Dj mit 16?

Es gibt eine einzige Sonderklausel, die aber sicher hier in dem Fall nicht zutrifft - sonst stimme ich kaype 100% überein.

Für Künstlereinsätze von Kindern und Jugendlichen können die Erziehungsberechtigten eine Sondergenehmigung anfordern, damit Ihr Sohn/Tochter auch nach 22 Uhr einen Auftritt zelebrieren kann, jedoch NUR mit Anwesenheit eines Erziehungsberichtigten bzw. Bevollmächtigen.
Auch da ist der "Auftritt" zeitlich begrenzt.

Ich kann jetzt nur davon berichten, wie ich es bisher dreimal erlebt habe, als die Polizei bei einer Razzia Minderjährige im Club erwischt hatte.
Die Jugendlichen wurden zu ihren Eltern nach Hause gefahren (Eltern wegen Nichtbeachtung der Aufsichtspflicht verwarnt) und die Clubbesitzer haben eine Strafe von damals DM 10.000 erhalten, die sie auch zahlen mussten.

Einen internen Vermerk bei der Polizei erhält der Clubbesitzer wegen Nichtbeachtung des Gaststättengesetzes.
Wird dies dreimal überschritten, muss der Club/die Bar geschlossen werden bzw. dem Clubbesitzer wird die Lizenz entzogen.

In diesem Falle hier kann es im extremsten Fall nur eine Verwarnung an die Eltern geben und dem DJ selbst passiert nichts, jedoch dem Clubbesitzer, der dafür finanziell büßen muss.

Das sollte aber der Junge mit dem Clubbesitzer vorher absprechen, der dafür jede rechtliche Verantwortung eingehen und für den Jungen auch evtl. kräftig löhnen muss.

Eigentlich sollte ich das hier nicht öffentlich schreiben, aber viele aus der Branche wissen, dass in solchen Fällen oftmals immer vorgearbeitet wird seitens der Clubbesitzer. Kriegt der Türsteher mit, dass Polizei oder Aufsichtspersonen da sind, wird ein Zeichen ausgemacht, damit Minderjährige schnellstmöglich über Küche oder Hinterausgang verschwinden können (so kenne ich es noch aus meiner "jungen" Zeit).

ciao ciao

Armando
 
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Ja leuz so ist das Gesetz aber wie ist es in der Wirklichkeit

Es wird ja auch gesagt das Raubkopierer 5 Jahre hinter die Gitter kommen aber wer sitz bitte 5 Jahre im Knast weil er illegal gedownloadet hat....- keiner!

Bis jetzt haben alle nur Gelstrafen bekommen!



Ganau so ist es beim Auflegen erwischen sie dich fahren sie dich nach Hause und der Veranstalter bekommt eine Verwarnung!

Kann sein das sie dann dann bei diesem Club in nächser Zeit mal genauer/öfter nachguggn aber sonst passiert nichts weiteres!

Ausserdem sind die Behörden bei einer Razia eher hinter Drogen her und nicht hinter zu jungen DJs.

Also nur zu wirst schon nicht in "Den Knast für zu junge DeeJays" kommen. :D
 
@NineEleven: Full ACK... es macht einfach auch keinen Sinn auf den Paragraphen herum zu reiten. Es gibt auch keine eindeutiege Rechenvorschrift, die besagt, pro X personen unter 18 Jahren so und so viel Geldbusse. Bei OWI gilt grds der Opportunitaetsgrundsatz, was bedeuten kann, dass von den Behoerden jede Kleinigkeit verfolgt wird, weil man den Betreiber nicht riechen kann, was aber auch bedeuten kann, dass ueber fast alles hinweg gesehen wird, weil die Lokalitaet einen gewissen Status hat (glaubt mir, ich spreche da aus Erfahrung)... das haengt natuerlich genauso von den oertlichen Behoerden ab. manche OAE nehmen es halt gern genau, manche interessieren sich eher fuer wichtige Dinge, weil Sie zwar ein Ordnungsgeld verhaengen koennten aber weil sie auch genau wissen, wenn sie jeden Club in der Stadt wegen jeder Kleinigkeit versuchen, dicht zu machen, dann gibts bald ueberhaupt keine attaktiven Staetten mehr. Auch Veranstalter sind nur Menschen und machen Fehlen, lassen also z.B. Leute unter 18 in den Laden- deshalb muss man sie nicht gleich koepfen.

