfst du das. Ist genauso als wenn du dir ne CD kaufst. Darfst auch auflegen.
 
Jap, sind legal erworbene Tracks... auf gehts :D
 

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