[Betrug im Marktplatz] Wer hat bei Soulplane 83 bestellt?

dortmund???
weißt du eigentlich wo germersheim liegt?

so sehr es dich auch wurmt, so ne art von selbstjustiz kann schnell nach hinten losgehen.
 
Der Sprit kostet dich sicher um die 50€. Damit kannst du besseres machen.
Davon dass du ihm die Nase verbiegst hast du dein Geld ja auch nicht wieder.
Schließt euch zusammen und klagt.
 
Gute Idee. Wer garantiert Dir denn, dass die Ware da drin ist?

Der Postmann muss lt. Postgesetz erst das Geld kassieren und dann das Paket rausgeben. Du darfst also vor dem Bezahlen noch nicht einmal reinschauen!

Das Sicherste ist die Persönliche Abholung und sonst nichts.

Treuhand Services sind auch sicher ;)
 
Beitrag von Pr3muToS musste leider gelsöcht werden, da veröffentlichen von PN´s und persönlichen Daten, auch wenn da ein wenig augesternt wurde, nicht erlaubt ist und wir uns damit Probleme einfahren können, wenn wir es stehen lassen... ;)

Ich kann auch den Geschundenen nur raten, dies bei der Polizei zur Anzeige zu bringen, und noch besser sich mit den anderen in Verbindung zu setzen, da kann die Sache noch schneller über die Bühne gehen!!
 
Und genau da liegt das Problem unseres Rechtsstaat. Auch der unberechtigte Besitzer ist gegen verbotene Eigenmacht, auch von seiten des Eigentümers geschützt. Dieser Schutz in verbindung mit einer seit jahren chronisch unterfinanzierten Justiz sorgen dafür dass Betrug,erst recht über das Internet , heute so einfach wie nie ist. Man muss sich das mal vorstellen. Seit einem Jahr wissen wir wer unser Geld hat, innerhalb von wenigen Tagen war das A******* angezeigt. Was ist seitdem passiert ? Nicht viel. Stattdessen wird weiter zugeschaut und eine Verhandlung in ferner Zeit "geplant" - Ausgang ungewiss. Und,wie schon oft erwähnt,bringt uns eine strafrechtliche Verurteilung auch noch nicht das Geld zurück, denn, und hierin liegt imho ein weiterer schwerer Fehler des Strafrechts - der Opferschutzaspekt tritt völlig in den Hintergrund. Kurz - man darf sein Geld zivilrechtlich zurückklagen. Und das ist mühsam, umständlich und oft erst nach Ewigkeiten von Erfolg gekrönt.
Derweil fühlt sich unser Täter immer sicherer. Er verschleiert nichtmal mehr seine Identität - er weiß,dass nichts passiert.

Man stelle sich vor ein derzeit so oft diskutierter "gewaltbereiter Jugendlicher" tritt einen alten Mann zusammen, läuft nach einem Jahr noch frei herum und begeht ein weiteres Gewaltverbrechen ,weil die Staatsanwaltschaft mit dem Verfahren nicht hinterherkommt.Man würde der Justiz Versagen vorwerfen.
Und im Prinzip verhält es sich hier ähnlich . C.H begeht einen Betrug nach §263 StGB , der mit dem selben Strafrahmen (bis zu 5 Jahren) bewehrt ist wie eine Körperverletzung nach 223 StGB. Nach einem Jahr begeht er an selber Stelle das selbe Delikt wieder und was liest man hier?

"Selber schuld"
 
Auch der unberechtigte Besitzer ist gegen verbotene Eigenmacht, auch von seiten des Eigentümers geschützt.
Wirf mal einen Blick in § 859 BGB, dann siehst du, das dem eben nicht so ist!

hierin liegt imho ein weiterer schwerer Fehler des Strafrechts - der Opferschutzaspekt tritt völlig in den Hintergrund.
Absoluter Humbug! Nur weil man sich das Geld seperat auf dem zivilrechtlichen Weg erstreiten muss, tritt damit noch lange nicht der Opferschutzaspekt zurück. Der liegt imho nämlich alleine darin, den Täter für die von ihm begangene Tat zu verurteilen. Opferschutz bedeutet aber nicht, dass nach der Verurteilung automatisch wieder die Finanzen stimmen müssen!

läuft nach einem Jahr noch frei herum und begeht ein weiteres Gewaltverbrechen ,weil die Staatsanwaltschaft mit dem Verfahren nicht hinterherkommt.Man würde der Justiz Versagen vorwerfen.
Wieder Mumpitz. Nicht "Versagen", sondern überlastete und bis zum äußersten Maximum ausgereizte Kapazitäten sind der Grund. Das zu ändern liegt wiederum in den Händen der Staatsleitung.