@KayPe: muss ja eine rosige Situation bei Euch sein, wenn da nur Leute auflegen, die es auch drauf haben- wenn man hier mal jemanden hoert, der wirklich ein wenig Peil davon hat, dann kann man schon mal nen rotes Kreuz im Kalender machen.
 
Hey leute, will ma diesen thread wieder auffrischen, also ich habe folgendes Problem: und zwar bin ich 17, darf also noch nich in Dissen/Clubs auflegen, nun ist es so das ich in unsererem Städtchen durch Freunde oder Fragen auf mehreren Abipartys auflegen kann, hab den jeweils bewiesen das ich das kann, von deren Seite also kein Problem, nun ist es so das auf Abipartys u18- leute anwesend sein dürfen(mit erlaubniswisch) aber halt nicht arbeiten, aber was ist wenn ich zwar auflege aber nicht für geld? sprich nich arbeite sondern meinem hobby nach mitternacht nachgehe? meine bedingung an die jeweiligen Organisatoren war, dass ich Freigetränke will und meinen DJ-Namen auf dem Flyer, gilt das dann als anstellung? Darf ich das? Meine Sorge ist es, das ich den Clubbesitzer in Schwierigkeiten bring, wär mir ja peinlich, will also auch nich lügen oder so, will da ja in zukunft öfter auflegen?
hoffe auf baldige antwort, Doktor
 
Hey leute, will ma diesen thread wieder auffrischen, also ich habe folgendes Problem: und zwar bin ich 17, darf also noch nich in Dissen/Clubs auflegen, nun ist es so das ich in unsererem Städtchen durch Freunde oder Fragen auf mehreren Abipartys auflegen kann, hab den jeweils bewiesen das ich das kann, von deren Seite also kein Problem, nun ist es so das auf Abipartys u18- leute anwesend sein dürfen(mit erlaubniswisch) aber halt nicht arbeiten, aber was ist wenn ich zwar auflege aber nicht für geld? sprich nich arbeite sondern meinem hobby nach mitternacht nachgehe? meine bedingung an die jeweiligen Organisatoren war, dass ich Freigetränke will und meinen DJ-Namen auf dem Flyer, gilt das dann als anstellung? Darf ich das? Meine Sorge ist es, das ich den Clubbesitzer in Schwierigkeiten bring, wär mir ja peinlich, will also auch nich lügen oder so, will da ja in zukunft öfter auflegen?
hoffe auf baldige antwort, Doktor

War das nicht so geregelt, dass du unter 18 nicht nach mitternacht auswärts sein darfst ohne erlaubnis der eltern ?

Kenn mich mit der deutschen rechtslage leider nicht aus.
 
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Wie siehts eigentlich mit Sascha - The Raveboy von Sunshine-Live aus? Bekommt der auch Sonderrgelungen, weil der ist ja U16 und ist ja auch schon Groß OnTour für sein Alter!
 
sprich nich arbeite sondern meinem hobby nach mitternacht nachgehe? meine bedingung an die jeweiligen Organisatoren war, dass ich Freigetränke will und meinen DJ-Namen auf dem Flyer, gilt das dann als anstellung? Darf ich das? Meine Sorge ist es, das ich den Clubbesitzer in Schwierigkeiten bring, wär mir ja peinlich, will also auch nich lügen oder so, will da ja in zukunft öfter auflegen?
hoffe auf baldige antwort, Doktor

Als Hobby kann man das bei einer öffentlichen Veranstaltung nicht mehr sehen, sonst müsst ihr eine geschlossene private Party ohne Flyer etc. machen.

Eine Anstellung hast Du erst, wenn ein schriftlicher Vertrag gemacht wird, der Rest fällt unter mündlicher Vereinbarung.

Du brauchst dafür nach Mitternacht dann eine Übertragung der Bevollmächtigung einer Person seitens Deiner Eltern auf jemanden, der offiziell in dieser Zeit als Aufpasser gilt.

Näheres sollte mal Dein Clubbesitzer beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat nachfragen, wie da die aktuelle Rechtslage ist bzw. Du Dich selbst beim KVR schlau machst.

