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bert
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Fazit:
Die neue Telekommunikations-Kundenschutzverordnung trägt zum Schutz der Verbraucher gegen 0190-Dialer bei. Sie sind nicht mehr schutzlos dem Inkasso der Netzbetreiber ausgesetzt, sondern der Anbieter muss seine Forderung gegenüber dem Verbraucher unmittelbar durchsetzen. Erfolg wird er nur dann haben, wenn er nachweisen kann, dass ein Vertrag über die angebotene Mehrwertdienstleistung zustande gekommen ist. Dazu muss der Verbraucher gewusst haben, dass er über eine Dialer-Schaltung eine Dienstleistung von einem anderen Anbieter als seinem Netzbetreiber in Anspruch nimmt. Zusätzlich muss er den Preis erkannt haben können und diesen auch akzeptiert haben. Dies nachzuweisen dürfte den 0190-»Services« schwer fallen.