C.H begeht einen Betrug nach §263 StGB
Mal langsam mit den wilden Pferden. Ob es sich hierbei tatsächlich um einen Betrug handelt, wirst du, wie jeder andere hier, kaum zu 100% sagen können. Oder hast du irgendwelche Beweise für beispielsweise die Bereicherungsabsicht, die auf subjektiver Tatbestandseite erfüllt sein muss?

Dass hier die Emotionen hochkochen, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich würde wohl nicht anders denken und auch nicht anders reagieren. Dabei wird aber bei all den aufgewühlten Emotionen eine Menge Schwachsinn zum Besten gegeben. Mag sein, dass ich das anders sehe, weil ich mich mit der Materie "Recht" studientechnisch auseinandersetze (meinen Schwerpunkt werde ich im Strafrecht legen), aber was hier teilweise zu Tage tritt, sind, man möge mir diese harsche Kritik verzeihen, plumbe Stammtischparolen!
 
Absoluter Humbug! Nur weil man sich das Geld seperat auf dem zivilrechtlichen Weg erstreiten muss, tritt damit noch lange nicht der Opferschutzaspekt zurück. Der liegt imho nämlich alleine darin, den Täter für die von ihm begangene Tat zu verurteilen. Opferschutz bedeutet aber nicht, dass nach der Verurteilung automatisch wieder die Finanzen stimmen müssen!

da frage ich mich dann aber als nicht-jurist warum:confused:

mir persönlich bringt es recht wenig wenn der betrüger erst mal an der staat zahlen muss oder in den knast geht,danach mittellos ist und ich bis zum sanktnimmerleinstag auf mein geld warten muss
wäre doch viel sinnvoller wenn bei der strafverhandlung gleich festgestellt würde das erst die opfer ihr geld kriegen
 
Nicht schon wieder :eek:

Eine Überweisung lässt sich definitiv nicht wieder rückgängig machen, wenn die Bank einem diese Option einräumen sollte, (unwahrscheinlich, aber möglich), geschieht dieses ganz aus Kulanz der Bank, sie ist aber in keinster Weise dazu verpflichtet!

Genau richtig, kenne es aus eigener erfahrung...:(
 
Nicht schon wieder :eek:

Eine Überweisung lässt sich definitiv nicht wieder rückgängig machen, wenn die Bank einem diese Option einräumen sollte, (unwahrscheinlich, aber möglich), geschieht dieses ganz aus Kulanz der Bank, sie ist aber in keiner Weise dazu verpflichtet!

Die eigene Bank kann die Überweisung nie rückgängig machen. Das kann nur die Bank, wo das Geld hingegangen ist. Diese Bank muss der Stornierung zustimmen. Mit dieser Bank setzt man sich dann in Verbindung und hat u.U. Glück. Die eigene Bank macht da gar nichts.
 
da frage ich mich dann aber als nicht-jurist warum:confused:

mir persönlich bringt es recht wenig wenn der betrüger erst mal an der staat zahlen muss oder in den knast geht,danach mittellos ist und ich bis zum sanktnimmerleinstag auf mein geld warten muss
wäre doch viel sinnvoller wenn bei der strafverhandlung gleich festgestellt würde das erst die opfer ihr geld kriegen

1.)
Die Frage solltest du unserem Gesetzgeber stellen. Der müsste dir darauf noch am ehesten eine Antwort geben können.

2.)
Es wäre gar nicht so unproblematisch, die ganzen Prozedere in einen Topf zu werfen. In der Situation, wie bereits genannt, in der die Justiz ohnehin schon total überlastet und die bestehenden Kapazitäten absolut ausgereizt sind, wäre es geradezu ein Genickbruch, straf- und zivilrechtliche Prozesse auch noch zusammenzulegen.
Mal ganz abgesehen davon würde sich daraus ein fast undurchschaubarer und undurchdringbarer Dschungel entwickeln.
Zudem ist zu bedenken, dass das Strafrecht seiner Natur nach öffentlich-rechtlich ist. Es geht um gesetzlich, d.h. vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber und somit vom Staat festgelegte Verhaltensnormen, die der Täter verletzt und sich somit gewissermaßen gegen den Staat auflehnt. Will das Opfer/ der vermeintlich Betrogene nun sein Geld zurück, so ist das nicht mehr öffentlich-rechtlicher, sondern zivilrechtlicher, und zwar privatrechtlicher Natur, da es hierbei um Ansprüche geht, die Private gegen den anderen geltend machen.
Dass, auch wenn die Prozesse somit langwierig sind, getrennte Verfahren durchgeführt werden, trägt meinem Empfinden nach zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei.
 