Bongi: frag Sunshine live oder ihn direkt, da hier Niemand sein Manager ist ;)
 
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Ich geh manchmal mit nem Freund auflegen, der bekommt dann die Vollmacht und wenn was kontrolliert wird gucke ich halt nur zu und geniesse den kostenlosen Allohol.
So arbeite ich nicht und bin beaufsichtigt UND verstosse nicht gegen irgendwelche Gesetze!(wüsste zumindest keine ausser das ich kein woddi trinken darf :D )

mfg

LanC
 
aha.. @mando: also wenn ich diese bemächtigungssache mache, sprich das da einer auf mich aufpasst, dann geht das also? und ist eine mündliche abkommen gültig genug um zu sagen, der "arbeitet" hier und ist nicht gast? ich ruf mal das amt da an und klärs, mal schaun was rauskommt.
@ dj lanc , hmm ein kumpel dabei der 18 ist wär cool bloß kenn ich nich so viele die 18 sind, vom besitzer aus ans pult dürfen und dann auch noch hier sind, wenn die nich grad studieren oder ausbildung machen, man deutsches recht macht einem das leben schwer:(
 
aha.. @mando: also wenn ich diese bemächtigungssache mache, sprich das da einer auf mich aufpasst, dann geht das also? und ist eine mündliche abkommen gültig genug um zu sagen, der "arbeitet" hier und ist nicht gast? ich ruf mal das amt da an und klärs, mal schaun was rauskommt.

zu Frage 1: Ja - dort muss halt von Deinen Eltern eine Übertragung auf einen Erziehungsberechtigten zu dieser Zeit angegeben werden. Ob zu dieser Vollmacht noch weiteres Material wie Ausweiskopie verlangt wird, musst Du Dich beim zuständigen KVR erkundigen.

zu Frage 2: Du arbeitest nicht, wenn Du kein Entgelt bekommst. Eine mündliche Absprache ist ebenso rechtens, auch wenn bei keinerlei Zeugen Aussage gegen Aussage steht. Du bist eben als "DJ" an diesem Abend eingesetzt, unentgeltlich. Die Getränke sind da eben eine Entschädigung für Deinen "ehrenamtlichen" Einsatz.

Du kannst erst von einen Nebenjob sprechen, wenn Du für diese Arbeit bezahlt wirst.

Gib dem KVR ebenso an, dass Du keine Arbeit verrichtest, sondern diesen DJ-Job unentgeltich und ehrenamtlich in Deiner Freizeit ausführst.

Wäre super, wenn Du uns den aktuellen Stand bezüglich Vollmacht der Eltern geben kannst nach Deinem Anruf, da ich keinen aktuellen Stand habe, was die dazu benötigen und wie weit der Rahmen dieser Vollmacht gilt.
 
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Ich sag nur Raveboy......mir wurde mal erzählt das der 12 oder 13 ist.......aber ne wackelige quelle, kp^^...

mfg

LanC
 
Raveboy ist momentan 14 Jahre ... hatte seine erste Platte schon draußen sie wurde auf Mental Madness releast.

Er hat schon mit 13 Jahren auf der Nature One aufgelegt unteranderen auch in vielen Clubs und Discotheken in Deutschland.

Das Highlight war für ihn 2006 als er als jüngster DJ auf der Loveparade auflegte.


Das er auf so eine Spur kamm passierte aber auch nur weil sein Papa bei Sunshien Live arbeitet.
 
