Dj mit 16?

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dj fire33129

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Hallo,
ich bin 16 Jahre alt. Somit dürfte ich doch eigentlich nur bis 24 Uhr auf Partys bleiben oder? Gilt für Djs die gleiche Regel oder gibt es da eine Ausnahmeregelung und falls ja wie bekommt man die? :confused:
 
16 Jahre sind 16 Jahre, ob DJ oder nicht.
Das Jugendschutzgesetz fragt nicht nach einem Beruf, sondern nur nach dem Alter.
Das heißt im Klartext: Es muß eine volljährige Vertrauensperson mit einer Vollmacht Deiner Eltern oder des Vormundes anwesend sein oder einer Deiner Elternteile oder der Vormund persönlich.
 
Naja, ich denke, bevor sich diese Frage stellt, solltest du erst einmal auch eine Gelegenheit bekommen, wo du länger als 24 Uhr öffentlich auflegen darfst. Das ist mit 16 nicht so leicht, behaupte ich mal. Bei privaten Parties kümmert sich doch normalerweise keiner der Gäste um das Alter und die 0-Uhr-Grenze, oder?

Solltest du aber wirklich auflegen dürfen (weil dich jemand total genial findet und dich unbedingt hören will), dann wird da wohl nichts draus. Denn eine Sonderregel gibt es meines Wissens nach nicht. Im Gegenteil, da gibt es doch auch noch das Jugendschutzgesetz, das Jugendlichen unter 18 verbietet nach einer gewissen Uhrzeit zu arbeiten (bin mir aber nicht ganz sicher, welche Uhrzeit das war).

Wo willst du denn überhaupt auflegen?
 
dj fire33129 schrieb:
Hallo,
Gilt für Djs die gleiche Regel oder gibt es da eine Ausnahmeregelung und falls ja wie bekommt man die? :confused:


Du bist 16 Jahre und mit diesem Alter ist Nachtarbeit verboten.
Soviel kann ich dazu sagen.

Warum sollte es da eine Ausnahme geben. :(
 
Im Moment lege ich sowieso nur bei Freunden auf. Aber ich habe vor bald in einer Disco in Gera aufzulegen. Wenn ich DJ-StachO richtig verstanden habe kann ich auch nach Mitternacht noch auflegen wenn eine volljährige Person mit Vollmacht meine Eltern dabei ist, richtig?
 
Ich hab damals mit 16 eben am Sonntagnachmittag aufgelegt.
Damals gab es in fast jedem Laden eine Nachmittagveranstaltung für die Kids. War auch ok. Allerdings war 1982 das Jugendschutzgesetz noch etwas strenger.
 
dj fire33129 schrieb:
...kann ich auch nach Mitternacht noch auflegen wenn eine volljährige Person mit Vollmacht meine Eltern dabei ist, richtig?

Phuuu... da bin ich überfragt.
Denke aber trotzdem, dass das nicht sein kann, weil Jugendliche solang sie nicht 18 sind ganz einfach nicht arbeiten dürfen. Aber du kannst ja mal im Google suchen ob du da was findest beim Jugendschutzgesetz.

Ich bin ja aus Österreich und du aus Deutschland. Also da gibt es sicher auch Unterschiede, wenn nur kleine, aber gleich wird das Gesetz nicht zu 100% sein.

Mal nachfragen.

Aber du hast ja noch Zeit bis du 18 bist. Mach dir keinen Stress ;)
 
dj fire33129 schrieb:
Im Moment lege ich sowieso nur bei Freunden auf. Aber ich habe vor bald in einer Disco in Gera aufzulegen. Wenn ich DJ-StachO richtig verstanden habe kann ich auch nach Mitternacht noch auflegen wenn eine volljährige Person mit Vollmacht meine Eltern dabei ist, richtig?


1) Gleiches, wie le flow schon meinte. Hast du da schon was festes, oder ist das ein "Wunschgedanke"? Normalerweise kommt man mit 16 in keine Disco.
Selbst ich mit 18 musste die hiesigen DJs in meiner Stammdisco erstmal davon überzeugen, dass ich das wirklich kann, bevor sie mich richtig auflegen lassen (in zwei Wochen zum ersten mal ganz alleine).
Bei uns sind die DJs (die dort ne Residency haben) im Schnitt 25-35 Jahre alt.

2) Arbeiten darfst du nach Mitternacht trotzdem nicht, aber anwesend sein ja. Mit Eltern weiß ich nicht, wie lange, mit Vollmacht (jedenfalls bei uns) bis halb 2.
 
also mit arbeiten meine ich in der nacht.
 
Is mal wieder DJ COntest in dem Schuppen???

kurze Frage: seit wann macht der MP nachmittags auf???
Naja viel Glück!!
Musst dem Funpapa ja nich auf die Nase binden, dass du noch 16 bist^^
 
..::le fLoW::.. schrieb:
Musst dem Funpapa ja nich auf die Nase binden, dass du noch 16 bist
Richtig *g. Wie war das noch, wo kein Kläger -- da kein Richter !?!
Zur Information: Nur eine Anmerkung, der Interesse geschenkt werden kann aber nicht muss.
Bevor jetzt hier gleich ellenlange Diskussionen vom Zaun brechen [Ihr wisst was ich meine...]
 
...nöö der Betreiber...du kannst dich denk ich dumm stellen!!

Der Chef ist doch der, der die Reglements verletzt und nicht nachgefragt hat-....

punkt
 
In Österreich (zumindest bei mir in Tirol) ist es übrigens nicht so, dass man mit 16 um 12 zuhause sein muss.

Ab 16 darf man bei uns vom Gesetz her so lange in Lokalen bleiben, wie man will.
 