Wirf mal einen Blick in § 859 BGB, dann siehst du, das dem eben nicht so ist!


Mal ganz ruhig. Bevor du mich hier gleich als unwissend hinstellst, und dem ist nicht so, auch ich studiere Jura, hättest du mal besser selbst genauer nachgelesen. Nach 859 darfst du dich der verbotenen Eigenmacht nur erwehren wenn du den Täter auf frischer Tat betriffst,also unverzüglich. Wenn dir also jemand deine Platten aus dem Case nimmt darfst du ihm sie sofort wieder wegnehmen. Im vorliegenden Fall ist das aber schlicht nicht möglich.


Absoluter Humbug! Nur weil man sich das Geld seperat auf dem zivilrechtlichen Weg erstreiten muss, tritt damit noch lange nicht der Opferschutzaspekt zurück. Der liegt imho nämlich alleine darin, den Täter für die von ihm begangene Tat zu verurteilen. Opferschutz bedeutet aber nicht, dass nach der Verurteilung automatisch wieder die Finanzen stimmen müssen!

Das es verschiedene Auffassungen geben darf und muss,solltest du eigentlich auch wissen. Ausserdem hat eine Verurteilung nicht zwingend mit Opferschutz zu tun.Den Nachteil des Geschädigten schnellstmöglich auszugleichen kann man wohl als aktiven Opferschutz ansehen.

Wieder Mumpitz. Nicht "Versagen", sondern überlastete und bis zum äußersten Maximum ausgereizte Kapazitäten sind der Grund. Das zu ändern liegt wiederum in den Händen der Staatsleitung.

Ich habe nicht von einem Versagen gesprochen. Und ausserdem - wenn im geschilderten KV-Fall der Täter ein Jahr lang nicht belangt wird, weil die Kapazitäten aufs Maximum ausgereizt sind, passiert das sicher auch nicht vorsätzlich? Trotzdem würdest du von einem Versagen sprechen. Und, man mag das sehen wie man will, in Deutschland sind auch Vermögensdelikte mit relativ hohen Strafrahmen versehen , also warum mit zweierlei Maß messen?

Mal langsam mit den wilden Pferden. Ob es sich hierbei tatsächlich um einen Betrug handelt, wirst du, wie jeder andere hier, kaum zu 100% sagen können. Oder hast du irgendwelche Beweise für beispielsweise die Bereicherungsabsicht, die auf subjektiver Tatbestandseite erfüllt sein muss?

Die willst du ihm allen Ernstes absprechen? Im Ernst, ich habe das natürlich selber schon mehrmals durchgeprüft und selten so einen "Musterfall" gesehen.Du darfst also davon ausgehen,dass das nicht einfach nur behauptet ist.

Dass hier die Emotionen hochkochen, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich würde wohl nicht anders denken und auch nicht anders reagieren. Dabei wird aber bei all den aufgewühlten Emotionen eine Menge Schwachsinn zum Besten gegeben. Mag sein, dass ich das anders sehe, weil ich mich mit der Materie "Recht" studientechnisch auseinandersetze (meinen Schwerpunkt werde ich im Strafrecht legen), aber was hier teilweise zu Tage tritt, sind, man möge mir diese harsche Kritik verzeihen, plumbe Stammtischparolen!

Danke.
Meiner Meinung ist es keinesfalls eine "plumpe Stammtischparole" ein effektiveres Handling von Betrugsfällen zu fordern. Dass man Zivilrecht und Strafrecht dazu garnicht zwingend vermischen muss sollte doch ausser Frage stehen. Aber zumindest könnte man es berücksichtigen wenn der Täter von sich aus die Leistungen zurückgewährt. Oder denke doch mal an die Möglichkeit,dem Geschädigten mit Abschluss des Strafverfahrens automatisch einen Titel zuzusprechen mit dem er das Geld eintreiben kann - das ließe sich sicher realisieren.

Ich wünsche dir,dass du davon nicht einmal selber betroffen sein wirst - du würdest anders darüber denken.
 
(...) hättest du mal besser selbst genauer nachgelesen. Nach 859 darfst du dich der verbotenen Eigenmacht nur erwehren wenn du den Täter auf frischer Tat betriffst,also unverzüglich.
Dann hättest auch du meinen Post nochmal genauer lesen sollen. So wie du pauschal dargestellt hast, dass der unberechtigte Besitzer gegen Eigenmacht selbst des Eigentümers geschützt ist, habe ich pauschal gesagt, dass dem nicht so ist. Dass dieses "Recht" wiederum eingeschränkt ist, dessen bin ich mir bewusst. Denn wenn ich eines kann, dann ist das lesen!