drecks lucker ey......*eifersuchtschieb*

mfg

LanC
 
Hey people, hab also mal geklärt wie ihr unter 18 auflegen könnt, also ich hab erst mal beim ordungsamt angerufen, die, war ja klar, sind nicht zuständig^^, musste dann beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen, und durch langes weiterverbinden bin ich dann beim Zuständigen angekommen für Abteilung Jugend. Der hat dann recherchiert für mich, also:
Wenn man unter 18jahren auflegt nach 24Uhr darf man kein Geld bekommen da man dann in Abhängigkeit des Betreibers steht und das widerspricht dem Jugendschutzgesetz. Wenn ihr nun in einem Club oder Disse auflegen wolltet dann geht das auch nicht, da der Betreiber seinen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen würde, geht also auch nicht laut Gesetz. Anders sieht es aus wenn ihr inerhalb eines Vereins oder einer anderen Institution(zB Schule) arbeitet, wenn ihr dies für einen Verein macht dann geht das irgendwie, genau hab ich nicht gefragt, aber da gibts eine Regelung die das zulässt, sprich wenn ihr in eine öffentlich Kasse verdienen helft, sich also keiner wirklich bereichern kann an euch, sondern für eine Vereinskasse, dann geht das klar. Da ich in meinem Fall für eine öffentliche Kasse einer Stufe reinarbeite darf ich das. Der Typ hat einfach gemeint, solang ich nicht in Abhänigkeit stehe, also gehen kann wann ich will und und sich niemand bereichert stehe ich nicht unter dem Jugendschutzgesetz, also ist es kein Problem. Auf die Frage wegen Übertragung der Aufsichtspflicht, reicht es wenn die Eltern einenen Zettel unterschreiben, auf dem steht das die Verantwortung auf eine Aufsichtsperson über 18 übertragen ist, und diese Person den ganzen Abend anwesend ist(kann man meistens auf der jeweiligen Seite des Betreibers runterladen und ausdrucken). Falls nun jemand in einem gemieteten Club auflegen will, müsst ihr schaun das die Mieter wieder Verein oder sowas sind, wieder wegen Ausnutzung. Ihr müsst euch dann erkundigen wer die Verantwortung innerhalb vom club hat, der Besitzer oder der Mieter, sprich wer Secureties bezahlt oder so, hmm hoffe weitergeholfen zu haben Mando.:)
grüße vom Doktor
PS:(Renomeepunkte bitte:rolleyes: )weiter Fragen PM oder so...:eek: Danke
 
Was heist das mit dem Zettel? Was muss denn da alels drauf stehen? Irgendwelche angaben zu der Person die Aufsichtspflicht hat oder so?

mfg

LanC
 
oder besuch die seiten der clubs in die du gehen willst, da ist immer irgendwo ein link zu sehen mit diesem forumlar
Grüße Friskee



......mehr Renomee mehr mehr!!!!!:eek:
 
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Auf die Frage wegen Übertragung der Aufsichtspflicht, reicht es wenn die Eltern einenen Zettel unterschreiben, auf dem steht das die Verantwortung auf eine Aufsichtsperson über 18 übertragen ist, und diese Person den ganzen Abend anwesend ist

Okay, danke Dir. Also hat sich bzgl. Übertragung nichts geändert und es reicht eine formlose Vollmacht mit Angabe der übertragenen Person, Ort und Zeitangabe und eben Unterschrift eines Erziehungsberechtigen, sprich ein Elternteil.

Im Grunde genommen können dann nur Jugendliche kostenfrei nach Mitternacht auflegen, wenn es für Schülerpartys, Studentenpartys, Sportvereine etc. ähnliches ist.

Interessant wäre noch zu wissen, wenn der Jugendliche für die DJ Arbeit "vor" Mitternacht in einem Club bezahlt wird, aber darüber hinaus länger auflegt.
 
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Gute frage, aber ich glaube wenn man vor Mitternacht auflegt und danach weiter machen will, muss einfach wieder das mit den Anforderungen von oben erfüllt sein, denk ich,...:rolleyes: hab vergessen das zu fragen sry:confused:
 
Das mit dem nach Mitternacht kein Geld mehr is ja auch lustig. Wenn da einer von 22:00 bis 3:00 - mal so als Beispiel - auflegen soll zahlt der Betreiber ihm dann für die ersten beiden Stunden eben "ganz viel" - sagen wir mal 200,- € - und für die anderen Stunden nix.... na dan kann man die Regelung auch sein lassen :D

Kenn nen Potsdamer, der hat mit 13 im Waschhaus aufgelegt (Ja, nachts) und mit 16 im Tresor Berlin
... soviel zur Praxis ...

Wobei ich das als Vater nicht unterstützen würde. (Gut, heute ist er mit 21 J. gefragter Produzent für elektronische Musik und Filmmusik, hatte mit 16 sein Studio in Berlin - aber das kann man ja nicht ahnen :D )
 
ja schon, aber wer ist der betreiber? ist halt so, eine typische Rechtslücke, kommt vor:eek:
 
also ich bin 17 un hab auch mit 17 in nem club aufgelegt da hat das keinen gestört :D
 
ja, ich auch bloß halt nicht offiziell, oder doch? mit flyer und allem? na klar. wo kein richter, da kein urteil oder wie das heißt aber legal ist das trotzdem nicht, leider.....
 

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