Wenn du auflegen kannst, wird dich niemand nach deinem Alter fragen. Was da wirklich zählt ist, dass du das Auflegen drauf hast und die Leute in schwung bringst. Ich habe mit 14 schon in einer 2000Mann Disco aufgelegt, und mich hat NIEMAND nach meinem Alter gefragt (->als DJ bessere chance bei den älteren Mädelz :D).. Hab da jedoch ohne Lohn gespielt, lediglich frei saufen :)!
Also wenn du meinst du hast Skill, TRY! Nur pass auf das du die DJs nicht enttäuscht, den bevor du in Clubs auflegen kannst, musste du mind. 2 Jahre intensiv an dir Arbeiten (zu Hause), um selbstbewusst und gut auflegen zu können!
poli!
 
es gab auch schon leute die mit 16 im tresor gespielt haben :D
also immer ran, wenn du dich bereit fühlst ;)
 
..::le fLoW::.. schrieb:
...nöö der Betreiber...du kannst dich denk ich dumm stellen!!

Der Chef ist doch der, der die Reglements verletzt und nicht nachgefragt hat-....

punkt

Jo und dann bekommste so schnell keine Bookings mehr, wenn sich rumspricht, dass ein Clubbesitzer wegen nem 16-jährigen Jungen ne Verwarnung oder vielleicht Bußgeld bekommen hat...
 
..::le fLoW::.. schrieb:
...nöö der Betreiber...du kannst dich denk ich dumm stellen!!

Der Chef ist doch der, der die Reglements verletzt und nicht nachgefragt hat-....

punkt

Er mit seinen 16 Jahren hängt aber auch mit drin.
Denn: Mitgehangen, Mitgefangen

Auch, wenn der Clubbetreiber bestraft wird, mit seinen 16 Jahren verstößt er ebenfalls gegen das Gesetz.
 
Nur pass auf das du die DJs nicht enttäuscht, den bevor du in Clubs auflegen kannst, musste du mind. 2 Jahre intensiv an dir Arbeiten (zu Hause), um selbstbewusst und gut auflegen zu können!

son quatsch. ich kenn leute, die seit nem 3/4 jahr auflegen und nen astreinen style haben. besser als so mancher. und wenn ich mir dann in den clubs irgendwelche residents anguck, wo bei jedem 2. übergang die schweißperlen auf der stirn stehen, weil sie grad merken, das sie die beats net mehr rechtzeitig gleichkriegen werden...
wen willst du da enttäuschen?

back to topic:
Jugendschutzgesetz sagt zwar nein.
Heißt aber nicht, das es nicht gehen würde, da gabs schon so einige.
Brauchst halt (besonders unter 18) die richtigen Kontakte und nen Betreiber der auch mal ein Auge zudrückt.
 
Zuletzt bearbeitet:
dj fire33129 schrieb:
Und was ist wenn das Jugendamt da hinter kommt, dann bin ich doch der der den ganzen Ärger am Hals hat!!

******e Alter, dann kommst du sicher in ein Heim für zu junge DJs :rolleyes:

Kannst ja deine Mama mitnehmen zum Auflegen, dann kann sie dir auch Händchen halten.
 
dj fire33129 schrieb:
Und was ist wenn das Jugendamt da hinter kommt, dann bin ich doch der der den ganzen Ärger am Hals hat!!

Du wirst "nur" einkassiert und in einem grün/weissen Taxi nachhause gebracht und deinen Erziehungsberechtigten übergeben, wenn du nachweislich alkoholisiert bist oder Drogen genommen hast bekommen deine Eltern eine Anzeige wegen Missachtung ihrer Aufsichtspflicht. Das ist der Ärger für dich.

Der Veranstallter bekommt eine Anzeige wegen nicht einhalten des Jugendschutzgesetzes (dieser zahlt PRO person die u16 ist), werden mehrer u16 festgestellt steht es aus ob die Schanklizenz entzogen wird was das Aus für den Betreiber bedeuten würde. Ist jemand u14 wird die Schanklizenz i.d.r. sofort eingezogen und der Laden dicht gemacht, es kommt zur verhandlung, bis das Gericht entschieden hat bleibt der Laden zu und die Lizenz eingezogen.

Soviel mal dazu...

Sicherlich gibts von Polizei zu Polizei abweichungen, aber so ists hier in Bremen definitv mal passiert =)

grüsse...
 
Dom schrieb:
son quatsch. ich kenn leute, die seit nem 3/4 jahr auflegen und nen astreinen style haben. besser als so mancher. und wenn ich mir dann in den clubs irgendwelche residents anguck, wo bei jedem 2. übergang die schweißperlen auf der stirn stehen, weil sie grad merken, das sie die beats net mehr rechtzeitig gleichkriegen werden...
wen willst du da enttäuschen?

back to topic:
Jugendschutzgesetz sagt zwar nein.
Heißt aber nicht, das es nicht gehen würde, da gabs schon so einige.
Brauchst halt (besonders unter 18) die richtigen Kontakte und nen Betreiber der auch mal ein Auge zudrückt.

1. und 2. gehören Läden die Solche Betreiber haben verboten.

Der Betreiber ist total dämlich wenn:

- Er einen DJ einstellt der nicht auflegen kann
- Er einen DJ auflegen lässt der u18 ist (zwischen 0 und 6 Uhr).

grüsse...
 
DDD schrieb:
[...]
Ich erinnere hier mal an Kid Paul.
Ich glaube zu wissen, dass dessen bevollmächtigter der gute Tanith war.
(Kann mich aber täuschen).

Es gibt auch in England son Knirps, ist allerdings schon paar jahre her, der konnte immer nur nach 6 Uhr zu den Frühclubs auflegen, da er vorher nicht rein durfte ... war aber schwer angesagt der Bengel...

grüsse...
 

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