Ausserdem hat eine Verurteilung nicht zwingend mit Opferschutz zu tun.Den Nachteil des Geschädigten schnellstmöglich auszugleichen kann man wohl als aktiven Opferschutz ansehen.
Dann erläutere mir bitte, worin deiner Ansicht nach der Opferschutz denn genau liegen soll, wenn das vermeintliche Betrugsopfer im selben Prozess gleich auch einen Titel zugesprochen bekommt, mit dem es vollstrecken und so sein Geld zurückbekommen kann.
Opferschutz soll in erster Linie durch die Androhung von Strafen bei Verhaltensweisen conra legem erreicht werden. Das ist auch der Gedanke (mal abgesehen vom dritten, nämlich dem Vergeltungsprinzip), der hinter Strafen steht. Ob es nun Generalprävention oder doch Spezialprävention ist, kann dahinstehen, da es im Kern nun einmal um die Prävention von rechtswidrigem Verhalten geht.
Oder wie erklärst du dir, dass § 224 StGB als Qualifikation zu § 223 StGB stärkere Strafen androht? Eben um, aus Gründen des Opferschutzes, das potenzielle Opfer von vornherein gegen gesteigertes Unrecht zu schützen. Das gleiche bei § 244 StGB als Qualifikation zu § 242 StGB.

Und, man mag das sehen wie man will, in Deutschland sind auch Vermögensdelikte mit relativ hohen Strafrahmen versehen , also warum mit zweierlei Maß messen?
Alleine schon aus dem Grund der unterschiedlichen Deliktsnatur. Einerseits Delikte gegen das Vermögen, andererseits Delikte gegen Persönlichkeitsrecht, in deinem Beispiels explizit die körperliche Integrität.

Die willst du ihm allen Ernstes absprechen? Im Ernst, ich habe das natürlich selber schon mehrmals durchgeprüft und selten so einen "Musterfall" gesehen.Du darfst also davon ausgehen,dass das nicht einfach nur behauptet ist.
Ich habe nicht ausgeschlossen, dass besagte Person nicht möglicherweise "Dreck am Stecken" hat. Allerdings gilt in unserem Rechtssystem das Unschuldsprinzip. Und du kannst meinetwegen diesen "Musterfall" so oft durchprüfen, wie du möchtest, so lange die Bereicherungsabsicht seinerseits nicht positiv festgestellt ist, gilt er zumindest auf subjektiver Tatbestandsseite als unschuldig. Zumal ich es mir sehr schwer vorstelle alleine über Schilderungen über das Internet in das Innere des "Beschuldigten" hineinzuschauen, ohne auch nur seine Stellungnahme dazu gehört zu haben.

Meiner Meinung ist es keinesfalls eine "plumpe Stammtischparole" ein effektiveres Handling von Betrugsfällen zu fordern.
Die "plumbe Stammtischparole" war nicht explizit gegen dich gerichtet. Lies mal ein paar Seiten vorher, dann wirst du vielleicht sogar in diesem Punkt mit mir einer Meinung sein.

Aber zumindest könnte man es berücksichtigen wenn der Täter von sich aus die Leistungen zurückgewährt.
Wird es idR auch, und zwar iRd Strafzumessung.

Oder denke doch mal an die Möglichkeit,dem Geschädigten mit Abschluss des Strafverfahrens automatisch einen Titel zuzusprechen mit dem er das Geld eintreiben kann
Siehe die Ausführung meiner Gedanken hierzu weiter oben. Stichwort Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

Ich wünsche dir,dass du davon nicht einmal selber betroffen sein wirst - du würdest anders darüber denken.
Das habe ich selbst schon eingestanden (siehe den von dir zitierten Post), dass bei mir die Emotionen wohl ebenso hochkochen würden.
Im Übrigen lässt es sich nie zu 100% vermeiden, selbst einmal in die missliche Lage zu geraten, das Opfer zu sein. Allerdings versuche ich zumindest akribisch, solchen Situationen auszuweichen.
 
da frage ich mich dann aber als nicht-jurist warum:confused:

mir persönlich bringt es recht wenig wenn der betrüger erst mal an der staat zahlen muss oder in den knast geht,danach mittellos ist und ich bis zum sanktnimmerleinstag auf mein geld warten muss
wäre doch viel sinnvoller wenn bei der strafverhandlung gleich festgestellt würde das erst die opfer ihr geld kriegen

Dann befass dich mal mit dem Stichwort Adhäsionsverfahren.

