Surfen über ungeschütztes WLAN legal?

grizto

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Hunsrück, RhP
Hallo Gemeinde :)

Ein Kumpel von mir stellte mir heute eine imho sehr interessante Frage:

Er sitzt in seiner neuen Bude (Semesteranfänger) und schaltet sein WLAN ein, und ZACK, hat ne Verbindung und kommt damit ins Netz...

Jetzt ist die Frage, macht er sich strafbar oder nicht.
Er umgeht keinen Schutz und nix, alles offen wie ein Scheunentor, ICQ und Zeug geht.



verschiedene Seiten im Netz zeigen, dass es nicht illegal ist, ander sagen, die Rechtslage ist nicht klar.

http://md.hudora.de/publications/200204-dud-wlan/presse.html
http://www.tariftip.de/rubrik/14253/4/WLAN+einrichten.htm

Wer weiß genaueres (bitte keine juristischen Halbweisheiten)

grizto
 
naja ihm ist ja schon BEWUSST dass er was nicht erlaubtes tut. ist genau wie wenn du im laden stehst und kurz kein verkäufer da, da klaust du ja auch nichts. solang er nichts anstellt denke ich ihm kann nichts passieren aber sobald er über den anschluss von jemand anders *******e baut kann er sicher dafür belangt werden.
 
Selbst das glaub ich noch nichtmal ;)
Der Anschlusshalter ist ganz allein Verantwortlich für seine Verbindungen und hat dafür Sorge zu tragen das nur das mit seinem Anschluss passiert was er vorsieht. Wenn "dein Kollege" ;) jetzt also mit fremden Kontodaten Dinge bestellt o.Ä. tut und das ganze dann per IP zurückverfolgt wird ist erstmal der Halter dran, und muss nachweisen das er es nicht war. Heikle Kiste. Ist ne moralische Sache: "Weis ich die Verkäuferin jetzt darauf hin, dass sie mir 2€ zuviel Wechselgeld gegeben hat, oder nicht?"
Moralisch ist uns die Antwort darüber klar.
 
erstmal kurz:

ich bin das wirklich nicht *g
wenn, dann würd ich das offen zugeben, so bin ich, und außerdem gibts hier kein dsl, und ich bin kein erstsemester :)

er macht ja keinen sch*** mit dem Anschluss, er nutzt einfach nur den anschluss, und da ist die frage inwiefern das illegal is, und der vergleich mit dem klauen wenn kein verkaufer da hinkt gewaltig, imho
 
grizto schrieb:
Hallo Gemeinde :)
Jetzt ist die Frage, macht er sich strafbar oder nicht.

Nach aktueller Gesetzeslage ist es nicht strafbar, solange keine Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden. Kann dir das allerdings jetzt nicht belegen.

Gruß

MNS
 
Hehe ... auf solch eine Frage habe ich schon förmlich gewartet ;)

Im Grunde genommen schaut die Rechtlage in dieser Situation recht einfach aus.

Wer sich Zugang zum Internet durch ein fremdes Netz schafft und KEINE Sicherheitsmaßnahmen überwindet bzw. aushebelt und mit dem fremden Account keine "Straftaten" begeht, sprich kostenpflichtige Seiten, illegale Downloads etc., kann mit der derzeitigen Rechtlage nicht angeklagt werden.

Wer sein WLAN zuhause ungesichert und total offen lässt, muss zwangsläufig damit rechnen, dass der Account durch einen Fremden legal "missbraucht" wird.


Ein Gesetz, dass auch dies verbietet, wird aller Wahrscheinlichkeit nach bis Ende 2005 in Kraft treten - so wird das von den Fachzeitschriften wiedergegeben.

PS:

Für einige Kollegen ist es sogar schon zum Standard geworden, dass man sich die Straßenbezeichnungen in den einzelen Städten zu den Häusern merkt, wo offene WLAN-Stellen zu finden sind.
Sollte schnell eine geschäftliche E-Mail verschickt werden, so fährt man an seine Quellen, sprich vor ein Haus mit einem offenen Netz und loggt sich per Laptop und WLAN-Karte vom Auto aus ein und verschickt seine Mail.
Das Auto parkt man, je nach Signalstärke, vor dem Haus bzw. ein wenig weiter davon entfernt.

Natürlich kann man diesen legalen Missbrauch auch feststellen.
Da in jedem Router in der Syslog alle MAC-Adressen gespeichert werden und diese sich bekanntlich nicht ändern, so ist es für den Benutzer festzustellen, welche Geräte Zugang zum Netz haben/hatten. Findet man hier nur eine Nummer, so wird das wohl aller Wahrscheinlichkeit nach, der eigene PC sein (kann ebenfalls nachkontrolliert werden) und wenn die Syslog eben viele verschiedene MAC-Adressen ausgibt/anzeigt, so sollte man den Hirnstrom ein wenig einschalten und sich darüber Gedanken machen, sprich: eine Konsequenz ziehen.

Klingt komisch, ist aber so :)

Grüße...
 
hihi :)
Ich finde auch: selber Schuld!

@gritzo: ich glaubs dir :) manche Fragen-für-Kollegen lassen aber wirklich Spekulationen aufkommen, bestes Beispiel: Dr. Sommer-team :D

HUCH: 600 Post *g
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich warte ja noch auf den Post von StachO - unser'm Rechtsexperten...