Das Problem ist nur, dass der Geschädigte sich rechtzeitig und selbst darum kümmern muss. Und letztlich muss man beim Täter überhaupt erst mal was holen können...
 
Ohne das jetzt zu weit ins juristische Klein-Klein abgleiten zu lassen : Bevor ich hier jemanden etwas unterstelle, vergewissere ich mich schon erst der Sachlage. Die Unschuldsvermutung gilt auch in jedem Fall, aber spätestens dann nicht mehr ,wenn dir der Täter am Telefon all das bestätigt was du ihm vorwirfst,seine Schuld also quasi eingesteht, nur "keinen Bock" hat , das Geld herauszugeben.
Das mit dem Adhäsionsverfahren (mir auch nicht bekannt, aus gleichem Grund ) ist eine gute Sache und geht ja in die von mir angedeutete Richtung, allerdings dürfte es hier wohl wegen den Beschränkungen des Jugendstrafrechts nicht anwendbar sein.



(Falls doch lass ich nen Kasten Bier springen ;)
 
Das mit dem Adhäsionsverfahren (mir auch nicht bekannt, aus gleichem Grund ) ist eine gute Sache und geht ja in die von mir angedeutete Richtung, allerdings dürfte es hier wohl wegen den Beschränkungen des Jugendstrafrechts nicht anwendbar sein.



(Falls doch lass ich nen Kasten Bier springen ;)

Ohne nochmal nachzulesen: War der mutmaßliche Täter Jugendlicher oder Heranwachsender? Ansonsten wäre das ja hinfällig. ;)
 
Heranwachsender , und trotz der zahlreichen Vorstrafen wirds imho wohl auf Jugendstrafrecht rauslaufen.
 
... Womit wir wieder bei Roland Koch wären, der meines Erachtens im Kern vollkommen Recht hat, dies aber zu radikal ausgestalten möchte und es zudem für seinen Wahlkampf alles andere alles "wählerstimmenattraktiv" sinnvoll verkauft hat.
 
hab nach ca 7 wochen mein zeug bekommen... werde anzeige zurückziehen ... obwohl er eine frechheit in person ....ist
 
Ich hatte auch schon einen Betrugsvorfall hier im Forum, der Nutzer ist schon seit langem nicht mehr aktiv. Ging damals um 2 Vinyls für vll 14 Euro oder so.

Habe den Betrag auch überwiesen, keine Rückmeldung per ICQ, MSN, Mail usw.
Da der User eine Internetadresse besass, wurde eine Anfrage über denic.de eingeleitet, Adresse herausgesucht und Schriftsatz (alle rechtl. Konsequenzen und Kosten aufgelistet) eingereicht.
Zwei Tage später hatte ich die Vinyls bei mir ;-)
Für einen Azubi bei einer Bank kommt halt eine Ermittlung wegen Betrugs nicht so gut an.
 
woot87

ist auch ein Betrüger.

Habe bei ihm über Ebay was gekauft und habe heute morgen ne Mail bekommen, dass das ebay konto geklaut war.

Zum Glück kann ich die Überweisung stoppen, da das Geld noch net auf seinem Konto ist.

Trotzdem setzte ich alles dran ihn zu bekommen, weil ich sowas aus Prinzip nicht leiden kann.

MfG,

Tobi
 
Der hatte doch hier neulich für sehr kurze Zeit 2* DJM800 neu und OVP für je 888 Euro drin oder? :D
 
woot87

ist auch ein Betrüger.

Habe bei ihm über Ebay was gekauft und habe heute morgen ne Mail bekommen, dass das ebay konto geklaut war.

Zum Glück kann ich die Überweisung stoppen, da das Geld noch net auf seinem Konto ist.

Trotzdem setzte ich alles dran ihn zu bekommen, weil ich sowas aus Prinzip nicht leiden kann.

MfG,

Tobi

Nochmal Glück gehabt...

Aber wer bei so eindeutigen Anzeigen noch etwas kauft, ist nicht ganz klar im Kopf (sorry, aber ist so!)!

Mehrere DJM sowie Serato zum Discounter-Preis? Ohne Angabe von irgendwelchen Gründen, wieso das so billig ist? Mit Hinweis darauf, das man bitte nicht nachfragen möge? Also, wer das nicht schnallt.... :rolleyes:

@Minimal²

Japp... :D
 
deswegen habe ich ja auch alles per Ebay anwickeln lasse, damit ich notfalls noch ne Ebay Käuferschutz habe.
 

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