Meiner Meinung nach nicht illegal, weil es gewollt, aber auch ungewollt sein kann.
 
also ich glaub ich meld die flatrate etc von uns ab und surf über die ganzen offenen netze hier...

wenn sich jemand aus der nachbarschaft dann mal bei mir meldet geb ich ihm 10 Euro und gut ist...
-> Nutzungsgebühr *g*
 
Steve B. schrieb:
Natürlich kann man diesen legalen Missbrauch auch feststellen.
Da in jedem Router in der Syslog alle MAC-Adressen gespeichert werden und diese sich bekanntlich nicht ändern, so ist es für den Benutzer festzustellen, welche Geräte Zugang zum Netz haben/hatten.
So stimmt das nicht so ganz, bei jeder etwas besseren Karte bzw. ist es vom Treiber abhängig, lässt sich unter Windows auch die MAC-Adresse ändern. Unter Linux respektive Unix, also auch OS-X geht das auch ohne Weiteres. Da ganze nennt sich Mac-Spoofing.
Es wäre theoretisch möglich (technisch ohne Weiteres belegbar) mit einem geeigneten Tool (Netstumbler, Kismet usw.) sich von einem Netz die benutzen MAC-Adressen mit zu "sniffen" und diese später für einen eventuellen Missbrauch zu benutzen. In diesem Fall wäre der Missbrauch nicht nachweisbar. Aber selbst die gängigen Verschlüsslungsalgorithmen wie WEP und WPA sind ja keine Hürde und sind mit den geeigenten Tools knackbar.......
 
jedes WLan Netz ist ein offenes Netz, mit dem nötigen (Fach)wissen hat man mit 6 Milionen Paketen jede 128 bit WEP verschlüsselung offen...
Selbst wenn man an seinem Rechner eine andere Macadresse einstellt ist nicht nachzuweißen dass du diese Mac Adresse zu irgendeinem Zeitpunkt mal gehabt hast wenn du sie wieder änderst...
=> einem kann rein gar nichts nachgewießen werden!

Davon abgesehen sind offene Netze offen (was für eien Aussage), also für jedermann zugänglich. Wer seinen Zugang für alle bereitstellt ist selber Schuld...
Es haftet immer der Anschlussbesitzer es sei den es liegt ein Vertrag vor in dem das gereglt ist. Bspw. man teilt seinen DSL zugang mit den Nachbarn oder MItbewohnern etc., da ist sowas empfehlenswert.
 
jedes WLan Netz ist ein offenes Netz, mit dem nötigen (Fach)wissen hat man mit 6 Milionen Paketen jede 128 bit WEP verschlüsselung offen...
Naja WEP ist ja nun auch nicht mehr wirklich up2date, WPA ist verschafft einem schon einen recht brauchbaren Schutz und für richtig kritische Umgebungen gibt es ja noch VPNs, diese Verschlüsselung zu knacken sollte realtiv schwer sein. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
SKOPE schrieb:
So stimmt das nicht so ganz, bei jeder etwas besseren Karte bzw. ist es vom Treiber abhängig, lässt sich unter Windows auch die MAC-Adresse ändern. Unter Linux respektive Unix, also auch OS-X geht das auch ohne Weiteres. Da ganze nennt sich Mac-Spoofing.
Es wäre theoretisch möglich (technisch ohne Weiteres belegbar) mit einem geeigneten Tool (Netstumbler, Kismet usw.) sich von einem Netz die benutzen MAC-Adressen mit zu "sniffen" und diese später für einen eventuellen Missbrauch zu benutzen. In diesem Fall wäre der Missbrauch nicht nachweisbar. Aber selbst die gängigen Verschlüsslungsalgorithmen wie WEP und WPA sind ja keine Hürde und sind mit den geeigenten Tools knackbar.......

Wir gehen hier davon aus, dass es sich um eine Standard-Konfiguration ohne Mac-Spoofing handelt.
Natürlich kann man auch die Mac-Adressen verfälschen, löschen und ändern.
Alles geht - nur wie .... und das ist die Frage ;)
 
Jo - und normalerweise ist es auch strafbar, Online-Diensten Dritten zur Verfügung zu stellen (steht sicher in jeder AGB eines ISPs, bei der Telekom auf jeden Fall). Also wäre das INET via offenes WLAN an einer T-DSL Dose auf jeden Fall strafbar. Denn Unwissen schützt vor Strafe nicht, auch, wenn einem der Anschluss nicht gehört.

Aber trotzdem: WLAN Zugriffe nachzuverfolgen dürfte unmöglich sein.
 
Ihr habt hier nur an die strafrechtliche Seite gedacht. Es gibt aber noch die zivilrechtliche. Wer nämlich einen offenen Zugang nutzt, kann beim (ahnungslosen) Inhaber des Anschlusses Kosten verursachen. Wenn sich der Router z.B. einwählt und nach einem Zeittarif abgerechnet wird.

Genaueres stand in c't 13/2004 S. 102f. Hier ein Auszug:
c't 13/2004: Mini-Provider und Schwarz-Surfer - Rechte und Pflichten in Wireless-Netzen schrieb:
Wie aber sieht die Rechtslage auf der anderen Seite aus, also bei denjenigen, die ihrerseits offene Zugänge nutzen? Das technische Risiko [...] entdeckt zu werden, ist vergleichsweise gering. [...]
Juristisch ist in solchen Fällen nicht allzu viel zu befürchten. Ist das WLAN nicht [...] geschützt, so besteht nach derzeitigem Stand der juristischen Diskussion kein strafrechtlicher Schutz für deren Nutzung. Der Betreiber hat allenfalls einen zivilrechtlichen Unterlassungs- sowie einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der Kosten, die durch die ungenehmigte Nutzung entstehen. Es bleibt allerdings die bereits oben beschriebene Gefahr eines Strafverfahrens mit den sehr unangenehmen Folgen, etwa durch die Beschlagnahmung von Rechnern.
 
der BEweiß dass man aber in dme WLAN eingeloggt war ist verdammt schwer zu erbringen... somit hat man auhc hier sogut wie nix zu befürchten... ;)
 

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